Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 7018
Eingetragen
23.8.2019
Branche
Vermittlung von ArbeitskräftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Personalleasing, Personalvermittlung und Beratung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frantisek Billy
seit 23.8.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bardejov, Slovakia
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RENEWAL DE GmbH

Bayreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 43.921,33 9.525,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.241,09 249,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.680,24 9.275,61
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 40.750,39 0,00
Summe Aktiva 84.671,72 9.525,19

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 6.675,19
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 18.324,81 16.571,12
III. Jahresfehlbetrag 47.425,58 1.753,69
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 40.750,39 0,00
B. Rückstellungen 850,00 850,00
C. Verbindlichkeiten 83.821,72 2.000,00
Summe Passiva 84.671,72 9.525,19

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die Firma RENEWAL DE GmbH hat ihren Sitz in Bayreuth und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bayreuth / HRB 7018

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear

pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Das Stammkapital von € 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Frantisek Billy.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach dem §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bayreuth, den 13.12.2024

Frantisek Billy

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.12.2024.

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