Kuffer
Medien GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
30.294,68 |
26.811,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.277,87 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.016,81 |
26.811,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.294,68 |
26.811,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.759,73 |
26.745,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.745,14 |
1.208,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.014,59 |
536,43 |
| B.
Rückstellungen |
534,95 |
66,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.294,68 |
26.811,60 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden
entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften aktiviert
und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter zwischen 150,00 €
und 1.000,00 € werden als Sammelposten aktiviert und
mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten
angesetzt. Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten bewertet. Handelsrechtliche
Bewertungsgrundsätze werden berücksichtigt.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen
Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die
Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen,
werden Festwerte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der
Versicherungsgesellschaft angesetzt. Für das
allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Pensionsrückstellungen werden in Höhe der
anerkannten handelsrechtlichen Grundsätze gebildet.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
und handelsrechtlicher Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio für ein
aufgenommenes Darlehen wird aktiv abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
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