PR Projekt Sulzbach GmbH & Co. KG
Selbe AdresseSteinkohlenbergbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cristina Maria Mussenbrock seit 6.5.2024 | Vorstandsmitglied |
Oliver Klink seit 1.11.2012 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Taunus-SparkasseFrankfurt am Main, Bad Homburg v.d.Höhe und Hofheim am TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG zum 31. Dezember 2023A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss der Taunus-Sparkasse zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Forderungen aus Schuldscheindarlehen haben wir gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS BFA 7) bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben nach IDW RS HFA 22 grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat - im Vergleich zum Basisinstrument - wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet. Im Unterposten Aktiva 5bb) "Anleihen und Schuldverschreibungen anderer Emittenten" werden Wertpapiere in Höhe von 10,0 Mio EUR ausgewiesen, die im Vorjahr aufgrund der Stammdatenverschlüsselung im Unterposten Aktiva 5ba) "Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten" (Buchwert 9,9 Mio EUR) ausgewiesen wurden. Insoweit ist die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresangabe eingeschränkt. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei von der Kapitalverwaltungsgesellschaft vorübergehend geschlossenen Investmentfonds erfolgte die Bewertung auf Grundlage aktueller Informationen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Bei insgesamt 11,6 Mio EUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir dem Anlagevermögen zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die wir im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen haben, bewerten wir nach den Grundsätzen für Beteiligungen. Wertpapiere, die wir geliehen haben, werden nicht in unserer Bilanz ausgewiesen, da u. E. das wirtschaftliche Eigentum nicht übergegangen ist. Wenn wir die Wertpapiere bilanzieren würden, ergäbe sich ein Buchwert von 82,8 Mio EUR (Vorjahr: 77,6 TEUR). Wir bilden nach allgemein anerkannten Grundsätzen Mikro-Bewertungseinheiten von Wertpapieren und Derivaten. Dabei folgt die handelsbilanzielle Abbildung der im Risikomanagement vorgenommenen Zusammenfassung. Unser Begriffsverständnis für die einzelnen Arten von Bewertungseinheiten orientiert sich dabei an den Ausführungen der Gesetzesbegründung zum BilMoG. Sind die Voraussetzungen zum Bilden einer Bewertungseinheit erfüllt, bewerten wir grundsätzlich die zugehörigen Grund- und Sicherungsgeschäfte, soweit sich die aus dem abgesicherten Risiko ergebenden Wertentwicklungen ausgleichen, kompensatorisch. Die nicht abgesicherten Bestandteile der in die Bewertungseinheit einbezogenen Geschäfte werden einzeln imparitätisch bewertet. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt mittels der Einfrierungsmethode. Zur prospektiven Wirksamkeitsmessung haben wir bei unseren Bewertungseinheiten jeweils Simulationsrechnungen zur Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft bei einer definierten Veränderung des abgesicherten Risikos erstellt. Durch Bilden des Quotienten der ermittelten Wertveränderungen wird das Ausmaß der prospektiven Wirksamkeit ermittelt (Dollar-Offset-Methode). Zur Bestimmung der retrospektiven Wirksamkeit haben wir die zwischen dem Tag der Designation der Bewertungseinheit und dem Bilanzstichtag jeweils eingetretene Veränderung des abgesicherten Risikos bestimmt. Durch Berücksichtigung dieser Wertveränderungen und Konstanthaltung der übrigen wertbestimmenden Faktoren haben wir eine Ermittlung der Wertveränderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft vorgenommen. Soweit sich die so ermittelten Wertveränderungen ausgleichen, haben wir eine kompensatorische Bewertung vorgenommen. Zu Einzelangaben zu den zum 31. Dezember 2023 bestehenden Bewertungseinheiten verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt D. "Angaben zu den Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB". Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag beziehungsweise Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich der Passivposten 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" und 7c) "andere Rückstellungen" einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 1 "Zinserträge" und 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre von 1,82 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,50 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 3,00 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 3,00 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,00 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK. Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dies gilt auch für schwebende Devisentermingeschäfte, die in die besondere Deckung einbezogen wurden. Umrechnungsdifferenzen aus Geschäften außerhalb der besonderen Deckung werden unter Berücksichtigung des § 256a HGB gebucht und in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch das übrige Bewertungsergebnis des entsprechenden Geschäfts ausgewiesen wird. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 einbezogen. Zinsswaps, die als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Bewertungseinheit dienen, werden nach den Regeln von § 254 HGB bilanziell abgebildet. Der Ausweis der Zinsabgrenzungen erfolgt saldiert je Zinsswap. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHI. POSTENBEZOGENE ANGABENFORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEa) Forderungen an die eigene GirozentraleIm Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 85.557 TEUR (Vorjahr: 151.154 TEUR) enthalten. b) Nachrangige VermögensgegenständeIm Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 16.900 TEUR (Vorjahr: 16.900) im Unterposten b) "Kommunalkredite" enthalten. c) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. FORDERUNGEN AN KUNDENa) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtIm Posten Forderungen an Kunden sind Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
b) Fristengliederung
SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
b) FristengliederungVon den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 275,9 Mio EUR (Vorjahr: 254,3 Mio EUR) in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angaben zu Anteilen an InvestmentvermögenZu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:
Die dargestellten Investmentvermögen unterliegen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. HANDELSBESTANDFinanzinstrumente des Handelsbestands bestanden zum 31. Dezember 2023 nicht. BETEILIGUNGENa) AnteilsbesitzUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
1) Die Daten liegen der Sparkasse nicht vor.
b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGBDie Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMENAnteilsbesitzUnter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
Nach dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 betragen bei der Taunus Sparkasse Immobilien GmbH die Bilanzsumme 504 TEUR bzw. die Umsatzerlöse 1.337 TEUR und der Jahresüberschuss 9 TEUR. Nach dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 betragen bei der PR Projekt Sulzbach GmbH & Co. KG die Bilanzsumme 52.353 TEUR bzw. die Umsatzerlöse 3.585 TEUR und der Jahresüberschuss 32.147 TEUR. Nach dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 betragen bei der PR Projekt Sulzbach Verwaltungs GmbH die Bilanzsumme 21 TEUR bzw. die Umsatzerlöse 1 TEUR und der Jahresfehlbetrag 1 TEUR. Nach dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 betragen bei der TS ProjektentwicklungsGmbH & Co. KG die Bilanzsumme 10 TEUR bzw. die Umsatzerlöse 0 TEUR und der Jahresfehlbetrag 3 TEUR. Nach dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 betragen bei der TS Projektentwicklungsverwaltungs-GmbH die Bilanzsumme 20 TEUR bzw. die Umsatzerlöse 1 TEUR und der Jahresfehlbetrag 1 TEUR. Eine Einbeziehung der Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss hätte einen unwesentlichen Einfluss auf die Bilanzsumme, das Eigenkapital und den Jahresüberschuss. Im Hinblick auf das durch den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse vermittelte, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind die verbundenen Unternehmen insgesamt von untergeordneter Bedeutung, sodass gemäß § 296 HGB die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleiben konnte. TREUHANDVERMÖGENDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. SACHANLAGENGrundstücke und GebäudeDie Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 13.068 TEUR (Vorjahr: 11.960 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEIn den sonstigen Vermögensgegenständen sind als wesentliche Einzelposten 6.583 TEUR (Vorjahr: 6.410 TEUR) Steuererstattungsansprüche aus Gewerbesteuer enthalten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIm aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
AKTIVE LATENTE STEUERNAngaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGBAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 5,7 Mio EUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht genutzt. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren zu rund 37,4 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Wertpapieren (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sowie zu 60,3 % aus der Einbeziehung steuerlicher Rücklagen aus dem Investmentsteuerreformgesetz. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 18,1 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu 9,5 % auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, zu 50 % auf Forderungen an Kunden und Kreditinstitute sowie zu 15,3 % auf die Einbeziehung steuerlicher Rücklagen aus dem Investmentsteuerreformgesetz. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,3 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,8 % bewertet. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENa) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen GirozentraleIm Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 261.917 TEUR (Vorjahr: 368.562 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. c) Als Sicherheit übertragene VermögensgegenständeHierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B. II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENa) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtIm Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. HANDELSBESTANDFinanzinstrumente des Handelsbestands bestanden zum 31. Dezember 2023 nicht. TREUHANDVERBINDLICHKEITENDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIm passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 4.745 TEUR (Vorjahr: 1.721 TEUR) enthalten. RÜCKSTELLUNGENDer Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 246 TEUR (Vorjahr: 938 TEUR). Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITENFür von der Sparkasse zum Zwecke der Anerkennung als aufsichtsrechtliche Eigenmittel eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 1.394 TEUR (Vorjahr: 1.265 TEUR) angefallen. In der Bilanz sind unter diesem Posten keine anteiligen Zinsen enthalten. a) Nachrangige Verbindlichkeiten größer als 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten
Die von der Sparkasse begebenen nachrangigen Verbindlichkeiten, die 10 % der Gesamtverbindlichkeiten übersteigen, wurden im Volumen von 30,0 Mio EUR nach den Vorgaben der CRR in der Zeit seit dem 1. Januar 2014 begeben. Diese Verbindlichkeiten dienen der Stärkung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel nach der CRR. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der Sparkasse kann bei diesen nachrangigen Verbindlichkeiten nicht entstehen. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Die Sparkasse hat sich bei diesen Verbindlichkeiten ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Danach kann sie die nachrangigen Verbindlichkeiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahrs, frühestens zum Ende des fünften Geschäftsjahrs, das dem Ausgabejahr folgt, kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als aufsichtsrechtliche Eigenmittel im Sinne der CRR entfällt oder beeinträchtigt wird. b) Nachrangige Verbindlichkeiten, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigenDie nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 13.067 TEUR, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 3,6 % und Laufzeiten von einem Monat bis 13 Jahre und acht Monate; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 350 TEUR fällig. EVENTUALVERBINDLICHKEITENIm Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten Andere Verpflichtungen sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABENFINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE ANLAGEWERTE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNGAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 40.635 TEUR (Vorjahr: 43.904 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 40.199 TEUR (Vorjahr: 43.783 TEUR) sowie Eventualverbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 701 TEUR (Vorjahr: 727 TEUR). ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDENeben den als Deckungsmasse für begebene Pfandbriefe dienenden Forderungen (vgl. Angaben zum Pfandbriefgeschäft) wurden für folgende Bilanzposten Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:
Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 278.613 TEUR abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln. Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 546.638 TEUR Buchwerte von Wertpapieren und mit 93.320 TEUR Buchwerte von Krediten, die der Deutschen Bundesbank für Refinanzierungszwecke verpfändet wurden. Zum Bilanzstichtag 2023 betrugen die derart besicherten Verbindlichkeiten 82.984 TEUR. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. POSTENBEZOGENE ANGABENZINSERTRÄGEIn den Zinserträgen sind 21.277 TEUR (Vorjahr: 30.223 TEUR) Ausgleichszahlungen für vorfristig aufgelöste Zinsswaps enthalten. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch belastet. ZINSAUFWENDUNGENIn den Zinsaufwendungen sind geleistete Ausgleichszahlungen von 19.732 TEUR (Vorjahr: 30.585 TEUR) für vorzeitige Auflösungen von Zinsswaps enthalten. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch entlastet. PROVISIONSERTRÄGEDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile, Leasingverträge), die Depotverwaltung und die Vermögensverwaltung. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 3.830 TEUR periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. BILANZGEWINNa) Ausschüttungsgesperrte BeträgeDer Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 31.611 TEUR (Vorjahr: 31.519 TEUR) entfällt ausschließlich auf die Aktivierung latenter Steuern. Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB sind zudem 246 TEUR (Vorjahr: 938 TEUR) ausschüttungsgesperrt. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile decken die zuvor genannten Beträge ab. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn i. H. v. 8,0 Mio EUR 2,0 Mio EUR an den Sparkassenzweckverband Taunus als Träger der Sparkasse auszuschütten und 6,0 Mio EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG. D. SONSTIGE ANGABENANGABE ZU TERMINGESCHÄFTEN GEMÄß § 36 RECHKREDV
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDENDie Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Derivate, die in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB einbezogen sind, sind in der vorstehenden Tabelle nicht enthalten. Die angegebenen Zinsswaps bestehen ausschließlich zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente haben wir uns auf Marktwerte und auf Marktwerte einzelner Bestandteile von Finanzinstrumenten bzw. auf Marktwerte gleichwertiger Instrumente gestützt. Sofern für die derivativen Finanzinstrumente keine Marktwerte vorhanden waren (Zinsswaps), haben wir die beizulegenden Zeitwerte mithilfe eines anerkannten Bewertungsmodells ermittelt. Dabei haben wir das Discounted Cashflow-Modell genutzt und die folgenden Bewertungsparameter verwendet: Erwartete zukünftige Cashflows und Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten. Die beizulegenden Zeitwerte der Credit-Default-Swaps haben wir anhand eines Bewertungsmodells ermittelt, dem als wesentlicher Parameter die Ratings der Kreditnehmer zugrunde liegen. ANGABEN ZU DEN BEWERTUNGSEINHEITEN GEMÄß § 254 HGBDie von uns gebildeten Bewertungseinheiten nach § 254 HGB stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Zum Bilanzstichtag wurden insgesamt Zinsrisiken in Höhe von 3.897 TEUR abgesichert und in die kompensatorische Bewertung einbezogen. Die Wirksamkeit der von uns gebildeten Bewertungseinheiten war gegeben, da die Grund- und Sicherungsgeschäfte jeweils vergleichbaren Risiken unterliegen. Die retrospektive Wirksamkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr zwischen 92,9 % und 119,3 %. Die prospektive Wirksamkeit der von uns gebildeten Bewertungseinheiten stellt sich wie folgt dar:
Die prospektive Wirksamkeit ist im Rahmen der genannten Bandbreiten gegeben, da die Grund- und Sicherungsgeschäfte jeweils vergleichbaren Risiken unterliegen. Zu den Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung der gebildeten Bewertungseinheiten verweisen wir ergänzend auf die Ausführungen im Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". PFANDBRIEFGESCHÄFTDie Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch Veröffentlichung auf unserer Website im Internet über www.taunus-sparkasse.de erfüllt. Die im Hypothekendeckungsregister aufgeführten Realdarlehen in Höhe von 914.042 TEUR (Vorjahr: 740.875 TEUR) werden in der Bilanz unter den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) ausgewiesen. Die Wertpapiere zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe in Höhe von 89.814 TEUR (Vorjahr: 74.763 TEUR) werden in der Bilanz unter den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (Aktivposten 5) ausgewiesen. Der Umlauf der Hypothekenpfandbriefe und die Deckungsmassen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 und 7 ff. PfandBG stellen sich wie folgt dar:
Forderungen, die die Begrenzungen der §§ 13 Abs. 1 bzw. 19 Abs. 1 PfandBG überschreiten, bestehen nicht.
* Risikobarwert: Ermittlung entsprechend dem
statischen Ansatz gemäß § 5 Abs. 1
PfandBarwertV.
Die von uns begebenen Hypothekenpfandbriefe weisen folgende Laufzeitstruktur und die dazugehörigen Deckungsmassen folgende Zinsbindungsfristen auf (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PfandBG):
Zu den von uns begebenen Hypothekenpfandbriefen machen wir gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 PfandBG die nachstehenden Angaben:
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PfandBG machen wir die folgenden Angaben:
Die Deckungsmassen zu den Hypothekenpfandbriefen gliedern sich gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. a) PfandBG in folgende Größenklassen:
Die Deckungsmassen zu den Hypothekenpfandbriefen gliedern sich gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b) und c) PfandBG wie folgt:
Außerhalb Deutschlands befinden sich keine Grundstückssicherheiten. Rückständige Forderungen bei Hypothekenpfandbriefen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PfandBG):
Die Angaben gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 PfandBG zu den Deckungsmassen zu den Hypothekenpfandbriefen stellen sich wie folgt dar:
Weitere Angaben zu den Hypothekenpfandbriefen:
Die Taunus-Sparkasse verfügt über keine auf Fremdwährung lautenden Deckungswerte (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 PfandBG). Den im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefen wurden die nachstehenden internationalen Wertpapierkennnummern zugeordnet (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PfandBG):
NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stutzungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGBDie Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden (ZVK). Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 1,4 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,4 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 7,5 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,9 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2023 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 40.396 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 3.382 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 92.651 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDERDie ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:
Die Gesamtbezüge waren im Geschäftsjahr 2023 in voller Höhe erfolgswirksam. Die Vorstandsmitglieder Herr Klink und Herr Franz haben gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund § 20 Abs. 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassenen Anstellungsrichtlinien des SGVHT. Die Höhe des Ruhegeldanspruches bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich ansteigenden Prozentsatz. Die Hinterbliebenen erhalten 60 % Witwen- oder Witwerrente bzw. 10 % Waisengeld als Halbwaise und 20 % Waisengeld als Vollwaise jeweils bezogen auf das dem Vorstandsmitglied zustehende Ruhegehalt; insgesamt sind die Ruhegehälter jedoch auf zusammen 100 % des Ruhegehaltsanspruches des Vorstandsmitglieds beschränkt. Die Dynamisierung der laufenden Versorgungsbezüge erfolgt gemäß der Anpassung der Versorgungsbezüge der Beamten im Land Hessen. Renten im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 8 Beamtenversorgungsgesetz sowie gegen andere unverfallbar bestehende betriebliche Altersversorgungsansprüche werden, sofern diese vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden, in vollem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Einkünfte und Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf die Versorgungsbezüge angerechnet, wobei der Teil anrechnungsfrei bleibt, der zusammen mit der von der Sparkasse gewährten Versorgung die Höhe des vertraglich vereinbarten ruhegehaltsfähigen Jahresgehalts nicht übersteigt. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in ausreichendem Umfang gebildet. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 122 TEUR (Vorjahr: 125 TEUR). Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 676 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 9.431 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. KREDITE AN ORGANEAn Vorstandsmitglieder gewährte Kredite sowie eingegangene Haftungsverhältnisse bestanden in Höhe von 4 TEUR. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Kredite von 1.625 TEUR gewährt. MITARBEITER UND MITARBEITERINNENIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGBIn der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
VERWALTUNGSRAT UND VORSTANDVerwaltungsratVorsitzenderUlrich Krebs, Landrat Hochtaunuskreis, Bad Homburg vor der Höhe Stellvertretender VorsitzenderMichael Cyriax, Landrat Main-Taunus-Kreis, Hofheim am Taunus MitgliederNorbert Altenkamp, Bundestagsabgeordneter, Bad Soden am Taunus Harald Biersack, Teamleiter Bereich Personalmanagement, Taunus-Sparkasse, Oberursel (Taunus) (bis 31. März 2023) Dr. Frank Blasch, Bürgermeister der Stadt Bad Soden, Bad Soden an Taunus Isabell Budde, Personalrätin, Taunus-Sparkasse, Friedrichsdorf Marc-André Buchmann, Teamleiter Private Banking, Taunus-Sparkasse, Oberursel (Taunus) Ellen Enslin, Unternehmensberaterin, Usingen Alexander Hetjes, Oberbürgermeister der Stadt Bad Homburg vor der Höhe Dr. Markus Müller, Abteilungsleiter Kreditmanagement, Taunus-Sparkasse, Bad Soden am Taunus (ab 1. April 2023) Dr. Stefan Naas, Landtagsabgeordneter, Steinbach (Taunus) Matthias Schädlich, Referent Recht, Taunus-Sparkasse, Eppstein Agnes Schmitz, Vermögensbetreuerin, Taunus-Sparkasse, Hofheim am Taunus Wolfgang Sietzy, Diplom-Kaufmann i. R., Bad Soden am Taunus Gregor Sommer, Bürgermeister der Gemeinde Wehrheim, Wehrheim Dr. Stephan Wetzel, Rechtsanwalt, Weilrod VorstandVorsitzenderOliver Klink, Sparkassendirektor MitgliedRaimund Becker, Sparkassendirektor Markus Franz, Sparkassendirektor Cristina Mussenbrock, Sparkassendirektorin (ab 1. Januar 2024) Der Vorstandsvorsitzende Herr Oliver Klink ist Mitglied im Verwaltungsrat der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt.
Bad Homburg v. d. Höhe, den 29. Mai 2024 Der Vorstand Oliver Klink Raimund Becker Markus Franz Cristina Mussenbrock Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung"Die Taunus-Sparkasse hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Taunus-Sparkasse besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Taunus-Sparkasse definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 198.111 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 642,4. Der Gewinn vor Steuern beträgt 28.867 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 20.707 TEUR. Die Steuern betreffen sowohl laufende als auch latente Steuern. Die Taunus-Sparkasse hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Taunus-Sparkasse Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Taunus-Sparkasse bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Taunus-Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft a) Sachverhalt und Problemstellung: Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 5.651,3 Mio EUR rund 77 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 677,7 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte. Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Für außerbilanzielle Geschäfte (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderrufliche Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Ausfall drohen, werden Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen im Immobiliengeschäft haben sich die Bewertungsaufwendungen und die notleidenden Kredite deutlich erhöht. Die Kreditbewertungen haben sich wesentlich auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ausgewirkt. Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf insbesondere die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" ermittelt wurden. Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") sowie dem Lagebericht (Abschnitt B.1.1 "Aktiva" und Abschnitt E.2.1. "Adressenrisiko im Kundengeschäft") entnommen werden. 2. Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs unter Berücksichtigung von IDW RS BFA 3 n. F. a) Sachverhalt und Problemstellung: Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 unter den Bilanzpositionen Aktiva 3 bis 6 sowie Passiva 1 bis 3 unmittelbar und mittelbar über Investmentvermögen gehaltene zinsbezogene Geschäfte ausgewiesen, die auf der Aktiv- bzw. Passivseite jeweils den weit überwiegenden Anteil der Bilanzsumme ausmachen. Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2023 zur Steuerung des Zinsbuchs abgeschlossene Zinsswapgeschäfte über nominal 2.281 Mio EUR. Neben der Einzelbewertung ist eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Geschäfte nach Maßgabe des Rechnungslegungsstandards BFA 3 n. F. ("Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs") des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29. November 2022 erforderlich. Das im Jahr 2022 deutlich gestiegene Marktzinsniveau sowie die im abgelaufenen Geschäftsjahr gestiegenen Kundenzinsen im Passivgeschäft haben sich stark auf das Ergebnis dieser Betrachtung ausgewirkt. Die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs war daher von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und insofern auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs stellt die Sparkasse die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten der zinsbezogenen Bestände gegenüber. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs anfallenden Kosten (Refinanzierungskosten in Höhe des eigenen Credit-Spreads, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Der Schätzung dieser Werte durch den Vorstand liegen Annahmen und Parameter zugrunde, die jeweils mit Ermessensspielräumen verbunden sind. b) Prüferisches Vorgehen: Wir haben uns hinsichtlich der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs im Rahmen von analytischen Prüfungshandlungen und von Einzelfallprüfungen (im Wesentlichen Nachvollziehen, Nachrechnen und Befragung) u. a. mit den vom Vorstand zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bewertungsobjekts auseinandergesetzt. Einen Schwerpunkt bildeten die Annahmen zur Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Bestandsverwaltungs- und der individuellen Refinanzierungskosten. Des Weiteren haben wir geprüft, ob die wesentlichen Annahmen und Parameter im Einklang mit dem internen Risikomanagement getroffen bzw. festgelegt wurden. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen sind im Anhang in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt A.) sowie zur Bilanz (Abschnitt B.) bzw. den Angaben zu den derivativen Finanzinstrumenten (Abschnitt D.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte B.1.1. "Geschäftsverlauf - Aktiva" und E.3.1. "Zinsänderungsrisiko"). Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die von uns vor dem Datum des vorliegenden Vermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen umfassen die folgenden Unterlagen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 44 der Satzung der Taunus-Sparkasse i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Martin Alles.
