AEG Presents Germany GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Kienappel seit 2.3.2011 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Anschutz Entertainment Group Arena GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS, ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbHG für Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die Erleichterungen nach § 274a HGB und § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Die Anschutz Entertainment Group Arena GmbH ist am Amtsgericht Charlottenburg mit der Registernummer HRB 86228 B und Sitz in Berlin geführt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Sie gilt nach § 267a Abs. 1 HGB gleichzeitig als Kleinstkapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 266 HGB und § 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zuordenbare Material- und Lohnkosten sowie anteilige Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Verwaltungskostenanteile werden nicht einbezogen. Für das Gebäude wurden Fremdkapitalzinsen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfielen, gemäß dem Wahlrecht des § 255 Abs. 3 HGB, ebenfalls aktiviert. Insgesamt wurden in den Vorjahren Fremdkapitalzinsen von TEUR 3.726 aktiviert. Planmäßige lineare Abschreibungen wurden hinsichtlich der fertiggestellten Arena ab Eröffnung im September 2008 vorgenommen. Die Abschreibungsdauer liegt zwischen 3 Jahren (Computer) und 35 Jahren (Gebäude). Forderungen und flüssige Mittel werden mit dem Nennbetrag bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Einem Ausfallrisiko und dem allgemeinen Kreditrisiko wurde, soweit notwendig, durch Wertberichtigungen auf Forderungen Rechnung getragen. Die Gesellschaft macht seit 2018 von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch, aktive latente Steuern zu aktivieren. Die aktiven Latenzen entfallen ausschließlich auf die steuerlichen Verlustvorträge, die in den nächsten 3 Jahren voraussichtlich genutzt werden können. Es ergaben sich keine passiven Latenzen. Die Ansatzänderung wurde 2018 vorgenommen, da sich aus der Unternehmensplanung eine Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge ergibt und die Aktivierung nach Ansicht der Gesellschaft einen besseren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage erlaubt. Es wurde dabei ein durchschnittlicher Steuersatz von 30% unterstellt. Insgesamt beträgt der Posten TEUR 4.309 (VJ: TEUR 2.225). Die Ausübung des Wahlrechts ist mit einer Ausschüttungssperre von TEUR 4.309 (VJ: TEUR 2.225). verbunden. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste. Die Bewertung erfolgt in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank festgesetzten Diskontierungssatz. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Allgemeine Erläuterungen: Die Position Grundstücke enthält das Arena-Grundstück für die Mercedes-Benz Arena (ab März 2024: Uber Arena). Die Position Gebäude enthält um planmäßige Abschreibungen verminderte Herstellungskosten für die Arena. Die Gesellschaft hat für den Betrieb der Arena einen Betriebsführungsvertrag mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2009 mit der Schwestergesellschaft Anschutz Entertainment Group Operations GmbH abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt den operativen Betrieb der Arena durch die Anschutz Entertainment Group Operations GmbH. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr sonstige Forderungen. Die gesamten Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Gemäß gemeinsamem Gesellschafterbeschluss der Anschutz Entertainment Group Inc., Denver, USA, und der Anschutz Entertainment Group Real Estate GmbH & Co. KG vom 20. Dezember 2023 wurde eine Minderung des sonstigen Eigenkapitals (Kapitalrücklage) der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.000.000 (i. Vj. EUR 0) vorgenommen. Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten zusammen. Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrifft eine zum 31. Dezember 2022 neu abgeschlossene Kreditvereinbarung mit der Berliner Sparkasse, Niederlassung der Berliner Landesbank AG, Berlin. Das Darlehen der Berliner Sparkasse ist an die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen gekoppelt. Sind die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt (§ 254 HGB), werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst und nach der Einfrierungsmethode bilanziert. Die Gesellschaft hat zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf dem im Anlagevermögen bilanzierten Arenagrundstück eine Grundschuld in Höhe von EUR 130,0 Mio. eintragen lassen, welche in der Höhe von EUR 53 Mio. das Darlehen der Berliner Sparkasse betrifft. Das Darlehen in Höhe von ursprünglich EUR 53,9 Mio. hat eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren und ist vollständig fällig am 31. Dezember 2025. Der Zinssatz basiert auf einem Referenzzins, dem mit der Zinsbindungsperiode laufzeitidentischen EURIBOR, und einem zusätzlichen Aufschlag von 2%. Der Referenzzins ist mit einem Zinsswap der Landesbank Baden-Württemberg sowie der DZ Bank AG auf 3,36% p.a. abgesichert. Die vereinbarte jährliche Tilgung des Darlehens beträgt EUR 1.078.350. Somit ist ein Betrag in Höhe von EUR 1,1 Mio. (i. Vj. EUR 1,1 Mio.) innerhalb einer Jahresfrist fällig. Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 51,7 Mio. (i. Vj. EUR 52,8 Mio.) hat eine Laufzeit von einem bis 5 Jahre. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos wird ein Zinsswap (Sicherungsgeschäft) eingesetzt, der zusammen mit dem Bankdarlehen (Grundgeschäft) i. H. v. EUR 51,7 Mio. zu einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zusammengefasst ist. Der Betrag des Sicherungsgeschäfts ist identisch mit dem Betrag des Grundgeschäfts. Die Bewertungseinheit ist als Micro-Hedge ausgelegt. Es besteht eine Laufzeit- (bis 31. Dezember 2025) und Volumenkongruenz zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft. Nach der Critical-Term-Match-Methode besteht vollständige Effektivität. Zur bilanziellen Abbildung wird die Einfrierungsmethode genutzt. Die aus dem Sicherungsinstrument resultierenden Zinszahlungen werden mit dem aus dem Grundgeschäft resultierenden Zinsaufwand saldiert ausgewiesen. Der Marktwert des Swaps zum 31.Dezember 2023 beträgt TEUR 329. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr sonstige Verbindlichkeiten. Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter. Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG In den Materialaufwendungen ist neben weiterbelasteten Kosten im Wesentlichen die Management Fee aus dem mit der Anschutz Entertainment Group Operations GmbH abgeschlossenen Bewirtschaftungsvertrag in Höhe von EUR 220.000,00 (VJ: EUR 220.000,00) enthalten. In der Position Auf Grund des Betriebsführungsvertrages erhaltene Bewirtschaftungsergebnisse ist ein auf Grund des Betriebsführungsvertrags mit der Anschutz Entertainment Group Operations GmbH abgeführter Ertragsanteil des durch die Gesellschaft vertraglich durchgeführten Arenabetriebes in Höhe von TEUR 14.101 (VJ: TEUR 12.003) enthalten. Die Position Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhaltet TEUR 2.084 (VJ: TEUR 0) Ertrag aus der Bewertung von aktiven latenten Steuern sowie die Zuführung für die Rückstellung für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das Jahr 2023. Es sind wie im Vorjahr keine Aufwendungen oder Erträge aus der Auf- oder Abzinsung von Rückstellungen angefallen. Ebenso enthält die Gewinn- und Verlustrechnung keine Aufwendungen oder Erträge aus Währungsumrechnung. Die Zinserträge und -aufwendungen sind wie im Vorjahr nicht gegenüber verbundenen Unternehmen angefallen. IV. SONSTIGE ANGABEN Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft wie im Vorjahr keine Mitarbeiter. Alleiniger, alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist: Kienappel, Jan (COO & CFO AEG Germany) Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Bezüge. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Anschutz Entertainment Group Inc., Los Angeles CA, USA, einbezogen. Dies stellt den größten und kleinsten Konsolidierungskreis dar. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Anschutz Entertainment Group Inc., Los Angeles CA, USA, erhältlich. Haftungsverhältnisse: Die Gesellschaft hat mit ihrer Schwestergesellschaft Anschutz Entertainment Group Operations GmbH (verbundenes Unternehmen) einen Bewirtschaftungsvertrag über den Betrieb der Arena geschlossen, welcher der Schwestergesellschaft eine Kostenübernahme der Betriebsaufwendungen, die aus dem Arenabetrieb entstehen, im Verlustfall garantiert. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Arena TEUR 14.101 aus dem Bewirtschaftungsvertrag erhalten (VJ: TEUR 12.003). Für das Jahr 2024 erwartet die Geschäftsführung der Anschutz Entertainment Group Operations GmbH ein starkes Veranstaltungsjahr und eine konstante bzw. einen leichten Anstieg bei der Anzahl an Veranstaltungen, so dass mit einem positiven Bewirtschaftungsergbis gerechnet wird. V. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAGEs wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 29. Mai 2024 Jan Kienappel, Geschäftsführer
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