Alanus
Hochschule gGmbH
Alfter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
658.647,00 |
526.989,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
82.148,00 |
35.961,00 |
| II.
Sachanlagen |
564.499,00 |
485.028,00 |
| III.
Finanzanlagen |
12.000,00 |
6.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.870.166,99 |
1.774.168,73 |
| I.
Vorräte |
3.379,62 |
3.943,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.486.762,89 |
1.370.618,54 |
| davon
gegen Gesellschafter |
600.000,00 |
635.459,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
380.024,48 |
399.606,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30.638,74 |
75.359,43 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
837.582,73 |
| Aktiva |
2.559.452,73 |
3.214.099,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.974,56 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
937.582,73 |
193.246,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
938.557,29 |
-744.336,54 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
837.582,73 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
111.458,00 |
121.592,00 |
| C.
Rückstellungen |
267.198,21 |
560.519,73 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.275.197,33 |
1.606.785,42 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
804.624,63 |
925.202,74 |
| Summe
Passiva |
2.559.452,73 |
3.214.099,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Alanus Hochschule gGmbH mit dem Sitz in Alfter
ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der
Nummer HRB 5825 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine Kleine Gesellschaft i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB. Sie hat von den Erleichterungen
nach § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Die
Bilanz wird gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB,
die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gegliedert. Ergänzend zu den handelsrechtlichen
Regelungen wurde die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung unter teilweiser Beachtung der
Besonderheiten der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung
Spenden sammelnder Organisationen (IDW RS HFA 21)
angepasst.
Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
Mit Datum vom 7. November 2022 hat die Alanus
Stiftung mit der Gesellschaft eine Tilgungsvereinbarung
geschlossen. Per 31.12.2023 hat die Gesellschaft gegen die
Alanus Stiftung Forderung in einer Gesamthöhe von
303.942,92 EUR. Nach der Vereinbarung hat die Alanus
Stiftung die Forderungen entsprechend dem
Liquiditätsbedarf der Gesellschaft bis spätestens
zum 31. Dezember 2025 zu begleichen. Mit der
Zusatzvereinbarung vom 29.05.2024 kann die Forderung bis
zum Jahr 2027 gestundet werden, soweit eine Zahlung
aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Alanus Stiftung
nicht möglich ist.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze aus der Bilanz zum 31. Dezember
2022 wurden unverändert übernommen. Im Vergleich
zum Vorjahr sind Änderungen der angewandten
Bewertungs- und Abschreibungsmethoden nicht vorgenommen
worden.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich
planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibung
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind
entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
linear berechnet.
Die
Finanzanlagen werden zu historischen
Anschaffungskosten bewertet, ggf. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Die
Vorräte sind mit Anschaffungskosten, ggf. mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag,
angesetzt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten oder dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden durch Einzelwertberichtigungen auf zweifelhafte
Forderungen, sowie durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % korrigiert. Für die in den sonstigen
Vermögensgegenständen enthaltene Forderung gegen
die Alanus Stiftung wurde dem allgemeinen Zins-, Ausfall-
und Kreditrisiko durch eine Wertberichtigung in Höhe
von 50.000,00 EUR (16,1 %) Sorge getragen.
Die übrigen Forderungen werden zum Nennwert
bilanziert.
Liquide Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
Eigenkapital und der
Sonderposten nutzungsgebundene Zuschüsse und
Spenden wird zum Nennbetrag ausgewiesen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Ansatz der
Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt mit den
Zahlungsbeträgen, soweit diese in zeitlicher
Abgrenzung noch nicht erfolgswirksam sind.
Angaben zur Bilanz
Forderungen
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen zum Bilanzstichtag betreffen in voller
Höhe Forderungen gegen die alleinige Gesellschafterin,
die Emil-Molt-Stiftung. Zum 31.12.2022 ausgewiesene
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
betreffen in voller Höhe Forderungen gegen die
Altgesellschafterin, die Alanus Stiftung. Im
Geschäftsjahr 2023 werden Forderungen gegen die Alanus
Stiftung in Höhe von 475.459,06 EUR unter den
sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Forderungen gegen die Alanus Werkhaus gGmbH werden
zum Bilanzstichtag in Höhe von 45.480,37 EUR unter den
sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Im
Geschäftsjahr 2022 wies die Gesellschaft keine
Forderungen gegen die Alanus Werkhaus gGmbH aus.
Eigenkapital
Das Gezeichnetes Kapital beträgt 100.000,00 EUR
(Vorjahr: 100.000,00 EUR) und ist zum Nominalwert
angesetzt. Es ist in voller Höhe eingezahlt.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein
Eigenkapital in Höhe von 100.974,56 EUR aus. Im
Vorjahr wurde ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag in Höhe von 837.582,73 EUR ausgewiesen. Die
Veränderung des Eigenkapitals resultiert im
Wesentlichen aus Zuwendungen der Gesellschafterin und dem
damit verbundenen positiven Jahresergebnis.