Frankfurt am Main, den 6. Juni 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Alles, Wirtschaftsprüfer Lagebericht 2023A. Rahmenbedingungen1. GeschäftsschwerpunkteUnsere Taunus-Sparkasse mit Sitz in Frankfurt/Höchst, Bad Homburg v. d. H. und Hofheim am Taunus ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT), Frankfurt am Main und Erfurt. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Taunus, bestehend aus dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis. Der SGVHT besteht aus 48 Sparkassen, der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), der Landesbausparkasse (LBS) und der SV Sparkassen-Versicherung Holding AG (SV). Die Ratingagentur Fitch hat der regionalen Sparkassen-Finanzgruppe das Bonitätsrating von A+ und einen stabilen Ausblick im Jahr 2023 bestätigt. Die Sparkasse ist dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation und dem regionalen Reservefonds des SGVHT angeschlossen. Im Verbundkonzept des SGVHT stehen ein einheitliches Leitbild und strategische Verbundziele im Vordergrund. Zudem besteht ein gemeinsames Risikomanagement mit einer Risikostrategie und einem Frühwarnsystem. Rechtsgrundlagen der Sparkasse sind das Gesetz über das Kreditwesen (KWG), das Hessische Sparkassengesetz (HSpG) und die Satzung der Sparkasse in der Fassung vom 24. Oktober 2016, die im Wesentlichen der vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erlassenen Mustersatzung entspricht. Unser originäres Geschäftsgebiet besteht aus dem Hochtaunuskreis, dem Main-Taunus-Kreis und den Gemeinden des ehemaligen Kreises Höchst. Gemäß dem Regionalprinzip ist unser Kreditgeschäft im Regelfall auf Vorhaben und Kunden in diesem Geschäftsgebiet und mit Blick auf den engen Zusammenhang der verschiedenen Städte und Gemeinden der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main auf einen Radius von zusätzlich rund 30 Kilometern um unser Geschäftsgebiet herum beschränkt. Die Sparkasse betreibt 38 mitarbeiterbesetzte Filialen, 14 Selbstbedienungsfilialen (mit Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals) und neun Selbstbedienungsstellen (mit Geldautomaten) sowie zwei mediale Beratungseinheiten und ein Kunden-Center. Dabei werden 17 mitarbeiterbesetzte Filialen sowie drei Selbstbedienungsfilialen und fünf Selbstbedienungsstellen im Rahmen der Initiative Finanz-Punkte gemeinsam mit der Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG betrieben. Seit 2019 nutzen damit erstmals in Deutschland eine Sparkasse und eine Volksbank großflächig gemeinsame Räumlichkeiten, um Kosten zu senken und trotzdem für ihre Kunden erreichbar zu bleiben. Filialen und auch Finanz-Punkte unterstützen die Attraktivität von Gemeinden und bieten einen Vorteil, um auch andere Gewerbe und den lokalen Handel langfristig vor Ort zu sichern und damit die Wohnattraktivität zu erhöhen. Der Main-Taunus-Kreis und der Hochtaunuskreis belegen die Plätze fünf und sechs der Landkreise mit der höchsten Kaufkraft in Deutschland. Die Prosperität unserer Region sehen wir als Chance, aber auch als Herausforderung, die wir annehmen. Dabei sind wir ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen unseres Trägers. Wir haben die Aufgabe, in unserem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen und insbesondere Gelegenheiten zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Wir fördern die kommunalen Belange im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich in unserem Geschäftsgebiet. Unsere Geschäfte führen wir unter Beachtung des öffentlichen Auftrages nach kaufmännischen Grundsätzen. Unsere inhaltlichen Geschäftsschwerpunkte und Hauptergebnistreiber sind unverändert: 1. im Zahlungsverkehr insbesondere das Girokonto. Über vielfältige moderne Zugangswege ist es der Anker jeder Kundenbeziehung. So wollen wir mit Servicekompetenz, Erreichbarkeit und proaktivem Kümmern der Kernfunktion einer Sparkasse gerecht werden. Daneben ist nun infolge des Zinsanstiegs erneut die Entwicklung des Einlagenbestands verstärkt in den Fokus zu nehmen. 2. im Kreditgeschäft die Kerngeschäftszweige von Gründungs-, Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen. Immer mehr an Bedeutung hat zudem die Beratung zu öffentlichen Fördermitteln gewonnen. So wollen wir das Wachstum der Region, aber auch die durch die Dekarbonisierung des Industrie-Standortes Deutschland erforderliche Transformation der regionalen Industrie mitgestalten. Besonderes Knowhow und jahrzehntelange Erfahrung haben wir zudem bei der Finanzierung von Immobilien - bis hin zur Begleitung von Projektentwicklern und Investoren. 3. das Wertpapierdienstleistungsgeschäft mit der aktiven Beratung aller Kundensegmente bei ihrer Vermögensbildung und -anlage mit einer besonderen Expertise im Private Banking. So begleiten wir die steigende Wertpapierakzeptanz in der Bevölkerung und tragen der wirtschaftlichen Stärke der Region Rechnung. 2. Ziele und KernherausforderungenAls unsere Geschäftsstrategie übernehmen wir die SGVHT-Verbundstrategie, die wir um konkrete strategische Maßnahmen und Kennzahlen ergänzen. Diese setzen den Rahmen für unsere Risiko- und IT-Strategie. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr war von verschiedenen Variablen geprägt: Die Inflation lag auch im Jahr 2023 weltweit erneut auf hohem Niveau. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. 1 Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - sowohl im privaten Konsum als auch bei geschäftlichen Investitionen (Quelle: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick, 2024). Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % und für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften auf 1,5 %. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung erwartet worden. Der erwartete Aufholprozess wurde jedoch durch die hohe Inflation gehemmt. Während sich der Euroraum 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor er 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch einen realen Zuwachs von 0,7 % und profitierte dabei aus Überhängen des Vorjahres. Deutschland ist hierbei am unteren Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen, da die inländische Jahreswachstumsrate anders als der Euroraum nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr profitierte. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Insgesamt ergab sich nach einer ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 %. (Quelle: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick, 2024). Die Investitionen wurden 2023 stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend - über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, die sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. (Quelle: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick, 2024). Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge auch 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. (Quelle: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick, 2024). 3. Nachhaltige VerantwortungBei der Umsetzung von sozialen, ethischen und ökologischen Aspekten sind wir im Kundengeschäft sowohl auf der Anlage- als auch auf der Finanzierungsseite gefordert: Unsere Kunden zeigen klares Interesse an nachhaltigen Finanzprodukten und nachhaltigem Wirtschaften. Zugleich fordern unsere Unternehmenskunden Unterstützung auf dem Weg der Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften an. Auch für uns selbst gilt es, die Standards der nachhaltigen Unternehmensführung - die sogenannten ESG-Kriterien - zu erfüllen. Denn unter dem Begriff der Nachhaltigkeit fordert nicht nur die Aufsicht, sondern Teile der Gesellschaft eine Fokussierung auf nachhaltige Anlagen und Kredite. Ziel ist es, die Veränderungen des Konsumverhaltens und den notwendigen Strukturwandel der Industrie deutlich zu beschleunigen. In diesem Kontext haben wir unsere Nachhaltigkeitsziele 2023 auf den Prüfstand gestellt und insbesondere unsere messbaren Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Für unsere Kredit- und Anlageentscheidungen im Kunden- sowie im Eigengeschäft haben wir Leitlinien nach ökologischem und sozialem Werteverständnis umgesetzt. Entsprechende Richtlinien für die Mitarbeitenden, die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat im Rahmen der Corporate Governance wurden veröffentlicht. Maßgeblichen Orientierungsrahmen bieten uns hier die BaFin-Merkblätter zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Zudem haben wir mit der Etablierung eines Corporate Social Responsibility (CSR)-Teams und einer eigenen Nachhaltigkeitskoordinatorin begleitende organisatorische Veränderungen angestoßen. Wir sind uns unserer Verantwortung für eine lebenswerte Region bewusst. Aus diesem Grund verstärken wir unser Engagement für Umweltprojekte und fördern weiterhin mit signifikanten Beträgen unsere Region. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir Vereine und gemeinnützige Institutionen in der Region mit insgesamt rund 2,3 Mio € Spenden sowie Sponsoring gefördert (Vorjahr: 1,5 Mio €). Ergänzt um Ausschüttungen unserer Gemeinnützigen Stiftung sind der Region im Jahresverlauf insgesamt 2,6 Mio € zugutegekommen (Vorjahr: 1,6 Mio €). Dabei wurde die nachhaltige Förderung von Sport mit 0,4 Mio €, Kultur mit 1,2 Mio €, Soziales und Bildung mit 0,6 Mio €, Umwelt mit 0,2 Mio € und sonstige Zwecke mit 0,2 Mio € unterstützt. Diesem Lagebericht ist ein statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Taunus Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz (HSpG) i. V. m. § 2 HSpG beigefügt. B. Wirtschaftsbericht1. Geschäftsverlauf1.1 Aktiva
Die Entwicklung der Bilanzsumme ist maßgeblich durch die planmäßige Rückführung von 785,0 Mio € gezielten, längerfristigen Refinanzierungsfazilitäten (Targeted Longer Term Refinancing Operations III, kurz: TLTRO III) geprägt. Die Wiederanlage der aufgenommenen Liquidität erfolgte zum einen im Rahmen der Einlagenfazilität der Deutschen Bundesbank (Aktiva 3) sowie auch in der Vergabe von Kommunalkrediten (Aktiva 4). Demnach machte sich in beiden Aktiv-Bilanzpositionen der Auslauf der EZB-Refinanzierungsprogramme bemerkbar. Weiterhin konnte ein Abfluss von Kundeneinlagen neben der Emission von Pfandbriefen (siehe Abschnitt 1.2) durch Rückführung weiterer Überschussliquidität bei der Bundesbank gedeckt werden. Die danach noch bestehende Liquiditätsreserve wurde wie in den Vorjahren wieder im täglich fälligen Guthaben bei der Bundesbank gehalten (Zuwachs unter "Übrige" in Aktiva 1). Daneben machte sich bei Forderungen an Kunden (Aktiva 4) im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein zurückhaltendes Kreditneugeschäft für gewerbliche Immobilienfinanzierungen bemerkbar. Forderungen an Immobilieninvestoren und Projektentwickler konnten nach den hohen Wachstumsraten der Vorjahre jedoch annähernd konstant gehalten werden (siehe auch Abschnitt 2.1). Auch Wohnungsbaukredite an Privatpersonen waren rückläufig. Unter Ausnutzung attraktiver Renditen an den Kapitalmärkten wurden rund 450 Mio € in Wertpapiere (Aktiva 6) investiert, die in der aufsichtsrechtlichen Liquidity Coverage Ratio (LCR) als liquide Aktiva anrechenbar sind.
Die von der Sparkasse abgeschlossenen und außerbilanziell geführten Swaps dienten ausschließlich der semi-passiven, an einer Benchmark orientierten Zinsbuchsteuerung sowie gezielt gebildeten Micro-Hedges zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Das Swap-Buch wurde 2023 um 182,0 Mio € auf nominal 2.401,0 Mio € reduziert. Für detaillierte Beschreibungen wird auf den Anhang zum Jahresabschluss Teil D. Sonstige Angaben verwiesen. 1.2 PassivaDurch die TLTRO-Rückführung von 785 Mio € sind die Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bundesbank deutlich gesunken (Passiva 1). Gegenläufig wurden aufgrund marktseitiger Nachfrage und zur Diversifikation der Refinanzierung rund 200 Mio € Hypothekenpfandbriefe an Kreditinstitute emittiert. Bei Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Passiva 2) machte sich mit dem Zinsanstieg ein Wettbewerb um Einlagen bemerkbar. Dem Nettoabfluss an Kundenverbindlichkeiten steht jedoch ein Zuwachs an Wertpapieranlagen der Kunden gegenüber (siehe Abschnitt 1.3). Durch die Thesaurierung des sehr positiven Vorjahresergebnisses stieg das aufsichtsrechtlich anrechenbare Kernkapital aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB (Passiva 11) sowie Eigenkapital (Passiva 12) deutlich an.
Innerhalb der Kundenverbindlichkeiten erfolgten Umschichtungen von unverzinslichen Zahlungsverkehrskonten zu höher verzinslichen Sicht- sowie Termineinlagen. Der Anteil täglich fälliger Sichteinlagen an den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ist dadurch auf rund 80 % rückläufig (Vorjahr rund 89 %). Gegenläufig wurde auch gegenüber Kunden die stabile Refinanzierung durch Pfandbriefe ausgebaut.
In der Darstellung nach Segmenten ist ersichtlich, dass der Einlagenrückgang insbesondere bei vermögenden Kunden des Private Bankings sowie bei geschäftlichen Einlagen erfolgte. Erstere Kundengruppe schichtete dabei häufig in Wertpapieranlagen um, während letztere Abflüsse vorrangig durch Kommunen und die Liquiditätsdisposition großer Einzelkunden bedingt waren.
1.3 VerbundgeschäftDie Verbundprodukte der Sparkassenorganisation ergänzen die eigenen Angebote bei der Erfüllung der Kundenbedürfnisse. Die gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegene Ersparnisbildung Wertpapiere ist getragen durch zwei wesentliche Effekte. Zum einen sind Rentenpapiere und Zertifikate im Wertpapierbereich eine Alternative zu Einlagenprodukten, die insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2023 von Kunden genutzt wurde. Zum anderen legten vereinzelte Kunden aus Einlagensicherungsgründen in Bundeswertpapieren an.
Das Lebens- sowie das Kompositversicherungsgeschäft liegen nahezu auf Vorjahresniveau. Im Zuge einer zurückhaltenden Kreditnachfrage sind entsprechende Vermittlungsgeschäfte bei Bausparen, Ratenkrediten sowie Leasing insgesamt gegenüber dem Vorjahr rückläufig. 2. VermögenslageDie Kernkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 13,6 % (Vorjahr: 13,2 %). Wie geplant haben der Bilanzgewinn und die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB aus dem Jahresergebnis 2022 unser Kernkapital weiter erhöht. Auch im Geschäftsjahr 2023 wird unser Eigenkapital weiter gestärkt. Während sich im Vorjahr im Zuge von Marktchancen zwei Immobilienverkäufe mit insgesamt 32,8 Mio € positiv auf das Jahresergebnis auswirkten, führte in diesem Jahr insbesondere der Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus zu einer Erhöhung des Zinsüberschusses von rund 36 Mio € und somit zu einer über der Planung liegenden Gewinnthesaurierung. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023 soll der Bilanzgewinn von insgesamt 8,0 Mio € die Sicherheitsrücklage um 6,0 Mio € erhöhen und i. H. v. 2,0 Mio € an den Sparkassenzweckverband Taunus als Träger der Sparkasse ausgeschüttet werden. Weiterhin soll eine Stärkung des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 42,9 Mio € (Vorjahr: 50,2 Mio €) erfolgen. Das Kernkapital würde somit ausgehend vom 31. Dezember 2023 um 48,9 Mio € auf 657,3 Mio € ansteigen. Die Gesamtkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 15,5 % (Vorjahr: 15,4 %). Das Kernkapital und das Ergänzungskapital bilden die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel. Das Ergänzungskapital setzte sich zum Stichtag aus Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB sowie nachrangigen Verbindlichkeiten zusammen. Die Sparkasse ermittelt die Eigenmittelanforderungen für die Adressrisiken nach dem Kreditrisiko-Standardansatz sowie nach dem Basisindikatoransatz für die Operationellen Risiken. 3. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben und alle aufsichtsrechtlichen Vorgaben wurden eingehalten. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio) als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator zur Finanzlage betrug am 31. Dezember 2023 143,5 % (Vorjahr: 149,0 %). Während des Jahres 2023 bewegte sich die Kennzahl zwischen 119,6 % und 143,5 %. 4. Ertragslage4.1 Handelsrechtliches ErgebnisBei der Darstellung der Ertragslage wird zwischen der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung und dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis unterschieden. Das betriebswirtschaftliche Ergebnis dient der internen Steuerung und ermöglicht eine Trennung in betriebliche und betriebsfremde sowie periodengleiche und periodenfremde Aufwendungen und Erträge. Hierdurch wird eine genauere Erfolgsaufspaltung erreicht. Das betriebswirtschaftliche Ergebnis liegt auch strategischen Kennzahlen der Sparkasse sowie Vergleichsrechnungen innerhalb des SGVHT zugrunde. Die Überleitung vom handelsrechtlichen zum betriebswirtschaftlichen Ergebnis und die strategischen Kennzahlen sind in Kapitel 4.2 dargestellt.
Der Zinsüberschuss im Geschäftsjahr 2023 ist im Wesentlichen durch das gestiegene Zinsniveau geprägt, welches insbesondere zu einer positiven Entwicklung der Zinserträge aus variabel verzinslichen Aktivpositionen sowie Swaps der Zinsbuchsteuerung führte. Durch den Anstieg der Zinserträge (GuV 1) konnte der im Vorjahr den Beteiligungserträgen (GuV 3c) zugeordnete Erlös eines Immobilienverkaufs überkompensiert werden. Im Provisionsüberschuss konnten Rückgänge bei Geschäftsbesorgungsentgelten aus Immobilienkrediten im Wesentlichen durch steigende Provisionserträge im Giroverkehr und im Wertpapierdienstleistungsgeschäft ausgeglichen werden (GuV 5-6). Die sonstigen betrieblichen Erträge (GuV 7-9) resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von im Vorjahr gebildeten Rückstellungen sowie aus Grundstückserträgen. Im Vorjahr wurde hier der Erlös eines weiteren Immobilienverkaufs ausgewiesen. Die Entwicklung des allgemeinen Verwaltungsaufwands (GuV 10-12) resultiert insbesondere aus dem tarifbedingten Anstieg der Personalaufwendungen sowie höheren Zuführungen zu Personalrückstellungen (GuV 10a). Demgegenüber waren die anderen Verwaltungsaufwendungen im Vorjahr durch Rückstellungsbildungen gezeichnet und dieses Jahr rückläufig (GuV 10b). Das Gesamtergebnis aus Ab- und Zuschreibungen sowie Wertberichtigungen (GuV 13-17) betrug -15,2 Mio €. In Bezug auf Forderungen an Kunden und Wertpapiere der Liquiditätsreserve (GuV 13-14) ist das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich um -16,6 Mio € auf -18,1 Mio € gestiegen. Einer neu zu bildenden Kreditrisikovorsorge i. H. v. 51,2 Mio € und Abschreibungen auf Wertpapiere von 2,9 Mio € standen Zuschreibungen und Kursgewinne von insgesamt 4,7 Mio € sowie Auflösungen bestehender Risikovorsorge von 2,8 Mio € und von § 340f HGB-Reserven i. H. v. 28,4 Mio € gegenüber. Aus Wertpapieren des Anlagevermögens sowie Beteiligungen (GuV 15-16) resultierte ein Ergebnis von 2,9 Mio € nach 2,8 Mio € im Vorjahr. Der handelsrechtliche Bilanzgewinn beläuft sich wie im Vorjahr auf 8,0 Mio €. Von diesem soll nach Feststellung des Jahresabschlusses 6,0 Mio € der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. 4.2 Betriebswirtschaftliches Ergebnis und bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenDie Ertragslage der Sparkasse wird im betriebswirtschaftlichen Ergebnis nach den Regeln des Betriebsvergleichs des SGVHT dargestellt. Nachfolgende Überleitungsrechnung stellt die wesentlichen Unterschiede zur Gewinn- und Verlustrechnung nach den handelsrechtlichen Bestimmungen für 2023 dar:
Die in der Überleitung aufgezeigten wesentlichen Unterschiede zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise resultieren aus dem unterschiedlichen Ausweis periodenfremder oder nicht mit dem operativen Geschäft zusammenhängender Erträge und Aufwendungen. Handelsrechtlich werden diese den jeweiligen GuV-Positionen zugeordnet, während in der betriebswirtschaftlichen Darstellung der Ausweis im Neutralen Ergebnis erfolgt. Unter den Provisionserfolgen und anderen betrieblichen Erträgen werden insbesondere die Auflösung von im Vorjahr gebildeten Rückstellungen (3,8 Mio €) sowie unter Zinsüberschuss und laufende Erträge werden die gezielte volumenmäßige Reduzierung des Swap-Buchs (saldiert 1,5 Mio €) ausgewiesen, die jeweils betriebswirtschaftlich im neutralen Ergebnis anfallen. Unter Verwaltungsaufwendungen, die betriebswirtschaftlich neutral auszuweisen sind, entfielen insbesondere 1,7 Mio € Zuführungen zu Pensions- und Altersteilzeitrückstellungen sowie 1,3 Mio € Spenden. Das betriebswirtschaftliche Bewertungsergebnis setzt sich zusammen aus Kredit- und Wertpapiergeschäft sowie sonstigen Bewertungsergebnissen. Im Kreditgeschäft stehen einem Bewertungsergebnis von -48,3 Mio € Auflösungen von § 340f HGB-Vorsorgereserven i. H. v. 26,6 Mio € gegenüber. Damit entspricht das Netto-Bewertungsergebnis für das Kreditgeschäft mit 21,7 Mio € dem im Risikomanagement zu erwartenden Ergebnis. Für das Wertpapiergeschäft ergab sich nach den hohen, durch den Zinsanstieg bedingten Abschreibungen des Vorjahres im laufenden Jahr ein Bewertungsergebnis von insgesamt 1.9 Mio €. Dies setzt sich unter anderem aus Wertaufholungen in unserem Masterfonds von 2.9 Mio € sowie 2,8 Mio € erwarteten Kursrückgängen bei Positionen zusammen, die über Nennwert (sogenannte "Über-Pari-Wertpapiere") erworben wurden. Für diese wurden daher bereits beim Erwerb in den Vorjahren Vorsorgereserven nach § 340f HGB EUR zugeordnet, die im Berichtsjahr planmäßig i. H. v. 1,8 Mio € aufgelöst wurden. Alle Wertpapiere werden zum strengen Niederstwert bewertet. Im sonstigen Bewertungsergebnis konnte im Wesentlichen eine Zuschreibung auf unsere mittelbare Beteiligung an der Landesbank Berlin Holding AG von 2,8 Mio € vorgenommen werden. Für das Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge - Zinsüberschuss zuzüglich ordentlicher Ertrag - von 163,3 Mio € erwartet. Dieses Ziel wurde mit 192,2 Mio € insbesondere aufgrund des im Vergleich zur Planung gestiegenen Zinsniveaus übertroffen. Das in unserer Unternehmensplanung erwartete Betriebsergebnis vor Bewertung von 51,7 Mio € wurde mit 85,9 Mio € ebenfalls übertroffen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme in Höhe von 1,07 % lag über dem Planwert von 0,64 %. Mit einem erwirtschafteten Ergebnis vor Steuern von 43,2 Mio € wurde der Planwert in Höhe von 38,4 Mio € ebenfalls übertroffen. Auf Grundlage des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses werden die strategischen Kennzahlen bzw. die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren berechnet. Diese stellen sich für 2023 im Vergleich zu 2022 wie folgt dar:
Infolge der positiven Entwicklung insbesondere beim Zinsüberschuss waren nahezu alle ergebnisorientierten Kennzahlen 2023 besser als ihre geplanten Werte. Ausschlaggebend hierfür war auch eine konservative Prognose konstanter Zinsen zum Zeitpunkt der Planung am 30. September 2022. Die Relation von Zinsüberschuss zum ordentlichen Aufwand zeigt, dass die Aufwendungen nach wie vor allein durch den Zinsüberschuss gedeckt werden konnten. Als Folge des erhöhten Risikovorsorgebedarfs im Kreditgeschäft übersteigt die Risikoaufwandsquote den Planwert. Die Kernkapitalquote liegt mit 13,6 % unter dem geplanten Wert von 14,1 %, da der aufsichtsrechtliche Gesamtrisikobetrag stärker als geplant angestiegen ist. 5. Zusammenfassende DarstellungDie stichtagsbezogene Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen durch die Rückführung einer TLTRO-Refinanzierung, Fälligkeiten bei der aktivseitigen Wiederanlage sowie einen Abfluss von Kundenpassiva und damit in Verbindung stehende Mittelanlagen um insgesamt 943,6 Mio € reduziert. Im Bereich des Immobilienkreditgeschäfts wurde nach den starken Wachstumsraten der Vorjahre und vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlich gesunkenen Kreditnachfrage ein leichter Rückgang des Forderungsbestands verzeichnet. Die Rückgänge im Kreditbestand waren im Wesentlichen durch die auslaufende Wiederanlage der TLTRO-Gelder in Kommunaldarlehen bedingt. Bei den Kundenverbindlichkeiten war eine Umschichtung hin zu höher verzinslichen Produkten sowie auch in Wertpapiere zu beobachten. Die Abflüsse an Kundenpassiva waren im Wesentlichen bei kommunalen Einlagen sowie bei der Liquiditätsdisposition großer Einzelkunden zu beobachten. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023 soll der Bilanzgewinn von insgesamt 8,0 Mio € die Sicherheitsrücklage um 6,0 Mio € erhöhen und i. H. v. 2,0 Mio € an den Sparkassenzweckverband Taunus als Träger der Sparkasse ausgeschüttet werden. Zusammen mit der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 42,9 Mio € (Vorjahr: 50,2 Mio €) wurden die versteuerten Reserven erneut gestärkt. Zum Stichtag betrug die Kernkapitalquote 13,6 % (Vorjahr: 13,2 %) und die Gesamtkapitalquote 15,5 % (Vorjahr: 15,4 %). Das Kernkapital der Sparkasse wird durch die geplante Gewinnthesaurierung weiter gestärkt. Wir sind mit dem im Geschäftsjahr 2023 erzielten Ergebnis zufrieden. Die Vermögens- und die Finanzlage sind weiterhin geordnet. C. Personalbericht1. BeschäftigungspolitikDie Herausforderungen am Arbeitsmarkt wachsen zunehmend. Zum einen verschärft der soziodemografisch bedingte Fach- und Arbeitskräftemangel den Wettbewerb um Talente deutlich. Zum anderen werden die Anforderungen an die Mitarbeitenden immer breiter, sei es durch regulatorische Veränderungen oder durch prozessuale Erfordernisse. Deshalb liegt unser Fokus darauf, unsere Talente langfristig an uns zu binden und neue Talente zu gewinnen. Hierbei bauen wir auf eine Personalpolitik, die die Individualität unserer Mitarbeitenden berücksichtigt und fördert. Das Weiterbildungskonzept befindet sich weiterhin in der Überarbeitung. So wurde beispielsweise in unserem Hause ein eigenes Leistungszentrum für Ausbildung und Training aufgebaut. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt der Personalarbeit ist deshalb eine verbesserte Führungskräftequalifizierung, auch durch gezielte Austausche von Verantwortungen sowie das Bereitstellen entsprechender Führungsinstrumente. Wesentlicher Baustein der Personalführung der Sparkasse bleibt der ständige Dialog, auch über verbindliche Zielvereinbarungs- und Beurteilungssysteme. Auf diesen bauen Fach- und Führungslaufbahnen auf. Dabei haben wir uns interne Vorgaben gesetzt, um den prozentualen Anteil von Frauen in den verschiedenen Führungsebenen zu erhöhen, aber gleichzeitig bei der Karriereplanung von Frauen und Männern keine Ungleichgewichte zu schaffen. Darüber hinaus entwickeln wir unsere Büros und Filialen weiter zu modernen Begegnungsstätten. Durch die Nutzung der Digitalisierung und der Automation von Prozessen schaffen wir Freiräume für Mitarbeitende. 2. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenFür unsere Sparkasse als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität eine Selbstverständlichkeit. Wir streben an, die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes zu erfüllen. Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegen wir dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sparkassen, in dem Gehalt, Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 96,1 % aller Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Gleiche Entlohnung für Kolleginnen und Kollegen, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben, hat für uns einen hohen Stellenwert. Um diesem Anliegen Transparenz zu verleihen, haben wir unsere strategischen Kennzahlen um das sogenannte Gender-Pay-Gap ergänzt. Diese Kennzahl misst einen geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern bei vergleichbarer Tätigkeit. Wir betrachten dabei Beschäftigte und außertariflich Beschäftigte getrennt voneinander:
Als ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen (Zielwert 50 %). 56,2 % unserer Beschäftigten sind Frauen; ihr Anteil in der ersten und zweiten Führungsebene liegt aktuell bei rund 27,3 %. Die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns hohe Priorität. Einzelheiten sind in einem detaillierten Gleichstellungsplan festgeschrieben, den wir als öffentlichrechtliches hessisches Unternehmen beim Regierungspräsidenten eingereicht haben. Unsere Beschäftigungsstruktur ist vielfältig. Seit 2020 nehmen wir auch das Dritte Geschlecht in unserer Betrachtung auf und erheben die Information bei Neueinstellung.
