BerFin Advisory GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten Geschäftsjahr EUR
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Gesamt Geschäftsjahr EUR
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Einzelposten Vorjahr EUR
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Gesamt Vorjahr EUR
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A. Anlagevermögen
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1.890,00
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1.890,00
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3.592,00
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3.592,00
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B. Umlaufvermögen
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145.988,79
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145.988,79
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136.198,06
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136.198,06
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C. Rechnungsabgrenzungsposten
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550,77
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550,77
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1.090,24
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1.090,24
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Summe Aktiva
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148.429,56
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140.880,30
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PASSIVA
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Einzelposten Geschäftsjahr EUR
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Gesamt Geschäftsjahr EUR
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Einzelposten Vorjahr EUR
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Gesamt Vorjahr EUR
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A. Eigenkapital
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113.371,73
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79.659,10
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I. Gezeichnetes Kapital
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75.000,00
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75.000,00
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II. Gewinnrücklagen
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4.659,10
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0,00
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III. Bilanzgewinn
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33.712,63
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4.659,10
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B. Rückstellungen
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15.403,23
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15.403,23
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18.685,00
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18.685,00
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C. Verbindlichkeiten
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19.654,60
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19.654,60
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42.536,20
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42.536,20
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Summe Passiva
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148.429,56
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140.880,30
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Anhang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
I. GRUNDLAGEN
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen
Vorschriften, des Gesellschaftsvertrages sowie der Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Im Berichtsjahr sind ggfs. die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den
Regelungen des am 29. Mai 2009 in Kraftgetretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) anzuwenden. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung
von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten
Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst.
II. GLIEDERUNGSGRUNDSÄTZE / DARSTELLUNGSSTETIGKEIT
Pensionsrückstellungen wurden ggfs. gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB mitvorhandenem
Deckungsvermögen saldiert. Von der Darstellungsstetigkeit wurde ansonsten gegenüber
dem Vorjahr grundsätzlich nicht abgewichen; im Übrigen wird verwiesen auf Art. 67
Abs. 8 Satz 1 EGHGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung
änderte sich grundsätzlich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Postender Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich mit denen des Vorjahres vergleichbar.
III. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden für das Berichtsjahr ggfs.
die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs.1 Satz 4, 274a, 276 Satz 2 und
288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) zum Teil in Anspruch genommen.
Auf die Erstellung eines Anlagegitters wurde verzichtet. Es wurde gemäß Art. 66 Abs.
3 Satz 6, 1. Halbsatz EGHGB von dem Wahlrecht der vorgezogenen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
für das Geschäftsjahr 2009 kein Gebrauch gemacht. Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden
- soweit vorliegend - wie folgt ausgeübt: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden im
Geschäftsjahr in Höhe von 0,00 EUR neu aktiviert. Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen gem. § 253
Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 HGB a. F. oder nach den §§ 254 bzw. 279 Abs. 2 HGB a.F. in vor
dem 01.01.2010 begonnenen Geschäftsjahren zurückzuführen sind, wurden gem. dem Wahlrecht
Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten. Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der Rückstellungen ergaben, wurden ggfs.
im Berichtsjahr als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt
(Art. 67 Abs. 7 EGHGB). Ergab sich aus der Neubewertung eine Auflösung der Rückstellung,
so wurde gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB der Rückstellungsbetrag beibehalten. Gemäß
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften
des BilMoG angepasst. Ergab sich ggfs. im Umstellungsjahr (2010) aus der durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bewertung der Versorgungsverpflichtungen
ein Unterdeckungsbetrag, wurde dieser gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB den Rückstellungen
(nur) zu einem Fünfzehntel zugeführt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
desvorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Aktiva:
Immaterielle Vermögensgegenstände: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden gemäß
§ 255 Abs. 2a HGB mit denen im Geschäftsjahr angefallenen Herstellungskosten in Höhe
von 0,00 EUR angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es handelt sich
hierbei ggfs. um Internetpräsenzen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden
ggf. zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen: Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals,
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden,
wurden nicht bilanziert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und - soweit abnutzbar – abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten
bis 250,- EUR wurden im Geschäftsjahr sofort als Aufwand behandelt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 250,-EUR und bis zu 800,- EUR
wurden ggfs. voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Sachanlagen
sind nach Abzug der planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 1890,00 EUR aktiviert.
Der Zeitwert dieser Sachanlagen beträgt hiervon abweichend: Pkw = 0,- EUR Geschäftsausstattung = ca. 3000,- EUR und Büroeinrichtung = ca. 1000,- EUR
Finanzanlagen: Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Vorräte: Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis
am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar
war, wurden sie ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände: Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich
zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko wurden
durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigung Rechnung getragen.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne
Umsatzsteuer) vorgenommen. Es sind keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder gegen Gesellschafter enthalten.
Kassen- und Bankbestände: Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Passiva:
Kapital: Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bilanziert. Das Gezeichnete Kapital ist volleingezahlt.
Rückstellungen: Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und
Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde ggf. eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten
der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
monatlich ermittelt und bekannt gegeben wurden. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten
Steuern. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Pensionsrückstellungen: keine
Verbindlichkeiten: Unter der Position „Verbindlichkeiten“ sind keine Beträge ausgewiesen, die erst nach
dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen
bilanziert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.
V. ANGABE DER AUSLEIHUNGEN, FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITENGEGENÜBER GESELLSCHAFTERN
31.12.2023: Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern
beträgt 0,00 EUR.
31.12.2022 (Vorjahr): Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrug 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern
betrug 0,00 EUR.
VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN:
Keine
VII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN
Der Geschäftsführung wurde durch Herrn Thomas Ball, Berlin (und bis zum 01.08.2023
durch Herrn Dr. Stephan Seidenspinner) ausgeübt.
VIII. WEITERE ANGABEN ZUR BILANZ / ANGABEN ZUR FESTSTELLUNG
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss soll in voller
Höhe in die "anderen Gewinnrücklagen" eingestellt werden.
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2
Satz 1 HGB n.F. .
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.12.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.
Berlin, den 30.12.2024
Die Geschäftsführung
_______________ gez. Th. Ball
Berlin, den 30. Dezember 2024
gez. Thomas Ball
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Dezember 2024
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