TRIO -
Massivhaus GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.130,04 |
82.423,04 |
| I.
Sachanlagen |
12.566,00 |
17.601,00 |
| II.
Finanzanlagen |
54.564,04 |
64.822,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
205.623,84 |
192.115,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.094,06 |
3.288,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
204.529,78 |
188.827,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.817,00 |
1.800,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
274.570,88 |
276.338,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.201,50 |
2.476,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
14.000,00 |
14.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
28.798,50 |
37.523,73 |
| B.
Rückstellungen |
200.793,00 |
203.274,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.576,38 |
70.588,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
274.570,88 |
276.338,92 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Aktiva und Passiva erfolgt
gemäß §§ 246 ff. HGB. Die Bewertung
der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht
den gesetzlichen Vorschriften (§§ 252 bis 256 und
§§ 279 bis 283 HGB). Der Ansatz erfolgt generell
unter der Voraussetzung der Unternehmensfortführung
(going-concern-Prinzip).
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ausgewiesen und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen
und überwiegend nach der linearen Methode zeitanteilig
(pro rata temporis) verrechnet. Im steuerlichen Sinn
geringwertige Wirtschaftsgüter werden einheitlich
über fünf Jahre abgeschrieben (sog.
Pool-Abschreibung; § 6 Abs. 2a EStG).
Das
Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Bei der Bewertung des
Umlaufvermögens wird stets das
Niederstwertprinzip beachtet. Die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit Nominalwerten
angesetzt. Flüssige Mittel sind zum Nennwert
bilanziert.
Das gezeichnete
Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe der erwarteten
Inanspruchnahme angesetzt. Die Bewertung der
Pensionsrückstellung erfolgt zum 31.12. 2010 erstmals
nach den geänderten Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.5.2009.
Die Höhe ergibt sich aus dem
versicherungsmathematischen Gutachten der SLPM Schweizer
Leben PensionsManagement GmbH, München. Der sich
aufgrund der geänderten Bewertung ergebende
Unterschiedsbetrag zum 1.1.2010 beläuft sich auf
€ 12.551,00. Im Berichtsjahr ist 1/15 dieses Betrages
(€ 837,00) der Rückstellung zugeführt
worden. Die bisher nicht ausgewiesene
Pensionsrückstellung beläuft sich demnach auf
€ 11.714,00.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände haben ausnahmslos eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Das Stammkapital beträgt € 26.000,--
und ist voll eingezahlt. Aus den der Gesellschaft
gewährten Darlehn haben die Gesellschafter im Jahr
2008 einen Teilbetrag von € 14.000,-- als
sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital gem. § 272
Abs.2 Nr.4 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt. Der
Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag von
€ 37.523,73 (Vorjahr: € 33.204,90).
Die Verbindlichkeiten haben ausnahmslos eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind in branchenüblichem
Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Es bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v.
€ 59.321,32 (Vorjahr: € 67.682,00), die
unter den "sonstigen Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden.
4. Sonstige Angaben
Jeweils alleinvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB
(Selbstkontrahierungsverbot) befreite
Geschäftsführer sind Herr Architekt Adolf Janko
und Herr Dipl.-Ing. Andreas Janko.
Bielefeld, 18. März 2011
Adolf Janko
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Andreas Janko
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Geschäftsführer -
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Geschäftsführer -
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