Die Mehrzahl unserer Mitarbeitenden leben im Geschäftsgebiet. Hier bilden wir Nachwuchskräfte kontinuierlich aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse weiter. Unsere Ausbildungsquote beträgt 9,7 % bei 63 Auszubildenden und Trainees. Rund 74,1 % aller Auszubildenden haben wir im Berichtsjahr nach dem Abschluss in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden in der Sparkasse beträgt 16 Jahre. Die Fluktuationsrate beträgt 2023 8 % (Vorjahr: 8,9 %). Wir legen Wert auf gut ausgebildete Mitarbeitende und fördern das lebenslange Lernen. Im Jahr 2023 haben wir knapp über 277 T€ in die Weiterbildung von 198 Mitarbeitenden investiert. Den Mitarbeitenden standen im Durchschnitt 1,2 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung. Unsere Mitarbeitenden verfügen über folgende Qualifikationen:
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns ein wichtiges Anliegen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen wir durch Teilzeitarbeit, variable Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten sowie durch Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Wir bieten unseren Mitarbeitenden Krippenplätze bei den "Taunuskrebsen" in Bad Homburg. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir durch den betrieblichen Pflege-Guide als Ansprechpartner im Unternehmen, kostenfreie Veranstaltungen für unsere Mitarbeitenden zum Thema Pflege und Beruf sowie der Möglichkeit, Sonderurlaub zu nehmen und zusätzliche Urlaubstage entgeltlich zu erwerben. Die Taunus-Sparkasse fördert die Region nicht nur direkt, sondern sie unterstützt auch die Mitarbeiter dabei, in der Region tätig zu werden. Dazu gewährt sie ihren Mitarbeitern für ehrenamtliche Aktivitäten bezahlte Freistellungen (34 Tage im vergangenen Jahr), unterstützt Spenden durch Mitarbeiter an deren Vereine und stellt Poolfahrzeuge zur Verfügung. Die Sparkasse fördert durch eine Vielzahl an Angeboten die Gesundheit der Mitarbeitenden. Hierzu zählen bspw. die betriebsärztliche Betreuung, Schutzimpfungen, ergonomische und zeitgemäße Arbeitsplätze (inkl. Schulung und Einweisung), Vergünstigungen/Mitarbeitertarife bei Fitness-Studios und Betriebssportangebote. D. NachtragsberichtBerichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Jahresultimo 2023 waren nicht zu verzeichnen. E. Risikobericht1. Risikomanagementsystem und RisikotragfähigkeitUnter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess in der Sparkasse stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der ökonomischen und der normativen Risikotragfähigkeit ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Risikotragfähigkeit) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Risikotragfähigkeit). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte fristgerecht umgesetzt. Die Verbundstrategie des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) bildet die Grundlage unserer Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Geschäftsstrategie haben wir darauf aufbauend konkrete strategische Maßnahmen formuliert, die der zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Sparkasse dienen. Diese Maßnahmen beinhalten auch die Operationalisierung der Verbundziele zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zu Wachstum und Kundenzufriedenheit im Markt bzw. Vertrieb sowie zu den Ressourcen und der Digitalisierung der Sparkasse. Konsistent dazu abgeleitet ist die Risikostrategie, die die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten umfasst. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Aus den Leitgedanken der Strategie sind strategische Kennzahlen (Key Risk Indicators) abgeleitet. Diese sind mit Limiten in Form von Risikoappetit- und Toleranzwerten versehen. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit zu beurteilen. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Risikotragfähigkeit als wesentlich eingestuft:
Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachtet die Sparkasse im Berichtsjahr einen Horizont von sieben Jahren bis zum Jahr 2030. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Ziel der Ermittlung der ökonomischen Risikotragfähigkeit ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Taunus-Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 824,1 Mio €. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 525,0 Mio € wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Alle bereitgestellten Limite reichten jederzeit sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads werden risikomindernde Diversifikationseffekte dargestellt. Abweichend von den anderen wesentlichen Risikoarten wird der barwertige Erwartungswert aus den Operationellen Risiken i. H. v. 8,9 Mio € als Abzugsposition bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials angesetzt. Zur Ermittlung des Gesamtrisikos aus Operationellen Risiken muss demnach der ausgewiesene Risikowert aus der folgenden Tabelle um diesen Betrag erhöht werden, wodurch sich ein Quantilswert von 70,4 Mio € ergibt. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Diese umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Folgende Stresstests sind definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:
Im Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei Eintritt eines dieser Szenarien die Risikotragfähigkeit ohne Einschränkung gegeben ist. Der Stresstest einer Immobilienkrise zeigt mit 245,3 Mio € die höchste Auslastung. Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, um zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse das nach Abzug der Risiken im Risikofall noch verbleibende, freie Risikodeckungspotenzial festgelegt. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte. Ziel der Ermittlung in der normativen Risikotragfähigkeit ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen:
In der normativen Risikotragfähigkeit sind alle regulatorischen und aufsichtlichen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Anforderungen an die Höhe und die Struktur des Kapitals, die Höchstverschuldungs- sowie die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet. Für dieses Szenario wurden folgende Annahmen bezüglich der wesentlichen Risikoarten getroffen:
Die in der normativen Risikotragfähigkeit anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus der Berechnung eines möglichen Kapitalzuschlags im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP). Das Betriebsergebnis nach Bewertung in Jahr 2024 sinkt in diesem Szenario insbesondere aufgrund des höheren Bewertungsaufwands im Kreditgeschäft auf 25,3 Mio EUR. Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein (Nominalwert zum 31. Dezember 2023 von 2.281,0 Mio €). Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gemäß IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen. Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken gebildet. Hierzu verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt D. des Anhangs zum Jahresabschluss. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen der Berichterstattung. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten hat die Sparkasse Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu allen wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeitende wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Der direkt dem Vorstand unterstellte Bereich Gesamtbanksteuerung ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich. Die Risikocontrolling-Funktion ist aufbauorganisatorisch von den Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt. Sie hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie die regelmäßige Berichterstattung der Risikosituation. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch definierte Mitarbeitende im Bereich Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Auch die mit der Emission von Pfandbriefen nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) gestellten Anforderungen werden durch das bestehende Risikomanagementsystem erfüllt. 2. AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei beinhaltet das Adressenrisiko das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Impliziter Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft ist das Länderrisiko. Es umfasst neben dem bonitätsinduzierten auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk als Abweichung vom Erwartungswert abgeleitet werden. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv. Diversifikationseffekte zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft werden separat ausgewiesen. Das Adressenrisiko wird im Folgenden nach dem Kunden- und dem Eigengeschäft nochmals konkretisiert und spezifiziert. 2.1. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avalen. Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie Aspekten der Nachhaltigkeit (z. B. Ausschlusskriterien). Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmerverbünde festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt und an dem nicht besicherten Anteil (Blankovolumen) orientieren. Insbesondere für Immobilienfinanzierungen sind detaillierte Risikogrundsätze und objektbezogene Höchstgrenzen definiert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Den wesentlichen Anteil unserer Kreditgeschäfte machen volumenbezogen Immobilienfinanzierungen aus. Die Verteilung des Kreditvolumens (Obligo) nach Kundensegmenten zeigt die nachstehende Tabelle:
Der Rückgang des Gesamtvolumens resultiert im Wesentlichen aus fälligen Krediten an Kommunen im Segment Unternehmer & Unternehmen. Der Zinsanstieg hat im Jahresverlauf zu einer spürbar geringeren Nachfrage nach Immobilienkrediten geführt. Die Finanzierungsvolumina bei Projektentwicklungen sowie Objektkäufen durch Privatkunden sind zurückgegangen. Diese Entwicklung wird in folgender Darstellung für das Segment Unternehmer & Unternehmen nochmals detailliert:
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der Obligos nach externen und internen Ratingklassen:
Im Berichtsjahr sind die Volumina in den Ausfallklassen 16 bis 18 angestiegen. Die wirtschaftliche Situation der letzten Jahre mit den Auswirkungen infolge der Corona-Pandemie, des Ukraine-Krieges sowie der Immobilienkrise führt bislang in Einzelfällen zu nicht mehr tragfähigen Geschäftsmodellen bzw. Liquiditätsproblemen. Dies zeigt sich auch in Neubewertungen von immobilienbesicherten Engagements. Entsprechend sind die Überleitungen in die Portfolien der Intensivbetreuung sowie in den Bereich Sanierung und Abwicklung angestiegen. Die Engagements ohne Rating resultieren im Wesentlichen aus dem Kreditgeschäft mit Projektentwicklern und betreffen Grundstücksfinanzierungen, deren Bebauung noch nicht abschließend projektiert ist. Mit Abschluss der Planung der Bauvorhaben können die Finanzierungen dann im Immobiliengeschäfts-Rating bewertet werden. In der nachstehenden Struktur des Obligos nach Größenklassen wird die Verteilung aggregiert nach Wirtschaftsverbünden dargestellt. Insbesondere Verbünde in der Größenklasse 10 Mio € und mehr umfassen regelmäßig jeweils mehrere Immobilienfinanzierungen, die rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängig sind. Dies relativiert das materielle Risiko in dieser Größenklasse. Ferner ist in dieser Größenklasse weiterhin ein nennenswerter Anteil von Kreditvergaben an Kommunen enthalten, der im Berichtsjahr im Zuge der Rückführung von TLTRO-Finanzierungsmitteln rückläufig war.
Vom Gesamtobligo im Kundenkreditgeschäft in Höhe von 7.001,6 Mio € sind 4.408,8 Mio € besichert. Dies entspricht weiterhin einer Besicherungsquote von rund 63,0 %. Die Sicherheiten sind vorsichtig bewertet; beispielsweise werden Grundpfandrechte nur bis maximal 80 % des Beleihungswertes einer Immobilie berücksichtigt. Die Blankoanteile der Größenklasse 10 Mio € und mehr resultieren im Wesentlichen aus den vorsichtigen Wertansätzen in den gewerblichen Projektentwicklungen.
Monatlich oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und mindestens vierteljährlich über die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Durch bereits im Berichtsjahr initiierte Umsetzungsmaßnahmen wird einem Anpassungsbedarf bei Prozessen zur risikoadäquaten Betreuung von gewerblichen Immobilienfinanzierungen Rechnung getragen. Die Immobilienkrise materialisiert sich in einer stark angestiegenen Risikovorsorge. Das Bewertungsergebnis für das Kreditgeschäft schließt mit 48,3 Mio € zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der bewusst für solche Krisenszenarien gebildeten Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB. 2.2. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen. Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, des Risikos der Engagements sowie von Aspekten der Nachhaltigkeit (z. B. Ausschlusskriterien). Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.222,4 Mio €, das sich auf das Eigenmanagement und eine Masterfondsstruktur verteilt. Im Fokus der Strategie im Eigengeschäft steht die kurzfristige Liquiditätssicherung sowie die Erfüllung aufsichtlicher Liquiditätsvorgaben. Eine Konzentration liegt bewusst auf LCR-fähigen und hochliquiden Wertpapieren. Die Verteilung der externen Ratings zeigt eine risikoarme Struktur. Insgesamt 99,8 % der Positionen sind im Investmentgrade.
Mit 560,3 Mio € entfällt ein Anteil von 45,6 % des Volumens auf Emittenten, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben. Durch die Begrenzung auf Wertpapiere aus Ländern von Mitgliedsstaaten oder sogenannter "Key-Partner" der OECD wird das Risiko begrenzt. Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung und entfallen nahezu ausschließlich auf Landesbanken. 3. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeit mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Nur in der Risikokategorie Immobilienrisiko kommt die Delta-Normal-Variante zum Einsatz. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Bilanzstrukturausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 3.1. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Risikotragfähigkeit können sich Veränderungen im Zinsüberschuss und im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie durch Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Risikotragfähigkeit integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage folgender Risikolimite:
Bei den von der Aufsicht beobachteten Steuerungsgrößen der Zinsschocks und des SREP-Koeffizienten waren im Berichtszeitraum die Risikolimite immer eingehalten. Nur an einem Stichtag war das interne Abweichungslimit einmalig leicht überschritten. Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage eines Risikomonitorings verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
3.2. SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der beschlossenen Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentlichen Elemente:
3.3. ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Risikotragfähigkeit umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf Grundlage der beschlossenen Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentlichen Elemente:
Immobilien im Eigenbestand sowie in Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 4. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Risikotragfähigkeit ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der S Rating und Risikosysteme GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "Refinanzierungskostenrisiko (RKR)" über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich die Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt. In der normativen Risikotragfähigkeit wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Szenario der Überlebenshorizont mindestens zwei Monate betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt drei bis vier Monate. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) dauerhaft die festgelegten Schwellenwerte von jeweils 107,5 % nicht unterschreiten sollen. Beide Kennzahlen lagen im Jahr 2023 stets über diesen Werten.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentlichen Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Es besteht ein hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen und bei der institutionellen Refinanzierung eine bewusste Fokussierung auf Landesbanken. Die Struktur der Kundeneinlagen unterliegt einer täglichen Überwachung, um kurzfristig Maßnahmen ergreifen zu können und um mögliche Risiken zu begrenzen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße werden daneben interne strategische Kennzahlen verwendet. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Exante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.
Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Risikotragfähigkeit das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentlichen Elemente:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Operationelle Risiken sind insbesondere in den Kategorien Mitarbeiter und Externe Einflüsse (z. B. geänderte Rechtsprechung) beobachtbar. Diesen wird von der Sparkasse durch die bestehenden Risikosteuerungs- und -controllingprozesse entgegengewirkt. 6. BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Für die Risikoermittlung setzt die Sparkasse folgende Parameter ein:
Ein Schwerpunkt liegt bei strategischen Verbundbeteiligungen der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen. Diese sind geprägt von guten Bonitäten (Fitch Langfristrating A+, Ausblick stabil) und bestehenden Sicherungseinrichtungen. 7. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Risikotragfähigkeit). Die Risiken bewegten sich innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 30. September 2023 aufgrund von Anpassungen von Parametern im Zinsänderungsrisiko. Diese wurden bundesweit durch die S Rating und Risikosysteme GmbH begleitet. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 61,9 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen in der normativen Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen, in starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F.), im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur und in einem Anhalten der Immobilienkrise. Im Hinblick auf die weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der gestiegenen Zinsen und der daraus resultierenden Immobilienkrise als herausfordernd. F. Prognosebericht 2024In Prognosen von Verbänden und Wirtschaftsinstituten für das Jahr 2024 wird vom Einsetzen einer konjunkturellen Erholung im weiteren Jahresverlauf ausgegangen. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. (Quelle: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick, 2024). Die im Dezember 2023 von der Sparkasse erstellte Planung für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt neben externen Prognosen vor allem die Einschätzung des Vorstands zu den Auswirkungen auf das Geschäftsmodell. Da die nachfolgenden Ausführungen auf Annahmen beruhen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen abweichen.
In der Planung für das Jahr 2024 wird von einem auf dem Niveau vom 30. September 2023 konstanten Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt ausgegangen. Zinssenkungen der EZB werden aufgrund der zurückgehenden Inflation in der Planung erst Ende des zweiten Halbjahrs 2024 erwartet. Der geplante Zinsüberschuss liegt bei 146,3 Mio €. Im optimistischen Fall, dem insbesondere ein weiterer Anstieg des Marktzinsniveaus zugrunde liegt, gehen wir von einem um 1,8 Mio € höheren Zinsüberschuss von 148,1 Mio € aus. Bis 2025 wird aufgrund der noch spürbaren Immobilienkrise insgesamt ein leicht rückläufiger Kundenkreditbestand erwartet. Das prognostizierte Kreditneugeschäft wird voraussichtlich unter dem Niveau des bereits reduzierten Vorjahresgeschäfts liegen. Zeitgleich führen die zunehmenden Inanspruchnahmen im projektierten Geschäft und die insgesamt gestiegenen Zinsen zu mehr Zinsertrag. Im Zuge des Zinsanstieges ist das Einlagengeschäft für Kunden wieder attraktiv geworden. Die Struktur der Kundeneinlagen wird auch 2024 durch Umschichtungen von Sichteinlagen in verzinsliche Produkte geprägt sein. Mit einer fairen und transparenten Produkt- und Preispolitik soll das Wachstum der Kundeneinlagen weiter sichergestellt werden. Die Verzinsung der Kundeneinlagen führt zu einer Erhöhung des Zinsaufwands, die in der Planung entsprechend berücksichtigt wurde. Mit einer guten Reputation der Sparkasse, als kundenzentriertes Institut, soll der Wachstumspfad im Girogeschäft sowohl im Privat- wie auch im Gewerbekundengeschäft fortgeführt werden. Dabei soll auch das Wertpapier- und auch das Verbundgeschäft (z. B. Versicherungen, Bausparen, Finanzierungsvermittlungen) und damit unser geplantes Provisionsergebnis von 39,3 Mio € erzielt werden. Der Verwaltungsaufwand wird geprägt durch Unsicherheiten der Entwicklung von Personal- und Sachaufwendungen: Im Personalbereich setzt sich der Fachkräftemangel fort und wird sich in den Folgejahren weiter verschärfen. Dennoch wird mit einem nahezu konstanten Personalbestand geplant. Für die nächsten Jahre werden weitere Lohnkostensteigerungen im Zuge weiterer Tarifverhandlungen erwartet. Bei den Sachaufwendungen wird trotz zukunftssichernder Investitionen eine Stabilisierung auf dem aktuellen Niveau erwartet. Die wirtschaftlich herausfordernde Situation und die Immobilienkrise werden sich auch in weiteren Veränderungen im Rating der Kunden und in der Neubewertung von Sicherheiten manifestieren. Die Sparkasse hat für 2024 den Planwert für die Risikovorsorge gegenüber dem Vorjahresplanwert erhöht. Insgesamt wurden 21,3 Mio € negatives Bewertungsergebnis geplant. Chancen für ein besseres Bewertungsergebnis ergeben sich bei einer schnelleren Erholung der Immobilienkonjunktur. Alle Entwicklungen führen in der Planung letztlich 2024 zu einem Ergebnis nach Steuern von 37,8 Mio €. Die geplanten Gewinnthesaurierungen tragen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und damit auch zur Sicherstellung der Erfüllung von höheren aufsichtlichen Kapitalansprüchen bei. Im Ausblick für 2024 erreicht die Sparkasse im Planszenario eine weitere Stärkung der Kernkapitalquote. Bei den übrigen strategischen Kennzahlen schlägt sich der zuvor beschriebene Rückgang im Zinsüberschuss sowie ein durch Tariferhöhungen geprägter Anstieg des Verwaltungsaufwands nieder.
Auch auf Basis der Planung für das betriebswirtschaftliche Ergebnis im Jahr 2024 wird erwartet, dass die aufsichtlichen Kennzahlen in der normativen Banksteuerung zu jederzeit eingehalten werden. In der Planung sind die Liquiditätskennzahl LCR mit 153,4 % und NSFR mit 119,5 % auskömmlich. Im Planungshorizont bis 2028 erfüllt die Sparkasse jederzeit die aufsichtlichen Kapitalanforderungen in der Kapitalplanung des Planszenarios sowie des ungünstigen adversen Szenarios. Auch bei Anwendung der sich aus Basel IV ergebenden Anforderungen sowie unter Berücksichtigung eines SREP-Aufschlags von 1,0 % werden im mittelfristigen Planungshorizont die Kapitalanforderungen jederzeit erfüllt (siehe E. Risikobericht, 1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit). Insgesamt gehen wir insbesondere aufgrund der guten Reputation der Sparkasse und der sich hieraus ergebenen Chancen, das Kundengeschäft auszubauen, von einer positiven Entwicklung der Ertragslage aus. G. GesamtaussageDie Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage ist insgesamt geordnet. Die Risikotragfähigkeit war im Jahr 2023 gegeben. Das Kernkapital und die Eigenmittel werden sich 2024 nach Feststellung des Jahresabschlusses für 2023 weiter erhöhen. Für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir von einem steigenden operativen Ergebnis nach Steuern von ca. 37,8 Mio € aus. Unklar ist, wie sich die wirtschaftliche Krise - insbesondere im Immobiliengeschäft - und die daraus resultierenden Belastungen 2024 weiter auswirken werden. Kernziel der Taunus-Sparkasse ist die Unterstützung ihrer Kunden in der angespannten wirtschaftlichen Situation und Immobilienkrise bei einer konsequenten Begrenzung der Risiken entlang der Risikotragfähigkeit. Damit soll die satzungsmäßige Aufgabe und die besondere Rolle als Sparkasse der Region dauerhaft sichergestellt werden.
Bad Homburg v. d. Höhe, 30.05.2024 Taunus-Sparkasse Der Vorstand Oliver Klink Raimund Becker Markus Franz Cristina Mußenbrock Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat der Taunus Sparkasse nahm die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2023 wahr. Regelmäßig ließ er sich über die wesentlichen Sachverhalte, die Strategie und die Geschäftspolitik informieren. Weiter überwachte er die Geschäftsführung des Vorstands und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Der Vorstand informierte das Gremium in vier Sitzungen umfassend über die geschäftliche Lage, die Zahlungsbereitschaft, die Ertragslage sowie über sonstige wesentliche Entwicklungen, gesetzliche Neuerungen und Projekte. Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik waren ebenso Teil der gemeinsamen Beratungen. Daneben erörterten der Vorsitzende des Verwaltungsrats und sein satzungsmäßiger Stellvertreter auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorstand Lage und Entwicklung der Taunus Sparkasse. Der Verwaltungsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Jahresabschluss und die Bilanz des Jahres 2023 einschließlich des Lageberichts wurden ihm vorgelegt. Nachdem die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen hat, hat der Verwaltungsrat am 28. Juni 2024 in seiner Sitzung das Prüfungsergebnis zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss wurde festgestellt und dem Vorstand wurde Entlastung erteilt. Aus dem Bilanzgewinn von 8 Millionen Euro sollen nach Beschluss des Verwaltungsrats 6 Millionen Euro der Sicherheitsrücklage zugeführt und 2 Millionen Euro an den Sparkassenzweckverband Taunus als Träger der Sparkasse ausgeschüttet werden. Für die engagierte und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2023 spricht der Verwaltungsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Taunus Sparkasse Dank und Anerkennung aus.
Bad Homburg v. d. Höhe
Ulrich Krebs, Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Michael Cyriax, Der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates In der Verwaltungsratssitzung vom 28. Juni 2024 hat der Verwaltungsrat im Rahmen des TOP 3.3 den Jahresabschluss, den Bilanzgewinn sowie den Lagebericht für 2023 wie folgt festgestellt: Nummer der Tagesordnung 3.3Beschlussvorlage zur Verwaltungsratssitzung am 28. Juni 2024Nach Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2023, Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzunterlagen wird der Jahresabschluss gemäß §32 Satz (1) Nr. 6 der Sparkassensatzung wie folgt festgestellt: Bilanzsumme: 7.346.898.030,36 EUR Bilanzgewinn: 8.000.000,00 EUR Der Verwaltungsrat billigt weiterhin nach Kenntnisnahme gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 6 der Sparkassensatzung den Lagebericht 2023. [...] Beschluss-VorschlagDer Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss 2023 wie vorgelegt fest und billigt den Lagebericht 2023 wie vorgelegt. Der Verwaltungsrat stimmt der Gewinnthesaurierung zu. Der Verwaltungsrat beschließt eine Ausschüttung von 2.000.000,00 EUR. Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Taunus-Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG)I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange1. Mitarbeiter (per 31.12.2023)
2. Geschäftsstellennetz (per 31.12.2023)
3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr
4. Stiftung der Sparkasse [Gemeinnützige Stiftung der Taunus Sparkasse]
5. Steuerleistung im Geschäftsjahr
II. Förderung der Vermögensbildung1. Bilanzwirksame Anlagena) Kontenzahl
b) Vermögensbildung
2. Bilanzneutrale Anlagena) Anzahl Kundendepots
b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände
1 Anm.: Summe aus Sparkassen- bzw.
Comfort-Depots beim S-Broker sowie S-Broker-Classic-Depots
und DekaBank-Depots
III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs1. Forderungen an Kunden
2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr
IV. Girokonten auf Guthabenbasis
V. Beratung von Existenzgründern
VI. Vermittelte Förderkredite
Nichtfinanzieller Bericht 2023HaltungBerichtsparameterH1 Allgemeine InformationenUnternehmensdatenTaunus-Sparkasse Ludwig-Erhard-Anlage 6 + 7 61352 Bad Homburg vor der Höhe Telefon: 06172 2700 E-Mail: kundenservice@taunus-sparkasse.de https://www.taunussparkasse.de Nutzung von RahmenwerkenWir orientieren uns mit unserem nichtfinanziellen Bericht am Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt. BerichtsperiodeDie Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023 BerichtsinhalteMit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren. Der Vorstand wurde in die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts im Rahmen von regelmäßigen Gesprächen eingebunden. Angaben zu externen PrüfungenDer Abschlussprüfer stellt gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 bis 6 HGB fest, dass ein nichtfinanzieller Bericht vorgelegt wurde. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgte für diese gesonderte Berichterstattung keine inhaltliche Prüfung. Angaben zur WesentlichkeitWir haben uns dazu entschieden, alle Angaben, die vom Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe erfasst werden, als wesentlich einzuordnen und darüber zu berichten. Damit umfasst unser Bericht deutlich mehr als gem. § 289c HGB gesetzlich gefordert. Zusätzlich haben wir im Geschäftsjahr 2023 eine Stakeholder-Befragung durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Themen in ausreichendem Ausmaß Berücksichtigung finden. KontaktChantal Schmitt Chief Compliance Officer, Nachhaltigkeitskoordinatorin 06172 2700 c.schmitt@tsk.de Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche LageDetaillierte Ausführungen finden Sie in unserem Lagebericht 2023 (taunussparkasse.de, Rubrik Geschäftsergebnis).
