Hein Haustechnik GmbH & Co. KG

96242 Sonnefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRA 4969
Eingetragen
12.1.2016

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hein Haustechnik GmbH & Co. KG

Sonnefeld, OT Neuses am Brand

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 223.124,50 185.844,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.526,00 3.561,00
II. Sachanlagen 221.598,50 182.283,50
B. Umlaufvermögen 577.076,79 515.003,27
I. Vorräte 30.899,55 263.346,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 398.860,75 65.526,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 147.316,49 186.130,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.270,00 44.543,88
Summe Aktiva 801.471,29 745.391,65

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.000,00 1.000,00
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.000,00 1.000,00
B. Rückstellungen 35.523,00 33.245,00
C. Verbindlichkeiten 764.948,29 711.146,65
Summe Passiva 801.471,29 745.391,65

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Hein Haustechnik GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in 96242 Sonnefeld und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coburg (Reg.Nr. HRA 4969).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Der Bestandsnachweis für das Anlagevermögen erfolgt durch eine Anlagenbuchhaltung, aus der neben Anschaffungsdatum und den Anschaffungskosten auch die Abschreibungen, die jeweiligen Restbuchwerte sowie die Zu- und Abgänge ersichtlich sind.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach Par. 7 Abs. 1-3 EStG abgeschrieben. Die gewählte Abschreibungsart und Nutzungsdauer sind aus der Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden nach Par. 6 Abs. 2 EStG und Par. 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Die gewählte Abschreibungsart ist ebenfalls aus der Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt

Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauten, so wurden diese zum Devisenkassamittelkurs auf Euro umgerechnet.

V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Bezeichnung EUR
Mehrjährige Verpflichtungen aus Mietverträgen 0,00

Zum Abschlussstichtag bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 10.770,00 EUR. Gegenstand der Leasingverträge sind hauptsächlich die folgenden Wirtschaftsgüter:

Bezeichnung EUR
Hilti für Geräteflotte 8.400,00
Thum für HP LaserJet 2.370,00

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.12.2024.

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