Sonderposten nutzungsgebundene Zuschüsse und
Spende
Der Bilanzposten wird für zweckgebundene Spenden
oder Zuschüsse für Investitionen in das
Anlagevermögen, die liquiditätsmäßig
bereits verbraucht, aufgrund der Periodenabgrenzung jedoch
noch nicht aufwandsmäßig erfasst sind, gebildet.
Der Posten wird entsprechend der korrespondierenden
Anlagegüter erfolgswirksam gebildet und wieder
aufgelöst.
Die Entwicklung des Postens im Geschäftsjahr
stellt sich wie folgt dar:
Stand 01.01.
|
Auflösung
|
Zuführung
|
Stand 31.12.
|
121.592,00
|
10.134,00
|
0,00
|
111.458,00
|
Rückstellungen
Bei den Steuerrückstellungen handelt es sich im
Wesentlichen um Rückstellungen für
Umsatzsteuerzahlungen für die Jahre 2018 und 2019
nebst Zinsen.
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
im Wesentlichen um Rückstellungen aus dem
Personalbereich.
Verbindlichkeiten
Die zum 31.12.2022 unter den Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesenen
Verbindlichkeiten in Höhe von 162.369,72 EUR entfallen
mit 155.662,94 EUR auf die Alanus Stiftung und mit 6.706,78
EUR auf die Alanus Werkhaus gGmbH. Zum
Geschäftsjahreende 2023 weist die Gesellschaft
Verbindlichkeiten gegen die Alanus Stiftung in Höhe
von 120.681,14 EUR unter den sonstigen Verbindlichkeiten
aus. Verbindlichkeiten gegenüber der Alanus Werkhaus
gGmbH bestehen zum Geschäftsjahrende 2023 nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gliederung
Es werden in Erweiterung der handelsrechtlichen
Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB die erhaltenen
Zuschüsse und Spenden in einem gesonderten Posten
ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Die Alanus Hochschule gGmbH verfügt
gemeinschaftlich mit der Alanus Stiftung und der Alanus
Werkhaus gGmbH über einen unbefristeten
Kontokorrentkredit bei der Bank für Sozialwirtschaft
in Höhe von 500 TEUR. Hier tritt die Gesellschafterin
als Mithafende auf.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus den Dauermitverhältnissen resultieren
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von jährlich
819 TEUR. Die Mietverhältnisse wurden auf unbestimmte
Zeit geschlossen.
Gesellschafter
Bis zum 05. Juli 2023 war alleinige Gesellschafterin
die Alanus Stiftung. Mit Datum vom 06.07.2023 ist die
Emil-Molt-Stiftung alleinige Gesellschafterin.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehören an:
Michael Schröder, Hochschulmanager (ab
15.06.2023)
Adrian Sachse, Hochschulmanager
Myrle Dziak-Mahler, Hochschulmanagerin (bis
14.06.2023)
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
beträgt 251,75.
Nachtragsbericht
Zur weiteren Finanzierung, Sanierung und Sicherung
der Zahlungsfähigkeit wurde der Gesellschaft durch
ihre Gesellschafterin, die Emil-Molt-Stiftung, liquide
Mittel in Höhe von 750.000,00 EUR per
Zuwendungsbescheid für das Geschäftsjahr 2024
schriftlich zugesagt. Weitere 750.000,00 EUR wurden
für das Geschäftsjahr in Aussicht gestellt. Ab
dem Geschäftsjahr 2025 ist eine Erweiterung der
Abrechnung der Bildungsgutscheine mit der SAG-Stiftung
geplant, wodurch weitere Studiengängebezuschusst
werden können. Damit ist eine positive Entwicklung der
Liquidität und der damit verbundenen Fähigkeit,
allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, gegeben.
Zur Absicherung der vom Deutschen Akademischen
Außendienst e.V. (DAAD) gewährten
Fördermittel im Erasmus+ Programm hat die
Gesellschafterin, Emil-Molt-Stiftung, der Alanus Hochschule
gGmbH eine schriftliche Zusage gegeben, dass die Alanus
Hochschule gGmbH finanziell so ausgestattet bleibt, dass
die eingeplanten Fördermittel in Höhe von
61.500,00 EUR über den gesamten Förderzeitraum
bis zum 30. Juni 2026 zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus hat die Alanus Stiftung am 7.
November 2022 mit der Gesellschaft eine
Tilgungsvereinbarung geschlossen. Per 31.12.2023 hat die
Gesellschaft gegen die Alanus Stiftung Forderung in einer
Gesamthöhe von 303.942,92 EUR. Nach der Vereinbarung
hat die Alanus Stiftung die Forderung entsprechend dem
Liquiditätsbedarf der Gesellschaft bis spätestens
zum 31. Dezember 2025 zu begleichen. Mit der
Zusatzvereinbarung vom 29. Mai 2024 kann die Forderung bis
zum Jahr 2027 gestundet werden, soweit eine Zahlung
aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Alanus Stiftung
nicht möglich ist.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Adrian Sachse
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2024
festgestellt.
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