Im Rahmen unserer Initiative Finanz-Punkte betreiben wir 17 Filialen, drei SB-Filialen und fünf SB-Stellen gemeinsam mit der Frankfurter Volksbank. Mit diesem kooperativen "share-a-Bank"-Konzept stellen wir unseren Kundinnen und Kunden weitere fünf Geldausgabeautomaten und 17 Ein- und Auszahlautomaten zur Verfügung. Diese sind in den oben dargestellten Zahlen enthalten. VorstandOliver Klink, Vorstandsvorsitzender Markus Franz, Vorstandsmitglied Raimund Becker, Vorstandsmitglied Cristina Mussenbrock, Vorstandsmitglied seit 01.01.2024 Verwaltungsrat
Verwaltungsrat
TrägerUnser Träger ist der Sparkassenzweckverband Taunus. RechtsformAls Taunus Sparkasse sind wir eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Mitgliedschaften in Verbänden und InstitutionenDie Taunus Sparkasse ist Mitglied im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT), in der Deutsche Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e.V. und bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Eine Mitgliedschaft besteht außerdem in folgenden Vereinen und Institutionen: Aktionsgemeinschaft Bad Homburg e.V., Bund der Selbstständigen Kronberg im Taunus e.V., BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., fokus O. - Forum der Selbständigen Oberursel e.V., Förderkreis Freilichtmuseum Hessenpark e.V., Förderkreis Kliniken des Main - Taunus - Kreises e.V., Förderverein Kreisarchiv des Hochtaunuskreises e.V., Förderverein Saalburg e.V., Förderverein ZONTA Club Bad Homburg v. d. Höhe e.V., Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt, Freunde und Förderer der Kronberg Academy für Kammermusik e.V., Freunde und Förderer des Opel - Zoo e.V., Freundeskreis der Schlockerstiftung e.V., Gesellschaft zur Förderung des Neuen Theaters Höchst e.V., Gewerbeverein Bad Soden am Taunus e.V., Gewerbeverein Neu Anspach e.V., Gewerbeverein Steinbach e.V., Gewerbeverein Wehrheim e.V., groundr e.V., Handels- und Gewerbeverein e.V. Aktives Friedrichsdorf, Industrie, Handel, Handwerk (IHH) Hofheim e.V., ndustrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Initiative Pro Höchst e.V., Interessengemeinschaft Handel u. Gewerbe e.V. Eschborn, Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen e.V., Kultur- und Sportförderverein Oberursel e.V., Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Kreisverband Main-Taunus e.V., Literaturhaus Frankfurt am Main e.V., Museumsverein Kelkheimer Förderkreis e.V., Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V., Neuer Brückenbauverein e.V. Frankfurt am Main, Stiftung urban future forum e.V., Tourismusförderung Kronberg e.V., Ukrainehilfe Taunus e.V., Usinger Verein für Wirtschaft und Gewerbe e.V., Verein der Förderer und Freunde der Feldbergschule Oberursel e.V., Verein Estate Planner Deutschland e.V., Verein Grävenwiesbacher Gewerbetreibender e.V., Verein zur Förderung der Kur- und Wohnstadt e.V. - Wir für Bad Soden, Vereinigung Kelkheimer Selbständiger e.V., Vereinigung Kriftler Selbständiger e.V. und Wirtschaftsinitiative Frankfurt Rhein-Main e.V.. Geschäftsgebiet und wichtige MärkteDas Geschäftsgebiet hat insgesamt etwa 594.144 Einwohner und umfasst den Hochtaunuskreis und den Main-Taunus-Kreis. Außerdem gehören zum Geschäftsgebiet die Gemeinden des ehemaligen Kreises Höchst. Der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis belegen Platz fünf und sechs der Landkreise mit der höchsten Kaufkraft in Deutschland. Gemäß dem Regionalprinzip ist unser Kreditgeschäft im Regelfall auf Vorhaben und Kunden im originären Geschäftsgebiet und mit Blick auf die Besonderheiten unserer Region auf einen Radius von rund 30 Kilometer um dieses originäre Geschäftsgebiet herum beschränkt. GeschäftsbereichePrivate Kunden inkl. Gewerbekunden Unternehmer & Unternehmen:
Kommunen, Investoren, Projektentwickler Wichtige Produkte und DienstleistungenWir bekennen uns zu einem modernen, regional verwurzelten Geschäft mit privaten Kundinnen und Kunden, den Gewerbetreibenden, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie kleineren Geschäftskundinnen und Geschäftskunden. Dies ist wesentlicher Teil unseres Auftrags zur Daseinsversorgung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der regionalen Infrastruktur. Hinzu kommt unser umfangreiches Geschäft mit den mittelständischen Firmenkundinnen und Firmenkunden der Region, die wir in allen wesentlichen Finanzangelegenheiten begleiten. Mit dem Ziel der Vermögensbildung breiter Teile der Bevölkerung stellen Kundenberaterinnen und Kundenberater mit Wertpapierexpertise sowie Spezialisten für Vermögen und Vorsorge ein breites Wertpapierangebot bis hin zum Private Banking bereit. Im Kreditgeschäft ist neben den für die Region wichtigen Gründungs-, Übernahme- und Investitionsfinanzierungen die Finanzierung von Immobilien eine unserer Stärken. Diese Finanzierung von Immobilien reichen von der privaten und gewerblichen Objektfinanzierung für Eigennutzer bis hin zur Begleitung von Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern sowie Immobilienträgerinnen und Immobilienträgern als Kreditgeber und Berater. Ein Girokonto und die damit verbundenen elektronischen Zugangswege für unsere Kundinnen und Kunden sehen wir in allen Kundensegmenten als Anker der Kundenbeziehung und als Drehscheibe für attraktive Finanzdienstleistungen. Wichtige KundengruppenZu unseren Kundinnen und Kunden zählen Privatkunden, Private-Banking-Kunden, Geschäfts- und Gewerbekunden, Firmenkunden sowie Kommunen, Investoren und Projektentwickler. Nachhaltigkeitsratings der SparkasseDer nichtfinanzielle Bericht 2021 der Taunus Sparkasse wurde für das Rating "CSR-Auswertung Deutscher Banken" der Zielke Research Consult GmbH analysiert. Die Taunus Sparkasse erreichte dabei Platz 1 der Sparkassen und Platz 2 im Gesamtranking aller betrachteten Banken. GeschäftspolitikH2 GeschäftsmodellÖffentlicher AuftragAls Taunus Sparkasse sind wir eine Anstalt öffentlichen Rechts. Wir haben die Aufgabe, die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Hessen niedergelegt und umfasst unter anderem:
Der öffentliche Auftrag bildet ab, was uns als Sparkasse besonders macht: Wir sind für alle da. Unsere Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Wir stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln. Wertschöpfung und LieferketteWir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Auch wirtschaftlich schwächeren Personen ermöglichen wir die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen. Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen als auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen. H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum GemeinwesenBewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich SozialbelangeWir tragen als Taunus Sparkasse wesentlich zum funktionierenden Gemeinwesen in unserer Region bei. Hierzu verbinden wir Nähe und das Interesse an einer guten Entwicklung der Region mit der Überzeugung, dass alle Menschen, ungeachtet der Höhe ihres verfügbaren Einkommens und ihres Vermögens, ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe haben. Der regelmäßige Austausch mit verschiedenen Anspruchsgruppen, die Sicherstellung der finanzwirtschaftlichen Grundversorgung, die Förderung von Kultur, Sport und Sozialem sowie die Integration breiter Bevölkerungsschichten bilden dabei wichtige Säulen. Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen BeschäftigtenAls Taunus Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles ProduktangebotUnsere Produkte und Dienstleistungen stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir decken nicht nur die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab, sondern bieten Zugang zu qualitativ hochwertigen Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen für alle Kundengruppen. Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale GemeinschaftenUnsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir im Jahr einen wirtschaftlichen Beitrag in Höhe von 153,6 Millionen Euro zum Gemeinwesen geleistet. Beitrag zum GemeinwesenIn unserer Satzung heißt es: "Wir sind ein aktiver und geschätzter Teil der Gesellschaft und der Region verpflichtet". Mit Blick darauf vergeben wir Spenden an Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar der Förderung von mildtätigen, kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken dienen und die zudem berechtigt sind, steuerliche Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Auch über unsere gemeinnützige Stiftung fördern wir die Region im und am Taunus. Zweck dieser Stiftung ist
Im Geschäftsjahr 2023 betrug unser Fördervolumen mehr als 2,5 Millionen Euro. Kerndaten und Beispiele unseres Beitrages für nachhaltigen Wohlstand und Lebensqualität in der Region finden Sie im Kapitel Initiativen sowie in unserem Geschäftsbericht 2023 (taunussparkasse.de, Rubrik Geschäftsergebnis).
H4 Grundsätze der UnternehmensführungBericht zur UnternehmensführungGrundlagen der UnternehmensführungAls Kreditinstitut haben wir umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG, etc.), gelten für uns zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (Hessisches Sparkassengesetz, Satzung der Taunus Sparkasse). Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben. Wir werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank beaufsichtigt und unterliegen darüber hinaus nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht des Landes Hessen. "Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der SparkasseUnsere Unternehmensführung orientiert sich an den nachfolgenden Grundsätzen:
Führungsstruktur in der SparkasseUnsere Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen die Sparkassengesetze, wer unseren Organen nicht angehören darf. Unsere Träger wählen und entsenden Repräsentanten in den Verwaltungsrat (demokratische Legitimation) und stellen sicher, dass die zur Wahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder die für ihre Aufgabe erforderliche Sachkunde besitzen. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und stellt damit sicher, dass wir den uns obliegenden Aufgaben gerecht werden. Ferner bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder unseres Vorstandes sowie deren Vertreter. Der Vorstand leitet die Taunus Sparkasse in eigener Verantwortung. Wir werden als Taunus Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich von diesem vertreten. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme. Verwaltungsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Taunus Sparkasse eng zusammen. VergütungUnser Vergütungssystem steht in Einklang mit unserem Management der Nachhaltigkeitsrisiken sowie der strategischen Ausrichtung zur Nachhaltigkeit. Eine genaue Darstellung unserer Vergütungsstrukturen ist unserem Offenlegungsbericht zu entnehmen. Dieser wird auf unserer Internetseite veröffentlicht (taunussparkasse.de, Rubrik Geschäftsergebnis). Diversität im VorstandDie Taunus Sparkasse hat 2021 eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand der Taunus Sparkasse verabschiedet. Der Vorstand der Taunus Sparkasse besteht satzungsgemäß aus der oder dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied. Eine Zulassung zum Vorstand ist von beruflichen Qualifikationsnachweisen und umfangreichen Erfahrungen abhängig. Für die Taunus Sparkasse wird im Vorstand Diversität im Hinblick auf Bildungshintergrund, Herkunft, Geschlecht und Alter angestrebt. Dabei wird die Chancengleichheit von Frauen und Männern gefördert. Auch bei der Besetzung des Vorstands orientiert sich die Taunus Sparkasse an ihrer Diversitätsstrategie. Zum Jahreswechsel 2021/2022 hat der Verwaltungsrat Frau Cristina Mussenbrock zur Verhinderungsvertreterin des Vorstandes ernannt und mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zum Mitglied der Geschäftsleitung berufen. Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der GeschäftsleitungDie Verantwortung für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken beginnt bei uns im Vorstand. Über die einzelnen Fachbereiche wird die operative Umsetzung und Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten vorgenommen. Hierzu haben wir ein unterstützendes Team von operativen Nachhaltigkeitsverantwortlichen (Nachhaltigkeitsmanagement-Team als ESG-Board), eine Nachhaltigkeitskoordinatorin sowie einen stellvertretenden Nachhaltigkeitskoordinator im Bereich Compliance implementiert. Sie sorgen für eine bereichsübergreifende Weiterentwicklung von Nachhaltigkeit und koordinieren die entsprechende Umsetzung von Maßnahmen. Das Nachhaltigkeitsmanagement berichtet regelmäßig an den Vorstand und darüber hinaus auch an den Verwaltungsrat. Dieser ist auch in der Erarbeitung eingebunden und nimmt den nichtfinanziellen Bericht abschließend zur Kenntnis.
H5 Kundenberatung und BeschwerdemanagementQualitätsstandards für Kunden und VerbraucherWir bieten eine hochwertige Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen. Dabei erfassen unsere Beraterinnen und Berater die Lebens- und Finanzsituation, die Risikoneigung, die Anlageziele sowie die Erfahrungen und Kenntnisse unserer Kundinnen und Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir insgesamt 7.448 Anlageberatungen mit privaten und gewerblichen Kunden durch. Davon waren 2.424 Portfolioberatungen. Auch die Kommunikation im Rahmen von Kundenbeschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Im Rahmen unseres Beschwerdemanagements analysieren wir Kundenäußerungen, um kontinuierlich potenzielle Fehlerquellen zu entdecken und unser Angebot im Sinne unserer Kundinnen und Kunden weiterzuentwickeln. Unser Qualitätsversprechen1. "Die Taunus Sparkasse verpflichtet" steht für unser handlungsleitendes Motto, unseren Kundinnen und Kunden das Gefühl zu geben, dass sie uns wichtig sind. 2. "Marktführerschaft weiter ausbauen" steht für das Bekenntnis zu einem profitablen Wachstum auf Basis einer klaren Positionierung als Qualitätsanbieter. 3. "Digitalisierung als Selbstverständlichkeit" steht für eine Modernisierung der Taunus Sparkasse und schlanke Beratungs-, Vertriebs- und Bearbeitungsprozesse, aber auch eine neue, intensivere und vor allem schnellere Kommunikation zwischen Kundinnen und Kunden und der Taunus Sparkasse. 4. "Neues Denken": Beispielhaft für das Potenzial, Neues zu denken und zu wagen, ist unter anderem die Gründung der Initiative "Finanz-Punkt" als "share-a-Bank"-Konzept. ProduktverantwortungZu den Themen, auf die wir im Rahmen unserer Produktverantwortung Wert legen, gehören das sorgsame Vorgehen bei der Entwicklung von neuen Produkten und bei der Umsetzung neuer produktbezogener Anforderungen, eine umsichtige und ganzheitliche Kundenberatung, die Vermeidung von Überschuldung sowie eine klare Kommunikation und der gute und transparente Umgang mit Kundenimpulsen bzw. Interessenkonflikten. Kundenzufriedenheit als OrientierungsmaßstabAufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen. Zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Taunus Sparkasse. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung durch unsere Führungskräfte. Unsere Leistungsbemessung bezieht daher auch qualitative Erfolgsziele wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung mit ein. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen.
Impuls- und BeschwerdemanagementAuch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Umgang mit Beschwerden vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Unsere Beschwerdemanagement-Grundsätze finden Sie in unserer Internetfiliale (taunussparkasse.de, Rubrik Ihre Sparkasse, Qualitätsmanagement). Darin geben wir einen auch Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden. Im Jahr 2023 gab es 2.641 Beschwerden. Eingaben zu Nachhaltigkeitsaspekten werden im Rahmen des Beschwerdemanagements systematisch ausgewertet.
Wesentliche Inhalte/Themen der Beschwerden Konditionen/Preise/Gebühren/Zinsen mit einem Gesamtanteil von 62% Zahlungsverkehr mit einem Gesamtanteil von 11% Wertpapiergeschäft mit einem Gesamtanteil von 6% Online-Banking mit einem Gesamtanteil von 3% Abwicklung und Prozesse mit einem Gesamtanteil von 2% Von den 2.641 erfassten Kundenbeschwerden wurden 927 eigeninitiativ von unseren Beraterinnen und Beratern initiiert. Diese Sachverhalte stellen Reklamationen dar, bei denen es an der Äußerung der Unzufriedenheit der Kundeninnen und Kunden fehlt (z.B. Korrekturbuchungen nach Beraterfehler ohne Mitwirken des Kunden, Gebührenverzichte etc.). Aus Qualitätssicherungsaspekten innerhalb der Taunus Sparkasse werden diese ebenfalls erfasst. SchlichtungsverfahrenWir haben das Ziel, stets zufriedenstellende Lösungen zu erreichen. Wenn dies nicht gelingt, haben unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich an unsere zuständige Verbraucherschlichtungsstelle, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), zu wenden. Ihr Ziel ist die außergerichtliche und schnelle Streitbeilegung zwischen unseren Kundinnen und Kunden sowie uns. Das Schlichtungsverfahren wird von einem Schlichter, dem sogenannten Ombudsmann, durchgeführt. Die Ombudsmänner müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung durch das Bundesamt für Justiz und die Verbraucherzentrale Bundesband e.V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.
Die insgesamt 9 genannten Fälle beziehen sich auf Kundenbeschwerden, bei denen vom Kunden entweder die Schlichtungsstelle des DSGV, eine staatlich anerkannte Gütestelle oder der SGVHT eingeschaltet wurden. NachhaltigkeitsmanagementH6 Nachhaltigkeitsstrategie und ZieleBewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die GeschäftstätigkeitGesellschaftlichen, technologischen und auch politischen Wandel haben die Sparkassen immer aktiv begleitet und dafür gesorgt, dass aus neuen Entwicklungen auch Chancen für die Bevölkerung sowie für Unternehmen entstehen. Auch heute erleben wir große Veränderungen: Klimawandel, Digitalisierung und künstliche Intelligenz verändern unser Leben grundlegend. Wir stellen uns als Taunus Sparkasse der Herausforderung, die Transformation zu einer emissionsärmeren, ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft ohne soziale Verwerfungen zu meistern und die digitale Welt menschlich zu gestalten. Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der SparkasseAls Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), definieren wir Nachhaltigkeitsrisiken als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können". Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten Adressenrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko und stellen somit für uns keine eigenständige Risikoart dar. Nachhaltigkeitsaspekte wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände oder auf die Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, z. B. infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über unsere Kundinnen und Kunden auf uns wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren können. Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Letztere können uns indirekt betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer Kundinnen oder Kunden aufgrund stark steigender CO 2 -Preise in ihrer Existenz bedroht sind. Auch unsere eigenen Wirtschaftsaktivitäten wirken auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden oder wir im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisieren (Inside-out-Perspektive). Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der operativen Risikoinventur als auch für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet. Im Berichtsjahr 2023 wurde erstmals eine strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur durchgeführt. Die Nachhaltigkeitsfaktoren "Steigende regulatorische Anforderungen an nachhaltiges Bauen" sowie "Häufung von Extremwetterereignissen" wurden dabei mit besonderer Betroffenheit identifiziert und durch Szenarioanalysen genauer bewertet. Im Ergebnis wird nach aktuellen Wissenstand bei beiden Nachhaltigkeitsfaktoren nicht von einer Relevanz auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Reputation der Taunus Sparkasse im langfristigen Horizont ausgegangen. Die strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur wird jährlich überprüft, da sich die Bewertung durch neue Auswertungen und wissenschaftliche Erkenntnisse verändern kann. Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit NachhaltigkeitDie Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen. Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt. Auf der Grundlage einer individuellen Bewertung der ESG-Risiken (E= Environmental/Umwelt, S= Social/Soziales, G= Governance/Unternehmensführung) von Firmenkunden und unter Berücksichtigung der nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie können wir die Kundinnen und Kunden beispielsweise durch die Vergabe entsprechender Kredite als Finanzierungspartner beim Transformationsprozess hin zum emissionsarmen Wirtschaften begleiten. Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Firmenkundenbereich anhand von identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken auch Vertriebspotenziale, etwa wenn ein gewerblicher Vermieter Bedarf bei der energetischen Gebäudesanierung erkennt oder ein Logistikunternehmen die Fahrzeugflotte umstellen will. NachhaltigkeitsmanagementWir wollen und sollen ökologische, soziale und governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar: NachhaltigkeitsverständnisUnser Nachhaltigkeitsverständnis wird maßgeblich geprägt durch unser verantwortungsvolles Handeln im Geschäftsgebiet, unseren öffentlichen Auftrag und unser unternehmerisches Selbstverständnis sowie durch die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen der Vereinten Nationen (Principles for Responsible Banking, United Nations Environment Programme Finance Initiative). Dazu haben wir uns durch die Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" klar bekannt. Nachhaltigkeit erstreckt sich für uns auf ökonomische, soziale und ökologische Dimensionen und bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Dem folgend umfasst unser Nachhaltigkeitsmanagement vor allem Ziele und Maßnahmen im Kundengeschäft und bei Finanzierungsstandards, bei Eigenanlagen und Refinanzierung, im Bereich Personal, im Geschäftsbetrieb sowie im lokalen Förderengagement.
NachhaltigkeitsstrategieUnser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen. Unsere Geschäftsstrategie greift in gesonderten Abschnitten explizit Aspekte der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit auf. Wir haben verstanden, dass eine gesunde, funktionsfähige Umwelt das Fundament unseres Wirtschaftens ist. Basierend auf unserer Selbstverpflichtung und dem "Zielbild 2025 - DSGV-Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" haben wir Leitsätze und Erfolgskriterien der Nachhaltigkeit für uns definiert: 1. Wir erfüllen unseren öffentlichen und gesellschaftlichen Auftrag. 2. Wir fördern die kommunalen Belange im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich. 3. Wir machen Finanzwirtschaft verständlich. Dazu zählt die Förderung des Bewusstseins der Kundinnen und Kunden für nachhaltige Wertpapierinvestments. 4. Wir setzen uns aktiv für den Klimaschutz ein und verpflichten uns dem ressourcenschonenden Wirtschaften. Dafür gestalten wir den Geschäftsbetrieb schrittweise CO 2 -neutral. 5. Wir stehen Kundinnen und Kunden bei der Transformation hin zu nachhaltigerem Wirtschaften unterstützend zur Seite. 6. Wir folgen den Grundsätzen einer verantwortlichen Kreditvergabe und haben klare und verbindliche Ausschlusskriterien festgelegt. In diesem Zuge richten wir unsere Finanzierungen und Eigenanlagen auch auf Klimaziele aus. Nachhaltigkeit entwickeln wir entlang dieser Leitlinien, den regulatorischen Anforderungen sowie den Erwartungen unserer Anspruchsgruppen stetig weiter. So haben wir auf Basis der bereits geschaffenen organisatorischen Strukturen weitere Konkretisierungen anhand unserer umfassenden Bestandsaufnahme zur Nachhaltigkeit vorgenommen. Im Rahmen unserer Analyse der wesentlichen Handlungsfelder haben wir folgende strategische Handlungsfelder identifiziert:
Unsere Analyse der wesentlichen Handlungsfelder steht in engem Zusammenhang mit der Analyse unserer vielfältigen Anspruchsgruppen. Sie liefert die Ausgangsbasis für unsere konkreten Nachhaltigkeitsziele und Maßnahmen.
Strategische NachhaltigkeitszieleUnser Nachhaltigkeitsverständnis und unsere Analyse der wesentlichen Handlungsfelder bilden die Basis für konkrete Nachhaltigkeitsziele und Handlungsprogramme. Unsere Geschäftsstrategie liefert hierzu folgenden Handlungsrahmen: Wir sind uns unserer Verantwortung für eine lebenswerte Region bewusst. Aus diesem Grund verstärken wir unser Engagement für Umweltprojekte und bleiben dennoch weiterhin einer der wichtigsten Förderer und Sponsoren in unserer Region. Aber auch innerhalb der Taunus Sparkasse haben wir den Klimaschutz im Blick. Daher wollen wir unser im Rahmen unserer Selbstverpflichtung veröffentlichtes Ziel, bis 2035 klimaneutral zu sein, mit nachvollziehbaren Schritten angehen. Hierzu ermitteln wir regelmäßig unsere innerbetrieblichen Treibhausgasemissionen und wollen diese jährlich um zehn Prozent reduzieren. Die Rest-Emissionen wollen wir ab 2025 jeweils durch den Ankauf von Zertifikaten, durch Aufforstung oder weitere Maßnahmen ausgleichen. Einen Beitrag dazu leistet auch die schrittweise Umstellung unserer Flotte auf Fahrzeuge ohne reine Verbrennungsmotoren, die wir bis 2025 abschließen werden. Auch die Mobilität unserer Mitarbeitenden werden wir neu denken und unsere bestehenden Konzepte wie das Job-Rad und digitale Arbeitsformen bis Ende 2025 um das Angebot eines Jobtickets ergänzen. Zudem unterstützen wir das Engagement unserer Mitarbeitenden im Bereich Umwelt- und Klimaschutz in der Region mit dem Gewähren zusätzlicher Urlaubstage. Unsere ökologischen Ziele werden durch soziale Ziele ergänzt. Wir definieren das Thema "Frauenquote" nicht als Bestands-, sondern als Flussgröße, und wollen alle neuen und freiwerdenden Führungspositionen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzen. Damit fördern wir leistungsbereite und leistungsstarke Frauen wie Männer und erreichen zwar längerfristiger, aber auf einem fairen Entwicklungspfad, Geschlechterparität bei unseren Führungspositionen. Neben gleichen Chancen ist auch eine gleiche Entlohnung für uns eine Selbstverständlichkeit. Daher haben wir eine Gender-Pay-Gap mit einem Zielwert in Höhe von +/- 5% definiert. Auch bei den Stellen für Ausbildung und Praktika setzen wir uns mit einem Angebot von insgesamt über 100 Plätzen weiterhin hohe Ziele. Unsere Nachhaltigkeitsziele sind im Folgenden dargestellt:
H7 Implementierung in Prozesse und ControllingImplementierung von Nachhaltigkeit in ProzesseDie Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft wird durch ein bereichsübergreifendes Team gesteuert und schrittweise in den einzelnen Geschäftsbereichen umgesetzt. Die Koordination erfolgt durch die Nachhaltigkeitskoordinatorin über den Management-Regelkreis. Der organisatorische Aufbau sowie die Aufgaben des Nachhaltigkeitsmanagements sind in einer entsprechenden Arbeitsanweisung schriftlich fixiert. Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling ist teilweise bereits fixiert und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Bereits in 2021 wurden eigene Nachhaltigkeitsrichtlinien für die Bereiche Kreditgeschäft, Einkauf und Beschaffung, Gebäudemanagement, Lieferanten und Dienstleister sowie Depot A geschaffen und sind auf unserer Internetseite veröffentlicht. Diese werden regelmäßig aktualisiert. KontrolleWir messen die Einhaltung operativer Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Kennzahlen für die Geschäftsstrategie. Außerdem machen wir jährlich unsere Nachhaltigkeitsleistung durch die nichtfinanzielle Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung, Produkte und Initiativen transparent. Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar und messbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt. Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die Nachhaltigkeitskoordinatorin unter Einbindung des Vorstands.
H8 Nachhaltigkeit im AktivgeschäftNachhaltigkeitsaspekte im KundenkreditgeschäftAls Finanzdienstleister sind wir ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeiten zum Wohle der Region. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen. Kundenkreditportfolio der SparkasseDie nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Taunus Sparkasse nach Branchen gemäß unserer Kundensystematik (KUSY). Das Kundenkreditportfolio im Obligo belief sich zum 31.12.2023 auf insgesamt über 6,7 Milliarden Euro. Der Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich "Grundstücks- und Wohnungswesen" mit einem Anteil von 25% Prozent am Obligo und im Bereich "Private Haushalte", auf den 20 Prozent des Obligos entfallen. Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code)
Bei B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden handelt es sich um vereinzelte Kundenengagements mit Bestandsfinanzierungen. Für das Neugeschäft besteht bereits seit mehreren Jahren ein Ausschluss von sektorspezifisch Finanzierungen im Bergbau. Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im KundenkreditgeschäftIm Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr 2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) bewertet. Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der Sparkassen. Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und Klima), Soziales (S) und Governance (G) die Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden. Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008). Für gewerblich Immobilienkunden erfolgt zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt mit in den Kundenscore ein. Liegen für den Firmenkunden keine individuellen ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen. Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich eine technische Anwendung zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sich die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen. Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendiensts komplettieren das Modell. Darüber hinaus gibt es diverse ESG-Reports von S-Rating und Risikosysteme. Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand)Im Berichtsjahr wurden gewerbliche Bestandskredite in Höhe von 4,7 Milliarden Euro mit dem S-ESG-Score bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an Privatkundinnen und -kunden bzw. öffentliche Haushalte, für die aktuell keine Bewertungen der ESG-Risiken vorliegen. Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 31.12.2023 ein mittleres ESG-Risiko. Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum Stichtag 33,93 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen oder geringen ESG-Risiken vergeben. 0,91 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken vergeben. Die Entwicklung der Verteilung wird vierteljährlich überwacht und an den Gesamtvorstand berichtet. S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in BranchenVerteilung des Kreditbestands auf die
Noten
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Menschenrechtsverletzungen, inklusive Rechte indigener Völker |
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Zerstörung von Kulturgütern, insbesondere Stätten des Weltkulturerbes |
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Verletzung von Arbeitnehmerrechten, insbesondere Kinderarbeit sowie Zwangs- und Pflichtarbeit |
| ― |
Umweltschädigungen, insbesondere Feuchtgebiete, Weltnaturerbestätten, illegale Brandrodungen, illegaler Holzschlag, Gefährdung bedrohter Arten |
Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlusskriterien schließen wir folgende sektorspezifische Finanzierungen mit schwerwiegenden Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich aus:
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Herstellung von oder Handel mit "kontroversen Waffenarten" |
| ― |
Direkte oder indirekte Beteiligung an Spekulationsgeschäften mit Agrarrohstoffen |
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Glücksspiel, sofern nicht von staatlicher oder gemeinnütziger Stelle bzw. Organisation betrieben |
| ― |
Prostitutionsgewerbe |
Mit dem oben beschriebenen ESG-Score prüfen wir, ob Kunden in unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten kritischen Branchen tätig sind. Kreditgeschäfte in Branchen mit erhöhten oder hohen Risiken werden durch selektive Aufnahme von Unternehmen und Selbstständigen gesteuert, welche eine nachhaltige Transformation anstreben.
Unsere Nachhaltigkeitsrichtlinie zum Kreditgeschäft finden Sie unter www.taunussparkasse.de/nachhaltigkeit.
Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft zu begleiten. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie im Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben, sind dabei zentrale Orientierungspunkte.
Die Umwandlung von Kundeneinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden. Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen Anlegern und Kapitalsuchenden können wir in der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen.
Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31.12.2023 insgesamt über 3,9 Milliarden Euro, von denen etwa 1,2 Milliarden Euro auf die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A) entfallen und etwa 2,7 Milliarden Euro auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und Kunden (Depot B).
Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Kundeneinlagen oder Förderbanken. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen.
Für unser Eigenmanagement wurde mit dem "imug Quick Check Treasury Kompass Nachhaltigkeit" der DekaBank zum Stichtag 31.03.2023 ein detaillierter Nachhaltigkeitscheck für den Instrumententyp Aktien und Anleihen in der Eigenanlage durchgeführt. Dafür wurde ein Screening zu Nachhaltigkeitskriterien von ca. 1.000 börsennotierten Unternehmen genutzt, dessen Daten 95,0 Prozent unseres Portfolios abdecken. Es wurden Ausschlusskriterien zu den Themenfeldern UN Global Compact, Rüstung, Fossile Brennstoffe, Tabak und Freedom House Index geprüft. Im Ergebnis entsprach der gesamte untersuchte Teil des Portfolios den geprüften Nachhaltigkeitskriterien.
Für unser Fremdmanagement-Portfolio wird monatlich ein MSCI ESG-Rating durchgeführt. Das MSCI ESG-Rating misst die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens gegenüber langfristigen, branchenüblichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG). Der Report zum Stichtag 31.12.2023 bescheinigte unserem Fremdmanagement-Portfolio ein MSCI ESG Rating von AA.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie für das Depot A umfasst einen Ausschluss von Unternehmen mit Negativmerkmalen in den Bereichen Umwelt, Rüstung und Menschenrechte. Es gelten selbstverständlich die selben allgemeinen und geschäftsfeldbezogenen Ausschlusskriterien wie im Kundenkreditgeschäft (siehe H8). Weiterhin beschränken sich Investitionen ausnahmslos auf Mitgliedsstaaten der OECD oder deren Key-Partner, wir erwerben nur Wertpapiere von Emittenten mit Sitz in den genannten Ländern. Entsprechendes gilt, wenn mehrere Länder gemeinsam Anleihen emittieren (z. B. die Europäische Gemeinschaft).
Ein Teil unseres Portfolios wird von Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH gesteuert. Für das Fremdmanagement-Portfolio wurden Nachhaltigkeitskriterien definiert und eine Negativliste vereinbart, welche das Anlageuniversum auf bestimmte Geschäftsfelder beschränkt. Über das bereits erwähnte, regelmäßige Reporting werden wir über das aktuelle Nachhaltigkeits-Rating MSCI ESG informiert. Die Ratingnote muss mindestens A betragen.
Unsere Anlagerichtlinien und Nachhaltigkeitskriterien werden regelmäßig und auch anlassbezogen überprüft. Unsere Nachhaltigkeitsrichtlinie für das Depot A finden Sie unter https://www.taunussparkasse.de/nachhaltigkeit.
Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.
Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.
Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 Prozent), zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.
Als ein regional verwurzeltes Kreditinstitut mit öffentlichem Auftrag gehört für uns als Taunus Sparkasse die verantwortungsvolle Anlageberatung und das Anlegen innerhalb unserer hauseigenen Vermögensverwaltung zum Selbstverständnis. Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken und bieten aufgrund unserer Überzeugung ausschließlich Vermögensverwaltungen mit ESG-Mindeststandards an.
Die Nachhaltigkeitskriterien für die Vermögensverwaltung, für die Anlageberatung und für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.taunussparkasse.de/nachhaltigkeit.
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Gesetzliche Anforderungen haben wir deshalb auch als Taunus Sparkasse gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an nachhaltigen Wertpapieren hat. Bei einer positiven Antwort werden in der Beratung entsprechend ein oder mehrere nachhaltige Produkte empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.
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ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO 2 -Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin). |
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Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen. |
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Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren. |
Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll.
Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Taunus Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater auch die Hintergründe zur ESG-Einstufung der jeweils von ihnen empfohlenen nachhaltigen Finanzinstrumente umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.
| Finanzanlagen mit sozialer/ökologischer Auswahlprüfung | Wert | Vorjahr |
| Volumen Finanzanlagen in T€ gesamt | 3.955.366 | 2.818.089 |
| Davon: Depot A in T€ | 1.200.919 | 720.119 |
| Davon: Depot B in T€ | 2.754.447 | 2.097.970 |
| Anteil der Eigenanlage (Depot A), der nach ESG-Kriterien bewertet wurde | 95,0% | 93,4 % |
| Anteil der Kundenanlage (Depot B), der nach ESG-Kriterien bewertet wurde | 28,8% | 31,7 % |
Die Steigerung beim Anteil an Finanzanlagen, die nach ESG-Kriterien bewertet wurden, resultiert größtenteils aus der gestiegenen Anzahl an Anlageprodukten, die inzwischen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch unsere Compliance-Funktion überwacht. Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet. Aus diesen Gründen haben wir für unseren Geschäftsbetrieb keine gesonderte Risikoanalyse zur Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte durchgeführt.
Mit Blick auf das Kerngeschäft werden Menschenrechtsaspekte in einzelnen nachhaltigen Anlageprodukten berücksichtigt und in den jeweiligen Mittelverwendungsnachweisen bzw. Produktinformationen offengelegt. Im Kreditgeschäft werden verschiedene Risikoarten geprüft, wobei wir uns als Sparkasse grundsätzlich nicht an internationalen Projektfinanzierungen in Entwicklungsländern beteiligen.
Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir in unserem Lagebericht offen (taunussparkasse.de, Rubrik Geschäftsergebnis, vgl. Risikobericht).
Für uns gehören die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zum Selbstverständnis. Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt deutschem und europäischem Recht. Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Deutschland ist Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der UN und ihrer Zusatzprotokolle (Zivilpakt, Sozialpakt, Anti-Rassismus-Konvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Folter-Konvention, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Konvention gegen Verschwindenlassen). Zuletzt wurde von Deutschland das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter sowie die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, beide sind seit 2009 in Kraft. Deutschland hat als erster europäischer Staat auch das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, welches ein Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht.
In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte unserer Taunus Sparkasse im täglichen Handeln umzusetzen.
Für alle unsere Beschäftigten halten wir die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" ein. Für uns ist die Gleichbehandlung unserer Beschäftigten eine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser erklärtes Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für alle Kundinnen und Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut.
Ferner verfügen wir über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.
Unsere allgemeinen Risikogrundsätzen für das Kreditgeschäft haben wir in unserer Nachhaltigkeitsrichtlinie für das Kreditgeschäft veröffentlicht. Darin schließen wir unter anderem die wissentliche Finanzierung von Vorhaben aus, wenn diese schwere soziale Schäden hervorrufen. Dies ist insbesondere bei Verletzung von Menschenrechten, Rechten indigener Völker sowie Arbeitnehmerrechten der Fall, insbesondere bei Kinderarbeit sowie Zwangs- und Pflichtarbeit. Zusätzlich schließen wir Finanzierungen bezüglich der Herstellung von der dem Handel mit kontroversen Waffenarten sowie im Prostitutionsgewerbe aus.
Weitere Ausschlusskriterien und Details zu unserem Kreditgeschäft finden Sie im Indikator H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie für den Eigenhandel umfasst einen Ausschluss von Unternehmen mit Negativmerkmalen in den Bereichen Umwelt, Rüstung und Menschenrechte. Es gelten selbstverständlich die gleichen Ausschlusskriterien wie im Kundenkreditgeschäft. Weiterhin beschränken sich Investitionen ausnahmslos auf Mitgliedsstaaten der OECD oder deren Key-Partner. Wir erwerben nur Wertpapiere von Emittenten mit Sitz in den genannten Ländern.
Weitere Ausschlusskriterien und Details zu unserem Eigenhandel finden Sie im Indikator H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage.
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Entsprechende Regelungen werden in unserem Zentralen Auslagerungsmanagement vorgegeben. Dies haben wir in einer Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten und Dienstleister festgehalten, welche wir 2021 veröffentlicht haben.
Unsere Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten und Dienstleister finden Sie unter https://www.taunussparkasse.de/nachhaltigkeit.
In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen verschiedene Beschwerde- und Meldewege zur Verfügung. Dazu zählen unser Beschwerdemanagement und unser Hinweisgebersystem.
Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Anbieter aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe.
Bei Neuverträgen sind die ökologischen, sozialen sowie unternehmensethischen Grundwerte an unsere Vertragspartner zu adressieren bzw. vertraglich zu vereinbaren. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Dienstleistern werden diese Grundwerte schrittweise in die Vertragsbeziehung implementiert. Eine Verletzung bzw. Ablehnung dieser Grundsätze durch Lieferanten oder Dienstleister der Taunus Sparkasse führt in einem stufenweisen Prozess bis zu einer Beendigung der Geschäftsverbindung bzw. dem Abbruch der Vertragsverhandlungen.
Wesentliche Vorgaben für Einkauf und Beschaffung haben wir in einer Nachhaltigkeitsrichtlinie festgehalten. Bei gleichwertigen Produktalternativen im Hinblick auf Preis und Qualität entscheiden wir uns stets für die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten beste Alternative.
Die Beschaffung wird in der Regel über einen zentralen Einkaufsdienstleister abgewickelt. Für alle Warengruppen werden durch die Prozessverantwortlichen verbindliche Standards definiert.
Weitere Informationen zu Vorgaben für Einkauf und Beschaffung finden Sie in unserer Nachhaltigkeitsrichtlinie für Einkauf und Beschaffung unter https://www.taunussparkasse.de/nachhaltigkeit.
| Auftragsvergaben an regionale Unternehmen |
Volumen
in € |
Vorjahr |
| Auftragsvergaben an regionale Unternehmen | 19.181.501 | 22.233.104 |
Die Verringerung unseres ökologischen Fußabdrucks haben wir als Zielsetzung in unserer Nachhaltigkeitsstrategie festgeschrieben. Wir engagieren uns für das Gelingen der Energiewende und die Erreichung der Klimaziele. Dabei ist es uns ein Anliegen, private Kundinnen und Kunden, Sparerinnen und Sparer, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Institutionen vor Ort in die ökologische Weiterentwicklung unserer Region einzubeziehen.
Bei Risiken im Bereich der Umweltbelange analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann. Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt können sich durch unseren operativen Geschäftsbetrieb in den Filialen und Verwaltungsgebäuden ergeben. Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz (Klimabilanz des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V.) transparent. Emissionen, die durch finanzierte Wirtschaftstätigkeiten entstehen können, werden im Kapitel "Kerngeschäft" im Sparkassenindikator "H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft" betrachtet.
Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Dienstreisen, Papier und Wasser sowie durch Abfälle. Den Vorgaben des Sparkassen-Standards entsprechend wird unsere Klimabilanz mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") jährlich erstellt. Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.4.
Der überwiegende Teil der verwendeten Daten (Strom, Wärme, Wasser, teilweise Verkehr, Papier, Abfall) basiert auf einer exakten Messung. Wenn nur Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten hochgerechnet.
| VfU-Kennzahlen | Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung | Datenqualität |
Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder
in Prozent |
THG - Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalente |
| Gebäudeenergie | ||||
| Gesamter Gebäudeenergieverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) | 3.394.084 | 4.767 | 473 | |
| Stromverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) | 1.581.498 | 2.221 | 0 | |
| Strom aus Lieferanten-Mix | 1.581.498 | 3 | 0 | |
| Wärmeverbrauch in den Gebäuden (kWh pro Mitarbeiter) | 1.812.586 | 2.546 | 473 | |
| Verbrauch fossiler Brennstoffe in kWh | 1.812.586 | 473 | ||
| Erdgas | 1.707.497 | 2 | 439 | |
| Heizöl EL | 105.089 | 2 | 34 | |
| Treibstoffe für Notstrom-Aggregate (Diesel) | 0 | 2 | 0 | |
| Geschäftsreisen | ||||
| Geschäftsreiseverkehr insgesamt in km (km pro Mitarbeiterin) | 195.470 | 2 | 275 | 50 |
| Schienenverkehr in km | 54.360 | 2 | 28% | 3 |
| Direkter Straßenverkehr (erfasst in km, Scope 1) | 66.110 | 0 | 34% | 22 |
| Indirekter Straßenverkehr in km (Scope 3) | 75.000 | 0 | 38% | 25 |
| VfU-Kennzahlen | Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung | Datenqualität |
Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder
in Prozent |
THG - Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalente |
| Papier | ||||
| Papierverbrauch insgesamt in t (kg pro Mitarbeiterin) | 19,17 | 27 | 7 | |
| Frischfaserpapier (ECF und TCF) | 19,1t | 0 | 100% | 7 |
| Anteil Papier mit Nachhaltigkeits-Labeln in % | 90% | 0 | 90% | 0 |
| Wasser | ||||
| Wasserverbrauch insgesamt in m 3 (Liter pro Mitarbeiter/-in) | 11.222m 3 | 15.761 | 7 | |
| Trinkwasser | 11.222m 3 | 2 | 100% | 7 |
| Abfälle | ||||
| Gesamtes Abfallaufkommen in t (kg pro Mitarbeiter/-in) | 26,77t | 38 | 1 | |
| Abfälle zur Verwertung/zum Recycling | 25,3t | 1 | 94% | 0 |
| Abfälle zur Verbrennung | 1,5t | 1 | 6% | 1 |
| Kühl- und Löschmittel | ||||
| Kühl- und Löschmittelverluste in kg | 0 | 0 | ||
| Kühlmittelverluste | 0 | 0 | 0% | 0 |
| Löschmittelverluste | 0 | 0 | 0% | 0 |
| 2023 | Vorjahr | |||
| VfU-Kennzahlen | Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr |
Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder
in % |
Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr |
Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder
in % |
| Treibhausgasemissionen (Daten extrapoliert auf 100%-System) | ||||
| Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Location Based (kg pro Mitarbeiter/-in) | 1.206 | 1.694 | 1.116 | 1.691 |
| Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Market Based (kg pro Mitarbeiter/-in) | 548 | 770 | 486 | 737 |
| Direkte Emissionen Scope 1 | 382 | 536 | 329 | 498 |
| indirekte Emissionen Scope 2 Location-based method | 658 | 924 | 630 | 954 |
| indirekte Emissionen Scope 2 Market-based method | 0 | 0 | 0 | - |
| indirekte THG-Emissionen aus Scope 3 | 166 | 234 | 158 | 239 |
| THG-Reduktionszertifikate zur Kompensation in Tonnen: | 363 | 66% | 363 | 75% |
| Verbleibende Netto-THG-Emissionen in Tonnen nach Kompensation/Offsetting durch Zertifikate (Anteil der Brutto-Emissionen in %): | 185 | 34% | 123 | 25% |
3 Daten basieren auf exakten Messungen, z. B. Zuliefererrechnungen, Zählerwert
2 Daten basieren auf einer Berechnung oder genauen Schätzung
1 Daten basieren auf einer groben Schätzung
0 Daten nicht angegeben
Für unsere Beschäftigten entwickeln wir nachhaltige Mobilitätskonzepte. Ziel ist es, die Belastung der Umwelt durch verkehrsbedingte Emissionen zu reduzieren, natürliche Ressourcen zu schonen und die Gesundheit zu fördern. Wir bieten unseren Beschäftigten Fahrradleasing und sowie überdachte Fahrradstellplätze, Umkleiden und Duschen an unserem Hauptstandort in Bad Homburg an und bauen das entsprechende Angebot in unseren Filialen sukzessive aus. Um die Mobilität in Zukunft weiter zu stärken, planen wir unseren Beschäftigen bis Ende 2025 das Job-Ticket zur Verfügung zu stellen.
Aus unserer unternehmerischen Verantwortung und unserem Selbstverständnis als Sparkasse bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. In unserem Nachhaltigkeitsverständnis haben wir das ressourcenschonende Wirtschaften als zentralen Aspekt definiert. So wie alle anderen Unternehmen sind wir gefordert, unsere Anstrengungen zur Verbesserung unserer Klimabilanz spürbar zu intensivieren und unsere Treibhausgasemissionen aus dem Geschäftsbetrieb zu senken.
Wir wollen aktiv dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern und die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Ziel ist es, die CO 2 -Emissionen unseres Geschäftsbetriebs bis spätestens 2025 CO 2 -neutral zu gestalten. Diesem Ziel haben wir mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften im Jahr 2020 öffentlich Ausdruck verliehen.
Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die vorgeschriebenen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch und halten bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen die Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV ein.
Zusätzlich zur Einhaltung der gesetzlichen Umweltvorgaben verbessern wir laufend unsere betriebliche Umweltleistung durch eine Reihe von freiwilligen Maßnahmen.
Wir beziehen zu 100% Ökostrom. Dieser stammt aus TÜV SÜD erzeugungszertifizierten europäischen Wasserkraftanlagen. Über unsere eigene Photovoltaikanlage, die 2010 in Betrieb genommen wurde, erzeugen wir darüber hinaus eigenen Ökostrom, den wir vollständig in das Netz des regionalen Energieversorgers einspeisen. Die Anlage verfügt über eine Leistung von 24,3 Kilowatt-Peak und erzeugt jährlich eine Strommenge von ca. 26.000 kWh.
Die Erdgas-Vollversorgung erfolgt über ein CO 2 -Zertifikat. Mit dem Zertifikat wird bestätigt, dass wir CO 2 -Minderungszertifikate für die Kompensation von CO 2 -Emissionen - im Rahmen des Produktes "Ökogas" -erwerben.
Mit dem klaren gemeinsamen Ziel Nachhaltigkeit zu forcieren, haben wir in den vergangen zwei Jahren unseren Fuhrpark von ausschließlich Verbrenner-Motoren bereits zum Großteil auf Hybrid-Modelle (Plug-In) und Elektromodelle umgestellt. Hier planen wir bis Ende 2025 eine komplette Umstellung auf Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten. In diesem Zusammenhang haben wir in den vergangen Jahren auch unsere Ladeinfrastruktur durch die Installation von Wallboxen am Hauptstandort in Bad Homburg sowie an den Finanz-Punkten weiter ausgebaut. Für Dienstwagennutzer wurden ebenfalls an der privaten Wohnanschrift Wallboxen integriert. Die Installation von weiteren Wallboxen wird stetig überprüft und je nach Bedarf umgesetzt.
Neben unterjährigen Analysen wird regelmäßig ein Energieaudit gemäß EDL-G und der DIN EN 16247-1 durchgeführt. So sind wir u.a. kontinuierlich dabei, im gesamten Immobilienportfolio Halogenlampen gegen LED-Leuchten auszutauschen und so den Stromverbrauch zu reduzieren. Das letzte Audit wurde im Jahr 2020 durchgeführt.
Wir setzen auf papierlose Büros und haben das Ziel, die gedruckten Dokumente zu reduzieren. In diesem Zuge wurde die Inbetriebnahme eines zweiten PC-Monitors und/oder extra breiter Monitore veranlasst, eine Sensibilisierung unserer Mitarbeitenden über Papierverbrauch durchgeführt, umweltfreundliche Korrespondenz bei Kunden- und Geschäftsbeziehungen veranlasst, der Ausbau des Digitalisierungsangebots sowie die Digitalisierung der Geschäftsprozesse (z.B. digitaler Rechnungseingang und digitaler Posteingang) umgesetzt.
Im Rahmen von Neubauten, Umbauten und Sanierungen berücksichtigen wir soziale sowie ökologische Nachhaltigkeitskriterien. Bei angemieteten Gebäuden oder Gebäudeteilen werden Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen des mietrechtlichen Einflussbereiches berücksichtigt. Zum Schutz der Umwelt werden keine gefährdenden oder schädigenden Werkstoffe, (Bau-) Produkte sowie Zubereitungen verbaut, die Mensch, Flora oder Fauna beeinträchtigen bzw. kurz-, mittel- und/ oder langfristig schädigen können. Grundlage hierfür sind aktuelle technische sowie gesetzliche Standards. Darüber hinaus werden die von uns in Anspruch genommenen Flächen im Kontext der Raumgestaltung möglichst effizient gestaltet.
Unser Ziel ist es, bei Sanierungsvorhaben in Abhängigkeit der vorhergesehenen Nutzung und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit einen thermischen, akustischen sowie visuellen Komfort zu gewährleisten, um das Wohlbefinden und die Gesundheit der Raumnutzer zu fördern. An den Standorten, an denen wir Einfluss auf Umbaumaßnahmen haben, wird behindertenfreundlicher Zugang mit in den Sanierungsprozess einbezogen. Für die eigengenutzten Gebäude bzw. Gebäudeteile sind bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die es Menschen unabhängig von der persönlichen Situation ermöglichen, uneingeschränkt die Dienstleistungen und Produkte zu nutzen.
Unsere Nachhaltigkeitsrichtlinie für das Gebäudemanagement finden Sie unter https://www.taunussparkasse.de/nachhaltigkeit.
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Taunus Sparkasse verpflichtet die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Taunus Sparkasse umfassen.
Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.
Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Taunus Sparkasse erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Taunus Sparkasse umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen. Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.
Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt.
Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.
Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.
Die Green Asset Ratio (GAR) der Taunus Sparkasse auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,15%. Die Green Asset Ratio der Taunus Sparkasse auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,15%. Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und sind im Branchenvergleich üblich. Es wurden in den vergangen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
| ― |
Größere Anteile der Aktiva der Taunus Sparkasse gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler zur Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner jedoch die Bemessungsgrundlage. |
| ― |
Es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten gemäß Standardprozess nun erfasst. |
| ― |
Ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler jedoch nicht berücksichtigt werden. |
| Haupt-KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | 10 |
| KPI **** | 0,15 |
| KPI ***** | 0,15 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 0,13 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 46,11 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 8,58 |
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 2 |
| KPI **** | 0,64 |
| KPI ***** | 0,64 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 57,47 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 32,27 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 24,11 |
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 0 |
| KPI **** | 0 |
| KPI ***** | 0 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 0 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 0 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 0 |
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 0 |
| KPI **** | 0 |
| KPI ***** | 0 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 0 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 0 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 0 |
* Für Kreditinstitute, die die Bedingungen
von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der
Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
** Gebühren- und Provisionserträge aus
anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
*** % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
**** basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
***** basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei,
außer für das Kreditgeschäft; für das
allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI
verwendet In der Tabelle "0. Überblick über die
von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den
gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten
ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen
CapEx-basiert 10 Mio. Euro. Die gesamten ökologisch
nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR
(Zuflüsse) 2 Mio. Euro, für Finanzgarantien 0
Mio. Euro , für Verwaltete Vermögenswerte (Assets
under management) 0 Mio. Euro. Die % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) beträgt 0,13% und für GAR
(Zuflüsse) 57,47%.
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Taunus Sparkasse ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1.987 Millionen Euro begeben. Dies entspricht ca. 29,16 Prozent der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Taunus Sparkasse finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,22 Prozent. Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise angefordert. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich Energieausweise systematisch zu erheben. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.
Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100% (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen:
1. Bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist.
2. Bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.
Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.
Die Taunus Sparkasse weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 79 Millionen Euro aus. Davon wurden 79 Millionen Euro als taxonomiefähig klassifiziert. 1 Million Euro konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Taunus Sparkasse keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch das Institut an S-Kreditpartner vermittelt.
Die Taunus Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 16 Millionen Euro Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören.
Derzeit sind 0% der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform, 6,25% sind taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel
1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Taunus Sparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und Taxonomiekonformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.
Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Taunus Sparkasse die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwändige Anpassungen manuell vorgenommen werden. Dies umfasste die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die Datenkennzeichung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.
Die Taunus Sparkasse weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 791 Millionen Euro auf. Davon sind 6,7 Prozent taxonomiefähig und 0,6 Prozent taxonomiekonform.
Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31.12.2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor) und die bewerteten zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.
Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht vor. Daher ist die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Fall 0%.
Die Taunus Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 213 Millionen Euro Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden 89 Millionen Euro, davon 0 Prozent taxonomiekonform, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien 124 Millionen Euro, davon 0 Prozent taxonomiekonform in dieser Kategorie.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten konnten nicht identifiziert werden. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR. Die den Kennzahlen der Taunus Sparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 Prozent. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Die Taunus Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 481 Millionen Euro Risikopositionen gegenüber Verwaltungsgesellschaften. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, wie direkt gehaltene Anleihen und Aktien 481 Millionen Euro in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme Aktien und Anleihen gegenüber Verwaltungsgesellschaften liegen in Höhe von 5 Millionen Euro vor. Die Taxonomiebewertung dieser Wertpapiere erfolgte mittels einer individuellen Durchschau. Sie wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Taunus Sparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Die Taunus Sparkasse ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Ein Großteill gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Taunus Sparkasse die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht vor.
Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Taunus Sparkasse machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,15 Prozent (Basis Turnover) bzw. 0,15 Prozent (Basis CapEx) erklären.
Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
Die Taunus Sparkasse hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.
Die Taunus Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 3.160 Millionen Euro Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen in Teilen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.
Die Taunus Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 19 Millionen Euro Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der GAR einbezogen werden.
Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.
Die Vermögenswerte der Taunus Sparkasse, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 639 Millionen Euro. Dies entspricht 100 Prozent gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht.
Die Taunus Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 498 Millionen Euro. Dies entspricht ca. 7 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Es besteht keine Möglichkeit diese möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der GAR einfließen zu lassen.
Die Taunus Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 141 Millionen Euro. Dies entspricht ca. 2 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Taunus Sparkasse. Eine qualitative Datenaufbereitung des am meisten zutreffenden NACE-Codes erfolgte mit Blick auf die vollumfängliche Taxonomieberichterstattungspflicht im Vorfeld. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.
Der bedeutenste NACE-Code war dabei 2457 C mit 2 Millionen Euro. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Dass die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1.
Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen), welcher ursächlich für die erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält.
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert.
Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
Die Taunus Sparkasse verneint alle Fragen, da aktuell eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen IT-technisch für das Berichtsjahr 2023 nicht möglich ist. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Taunus Sparkasse begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Taunus Sparkasse veröffentlicht werden.
Die Risikopositionen der Taunus Sparkasse mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte können bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt.
Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Taunus Sparkasse. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies beeinflusst die Kennzahlen der Sparkasse mittelbar. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Taunus Sparkasse nehmen.
Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Taunus Sparkasse aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.
Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.
Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Taunus Sparkasse. In ihrer Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sie sich zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Taunus Sparkasse eine sehr hohe Bedeutung. Die EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder, dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden.
Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Taunus Sparkasse besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.
Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien
Die Taunus Sparkasse hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.
Siehe Ausführungen zu den qualitativen Angaben 1 und 3.
Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht. Gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass unsere Beschäftigten den gestiegenen Erwartungen der Kunden sowie den stetig wachsenden Anforderungen durch den Gesetzgeber und die Bankenaufsicht gerecht werden.
Führungskräften kommt bei der Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine zentrale Rolle zu. Diese Rolle fordert ausdrücklich die konsequente Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deren Lernfeldern. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt der Personalarbeit ist deshalb eine verbesserte Führungskräftequalifizierung auch durch gezielte Austausche von Verantwortungen sowie das Bereitstellen entsprechender Führungsinstrumente.
