azp
GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.082,00 |
6.604,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
54,00 |
183,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.028,00 |
6.421,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.011,00 |
69.349,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.802,25 |
24.522,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.208,75 |
44.826,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26,24 |
24,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.119,24 |
75.977,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.288,81 |
34.837,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.600,00 |
12.600,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.600,00 |
12.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
18.688,81 |
22.237,70 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
|
1.063,00 |
| C.
Rückstellungen |
11.838,24 |
15.528,43 |
| D.
Verbindlichkeiten |
9.992,19 |
24.548,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.119,24 |
75.977,32 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechts-modernisierungsgesetztes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von der den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und
§ 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend
ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Absetzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410 € wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Vorjahr betreffenden Steuern.
Für passive latente Steuern wurde im Vorjahr
eine entsprechende Rückstellung gebildet, die anteilig
im Geschäftsjahr 2010 gewinnerhöhend
aufgelöst wurde.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind zu verzeichnen, insbesondere aus
der Neufassung des HGB durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), dessen
Vorschriften erstmals auf den Jahresabschluss zum
31.12.2010 anzuwenden waren.
Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf
das Gezeichnete Kapital werden gemäß § 272
Abs. 1 HGB offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt. Der
Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.
In den Vorjahren wurde für die in Anspruch
genommene Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 1
EStG n. F ein Sonderposten mit Rücklageanteil
gebildet. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2010
wurde vom Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 EG-HGB
gebrauch gemacht.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB
oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung:
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag |
|
Restlaufzeit |
|
|
bis zu 1 Jahr |
1 - 5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Verbindlichkeiten gg. |
|
|
|
|
Kreditinstituten |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Erhaltene Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus |
|
|
|
|
Lieferungen und Leistungen |
9.582,63 |
9.582,63 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
409,56 |
409,56 |
0,00 |
0,00 |
Gesamtsumme: |
9.992,19 |
9.992,19 |
0,00 |
0,00 |
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Weitere
Pflichtangaben nach § 285 HGB
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Schubert
Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42
Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag keine Darlehens- und
Verrechnungskonten.
Angaben zu Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen Investvermögens
i.S. des § 1 InvG.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht
zu machen.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von 22.237,70 € enthalten.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 3.548,89
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Chemnitz, 02.05.2011
azp GmbH
gez. Dipl.-Ing. (FH) Thomas Schubert
Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2011 durch die
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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