Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 240317
Eingetragen
28.3.2022
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, die Durchführung von Schulungen und Trainings, und Personalvermittlung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen Straftaten für Finanzinstitute und weitere Verpflichtete sowie das Halten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, nicht als Dienstleistung für Dritte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Ball
seit 28.3.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
75.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BerFin Advisory GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

1.890,00

1.890,00

3.592,00

3.592,00

B. Umlaufvermögen

145.988,79

145.988,79

136.198,06

136.198,06

C. Rechnungsabgrenzungsposten

550,77

550,77

1.090,24

1.090,24

Summe Aktiva

148.429,56

140.880,30



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

113.371,73

79.659,10

I. Gezeichnetes Kapital

75.000,00

75.000,00

II. Gewinnrücklagen

4.659,10

0,00

III. Bilanzgewinn

33.712,63

4.659,10

B. Rückstellungen

15.403,23

15.403,23

18.685,00

18.685,00

C. Verbindlichkeiten

19.654,60

19.654,60

42.536,20

42.536,20

Summe Passiva

148.429,56

140.880,30

Anhang


Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

I. GRUNDLAGEN

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, des Gesellschaftsvertrages sowie der Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im Berichtsjahr sind ggfs. die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den Regelungen des am 29. Mai 2009 in Kraftgetretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) anzuwenden. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst.

II. GLIEDERUNGSGRUNDSÄTZE / DARSTELLUNGSSTETIGKEIT

Pensionsrückstellungen wurden ggfs. gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB mitvorhandenem Deckungsvermögen saldiert. Von der Darstellungsstetigkeit wurde ansonsten gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht abgewichen; im Übrigen wird verwiesen auf Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung änderte sich grundsätzlich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Postender Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich mit denen des Vorjahres vergleichbar.

III. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden für das Berichtsjahr ggfs. die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs.1 Satz 4, 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) zum Teil in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Anlagegitters wurde verzichtet. Es wurde gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 6, 1. Halbsatz EGHGB von dem Wahlrecht der vorgezogenen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes für das Geschäftsjahr 2009 kein Gebrauch gemacht.
Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden - soweit vorliegend - wie folgt ausgeübt:
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 0,00 EUR neu aktiviert.
Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 HGB a. F. oder nach den §§ 254 bzw. 279 Abs. 2 HGB a.F. in vor dem 01.01.2010 begonnenen Geschäftsjahren zurückzuführen sind, wurden gem. dem Wahlrecht Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten.
Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der Rückstellungen ergaben, wurden ggfs. im Berichtsjahr als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt (Art. 67 Abs. 7 EGHGB). Ergab sich aus der Neubewertung eine Auflösung der Rückstellung, so wurde gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB der Rückstellungsbetrag beibehalten. Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Ergab sich ggfs. im Umstellungsjahr (2010) aus der durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bewertung der Versorgungsverpflichtungen ein Unterdeckungsbetrag, wurde dieser gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB den Rückstellungen (nur) zu einem Fünfzehntel zugeführt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz desvorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva:

Immaterielle Vermögensgegenstände:
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit denen im Geschäftsjahr angefallenen Herstellungskosten in Höhe von 0,00 EUR angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es handelt sich hierbei ggfs. um Internetpräsenzen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden ggf. zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen:
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit abnutzbar – abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis 250,- EUR wurden im Geschäftsjahr sofort als Aufwand behandelt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 250,-EUR und bis zu 800,- EUR wurden ggfs. voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Sachanlagen sind nach Abzug der planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 1890,00 EUR aktiviert. Der Zeitwert dieser Sachanlagen beträgt hiervon abweichend:
Pkw = 0,- EUR
Geschäftsausstattung = ca. 3000,- EUR und
Büroeinrichtung = ca. 1000,- EUR

Finanzanlagen:
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Vorräte:
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände:
Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Einzelrisiken wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen.
Es sind keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder gegen Gesellschafter enthalten.

Kassen- und Bankbestände:
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Passiva:

Kapital:
Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bilanziert.
Das Gezeichnete Kapital ist volleingezahlt.

Rückstellungen:
Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde ggf. eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben wurden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Pensionsrückstellungen:
keine

Verbindlichkeiten:
Unter der Position „Verbindlichkeiten“ sind keine Beträge ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor. Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.

V. ANGABE DER AUSLEIHUNGEN, FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITENGEGENÜBER GESELLSCHAFTERN

31.12.2023:
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

31.12.2022 (Vorjahr):
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrug 0,00 EUR.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern betrug 0,00 EUR.

VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN:

Keine

VII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN

Der Geschäftsführung wurde durch Herrn Thomas Ball, Berlin (und bis zum 01.08.2023 durch Herrn Dr. Stephan Seidenspinner) ausgeübt.

VIII. WEITERE ANGABEN ZUR BILANZ / ANGABEN ZUR FESTSTELLUNG

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss soll in voller Höhe in die "anderen Gewinnrücklagen" eingestellt werden.


Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. .

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.12.2024 wurde der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt.
Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

Berlin, den 30.12.2024

Die Geschäftsführung

_______________
gez. Th. Ball

 

Berlin, den 30. Dezember 2024

gez. Thomas Ball

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Dezember 2024

Nachrichten & Medien

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