Zentraler Baustein der Personalführung der Taunus Sparkasse ist das verbindliche Zielvereinbarungs- und Beurteilungssystem. Ergänzend hinzu kommt das Führungskräfte-Feedback. Diese Systeme werden an der Gesamthausstrategie ausgerichtet und regelmäßig überprüft. Auf diesen bauen Fach- und Führungslaufbahnen nach klaren Regeln auf. Wesentliche Handlungsfelder im Personalbereich sind:
1. Über eine gute Aus- und Weiterbildung leistungsfähige und leistungswillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen,
2. die Leistungsfähigkeit und Qualifikationsbreite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gesamte Spanne der Lebensarbeitszeit sicherzustellen und dabei auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu berücksichtigen,
3. die Veränderungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und
4. Potenzialträger frühzeitig zu identifizieren und systematisch in verantwortungsvolle Positionen zu entwickeln.
Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 96,07 Prozent aller Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Außertariflich Beschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden.
Die Taunus Sparkasse ist ein attraktiver Arbeitgeber, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. So wohnen beispielsweise nahezu 91 Prozent unserer insgesamt 66 Führungskräfte in der Region. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Taunus Sparkasse beträgt 16,45 Jahre. 94,1 Prozent aller Beschäftigten sind auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt. Befristungen kommen vor allem bei der Übernahme von Auszubildenden zustande. In den meisten Fällen findet im Anschluss eine Entfristung statt. So fand in 2023 bei knapp 74 Prozent der ablaufenden Verträge eine Entfristung statt.
Unsere Ausbildungsquote im Jahr 2023 betrug 9,71 Prozent. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen.
Bereits während der Berufsausbildung ist es uns als Sparkasse wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das Ankommen im Unternehmen fördern. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.
Zusätzlich haben wir über das Jahr 2023 hinweg 59 Praktikumsplätze angeboten. Diese werden vor allem für studentische Pflichtpraktika von Studierenden der regionalen Hochschulen und Universitäten genutzt, aber auch für freiwillige Praktika zur Orientierung zwischen Grundstudium und fortführenden Studiengängen. In der Regel dauern die Praktika zwischen drei und sechs Monaten. Im Anschluss an ein Praktikum ist eine Werkstudententätigkeit bzw. nach erfolgreichem Abschluss des Studiums auch ein Einstieg über unser Trainee-Programm möglich. Im Gesamtverlauf des Jahres 2023 bildeten wir 21 Trainees im Gesamthaus aus.
Für die Sparkasse als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften eine Selbstverständlichkeit.
Wir halten alle Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Wir erstellen gemäß § 16 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) jährlich einen Vergütungsbericht und veröffentlicht diesen auf unserer Website. Darin sind die Vergütungsstrukturen im Detail dargestellt.
Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert. Ein Frauenförderplan liegt vor und wird gelebt, die Zielerreichung wird regelmäßig geprüft und aktualisiert.
Gleiche Entlohnung für Kolleginnen und Kollegen, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben, hat für uns einen hohen Stellenwert. Um diesem Anliegen Transparenz zu verleihen, haben wir unsere strategischen Kennzahlen um das sogenannte Gender-Pay-Gap ergänzt. Diese Kennzahl beschreibt einen geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern bei vergleichbarer Tätigkeit. Wir betrachten daher tariflich Beschäftigte und außertariflich Beschäftigte getrennt voneinander:
| ― |
Unser Gender-Pay-Gap beträgt für die Gruppe der tariflich Beschäftigten 0,2 Prozent, das heißt, Frauen verdienen geringfügig weniger. Diese Gruppe deckt 96,07 Prozent unserer Beschäftigten ab. |
| ― |
In der Gruppe der außertariflich Beschäftigten beträgt unser Gender-Pay-Gap 8,8 Prozent. Diese Gruppe umfasst die restlichen 3,93 Prozent unserer Beschäftigten. |
Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Hessen sowie des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.
| 2023 | ||||
| Beschäftigungsstruktur | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 712 | 312 | 400 | 0 |
| Auszubildende und Trainees | 63 | 38 | 25 | 0 |
| Beschäftigte aus der Region | 643 | 268 | 375 | 0 |
| Führungskräfte aus der Region | 60 | 42 | 18 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Beschäftigungsstruktur | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 717 | 321 | 396 | 0 |
| Auszubildende und Trainees | 64 | 36 | 28 | 0 |
| Beschäftigte aus der Region | 646 | 278 | 368 | 0 |
| Führungskräfte aus der Region | 57 | 41 | 15 | 0 |
| 2023 | ||||
| Gleichbehandlung und Tarifverträge | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte mit Tarifvertrag | 684 | 290 | 394 | 0 |
| Gleichstellungsbeauftragte | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Gleichbehandlung und Tarifverträge | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte mit Tarifvertrag | 692 | 301 | 391 | 0 |
| Gleichstellungsbeauftragte | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Beschäftigungsverhältnisse | Wert | Vorjahr |
| Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag | 96,07 % | 96,51 % |
| Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag | 94,10 % | 85,22 % |
| Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag | 5,90 % | 14,78 % |
| Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte | Wert | Vorjahr |
| Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit | 16,45 Jahre | 16,2 Jahre |
| Ausbildungsquote | 9,71 % | 9,13 % |
| Übernahmequote | 74,07 % | 85,71 % |
Mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" haben wir unser Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen sowie zur Schaffung eines vorurteilsfreien und nicht ausgrenzenden Arbeitsumfelds unterstrichen. Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für unterschiedlichste Talente.
Dabei ist uns auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen. Von unseren 712 Beschäftigten haben 35 Kolleginnen und Kollegen eine Behinderung angezeigt, was einem Anteil von rund 5 Prozent entspricht. Es existiert eine Schwerbehindertenvertretung.
Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität. Dabei definieren wir das Thema "Frauenquote" nicht als Bestands-, sondern als Flussgröße und wollen alle neuen und freiwerdenden Führungspositionen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzen. Damit fördern wir leistungsbereite und leistungsstarke Männer wie Frauen und erreichen zwar längerfristiger, aber auf einem fairen Entwicklungspfad Geschlechterparität bei unseren Führungspositionen. Wie wir Frauen fördern wollen, ist in einem detaillierten Gleichstellungsplan festgeschrieben. Mit diesem erfüllen wir auch die Anforderungen des hessischen Gleichberechtigungsgesetzes.
| Geschlecht | ||||
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | Anzahl gesamt | männlich | weiblich | divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 712 | 312 | 400 | 0 |
| Vorstandsmitglieder | 3 | 3 | 0 | 0 |
| Führungskräfte | 66 | 48 | 18 | 0 |
| Alter | |||
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | <30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 153 | 290 | 269 |
| Vorstandsmitglieder | 0 | 0 | 3 |
| Führungskräfte | 0 | 35 | 31 |
| Geschlecht | ||||
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | Anzahl gesamt | männlich | weiblich | divers |
| Vorjahr | ||||
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 717 | 321 | 396 | 0 |
| Vorstandsmitglieder | 3 | 3 | 0 | 0 |
| Führungskräfte | 65 | 49 | 16 | 0 |
| Alter | |||
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | <30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Vorjahr | Vorjahr | ||
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 159 | 305 | 253 |
| Vorstandsmitglieder | 0 | 0 | 3 |
| Führungskräfte | 1 | 33 | 31 |
| Geschlecht | ||||
| Kontrollorgane und Eigentümer | Anzahl gesamt | männlich | weiblich | divers |
| Verwaltungsrat | 15 | 12 | 3 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Verwaltungsrat | 15 | 12 | 3 | 0 |
| Alter | |||
| Kontrollorgane und Eigentümer | < 30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Verwaltungsrat | 0 | 7 | 8 |
| Vorjahr | Vorjahr | ||
| Verwaltungsrat | 0 | 6 | 9 |
| ― |
56,18 % Weibliche Beschäftigte |
| ― |
23,53 % Weibliche Führungskräfte 1. Führungsebene |
| ― |
30,43 % Weibliche Führungskräfte 2. Führungsebene |
| ― |
0 % Weibliche Vorstandsmitglieder |
| ― |
20 % Weibliche Verwaltungsratsmitglieder |
Mit einem umfassenden Angebot fördern wir die Gesundheit unserer Beschäftigten. Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme ergonomische Arbeitsplätze und vieles mehr. Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.
Mit den nachstehend aufgeführten Angeboten und Einzelmaßnahmen fördern wir die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Arbeitsplatz:
| ― |
Arbeitshilfen (z.B. Bildschirmarbeitsplatzbrille, rückenfreundlicher Bürostuhl und höhenverstellbarer Schreibtisch) |
| ― |
Ergonomische und zeitgemäße Arbeitsplätze (inkl. Schulung und Einweisung) |
| ― |
Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen in Filialen und im Campus durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Empfehlungen/Hinweisen zum Thema "Fit am Arbeitsplatz" (Entspannungsübungen, Business-Yoga etc.) |
Gesundheitsvorsorge:
| ― |
Betriebsärztliche Betreuung (z.B. Beratung bzw. Schulung zum Sitzen, Tragen und Heben am Arbeitsplatz) |
| ― |
Kostenlose G37-Augenuntersuchungen |
| ― |
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) |
Bewegung, Erholung und Ernährung:
| ― |
Betriebssportangebote wie z.B. Fußball, Radfahren, Laufgruppen, Badminton |
| ― |
Vergünstigungen/Mitarbeitertarife bei Fitness-Studios |
| ― |
Ruheraum |
| ― |
Zwei Kantinen mit vegetarischen Angeboten |
Arbeitszeit:
| ― |
Kauf von zusätzlichen arbeitsfreien Tagen |
| ― |
Flexible Arbeitszeiten (z.B. Gleitzeit, hybrides Arbeiten, Teilzeitarbeit, Vertrauensarbeitszeit) |
| ― |
Flexible Auszeiten (z.B. Sabbatical, Altersteilzeit-Modelle) |
| ― |
Sonderurlaub für Pflege |
| Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote | Wert | Vorjahr |
| Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote | 6,21 % | 6,31 % |
| Gesundheitsförderung | Maßnahmen | Anzahl |
| Organisatorische Verankerung der Gesundheitsförderung | Eine Betriebsärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. | 2 |
| Betriebsärztliche Betreuung | Beratung und Hilfe bei allen Fragen der Arbeits- und Allgemeinmedizin, der gesundheitlichen Prävention, der Gesundheitsberatung, jährlich eine kostenlose Untersuchung des Sehvermögens für alle am Bildschirm arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, individuelle Beratung zu Muskel-/Skelettbeschwerden, Problemfallbesprechung. | 1 |
| Betriebssportangebote | Organisation diverser Betriebssportgruppen für Fußball, Badminton und Laufgruppe. Zudem werden mehrere Laufsportveranstaltungen angeboten und besucht. | 3 |
| Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung | 712 | |
| Kantine mit biologischem und vegetarischem Angebot | 2 |
Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.
Wir möchten außerdem für Frauen bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir Männer stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen dafür, dass unsere Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie in Einklang bringen können. Als Kernelement sehen wir unser Angebot, Arbeitszeit flexibel gestalten zu können (Gleitzeit, hybrides Arbeiten, Teilzeitarbeit, Vertrauensarbeitszeit). Darüber hinaus bieten wir flexible Auszeiten (z.B. Sabbatical, Altersteilzeit-Modelle) an.
Eine weitere Unterstützung sind Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Krippen- und Kindergartenplätze bei den "Taunuskrebsen" in Bad Homburg an.
Die Kinderbetreuung im Krankheitsfall bzw. Notfall wird durch mobiles Arbeiten ermöglicht.
Ebenso ist eine Verschiebung der Arbeitszeit und des Arbeitsorts, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, möglich. Eine Beratung erfolgt durch unsere Gleichstellungsbeauftragten.
Als Hilfestellungen zum Thema Pflege von Angehörigen steht der betriebliche Pflege-Guide als Ansprechperson im Unternehmen zur Verfügung. Zudem gibt es Veranstaltungen für unsere Beschäftigten zum Thema Pflege und Beruf sowie die Möglichkeit Sonderurlaub zu nehmen. Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in diesem Zusammenhang besonderen Belastungssituationen ausgesetzt fühlen, bieten wir zusätzlich anonyme externe Sprechstunden mit professionellen Beratern an.
| 2023 | ||||
| Inanspruchnahme von Elternzeit | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) | 196 | 19 | 177 | 0 |
| Beschäftigte in Elternzeit | 41 | 8 | 34 | 0 |
| Rückkehr nach Elternzeit | 22 | 14 | 8 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Inanspruchnahme von Elternzeit | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) | 186 | 12 | 174 | 0 |
| Beschäftigte in Elternzeit | 42 | 8 | 34 | 0 |
| Rückkehr nach Elternzeit | 17 | 6 | 11 | 0 |
Variable Arbeitszeiten
Vertrauensarbeitszeit
Mobiles Arbeiten
Sonderurlaub für Pflege
Kauf von arbeitsfreien Tagen
Krippen- und Kindergartenplätze
Wir legen Wert auf gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fördern das lebenslange Lernen. Dafür bieten wir in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten an. Dies eröffnet unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.
Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zur "Sparkassenfachwirtin" bzw. zum "Sparkassenfachwirt" oder zur "Bankfachwirtin" bzw. zum "Bankfachwirt" an den Sparkassenakademien an. Anschließend ist die Weiterbildung zur "Sparkassen-Betriebswirtin" bzw. zum "Sparkassen-Betriebswirt" oder zur "Bankbetriebswirtin" bzw. zum "Bankbetriebswirt" möglich. Studieninteressierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördern wir das Studium zum Bachelor of Science an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe.
Das Qualifizierungsprogramm zur ersten und zweiten Führungsebene kann neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn mit dem Abschluss zur "diplomierten Sparkassenbetriebswirtin" bzw. zum "diplomierten Sparkassenbetriebswirt" umfassen. Besonders leistungsstarke Bachelorabsolventinnen oder -absolventen können ein Studium zum "Master of Business Administration (MBA)" anschließen.
Auch unsere Vorstände und Gremienmitglieder nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen in der Sparkassen-Finanzgruppe oder innerhalb der Sparkasse teil.
Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert.
Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.
Im Jahr 2023 haben wir über 276.621 Euro in die Weiterbildung von 198 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern investiert. Den Beschäftigten standen im Durchschnitt 1,21 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung.
Von den Mitgliedern des Vorstands und des Verwaltungsrates werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen genutzt.
Um für den Beruf Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann zu begeistern, haben wir uns an verschiedenen Ausbildungsevents beteiligt. Das gleiche gilt für die Teilnahme an Ausbildungsmessen und Berufsinformationstagen an Schulen. Bewerbungstrainings ergänzten das Ausbildungsmarketing. Insgesamt haben wir 20 junge Menschen für eine Berufsausbildung im Jahr 2023 eingestellt. Die Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann kann auch im Rahmen eines Dualen Studiums absolviert werden.
Seit dem Jahr 2019 haben wir einen neuen Beruf im Ausbildungsangebot: Kauffrau bzw. Kaufmann für Dialogmarketing. Durch den Erfolg des ersten Jahrgangs haben wir im Jahr 2023 vier weitere Auszubildende für diesen Beruf gewinnen können.
| Alter | ||||
| Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen | Anzahl gesamt | < 30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen | 198 | 78 | 75 | 45 |
| Personentage für Fortbildung | 865,05 | 523,31 | 245,11 | 96,63 |
| Teilnehmende an Stipendiatenprogrammen (intern) | 38 | n.e. | n.e. | n.e. |
| Vorjahr | ||||
| Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen | 204 | 56 | 87 | 61 |
| Personentage für Fortbildung | 617 | 245 | 220 | 152 |
| Teilnehmende an Stipendiatenprogrammen (intern) | 38 | n.e. | n.e. | n.e. |
| Investitionen in Fort- und Weiterbildung | Wert | Vorjahr |
| Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) | 276.620 Euro | 233.648 |
| Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten | 1,21 Tage | 0,86 |
Von unseren Beschäftigten erwarten die Kunden und Nichtkunden ein allzeit integres Verhalten. Um unseren unternehmerischen Erfolg zu gewährleisten, muss dieses gegenwärtig und zukünftig konsequent gelebt werden. Als Taunus Sparkasse kommt uns eine besondere Rolle als verlässlicher und vertrauenswürdiger regionaler Partner zu. Unser Vorstand und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich dieser hohen Verantwortung für die Menschen in der Region bewusst. Unser Handeln orientiert sich daher an den Menschen- bzw. Persönlichkeitsrechten und an Werten, die insbesondere Fairness, Integrität, Loyalität und Aufrichtigkeit sind.
Eine Konkretisierung der Inhalte und Anforderungen erfolgt in verschiedenen Arbeitsanweisungen. Durch die Formulierung wird die Verbindlichkeit der Inhalte geschaffen. Wesentliche Beschreibungen erfolgen u. a. in den folgenden Dokumenten:
| Verhaltensstandards für Mitarbeitende | Status |
| Verhaltensrichtlinie | implementiert |
| Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten | implementiert |
| Richtlinie zum Hinweisgebersystem | implementiert |
| Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen | implementiert |
| Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte | implementiert |
Sparkassen unterliegen als Finanzinstitute spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, strafbaren Handlungen, Wirtschaftskriminalität, Insiderhandel und Marktmanipulation. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.
In unserer Compliance vereint die Stelle der Chief Compliance Officer (w) alle relevanten Rechtsgebiete und Funktionen in einer Person (Geldwäschebeauftragte/Zentrale Stelle, WpHG-Beauftragte, MaRisk-Compliance-Beauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte und die Zentrale Auslagerungsbeauftragte).
Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den einzelnen Beauftragten-Funktionen unterstützen die Chief Compliance Officer (w) in den verschiedenen Rechtsgebieten. Außerdem werden in der Compliance das Notfallmanagement und das Datenqualitätsmanagement verantwortet. Die Beauftragung für die Datenschutz-Funktion ist an die SIZ GmbH ausgelagert.
Mögliche Compliance-Risiken werden im Rahmen einer regelmäßigen Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben identifiziert. Bei der Identifikation greifen wir, wo dies möglich ist, auf Verbandsunterstützung zurück. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche durch den Bereich Compliance hingewiesen.
Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets rechtskonform im Interesse unserer Kundinnen und Kunden handeln und sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus der Bereich Compliance verantwortlich, in dem die Chief Compliance Officer (w) sowie die einzelnen stellvertretenden Beauftragten-Funktionen gebündelt sind. Diese sind unabhängig vom operativen Geschäft weisungsungebunden, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.
Der Bereich Compliance bietet Beschäftigten einen Kompass, basierend auf Werten, Normen und Einstellungen, zur Orientierung. Die einzelnen Beauftragten-Funktionen agieren als unterstützende Berater und aktive Risikomanager in Bezug auf Compliance-Risiken. Sie wirken maßgeblich an der Verbesserung und Einführung neuer Prozesse mit und übernehmen Überwachungs- und Kontrollaufgaben auf allen Ebenen des Bankbetriebs. Dazu gehört die Identifizierung möglicher Interessenskonflikte und die Prüfung der Einhaltung von internen Verhaltens- und Verfahrensregeln.
Unser Verhaltenskodex sieht unter anderem vor, dass alle Tatsachen gemeldet werden, die einen Verdacht auf Betrug, Korruption, heimliche Absprachen und Nötigung sowie auf andere schwerwiegende Verstöße gegen interne Regeln und Grundsätze darstellen ("Whistleblowing"). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, auf Missstände und Unregelmäßigkeiten hinzuweisen, ohne nachteilige Folgen ihres Handelns fürchten zu müssen (Hinweisgebersystem). Dies können sie sowohl über die Compliance-Beauftragte, als auch über die Kanzlei Arnold & Porter Kaye Scholer LLP (Bockenheimer Landstraße 25, 60325 Frankfurt am Main), mit dem benannten neutralen Vertrauensanwalt, vornehmen.
Weiter unterstützen und beraten die Chief Compliance Officer (w) bzw. die einzelnen Beauftragten-Funktionen den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Der Bereich Compliance erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an den Verwaltungsrat weitergeleitet.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von uns festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen.
| Umsetzung von Compliance | Status |
| Abteilung Compliance | implementiert |
| Compliance-Beauftragter | vorhanden |
| Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung | regelmäßig |
| Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat | regelmäßig |
Wir haben ein Chief Compliance Officer-System implementiert, durch das wir alle relevanten Rechtsgebiete aus einer Hand bewerten und steuern. Dies umfasst unter anderem:
| ― |
die Geldwäschebeauftragte (inklusive Zentrale Stelle), |
| ― |
die WpHG-Compliance-Beauftragte (inklusive Beauftragte für den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten), |
| ― |
die Informationssicherheitsbeauftragte |
| ― |
die Zentrale Auslagerungsbeauftragte sowie |
| ― |
die MaRisk-Compliance-Beauftragte. |
Der Funktion des Datenschutzbeauftragten ist an die SIZ GmbH ausgelagert.
In regelmäßigen Abständen überprüfen wir unsere Betriebsstätten auf Korruptionsrisiken. Neben intern durchgeführten Überwachungshandlungen haben wir im Jahr 2023 8 unserer 38 personenbesetzten Filialen im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung kontrolliert. Im Ergebnis konnten keine Hinweise auf Korruptionstatbestände festgestellt werden.
Wir sind als Taunus Sparkasse Mitglied im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung.
Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Eine politische Einflussnahme findet durch uns nicht statt. Spenden an politische Parteien, politische Stiftungen, Einzelpersonen, Firmen, Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften sind grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichungen hiervon könnten nur mit Genehmigung des Gesamtvorstands erfolgen. Dies ist in diesem Geschäftsjahr nicht der Fall gewesen.
Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut berücksichtigen wir umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen unseren Gesellschaften die steuerrechtlichen Anforderungen. Wir halten die Steuergesetze und -vorschriften ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden.
Als Sparkasse ist es unser öffentlicher Auftrag, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Daraus ergeben sich unsere Anspruchsgruppen. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von unserer Geschäftstätigkeit profitieren. Wir sehen uns denen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:
Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider)
Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)
Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen
Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)
Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT)
Als kommunal verankertes Kreditinstitut führen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden und Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern in der Region. Viele Dialoge sind bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind. Wir pflegen den stetigen Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden in Form von Veranstaltungen, Kundenbeiräten und verschiedenen weiteren Gesprächsformaten.
Die wichtigsten Dialogformate sind im Folgenden aufgeführt:
| Anzahl Dialoge | Art des Dialogs | Wesentliche Themen/Inhalte |
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | ||
| 33 | Orientierungs- und Beurteilungsgespräche, Orientierungstage, Führungskonferenzen, Mitarbeiterzeitung, Livestream Vorstand für Mitarbeiter, Personalversammlung, Impulse durch Mitarbeiter. | Information, Leistungseinstufung, Zielerreichung, Feedback, Impulse |
| Kundinnen und Kunden | ||
| 11 | Online-Kundenbefragungen, Image-Events (Baumpflanztag, Golftunier), Eröffnungsevents | Feedback, Kundenbindung |
| Geschäftspartner | ||
| 3 | Jahresauftaktveranstaltung, virtuelle Wertpapierveranstaltung, Teilnahme an Messen | Information |
| Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider/-innen) | ||
| 14 | Verwaltungsratssitzungen, Kreditausschusssitzungen, | Geschäftsverlauf, Risikolage |
| Zweckverbandsversammlungen, Zweckverbandsvorstandssitzungen | ||
| Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) | ||
| 63 | Pressemitteilungen, Social Media Auftritte, Jahresempfänge, Bürgerdialog, Informationsveranstaltung, Neujahrsempfang, Bürgerpreis, Ausbildungsmesse, Bewerbungstrainings, Berufsinformationstage, Bilanzpressekonferenz | Mitgestaltung, Bedürfnisabfrage, Information |
| Meinungsbildner/-innen | ||
| 50 | Pressegespräche, Pressekonferenz | Mitgestaltung, Bedürfnisabfrage |
| Anzahl Dialoge | Art des Dialogs | Wesentliche Themen/Inhalte |
| Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft) | ||
| 2 | Beiratssitzungen | Mitgestaltung, Bedürfnisabfrage, Information |
| Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen | ||
| 644 | Sponsoringgespräche, Spendengespräche, Stiftungsgespräche | Mitgestaltung, Bedürfnisabfrage, Information |
Als Taunus Sparkasse führen wir seit 2022 jährlich eine umfängliche Stakeholderanalyse zur Nachhaltigkeit durch. Diese hat den Zweck, unsere Nachhaltigkeitsleistung insgesamt und die Wichtigkeit einzelner Nachhaltigkeitsthemen zu beurteilen. So führen wir Dialoge mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen, wie zum Beispiel Verwaltungsrat, Führungskräfte, Firmenkunden sowie Privatkunden und Vertretern der Öffentlichkeit.
Zur Ermittlung der Stakeholder-Perspektive nutzen wir ein vom DSGV entwickeltes, standardisiertes Online-Befragungstool, das sich für die Befragung unterschiedlicher Stakeholder eignet. Es untersucht für alle Stakeholdergruppen, wie sie die Nachhaltigkeit der Sparkasse sehen, wie sie einzelne Nachhaltigkeitsleistungen der Sparkasse beurteilen und wie wichtig einzelne Nachhaltigkeitsleistungen aus Sicht der Stakeholder tatsächlich sind.
Im Rahmen dieser Dialoge erfassen wir tatsächliche und potenzielle, positive und negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf unsere Anspruchsgruppen. Aus Sicht unserer Stakeholder sind die wichtigsten Handlungsfelder aktuell faire Kundenbeziehungen, fairer und attraktiver Arbeitgeber sowie die Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden.
Die Ergebnisse der Dialoge werden analysiert und in wesentliche Entscheidungen mit einbezogen, um die Auswirkungen auf die Anspruchsgruppen zu steuern. So nutzen wir den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln.
Als regionales Kreditinstitut bieten wir allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Mit den nachhaltigen Anlageprodukten der DekaBank, der Landesbanken sowie weiterer Produktpartner verfügen wir über ein Sortiment von Investmentfonds (zum Beispiel Renten-, Aktien- und Mischfonds, Immobilienfonds, ETFs) und Anleihen sowie Zertifikaten, das für alle Kundinnen und Kunden passende Produkte je nach Risikoneigung und Liquiditätsbedarf bietet. Im Rahmen der Anlageberatung werden auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abgefragt. Die entsprechenden Angaben zu den Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen wir bei der Auswahl und Empfehlung eines geeigneten Finanzinstruments in der Anlageberatung.
Im Berichtsjahr umfasste das Anlagevolumen unsere Kundinnen und Kunden insgesamt über 618 Millionen Euro in nachhaltigen Fonds sowie über 83 Millionen Euro in nachhaltige Zertifikate und über 91 Millionen in nachhaltige Anleihen.
| Nachhaltigkeitsorientierte Anlageprodukte |
Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Anlagevolumen gesamt | 793.003 | 664.360 |
Die Förderung der Ersparnisbildung in der Bevölkerung gehört zu unseren zentralen Aufgaben. Die steigende Bereitschaft zur Eigeninitiative spüren wir auch als Sparkasse. Durch regelmäßiges Sparen sorgt die breite Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden vor: Knapp 296 Millionen Euro waren im Berichtsjahr in mittel- und langfristigen Sparprodukten bei der Sparkasse angelegt.
Darüber hinaus waren Mittel in Höhe von über 181 Millionen Euro in Produkte zur Altersvorsorge investiert, wie zum Beispiel Riester-Verträge (Deka-Bonus-Rente und Deka-Zukunfts-Plan), Basisrentenverträge (Rürup) oder die betriebliche Altersvorsorge. Zusätzlich wurden 5,1 Millionen Euro in weitere Produkte zur privaten Altersvorsorge investiert.
