GA Soft GmbH
Bellheim
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
Bilanz
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AKTIVA
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
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| I.
Sachanlagen |
19.991,00 |
2,00 |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
168.193,05 |
147.260,28 |
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.798,23 |
17.003,34 |
II.
Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
154.394,82 |
130.256,94 |
| C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
840,00 |
940,00 |
| SUMME
Aktiva |
189.024,05 |
148.202,28 |
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PASSIVA
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
EIGENKAPITAL |
150.468,13 |
112.224,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinn- und Verlustvortrag |
86.659,95 |
41.342,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.243,59 |
45.317,79 |
| IV.
buchmäßiges Eigenkapital |
150.468,13 |
112.224,54 |
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
8.677,30 |
5.715,40 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
26.807,72 |
30.262,34 |
| D.
PASSIVE LATENTE STEUERN |
3.070,90 |
0,00 |
| SUMME
Passiva |
189.024,05 |
148.202,28 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§
274 I 3 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 212,47
(Vorjahr: € 268,80).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch: Herbert Garrecht
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
VI. Feststellung Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2011
festgestellt.
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