FSI
Beratungs - GmbH
Lorsch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
95,00 |
245,00 |
| I.
Sachanlagen |
95,00 |
245,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.916,52 |
34.863,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.823,08 |
30.690,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.958,74 |
5.479,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
93,44 |
4.173,66 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.048,37 |
1.510,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.059,89 |
36.618,98 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
26.648,37 |
27.110,23 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.048,37 |
1.510,23 |
| B.
Rückstellungen |
6.750,00 |
3.850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.309,89 |
32.768,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.452,53 |
22.267,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.059,89 |
36.618,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der FSI Beratungs GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Die in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 vorgenommene
Poolwertabschreibung für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR wurde ab dem
Geschäftsjahr 2010 nicht angewendet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen wurden in dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Umfang gebildet und decken alle am
Bilanzstichtag erkennbare Risiken ab. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Verlustvortrag wurde
um den Jahresüberschuss vermindert.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
VFE-Lage
Die Bilanz weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Dieser wird nach
Auffassung der Geschäftsführung durch die
vorhandenen stillen Reserven kompensiert.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert
durch folgende Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Herr Thomas Kupka
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ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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