Daneben wurden bis Ende 2023 Wertpapiersparverträge und Verträge zur fondsgebundenen Vermögensverwaltung mit einem Bestandsvolumen von über 201 Millionen Euro zum Vermögensaufbau bespart. Private Kundinnen und Kunden nutzten vermehrt auch Fondssparpläne für die Altersvorsorge oder den langfristigen Vermögensaufbau. In Zusammenarbeit mit der DekaBank, der Landesbank Baden-Württemberg und der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir privaten Kundinnen und Kunden ein breites Spektrum an Investmentfonds und Vorsorgeprodukten. Je nach persönlichen Wünschen, Zielen und Risikoneigung haben unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, bereits mit Sparbeträgen ab 25 Euro monatlich langfristig Kapital aufzubauen. Diese private (Alters-)Vorsorge ergänzt das Einkommen im Rentenalter und verringert die Rentenlücke.
| Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge |
Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Anlagevolumen gesamt | 678.148 | 731.168 |
Als regional verankertes Kreditinstitut begleiten wir die Menschen und Unternehmen bei der Transformation hin zu einer CO 2 -neutralen und damit auch unabhängigen, krisensicheren Kreislaufwirtschaft. Insgesamt stellten wir im Berichtsjahr Kredite für ökologische Zwecke in Höhe von 37,9 Millionen Euro bereit. Die Refinanzierung erfolgt durch Eigenmittel der Sparkasse oder über Förderbanken. Wichtige Handlungsfelder waren die Senkung der Emissionen in privaten und gewerblichen Gebäuden sowie die CO 2 -Reduzierung im Bereich der produzierenden Unternehmen. Darüber hinaus finanzieren wir als Sparkasse den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region.
Um ökologische Investitionen zu fördern, bieten die Förderbanken des Bundes (Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank) den Sparkassen und Banken mit staatlicher - und auch europäischer - Unterstützung konditionsgünstige Refinanzierungen an. Als Sparkasse verstehen wir es als wichtigen Teil unseres öffentlichen Auftrags, allen potenziellen Empfängerinnen und Empfängern einen komfortablen und schnellen Zugang zu den Förderprogrammen des Bundes und der Länder zu ermöglichen. Wir vergeben flächendeckend Förderkredite, mit denen gesellschaftliche Zielsetzungen, wie etwa Klimaschutz und Nachhaltigkeit, erreicht werden können.
Als führender Partner für die Finanzierung von Wohnimmobilien engagieren wir uns als Taunus Sparkasse verlässlich und umfassend für ökologisch verträgliches Bauen und Wohnen. Insgesamt stellten wir im Jahr 2023 Kredite in Höhe 29,4 Millionen Euro für energieeffizientes Sanieren und Bauen bereit. Dabei entfielen 9,8 Millionen Euro auf das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und 19,6 Millionen Euro auf Kredite aus Eigenmitteln.
Viele Mittelständlerinnen und Mittelständler in unserer Region treiben den Umbau in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise bereits engagiert voran. Als Hausbank beraten wir unsere Unternehmenskunden hierzu in wesentlichen Zukunftsfragen im Bereich der Unternehmensfinanzierung. Ein wichtiger Baustein sind dabei ökologische Förderprogramme, wie etwa die "Klimafreundliche Neubau" der KfW, deren sehr günstige Refinanzierungsmöglichkeiten wir als Sparkasse im Sinne unserer Kundinnen und Kunden nutzen. Im Berichtsjahr haben wir über Förderprogramme Kredite in Höhe von 8,4 Millionen Euro für ökologische Investitionen von Unternehmen bereitgestellt.
| Kredite für Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz |
Neuzusagen Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Förderkredite | 18.241 | 29.489 |
| Eigenmittelkredite | 19.640 | 34.555 |
| Gesamt | 37.881 | 64.044 |
Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden bei der tragfähigen Finanzierung erneuerbarer Energien. Dabei ist es uns ein Anliegen, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen vor Ort in die ökologische Weiterentwicklung unserer Region einzubeziehen. Für den Ausbau der erneuerbaren Energien haben wir im Berichtsjahr Kredite in Höhe von knapp 0,9 Millionen Euro bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte zum Teil über Förderbanken.
| Kredite für erneuerbare Energien |
Neuzusagen Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Förderkredite | 35 | 231 |
| Eigenmittelkredite | 850 | 75 |
| Gesamt | 885 | 306 |
Mit dem KfW-Studienkredit haben wir im Berichtsjahr Studierende mit einem Fördervolumen in Höhe von fast 115.000 Euro unterstützt.
Insbesondere die Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen stellt die Bezahlbarkeit von Wohnraum vor Herausforderungen. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gehört auch in unserer Region zu den aktuellen Aufgaben. Der seit Jahren anhaltende Preisanstieg bei Immobilien hat sich auch 2023 fortgesetzt. Als Sparkasse beraten und unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden beim Kauf, Bau oder auch Umbau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
| Kredite für soziale Zwecke |
Neuzusagen Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Förderkredite | 115 | 161 |
| Eigenmittelkredite | 0 | 468 |
| Gesamt | 115 | 629 |
Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen über ein Multikanalsystem. Unsere Filialen, SB-Stellen und die gemeinsam mit der Frankfurter Volksbank betriebenen Finanz-Punkte bieten, ergänzend zu unserem Online-Banking, eine sichere und bequeme Möglichkeit, Bankgeschäfte jederzeit zu erledigen.
Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, unabhängig von ihrer persönlichen Situation, Einkommen, Alter oder Nationalität, ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Abgelehnt oder gekündigt werden kann ein solches Basiskonto nur aus wichtigen Gründen, zum Beispiel wenn Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt werden. Von 127.713 Privatgirokonten wurden im Berichtsjahr 12.289 als Basiskonten geführt.
Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 38 Filialen (inklusive 17 personenbesetzten Finanz-Punkten) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Daneben stehen auch in 14 SB-Filialen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung. Um unseren Kundinnen und Kunden auch unterwegs unkompliziertes und schnelles Abheben von Bargeld zu ermöglichen, sind neun weitere Geldausgabeautomaten an zentralen SB-Stellen installiert.
Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden in der analogen wie auch der digitalen Welt. Mit der Sparkassen-Internetfiliale und den Sparkassen-Apps bieten wir eine leistungsfähige und sichere digitale Basis für alle Finanzgeschäfte, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die Sprachdarstellung kann auch in englischer, französischer, polnischer, tschechischer und türkischer Sprache stattfinden, um Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu erleichtern. Das Depot-Cockpit in der Internetfiliale und den Sparkassen-Apps gibt unseren Kundinnen und Kunden dabei noch mehr Übersicht, Details und Handlungsmöglichkeiten bei ihren Wertpapieren.
Fast 116.000 Kundinnen und Kunden nutzen auch das Online- bzw. Mobile Banking und unsere Sparkassen-Apps verzeichneten über 53.000 Nutzerinnen und Nutzer. Wie im stationären Betrieb, bieten wir mehrsprachige Kommunkationsmöglichkeiten auch online bei unserem Internetauftritt sowie im Online-Banking an. Zusätzlich sind wir in unserem Kunden-Center, mit Sitz in Bad Homburg, während der Woche von 8 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 13 Uhr persönlich telefonisch erreichbar. Die Anzahl der durch das Kunden-Center geführten Gespräche lag im Berichtsjahr bei etwa 208.000.
Über unseren Chatbot Linda fanden im Berichtsjahr über 24.000 Kontakte statt, während es im Vorjahr noch etwa 14.000 waren. Weitere 2.564 Gespräche wurden per Chat von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt.
Eine weitere zukunftsorientierte Lösung für das Filialbanking bietet unsere neuste Innovation, die Dialog-Insel. Sie stellt eine hybride Banking-Lösung dar, die es unseren Kundinnen und Kunden ermöglicht, per Video mit unseren Beraterinnen und Beratern in Echtzeit und auf Augenhöhe zu kommunizieren. Serviceanliegen können so weiterhin persönlich, kompetent und vertraut bearbeitet werden. Die Dialog-Insel ist in neun unserer Filialen im Einsatz und es fanden bereits fast 6.000 Gespräche statt.
| Finanzwirtschaftliche Grundversorgung wirtschaftlich schwächerer Privatpersonen | Anzahl | Vorjahr |
| Privatgirokonten gesamt | 127.713 | 122.075 |
| Davon: Basiskonten | 12.289 | 10.894 |
| Filialnetz und digitale Zugangswege | Anzahl | Vorjahr |
| Filialen (personenbesetzt) | 38 | 38 |
| Fahrbare Filialen | 0 | 0 |
| SB-Filialen | 14 | 15 |
| SB-Geräte (Bankautomaten) | 211 | 205 |
| Geldausgabeautomaten | 87 | 90 |
| Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) | 1 | 2 |
| Ein- und Auszahlungsautomaten | 116 | 114 |
| Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking | 115.872 | 113.301 |
| Installationen der Sparkassen-Apps | 53.665 | 48.411 |
Durch unsere Finanz-Punkte betreiben wir 17 Filialen, drei SB-Filialen und fünf SB-Stellen gemeinsam mit der Frankfurter Volksbank. Mit diesem kooperativen "share-a-Bank"-Konzept stellen wir unseren Kundinnen und Kunden weitere fünf Geldausgabeautomaten und 17 Ein- und Auszahlautomaten zur Verfügung.
Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Stattdessen streben wir mehr Inklusion an und bauen daher Schritt für Schritt auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen und den neu errichteten Finanz-Punkten, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus.
Insgesamt verfügen inzwischen alle unsere eigenen Standorte über einen ganz oder teilweise barrierefreien Zugang. Unsere Neubauten und Umbauten verfügen außerdem weitestgehend über behindertenfreundliche Sanitäranlagen. Unsere Geldautomaten verfügen über tastbare und akustische Hilfe (Kopfhöreranschluss). Darüber hinaus schulen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen im Rahmen der Ausbildungszeit.
Außerdem vergeben wir den Mikrosozialkredit Main-Taunus in einer Höhe von 500 bis 3.000 Euro an Personen, die einen dringenden Finanzierungsbedarf haben, jedoch weder über Rücklagen verfügen noch einen klassischen Bankkredit erhalten.
| Barrierefreiheit in der Sparkasse | Anzahl | Vorjahr |
| Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten | 53 | 54 |
| Davon: rollstuhlgerecht | 52 | 53 |
| Davon: sehbehindertenunterstützend | 53 | 54 |
| Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend | 52 | 53 |
Für Privatpersonen haben wir im Berichtsjahr ein Kreditvolumen in Höhe von über 1,3 Milliarden Euro bereitgestellt. Wir sind dabei nicht nur der Finanzpartner für größere Investitionen wie den Erwerb eines Eigenheims, sondern stellen auch für kleinere private Ausgaben Kredite zu fairen und verlässlichen Konditionen bereit. So entfiel im Berichtsjahr 2023 ein Volumen von über 62,5 Millionen Euro auf Kleinkredite bis 5.000 Euro. Auch bei Kleinkrediten beraten wir unsere Kundinnen und Kunden so, dass eine für sie tragfähige Einnahmen- und Ausgabensituation gewährleistet bleibt.
| Kredite an Privatpersonen einschl. Kleinkrediten |
Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Kredite an private Personen | 1.342.378 | 1.423.175 |
| Davon: Kleinkredite bis 5.000 Euro | 62.574 | 63.145 |
Wir sind der führende Finanzpartner der kleinen und mittleren Unternehmen sowie auch der Selbstständigen in der Region. Über 3,7 Milliarden Euro des Bestandsvolumens an Krediten entfielen im Berichtsjahr auf gewerbliche Kredite. Wie bereits in der Pandemie war auch im vom Ukraine-Krieg, den hohen Energiepreisen und der Inflation geprägten Jahr 2023 die Sicherung der Liquidität häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine weitere Auftragsabwicklung in kleinen und mittleren Betrieben. Wir haben die Handlungsfähigkeit dieser Betriebe deshalb auch durch die Bereitstellung von Betriebsmittelkrediten in Höhe von über 236 Millionen Euro gesichert. Damit leisten wir auch einen Beitrag zu stabilen Arbeitsplätzen in unserem Geschäftsgebiet.
| Kredite an Unternehmen und Selbstständige |
Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Kredite an Unternehmen und Selbstständige | 3.713.489 | 3.835.174 |
| Davon: bewilligte Betriebsmittelkredite | 236.546 | 224.785 |
Durch die Begleitung von Existenzgründungen leisten wir als Hausbank einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Region. Wir beraten Gründerinnen und Gründer ganzheitlich und langfristig. Persönliche Beraterinnen und Berater für Existenzgründungen begleiten die ersten Schritte von der Geschäftsidee über den Businessplan bis hin zur Gründungsfinanzierung. Aus 24 Gründungsberatungen resultierten im Berichtsjahr 11 Gründungen, bei denen wir mit einer Finanzierung unterstützen konnten.
Auch die späteren Entwicklungsphasen des Unternehmens begleiten unsere persönlichen Beraterinnen und Beratern mit passenden Finanzierungen. Wir unterstützen Gründerinnen und Gründer darüber hinaus mit Marktinformationen durch unsere Netzwerke und Partnerschaften in der Region. Zusätzlich begleiten wir schon seit mehreren Jahren erfolgreich Unternehmensübergaben und -nachfolgen in dem Bereich Unternehmensnachfolge.
| Existenzgründungskredite |
Neuzusagen Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Förderkredite | 3.175 | 1.585 |
| Eigenmittelkredite | 0 | 0 |
| Gesamt | 3.175 | 1.585 |
| Gründungsberatungen | Anzahl | Vorjahr |
| Gründungsberatungen gesamt | 24 | 8 |
| Branche | Anzahl | Vorjahr |
| Dienstleistung | 4 | 0 |
| Handel | 5 | 1 |
| Handwerk | 1 | 2 |
| Produktion | 1 | 0 |
| Sonstige | 0 | 0 |
| Existenzgründungskundinnen/-kunden | Anzahl | Vorjahr |
| Gesamt | 11 | 3 |
| Davon: | ||
| Neugründungen | 7 | 1 |
| Übernahmen | 4 | 2 |
| Beteiligungen | 0 | 0 |
| Sonstige | 0 | 0 |
Wir sind, als einer der führenden Anbieter der Region im Kommunalkreditgeschäft, ein aktiver, verlässlicher und fachlich kompetenter Finanzpartner bei der Strukturierung tragfähiger Lösungsmodelle zur Finanzierung von Infrastruktur und von Investitionen in die Daseinsvorsorge. Wesentliche kommunale Investitionsprojekte in den Bereichen sozialer und preiswerter Wohnungsbau, Klinikinfrastruktur, altersgerechtes Wohnen und Pflege, Begegnungsstätten, Bibliotheken, Kindertagesstätten, Wasser- und Abwasserversorgungsanlagen und öffentlicher Personennahverkehr müssen in den kommenden Jahren in unserer Region finanziert werden. Im Berichtsjahr stellte die Taunus Sparkasse dafür Kommunalkredite in Höhe von 113,4 Millionen Euro bereit. Über Leasing wurde ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 1,2 Millionen Euro gedeckt.
Als verlässlicher Finanzpartner unterstützt die Taunus Sparkasse ihre kommunalen Kunden mit einem differenzierten Instrumentarium bei der Optimierung ihrer Liquidität. Mit Entschuldung der Kommunen im Rahmen des Programms "Hessenkasse" durch das Land Hessen sowie stabilen Steuereinnahmen, haben die Kommunen in unserem Geschäftsgebiet die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten fast vollständig zurückgeführt und im Gegenzug weiterhin auf hohem Niveau Anlagen in unserem Haus getätigt.
Diese unterstützende Steuerung der kurz- und mittelfristigen Geldanlagen leistet einen wichtigen Beitrag zu einem erfolgreichen Liquiditätsmanagement unserer Kommunen. So verwaltete die Taunus Sparkasse im Berichtsjahr ein weiterhin hohes Anlagevolumen von 269,6 Millionen Euro für die Kommunen und 195,2 Millionen Euro für kommunale Unternehmen in der Region an Kontoguthaben, Tagesgeldern und Festgeldern mit Laufzeiten bis zu vier Jahren.
Im Zusammenhang mit dem vorgenannten Liquiditätszufluss aus Kundengeldern und einem bedeutenden Zufluss von Mitteln aus einem Sonderrefinanzierungsprogramm der EZB, hatten wir uns bereits in 2020 entschieden, aufgrund der geringen Kommunalkreditnachfrage in der Region, Liquiditätskredite bis zu 3 Jahren auch Kommunen außerhalb unseres Geschäftsgebietes anzubieten. Dadurch hielten wir per 31.12.2022 noch kurzfristigen Liquiditätskredite an Kommunen über 434,2 Millionen Euro. Diese haben wir bis Ende 2023 zurückgeführt.
| Kredite für kommunale Infrastruktur und Daseinsvorsorge |
Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Kassenkredite | 20.091 | 441.497 |
| Kommunaldarlehen | 456.650 | 405.365 |
Die Taunus Sparkasse gehört zu den Unterzeichnern der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften". Auf dieser Grundlage fördern wir in unserem Geschäftsgebiet verstärkt Umweltprojekte, die dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität sowie der Bindung von CO 2 dienen.
Im Rahmen unserer Geschäftsstrategie wollen wir unser Engagement für Umweltprojekte verstärken und dabei insgesamt weiterhin einer der wichtigsten Förderer und Sponsoren in unserer Region bleiben. Unser Ziel ist es, bis 2025 über 500.000 € an Umwelt- und Naturschutzprojekte in unserer Region zu spenden.
Die Erhaltung der Wälder im Taunus ist uns als Taunus Sparkasse dabei ein ganz besonderes Anliegen. Der Wald ist Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere, er reinigt die Luft und unser Trinkwasser, spendet Schatten und Schutz vor Lärm und ist nicht zuletzt ein wichtiger Ort der Erholung in der Region. Regelmäßig pflanzen wir in Zusammenarbeit mit der regionalen Forstbehörde gemeinsam mit Neukunden Bäume. Seit 2011 sind die Wälder im Hochtaunuskreis und im Main-Taunus-Kreis damit schon um knapp 85.000 Bäume reicher geworden. Im Berichtsjahr 2023 wurden rund 8.000 Bäume in und um Weilbach, einem Ortsbezirk von Flörsheim am Main, gepflanzt.
Mit der Unterstützung des Naturpark Taunus leisten wir seit vielen Jahren einen Beitrag für die Umwelt in der Region. Im Rahmen unserer großen Spendenübergabe haben wir außerdem verschiedene Tier- und Umweltschutzvereine mit Spenden unterstützt.
Um auch jungen Menschen das Bewusstsein für Naturschutz zu vermitteln, fördern wir die Deutschen Umwelt Aktion e.V.. Im Rahmen von Umweltunterricht in Kindergärten, Grundschulen und teilweise auch an weiterführenden Schulen vermittelt der Verein Schülerinnen und Schülern, Rücksicht auf Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen zu nehmen.
| 2023 | Vorjahr | |
| Förderleistungen der Sparkasse |
Fördervolumen
in € |
Fördervolumen
in € |
| Geförderte Initiativen | 159.000 | 20.000 |
Förderung Naturpark Taunus
Baumpflanztag bei Weilbach
Förderung verschiedener Tier- und Umweltschutzvereine
Förderung Deutsche Umwelt Aktion e.V.
Als Taunus Sparkasse leisten wir unseren Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität auf verschiedene Arten. Ein wichtiger Faktor sind die Geschäftsreisen sowie der Pendler-Verkehr unserer Beschäftigten. Unseren Geschäftsverkehr gestalten wir nachhaltig, indem wir unsere Fahrzeugflotte sukzessive auf Hybrid- oder reine Elektromodelle umstellen. Zum Ende des Jahres 2023 bestand unsere Flotte bereits aus 24 Elektrofahrzeugen (51 Prozent), 19 Hybrid-Fahrzeugen (40 Prozent) und 4 Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (9 Prozent). Unser Ziel ist es, bis 2025 vollständig auf Fahrzeuge ohne reinen Verbrennungsmotor umzustellen.
Auch die umweltfreundliche Mobilität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern wir. So ermöglichen wir das Leasing von Jobrädern und bieten überdachte und absperrbare Fahrrad-Stellplätze, Umkleiden und Duschen an. Unser Angebot für das Leasing von Jobrädern wurde bereits von 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt.
Bis Ende 2025 soll zusätzlich das Angebot eines Jobtickets die bestehenden Konzepte ergänzen. Einen weiteren Beitrag leisten wir auch mit unserem Angebot mobil zu Arbeiten und weitere digitale Arbeitsformen. Dadurch entfallen Geschäftsfahrten und Pendel-Strecken teilweise komplett. Mitarbeitenden mit Dienstwagen stellen wir zum Teil Ladestationen zu Hause zur Verfügung.
Die nachhaltige Mobilität im Geschäftsgebiet fördern wir, indem wir unsere Ladestationen für Elektrofahrzeuge der Öffentlichkeit zugänglich machen. Im Berichtsjahr verfügten wir insgesamt über 56 Ladestationen, von denen 13 außerhalb unserer Öffnungszeiten genutzt werden können. Von diesen 13 Ladestationen befinden sich vier an unserer Filiale in Hofheim und neun weitere an den gemeinsam mit der Frankfurter Volksbank betriebenen Finanz-Punkten. Zukünftig wollen wir die E-Ladestationen an eigenen Parkplätzen unserer Filialen weiter ausbauen.
Wir setzen uns für eine zukunftsfähige Entwicklung auch im wirtschaftlichen und strukturellen Bereich in der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main ein. Dazu bringen wir unsere Kompetenz und unsere Erfahrungen in verschiedene Gremien, Projekte und Netzwerke der Region ein.
So unterstützen wir beispielsweise die Stiftung urban future forum e.V., eine gemeinnützige, ehrenamtlich geführte Bürgerstiftung Frankfurts. Die Stiftung verfolgt das Ziel, vor dem Hintergrund des globalen Strukturwandels, die Integrationskraft von Frankfurt sowie ihren humanitären Charakter im Interesse der Bewohner zu erhalten und die Bedeutung der Stadt im europäischen Kontext zu stärken. Den Gedankenaustausch im öffentlichen Forum zu fördern und mögliche Antworten auf diese Fragestellungen zu geben, ist das wesentliche Anliegen der Stiftung. Hierzu werden diverse Veranstaltungsformate organisiert. Als Taunus Sparkasse sind wir Hauptsponsor.
Die Metropolregion Frankfurt Rhein-Main ist auch eine der am stärksten wachsenden Regionen. In den nächsten Jahren stellt die Schaffung von ausreichendem Wohnraum in allen Preissegmenten eine der zentralen Herausforderungen für eine Sicherung der Attraktivität und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Region dar. Hinzu kommt der Ausbau der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen: Mobilität, Bildung und Digitalisierung. Auch die starke Nachfrage nach Immobilien hält an. Es ist bedeutend für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Region, dass das Immobilienangebot mit der Entstehung von Nachfrage wächst. Die Immobilienfinanzierung ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir begleiten unsere Partner von der Projektidee bis zur Fertigstellung. Hier bauen wir auf über zwei Jahrzehnte Erfahrung. Projektentwickler und Kommunen schätzen unsere Kompetenz und unser umfassendes Netzwerk.
Kleine und mittlere Unternehmen benötigen gut ausgebildete Fachkräfte für eine erfolgreiche Zukunftsentwicklung. Als Partner der Wirtschaft engagieren wir uns daher für die Erschließung von Potenzialen für den regionalen Arbeitsmarkt. Wir tragen so dazu bei, dass die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven der Region dauerhaft erhalten und verbessert werden. Zu diesem Engagement gehört unter anderem die Förderung von Partnern, die sich für die Bürgerinnen und Bürger in der Region als Experten beratend bei dem Wunsch nach Selbständigkeit und beruflicher Neuorientierung einbringen. Dabei sollen Menschen in der Region unterstützt werden, um ihre Stärken zu erkennen und im Job oder als Unternehmer erfolgreich zu werden.
Als regionales Kreditinstitut ist es unsere Aufgabe, unternehmerische Tätigkeit zu fördern. Vor diesem Hintergrund haben wir das Gründer- und Unternehmerzentrum groundr in Bad Homburg, Youth Business Germany sowie die Wirtschaftsinitiative Frankfurt Rhein-Main e.V. mit Spenden unterstützt. Damit tragen wir zur Professionalisierung von Gründungs- und Nachfolgeprozessen bei und fördern Talente aus der Region mit Stipendien, in deren Rahmen sie bei der Ideenfindung und Gründung ihres Unternehmens begleitet werden.
| 2023 | Vorjahr | |
| Förderleistungen der Sparkasse |
Fördervolumen
in € |
Fördervolumen
in € |
| Geförderte Initiativen | 84.000 | 85.000 |
In vielen Städten, vor allem aber im ländlichen Raum, stellen Abwanderung, schrumpfende Einwohnerzahlen und die Verschiebung der Alterspyramide die regionalen Akteure vor große Herausforderungen. Kommunen und Unternehmen, aber auch viele Bildungsträger, soziale Einrichtungen und kulturelle Institutionen müssen sich auf neue Anforderungen und veränderte strukturelle Bedarfe einstellen, um die heutige Lebensqualität zu erhalten oder sogar auszubauen. Wir setzen uns engagiert und in Zusammenarbeit mit allen regionalen Partnern dafür ein, neue kreative Lösungen zu entwickeln, mit denen wir das Arbeiten, Lernen, Leben und Altern in unserer Region neu gestalten und ein neues Miteinander etablieren können.
Im September 2019 haben wir mit der Frankfurter Volksbank ein bundesweit einmaliges Kooperationsmodell "Finanz-Punkt" vorgestellt. Diese verbundübergreifende Kooperation ist eine wichtige Initiative zum Erhalt regionaler Infrastruktur. Wir bieten gemeinsam mit der Frankfurter Volksbank mit mittlerweile 17 personenbesetzte Filialen, drei SB-Filialen und fünf SB-Standorte mit Geldautomaten im Hochtaunuskreis und im Main- Taunus-Kreis Bankdienstleistungen und Beratung unter einem Dach an. Wir gehen damit gemeinsam einen neuen Weg in der Bankenwelt. Erstmals nutzten damit in Deutschland eine Sparkasse und eine Volksbank großflächig gemeinsame Räumlichkeiten, um für ihre Kundinnen und Kunden jeglichen Alters erreichbar zu bleiben.
Auch in den restlichen Filialen entstehen Marktplätze, Orte für Begegnungen zwischen Menschen im Zentrum der Städte und Gemeinden. Gleichzeitig gehen wir konsequent unseren Weg in der digitalen Welt weiter.
Die Sparkasse dient den Menschen und der Wirtschaft vor Ort. Wie unsere kommunalen Träger sind wir fest mit der Region verbunden, in der wir tätig sind. Neben einer starken Wirtschaft sowie einem guten Sozial- und Gesundheitssystem ist das bürgerschaftliche Engagement ein entscheidender Standortfaktor für unsere Region.
