Ralf Berger
GmbH
Bendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.924.318,21 |
11.335.722,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
137,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
7.590.181,71 |
6.003.269,03 |
| III.
Finanzanlagen |
8.333.999,50 |
5.332.453,58 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.422.945,24 |
6.626.429,95 |
| I.
Vorräte |
1.228.180,37 |
1.077.423,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
584.033,42 |
517.760,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.610.731,45 |
5.031.246,16 |
| Aktiva |
19.347.263,45 |
17.962.152,56 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.004.275,11 |
17.951.192,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.927.900,97 |
18.421.392,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.809,55 |
-495.764,46 |
| B.
Rückstellungen |
11.100,00 |
10.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.331.888,34 |
160,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.331.888,34 |
160,00 |
| Passiva |
19.347.263,45 |
17.962.152,56 |
Anhang
Ralf Berger GmbH, Bendorf
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB.
Der Jahresabschluss der Ralf Berger GmbH ist unter
Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 242
- 256 ff. HGB sowie der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB in Euro aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wählten wir das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die gesetzlichen
Gliederungsvorschriften wurden beachtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Im Einzelnen erfolgen Bilanzierung und Bewertung nach
folgenden Grundsätzen:
Bilanzposten Bewertung
Sachanlagen
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich (ggfs.
Investitionszuschüssen) und, soweit
abnutzbar, unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen.
Die Abschreibungen werden nach den steuerrechtlichen
Grundsätzen unter Anwendung der Nutzungsdauer nach den
steuerlichen AfA-Tabellen ermittelt.
Sämtliche Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich linear abgeschrieben, es
sei denn, dass die degressive AfA zu einem
höheren Abschreibungssatz führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR
800,00 werden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben. Soweit bei
unveränderter Restnutzungsdauer die lineare
Jahresabschreibung die degressive übersteigt, erfolgt
eine Umstellung von der degressiven auf die lineare
Abschreibungsmethode.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau zum Nennwert.
Finanzanlagen
Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Wertansätzen gemäß § 253
Abs. 2 Satz 3 HGB.
Wertpapiere des
Anlagevermögens zu
Anschaffungskosten
Vorräte
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren
Marktpreis am Bilanzstichtag.
Geleistete Anzahlungen
zum Nennwert
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
zu Nennwerten
Sonstige
Rückstellungen/Steuerrückstellungen
nach den Grundsätzen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Alle bekannten Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten werden berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
zu Rückzahlungsbeträgen
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen
und Wertberichtigungen Rechnung getragen.
III. Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
EUR 1.331.888,34 (im Vorjahr EUR 160,00)
Bis auf branchenübliche Eigentumsvorbehalte bei
den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen keine weiteren Sicherheiten.
IV. Sonstige Angaben
Gesellschafterversammlung
Gem. Gesellschafterbeschluss vom 31. Mai 2022 wurde
die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2020, die Verwendung des
Jahresüberschusses sowie die Entlastung der
Geschäftsführung beschlossen.
Geschäftsführer
Ralf Berger, Kaufmann, Bendorf
Die Gesellschaft ist Komplementärin bei der
"Blue Moon", Ralf Berger GmbH & Co. KG.
Bendorf/Rhein, 23. August 2023
Ralf Berger GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2023
festgestellt.
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