Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 620902
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb einer Kraftwerkstatt, der Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen, mit Ersatzteilen, mit Kraftfahrzeugzubehör und Schmier- und Treibstoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Mehmet Üzümyemez
seit 8.3.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Mehmet Üzümyemez
Lauchringen
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto-Amann GmbH

Bonndorf im Schwarzwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

2,00

II. Sachanlagen

102.797,00

103.201,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

685.312,03

828.481,77

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

85.936,89

189.702,11

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

28.623,13

39.711,97

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Aktiva

902.671,05

1.161.098,85



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26.075,89

26.075,89

II. Gewinnrücklagen

201.960,29

201.960,29

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

68.706,09

17.329,12

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-89.724,34

51.376,97

B. Rückstellungen

140.750,74

149.655,74

C. Verbindlichkeiten

554.902,38

714.700,84

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

902.671,05

1.161.098,85

ANHANG

Wirtschaftsjahr 2023

(gem. § 284 ff. HGB)

I. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH - Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang (§ 288 S. 1 HGB) und für die Offenlegung (§ 326 HGB) in Anspruch. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Pflichtprüfung nach § 316 I HGB.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen und Bestimmungen. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Aktivseite

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung, bewertet. Da in 2023 die degressive Abschreibungsmethode steuerlich nicht zulässig war, kam bei den Wirtschaftsgütern die lineare Abschreibung zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurden auf der Basis der amtlichen steuerlichen AfA - Tabellen geschätzt.

Die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde für die geringwertigen Anlagegüter in Anspruch genommen. Diese Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Wegen der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG war die Bildung eines Sammelpostens analog § 6 Abs. 2a EStG für die Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR steuerlich nicht zulässig. Es wurde kein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände bis zu Anschaffungskosten von 250,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 800,00 EUR wurden auf die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den jeweiligen Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei dauernder Wertminderung vorgenommen.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nominalwert erfolgt. Mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dort erfolgte die Bewertung zum Nennwert abzüglich der erforderlichen Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Passivseite

Rückstellungen sind für erkennbare Risiken gebildet und mit dem Wert angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wird auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens gem. § 253 I S.2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt nach der PUC-Methode, der Rechnungszins betrug 1,83% p.a., der Rententrend betrug 0,0% und die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck wurden für die Biometrischen Annahmen zugrunde gelegt. Von diesem Betrag wird gem. § 246 II HGB der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist, abgezogen. Im vorliegenden Fall ist kein Deckungsvermögen vorhanden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sowie Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nicht.

An die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Die Angaben gem. § 285 Nr. 9c HGB entfallen insoweit.

II. Sonstige Pflichtangaben

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beliefen sich auf 554.902,38 EUR (Vorjahr: 714.898,76 EUR).

 

Bondorf, den 23. Oktober 2024

gez. Mehmet Üzümyemez

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Oktober 2024

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