Vereine und private Institutionen prägen den Alltag und stiften Identität für viele Menschen. Eine funktionierende Zivilgesellschaft stärkt den sozialen Zusammenhalt, ermöglicht ein breit gefächertes gesellschaftliches Leben und trägt bei zu Sicherheit und Wohlstand hier in der Region. Aus diesem Grund haben wir in diesem Jahr zum 18. Mal den Bürgerpreis an engagierte Personen aus dem Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis verliehen. Der Preis stand unter dem Motto "Entschlossen handeln, gemeinsam helfen" und wurde an neun Personen und Unternehmen aus der Region vergeben. Mit dem Bürgerpreis würdigen wir das wichtige ehrenamtliche Engagement der Menschen in der Region. Das Preisgeld betrug insgesamt 5.400 Euro.
Als Sparkasse machen wir uns stark für die Gemeinschaft. Sehr oft legen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst mit Hand an, um die Lebensqualität hier vor Ort zu verbessern. Das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern wir mit einem Tag Sonderurlaub. Außerdem haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, aus unseren Mitteln 250 Euro pro Jahr an den Verein zu spenden, in dem sie sich ehrenamtlich engagieren. In diese Jahr hat die Taunus Sparkasse 15 Vereine und Institutionen mit Ehrenamtsspenden in Höhe von 3.750 Euro unterstützt. Seit 2018 haben wir einen Dienstwagen, der von ehrenamtlich engagierten Beschäftigten für Vereinszwecke temporär genutzt werden kann.
Nachhaltiges Wirtschaften in regionalen Zusammenhängen und gesellschaftliche Teilhabe sind für uns wichtige Schlüssel für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Planung und Ausgestaltung großer regionaler Projekte sowie an anderen Vorhaben, die unmittelbaren Einfluss auf das Leben und die Zukunft der Menschen haben, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Entwicklung der Region.
| 2023 | Vorjahr | |
| Ehrenamtliches Engagement von Mitarbeitenden | Anzahl gesamt | Anzahl gesamt |
| Ehrenamtlich engagierte Beschäftigte gesamt | 39 | 35 |
| Freistellungen für soziale Arbeit (z. B. für Corporate Volunteering) in Personentagen gesamt | 34 | 35 |
| 2023 | Vorjahr | |||||
| Bürgerpreis der Sparkasse | Anzahl gesamt |
Fördervolumen
in € |
Nutzer/-innen | Anzahl gesamt |
Fördervolumen
in € |
Nutzer/-innen |
| Bürgerpreis der Sparkasse | 1 | 5400 | 9 | 1 | 5400 | 9 |
Die Förderung von Finanzbildung und Sparsinn ist Teil unseres gesellschaftlichen Auftrags. Als Sparkasse fördern wir die Finanzkompetenz aller Altersgruppen und bieten für alle Lebensphasen passende Informationsangebote, Services und Beratung an. Unsere Angebotspalette richtet sich an Kinder und Jugendliche wie auch an junge Familien bis hin zu Menschen, die in Notsituationen geraten sind und Hilfe bei der Bewältigung von Schuldenproblemen benötigen.
Mit dem Angebot S-Giro Start führen wir 18.625 kostenfreie Girokonten für Kinder und Jugendliche, damit sie früh den verantwortungsvollen Umgang mit Geld erlernen.
Kinder und Jugendliche haben viele Fragen. Auch zu Geld, Job, Wirtschaft und Finanzen. Als Taunus Sparkasse sind wir Experte in Sachen Geld, und geben dieses Wissen gern weiter. Mithilfe des Sparkassen-Schul-Service unterstützen wir die Schulen im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags mit einem breiten Medienangebot. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur ökonomischen Grundbildung in Schulen. Alle Medien des Sparkassen-Schul-Service sind neutral und werbefrei. Sie verstehen sich als Ergänzung zu den regulären Schulbüchern und sind als praktische Orientierungshilfen im täglichen Umgang mit Geld gedacht. Das Material vermittelt nicht nur Faktenwissen, sondern ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, das erworbene Wissen in unterschiedlichen Situationen anzuwenden.
Im Rahmen des Planspiel Börse, einem deutschlandweiten Trading Wettbewerb, haben wir unseren Auszubildenden in diesem Jahr ermöglicht, mit einem fiktiven Depotvolumen von 50.000 € ihre eigenen Anlage-/Tradingfähigkeiten zu testen.
| Bezeichnung des Kontos | Anzahl gesamt | Vorjahr |
| S-Giro Start | 18.625 | 16.145 |
Gute Bildung ist mehr als nur die Grundlage für persönliche Entwicklungsperspektiven und wirtschaftliches Wohlergehen. Ein leichter Zugang zu Bildungsangeboten, gut ausgestattete Bildungseinrichtungen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen sind vielmehr auch die Basis für gute Zukunftsperspektiven in der Wissensgesellschaft von morgen.
Wesentliche Schwerpunkte unserer regionalen Bildungsinitiativen, die wir in Zusammenarbeit mit Schulen realisiert haben, waren im Jahr 2023 Bewerbertrainings, Ausbildungsmessen und Berufsinformationstage.
Durch eigene Spenden und Spenden unserer Stiftung förderten wir auch in diesem Jahr zahlreiche Fördervereine der Schulen in unserer Region. Weitere Förderungen betreffen unter anderem die Arbeiter-Kind gGmbH, welche Schülerinnen und Schüler aus Familien ohne Hochschulerfahrung dazu ermutigt, als Erste in ihrer Familie zu studieren sowie eine Spende an den Verein für internationale Jugendarbeit (ViJ), der beispielsweise im Rahmen eines Schulprojekts Schülerinnnen und Schüler in ihrer beruflichen Orientierungsphase unterstützt und auf die Arbeitswelt vorbereitet.
| 2023 | Vorjahr | |
| Förderleistungen der Sparkasse |
Fördervolumen
in € |
Fördervolumen
in € |
| Geförderte Initiativen | 116.000 | 53.000 |
Spenden an verschiedene Fördervereine regionaler Schulen
Spende an den Verein für internationale Jugendarbeit e.V.
Spende an die Arbeiter-Kind gGmbH
Der Erfolg unserer auf die Region konzentrierten Geschäftstätigkeit ermöglicht die umfangreiche Finanzierung oder Förderung regionaler sozialer Einrichtungen. Diese stellen mit den von uns zur Verfügung gestellten Mitteln eine Vielzahl von Angeboten bereit, die zur Stärkung des gemeinschaftlichen Miteinanders und sozialen Zusammenhalts beitragen.
Besonders im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion haben wir auch in diesem Jahr diverse Institutionen in der Region unterstützt.
Die Taunus Sparkasse förderte unter anderem den Verein Lebenshilfe Main-Taunus e.V., der Unterstützung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige im Main-Taunus-Kreis bereitstellt. Eine weitere Spende erhielt die Hilfe für krebskranke Kinder e.V., der sich gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Frankfurt um krebskranke Kinder und ihre Familien kümmert.
Über die Stiftung KINDER LACHEN unterstützen wir Integrationsprojekte für Flüchtlingskinder. Insbesondere in den Bereichen Sprache und Spracherwerb, Sport und Kultur werden Initiativen und Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien vorrangig im Hochtaunuskreis und im Main-Taunus-Kreis sowie im weiteren Rhein-Main-Gebiet zugutekommen. Unsere Stiftung KINDER LACHEN hat 22.390 Euro in diesem Jahr gespendet.
Über die Auswahl der zu fördernden Projekte und die Höhe der jeweiligen Förderung entscheidet der Stiftungsrat. Den Vorsitz teilen sich im jährlichen Wechsel Ulrich Krebs, Landrat des Hochtaunuskreises (Vorsitzender in diesem Jahr) und Michael Cyriax, Landrat des Main-Taunus-Kreises. Im Stiftungsrat wirken u.a. Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessischer Kultusminister), Sven Eberle (Musiker), die jeweils amtierenden hessischen Landesschulsprecher und Oliver Klink (Vorstandsvorsitzender der Taunus Sparkasse) zusammen.
| 2023 | Vorjahr | |
| Förderleistungen der Sparkasse |
Fördervolumen
in € |
Fördervolumen
in € |
| Geförderte Initiativen | 529.000 | 311.000 |
Spenden an die Lebenshilfe Main-Taunus e.V.
Spenden an die Hilfe für krebskranke Kinder e.V.
Als Taunus Sparkasse setzen wir uns dafür ein, dass allen Bürgerinnen und Bürgern in der Region ein vielfältiges kulturelles Angebot sowie ein breites Freizeitangebot offensteht. So fördern und unterstützen wir regelmäßig kulturelle Höhepunkte, wozu in diesem Jahr der Bad Homburger Sommer, das Bad Homburger Weinfest, das Rheingau Musik Festival sowie der Kreisstadtsommer Hofheim zählten.
Weitere Spenden gingen unter anderem an die Kronberg Academy Stiftung für die Ausrichtung des Cello-Festival, an die Freunde und Förderer des Opel-Zoo e.V. für das Bauprojekt "Panzernashörner" sowie an die Chopin-Gesellschaft Taunus e.V. zur Unterstützung der Konzerte sowie für die 17. Mendelssohn Tage der Musik der Bad Sodener Musikstiftung Jürgen Frei.
| 2023 | Vorjahr | |
| Förderleistungen der Sparkasse |
Fördervolumen
in € |
Fördervolumen
in € |
| Geförderte Initiativen | 1.221.000 | 814.000 |
Sponsoring verschiedener regionaler Kultur- und Musikfestivals
Spende an die Freunde und Förderer des Opel-Zoo e.V.
Spende für das Cello-Festival der Kronberg Academy Stiftung
Spende zur Unterstützung der Konzerte der Chopin-Gesellschaft Taunus e.V.
Sport fördert eine gesunde Lebensführung und ein verantwortungsvolles Miteinander, stiftet Gemeinschaft, vermittelt gesellschaftliche Werte wie Leidenschaft und Vielfalt, Engagement, Verlässlichkeit, Teamgeist, Fair Play und Toleranz.
Für Jugendliche, Familien mit Kindern und auch für ältere Menschen ist der Sport ein wichtiger Teil des sozialen Lebens und er dient der Integration von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Deshalb ist es uns als Taunus Sparkasse ein Anliegen, in der Region ein breites Angebot an sportlichen Aktivitäten für Menschen aller Altersgruppen sicherzustellen. Im Berichtsjahr haben wir insgesamt über 80 verschiedene Sportvereine und Projekte unterstützt. Wie im Vorjahr waren darunter wieder Schulprojekte mit den Fraport Skyliners. Aber auch das Tennisturnier Oberursel Open, die Sportler des Jahres Wahl sowie die Ausrichtung eines Handballturnierts wurden dieses Jahr von uns gefördert.
| 2023 | Vorjahr | |
| Förderleistungen der Sparkasse |
Fördervolumen
in € |
Fördervolumen
in € |
| Geförderte Initiativen | 434.000 | 330.000 |
Schulprojekte mit den Fraport Skyliners e.V.
Sponsoring des Tennisturnier Oberursel Open
Sponsoring der Sportler des Jahres Wahl
| Ifd. Nummer Meldebogen | Meldebogen | regulatorische Basis DelVO (EU) ... | Erstmalige Veröffentlichung für GJE |
| 1 | 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI | 2021/2178 | 2023 |
| 2 | 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 3 | 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 4 | 2. GAR-Sektorinformationen (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 5 | 2. GAR-Sektorinformationen (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 6 | 3. GAR KPI Bestand (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 7 | 3. GAR KPI Bestand (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 8 | 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 9 | 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 10 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 11 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 12 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 13 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 14 | 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2025 |
| 15 | 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2025 |
| 16 | 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2025 |
| 17 | 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2025 |
| 18 | Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas | 2022/1214 | 2023 |
| 19 | Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 20 | Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| 21 | Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 22 | Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| 23 | Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 24 | Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| 25 | Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 26 | Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| Zusätzlich | Qualitative Angaben | 2021/2178 | 2021 |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 10 | 0,15 | 0,15 | 0,13 | 46,11 |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 2 | 0,64 | 0,64 | 57,47 | 32,27 |
| Handelsbuch (*) | ||||||
| Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | |||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | |||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 8,58 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 24,11 |
| Handelsbuch (*) | ||
| Finanzgarantien | ||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
(*) Für Kreditinstitute, die die
Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a
Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht
erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI
zukunftsgerichtete Informationen offen,
einschließlich Informationen in Form von Zielen,
zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten
Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der
Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft;
für das allgemeine Kreditgeschäft wird der
Umsatz-KPI verwendet
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand" (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.
In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert 10 Mio. Euro Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) 2 Mio. Euro, für Finanzgarantien 0 Mio. Euro, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 Mio. Euro. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt 0,13% und für GAR (Zuflüsse) 57,47%.
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Gesamt [brutto]- buchwert | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 3376 | 433 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 791 | 53 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 213 | 8 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 89 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 124 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 578 | 45 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 481 | 45 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 481 | 45 | 5 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 16 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 16 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 2342 | 379 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1987 | 300 | 4 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 79 | 79 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 227 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 227 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | 3436 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 3179 | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 3160 | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | 3094 | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 1661 | |||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | 81 | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | 20 | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | 46 | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 19 | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | 0 | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | 19 | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | 0 | |||||
| 44 Derivate | 7 | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | 34 | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 26 | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 190 | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6813 | 434 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 639 | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 498 | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 141 | |||||
| 52 Handelsbuch | 0 | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 7452 | 434 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 63 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | l | m | n | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | ||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | ||||
| 54 Finanzgarantien | ||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||
| o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | ||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | ||||
| 54 Finanzgarantien | ||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||
| s | t | u | v | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | ||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | ||||
| 54 Finanzgarantien | ||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||
| w | x | z | aa | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | ||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | ||||
| 54 Finanzgarantien | ||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||
| ab | ac | ad | ae | af | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 433 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 53 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 8 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 45 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 45 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 45 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 379 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 300 | 4 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 79 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 Derivate | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 434 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 Handelsbuch | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 434 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthalt Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schatzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Gesamt [brutto]- buchwert | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 3376 | 433 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 791 | 53 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 213 | 8 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 89 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 124 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 578 | 45 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 481 | 45 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 481 | 45 | 5 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 16 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 16 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 2342 | 379 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1987 | 300 | 4 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 79 | 79 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 227 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 227 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | 3436 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 3179 | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 3160 | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | 3094 | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 1661 | |||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | 81 | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | 20 | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | 46 | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 19 | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | 0 | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | 19 | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | 0 | |||||
| 44 Derivate | 7 | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | 34 | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 26 | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 190 | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6813 | 434 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 639 | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 498 | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 141 | |||||
| 52 Handelsbuch | 0 | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 7452 | 434 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 63 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 53 Gesamtaktiva | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | l | m | n | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | ||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | ||||
| 54 Finanzgarantien | ||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||
| o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | ||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | ||||
| 54 Finanzgarantien | ||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||
| s | t | u | v | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | ||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | ||||
| 54 Finanzgarantien | ||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||
| w | x | z | aa | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | ||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | ||||
| 54 Finanzgarantien | ||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||
| ab | ac | ad | ae | af | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 433 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 53 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 8 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 45 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 45 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 45 | 5 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 379 | 5 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 300 | 4 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 79 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner entfalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |||||
| 37 davon Gebaudesanierungskredite | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 Derivate | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 434 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 Handelsbuch | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 434 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Ang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthalt Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schatzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 2 | 0 | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 0 | 0 | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | |||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | |||
| Biologie (BIO) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | |||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 2 | 0 | ||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 2 | 0 | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 0 | 0 | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | |||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | |||
| Biologie (BIO) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | |||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 2 | 0 | ||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 12,83 | 0,3 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,7 | 0,63 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 3,76 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 3,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | 4,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | # | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 7,79 | 0,87 | 0 | 0 | # |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 9,36 | 1,04 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 9,36 | 1,04 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 125 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 125 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 16,18 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,1 | 0,2 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,27 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,37 | 0,15 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | # | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | # | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| n | o | p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| r | s | t | u | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aa | ab | ac | ad | ae | af | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 12,83 | 0,3 | 0 | 0 | 0 | 4955 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,7 | 0,63 | 0 | 0 | 0 | 11,61 |
| 3 Kreditinstitute | 3,76 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3,13 |
| 4 Darlehen und Kredite | 3,37 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1,31 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | 4,03 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1,82 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 7,79 | 0,87 | 0 | 0 | 0 | 8,48 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 9,36 | 1,04 | 0 | 0 | 0 | 7,06 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 9,36 | 1,04 | 0 | 0 | 7,06 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 12,5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,23 |
| 21 Darlehen und Kredite | 12,5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,23 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 16,18 | 0,21 | 0 | 0 | 0 | 34,38 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,1 | 0,2 | 0 | 0 | 0 | 29,16 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,27 | 0 | 0 | 0 | 1,16 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3,33 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3,33 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | # | 0,15 | 0 | 0 | 0 | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 12,83 | 0,3 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,7 | 0,63 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 3,76 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 3,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | 4,03 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | # | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 7,79 | 0,87 | 0 | 0 | # |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 9,36 | 1,04 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 9,36 | 1,04 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 125 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 125 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 16,18 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,1 | 0,2 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,27 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,37 | 0,15 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | # | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | # | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| n | o | p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| r | s | t | u | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aa | ab | ac | ad | ae | af | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 12,83 | 0,3 | 0 | 0 | 0 | 4955 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,7 | 0,63 | 0 | 0 | 0 | 11,61 |
| 3 Kreditinstitute | 3,76 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3,13 |
| 4 Darlehen und Kredite | 3,37 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1,31 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solchen bei denen die Verwendung der Erlöse | 4,03 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1,82 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 7,79 | 0,87 | 0 | 0 | 0 | 8,48 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 9,36 | 1,04 | 0 | 0 | 0 | 7,06 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 9,36 | 1,04 | 0 | 0 | 7,06 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 12,5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,23 |
| 21 Darlehen und Kredite | 12,5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,23 |
| Schuldverschreibungen, einschließlich solcher bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 16,18 | 0,21 | 0 | 0 | 0 | 34,38 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,1 | 0,2 | 0 | 0 | 0 | 29,16 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,27 | 0 | 0 | 0 | 1,16 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3,33 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3,33 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | # | 0,15 | 0 | 0 | 0 | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | 20,59 | 0,64 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 4,06 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 4,31 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 4,31 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 53,55 | 1,79 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 63,72 | 1,96 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 5,55 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,83 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| n | o | p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| r | s | t | u | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aa | ab | ac | ad | ae | af | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | 20,59 | 0,64 | 0 | 0 | 0 | 57,47 |
| 2 Finanzunternehmen | 4,06 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20,64 |
| 3 Kreditinstitute | 4,31 | 0 | 0 | 0 | 0 | 19,44 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 4,31 | 0 | 0 | 0 | 0 | 19,44 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1,2 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 53,55 | 1,79 | 0 | 0 | 0 | 20,53 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 63,72 | 1,96 | 0 | 0 | 0 | 15,7 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 5,55 | 0 | 0 | 0 | 0,98 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16,3 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16,3 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,83 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | 20,59 | 0,64 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 4,06 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 4,31 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 4,31 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 53,55 | 1,79 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 63,72 | 1,96 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 5,55 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,83 | 0,37 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| n | o | p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| r | s | t | u | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aa | ab | ac | ad | ae | af | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (Im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung an rechenbar sind | 20,59 | 0,64 | 0 | 0 | 0 | 57,47 |
| 2 Finanzunternehmen | 4,06 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20,64 |
| 3 Kreditinstitute | 4,31 | 0 | 0 | 0 | 0 | 19,44 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 4,31 | 0 | 0 | 0 | 0 | 19,44 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1,2 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 53,55 | 1,79 | 0 | 0 | 0 | 20,53 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 63,72 | 1,96 | 0 | 0 | 0 | 15,7 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 5,55 | 0 | 0 | 0 | 0,98 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16,3 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16,3 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,83 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | 100 |
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| n | o | p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| r | s | t | u | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| Offenlegungsstichtag
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| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| Offenlegungsstichtag
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| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| n | o | p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| r | s | t | u | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
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| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
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| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0,1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| Offenlegungsstichtag
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| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| n | o | p | q | |
| Offenlegungsstichtag
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| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| r | s | t | u | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
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| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
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| Offenlegungsstichtag
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| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0,1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| Offenlegungsstichtag
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| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| n | o | p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| r | s | t | u | |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
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| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
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| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (Im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
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| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
|
Gesamt
(Mio. EUR) |
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | |||||
| f | g | h | i | j | k | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | ||||||
| 5 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | ||||||
| l | m | n | o | p | q | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
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| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | ||||||
| 5 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | ||||||
| r | s | t | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
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| Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | |||
| 5 davon Wertpapierfirmen | |||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | |||
| u | v | w | x | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
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| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | ||||
| 5 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | ||||
1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
| a | b | c | d | e | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
|
Gesamt
(Mio. EUR) |
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | |||||
| f | g | h | i | j | k | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | ||||||
| 5 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | ||||||
| l | m | n | o | p | q | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | ||||||
| 5 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | ||||||
| r | s | t | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | |||
| 5 davon Wertpapierfirmen | |||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | |||
| u | v | w | x | |
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag
T |
||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||
| 2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Sonstige Finanzunternehmen | ||||
| 5 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 6 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 7 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 8 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen einschließlich Gegenparteien aus | ||||
1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
| a | b | c | d | e | |
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Beizulegender Zeitwert | Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | |||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Schuldverschreibungen | |||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 Schuldverschreibungen | |||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 Schuldverschreibungen | |||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 Schuldverschreibungen | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 Schuldverschreibungen | |||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 Schuldverschreibungen | |||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| f | g | h | i | j | |
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Schuldverschreibungen | |||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 Schuldverschreibungen | |||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 Schuldverschreibungen | |||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 Schuldverschreibungen | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 Schuldverschreibungen | |||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 Schuldverschreibungen | |||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| k | l | m | n | o | |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | |||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Schuldverschreibungen | |||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 Schuldverschreibungen | |||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 Schuldverschreibungen | |||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 Schuldverschreibungen | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 Schuldverschreibungen | |||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 Schuldverschreibungen | |||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | u | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Schuldverschreibungen | ||||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | ||||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 8 Schuldverschreibungen | ||||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 10 davon Vermögensverwalter | ||||||
| 11 Schuldverschreibungen | ||||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 17 Schuldverschreibungen | ||||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||||
| 20 Schuldverschreibungen | ||||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| v | w | x | z | aa | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | ||||
| Handels-KPI | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Schuldverschreibungen | |||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 Schuldverschreibungen | |||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 Schuldverschreibungen | |||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 Schuldverschreibungen | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 Schuldverschreibungen | |||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 Schuldverschreibungen | |||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| ab | ac | ad | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | |||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | ||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Schuldverschreibungen | |||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||
| 8 Schuldverschreibungen | |||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||
| 11 Schuldverschreibungen | |||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 14 Schuldverschreibungen | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 17 Schuldverschreibungen | |||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||
| 20 Schuldverschreibungen | |||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||
| a | b | c | d | e | |
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Beizulegender Zeitwert | Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | |||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Schuldverschreibungen | |||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 Schuldverschreibungen | |||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 Schuldverschreibungen | |||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 Schuldverschreibungen | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 Schuldverschreibungen | |||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 Schuldverschreibungen | |||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| f | g | h | i | j | |
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Schuldverschreibungen | |||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 Schuldverschreibungen | |||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 Schuldverschreibungen | |||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 Schuldverschreibungen | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 Schuldverschreibungen | |||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 Schuldverschreibungen | |||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| k | l | m | n | o | |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | |||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Schuldverschreibungen | |||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 Schuldverschreibungen | |||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 Schuldverschreibungen | |||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 Schuldverschreibungen | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 Schuldverschreibungen | |||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 Schuldverschreibungen | |||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | u | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Schuldverschreibungen | ||||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | ||||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 8 Schuldverschreibungen | ||||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 10 davon Vermögensverwalter | ||||||
| 11 Schuldverschreibungen | ||||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 17 Schuldverschreibungen | ||||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||||
| 20 Schuldverschreibungen | ||||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| v | w | x | z | aa | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | ||||
| Handels-KPI | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 Finanzunternehmen | |||||
| 3 Kreditinstitute | |||||
| 4 Schuldverschreibungen | |||||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 Schuldverschreibungen | |||||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 Schuldverschreibungen | |||||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 Schuldverschreibungen | |||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 Schuldverschreibungen | |||||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 Schuldverschreibungen | |||||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| ab | ac | ad | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | |||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | ||
| 1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Schuldverschreibungen | |||
| 5 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 6 Sonstige Finanzunternehmen | |||
| 7 davon Wertpapierfirmen | |||
| 8 Schuldverschreibungen | |||
| 9 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 10 davon Vermögensverwalter | |||
| 11 Schuldverschreibungen | |||
| 12 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 13 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 14 Schuldverschreibungen | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 17 Schuldverschreibungen | |||
| 18 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||
| 20 Schuldverschreibungen | |||
| 21 Eigenkapitalinstrumente | |||
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| Betrag und Anteil (Angaben in
Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegiertenverordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | ||||
| Betrag und Anteil (Angaben in
Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegiertenverordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | ||
| Betrag und Anteil (Angaben in
Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegiertenverordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | ||||
| Betrag und Anteil (Angaben in
Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegiertenverordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | ||
| Betrag und Anteil (Angaben in
Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegiertenverordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100% | |||
| Betrag und Anteil (Angaben in
Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegiertenverordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| Betrag und Anteil (Angaben in
Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegiertenverordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | ||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100% | |||
| Betrag und Anteil (Angaben in
Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegiertenverordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | ||
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent) |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
Zusätzlich zu den quantitativen KPI werden die folgenden qualitativen Angaben geliefert, um die Erläuterungen der Finanzunternehmen und das Verständnis der Märkte in Bezug auf diese KPI zu untermauern:
| Nr. | Qualitative Angabe | Qualitative Angaben vom Kreditinstitut |
| 1 | Hintergrundinformationen zur Untermauerung der quantitativen Indikatoren, einschließlich des Umfangs der für den KPI erfassten Vermögenswerte und Tätigkeiten, Informationen über Datenquellen und Beschränkungen; | Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Taunus Sparkasse verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden. |
| 2 | Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zur ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit, beginnend mit dem zweiten Jahr der Implementierung, wobei zwischen geschäftsbezogenen, methodischen und datenbezogenen Aspekten unterschieden wird; | Die Risikopositionen der Taunus Sparkasse mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. |
| Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Taunus Sparkasse. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Taunus Sparkasse nehmen. | ||
| Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Taunus Sparkasse aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich. Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. | ||
| Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden. | ||
| 3 | Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien; | Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Taunus Sparkasse. In ihrer Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sie sich zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik. |
| Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Taunus Sparkasse eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden. Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Taunus Sparkasse besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden. | ||
| 4 | Für Kreditinstitute, die keine quantitativen Angaben zu Handelskrediten offenlegen müssen, qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien; | Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der |
| Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien | ||
| Die Taunus Sparkasse hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition. | ||
| 5 | Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens | Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3. |
Taunus-Sparkasse
Ludwig-Erhard-Anlage 6 + 7
61352 Bad Homburg vor der Höhe
Telefon: 06172 2700
E-Mail: kundenservice@taunus-sparkasse.de
www.taunussparkasse.de
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