Beteiligungsgesellschaften
e:fs TechHub GmbH
Dr.-Ludwig-Kraus-Straße 6, 85080 Gaimersheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johanna Ruth Schneider seit 3.11.2025 | Prokura |
Nikita, geb. Belousov Schick seit 16.4.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Akkodis Group AG | 51.00% |
| 49.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
e:fs TechHub GmbHGaimersheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lageberichte:fs TechHub GmbH1. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftstätigkeit des Unternehmens Die e:fs TechHub GmbH (e:fs) ist ein Joint Venture der Akkodis Germany Solutions GmbH (bis zum 4.1.2024 AKKA Industry Consulting GmbH) und CARIAD SE. Die AKKA Industry Consulting GmbH wurde am 05.01.2024 zur Akkodis Germany Solutions GmbH umfirmiert. e:fs fungiert als strategischer Entwicklungspartner und innovativer Technologieanbieter und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den zentralen Themen des assistierten und hochautomatisierten Fahrens sowie essenziellen "Enabler"-Technologien der Hochintegrationsplattformen, virtuellen Entwicklung und des Messdatenmanagements und der Messdatenanalyse. Zudem werden in der Service Line Products and Innovation eigenständige Forschung und Entwicklung und Innovationen in die Kernaufgaben integriert. In enger Zusammenarbeit mit seinen Kunden deckt e:fs den gesamten Prozess von der Konzeptentwicklung bis hin zur Serienreife - in Form von Softwarelösungen und der Systemintegration - ab. Die Auftragsstruktur der e:fs ist stark durch das entschiedene Produktportfolio der Vor- und Serienentwicklung der Kunden und Entwicklungspartner aus dem Volkswagen Konzern geprägt. 1.2. Forschung und Entwicklung e:fs legt den Fokus auf die Entwicklung von softwarebasierten Lösungsansätzen für hochkomplexe technologische Anforderungen. Im Segment Entwicklung von Funktions- und Steuergerätesoftware beschäftigt sich e:fs mit den Softwarekomponenten für hochautomatisiertes Fahren von der Vorentwicklung bis zum Einsatz in die Serie sowie mit der Integration von Kundenfunktionen auf Steuergeräte im Fahrwerks- und Fahrerassistenzbereich. Im Bereich Entwicklung der virtuellen Methoden und vernetzten Systemen liegt der Schwerpunkt auf dem Ausbau der Simulationssysteme und der virtuellen Prototypen in den Themenfelder Fahrdynamik und hochautomatisierte Fahrfunktionen. Im Rahmen der Gestaltung und Entwicklung von Innovationen in der Fahrassistenz steht die e:fs für gesamtheitliche System- und Softwareentwicklung von neuartigen und innovativen Fahrfunktionen aller Automatisierungsgrade. Die Entwicklung des Datenmanagements richtet sich nach der Erarbeitung von cloudbasierten Systemen zur Verwaltung und Analyse von Messdaten. Das ist für die Absicherung von Algorithmen für autonome Fahrzeuge von großer Bedeutung. Die Erforschung neuer Ideen und Innovationen, neuer Produkte und Technologien, erfolgt in der Service Line "Products and Innovation". Das ermöglicht e:fs die Agilität und Qualität im dynamischen Umfeld der Softwareentwicklung zu sichern und verhilft dem Unternehmen dazu, wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ist in allen Bereichen von wesentlicher Bedeutung. Seit Mitte 2020 beteiligt sich e:fs an den Forschungsprojekten "KI-Familie" ("KI-Absicherung", "KI-Wissen") und "Holmes 3 ," mit dem Ziel, die Themen "Maschinelles Lernen" sowie das automatisierte Fahren voranzubringen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Aussichten für die Weltkonjunktur bleiben aufgrund der instabilen geopolitischen Lage, der restriktiven Geldpolitik und der schwankenden Energiepreise 2024 eingetrübt. Die Weltwirtschaft wird mit ähnlichen Expansionstempo wie 2023 moderat zulegen. Beim globalen Warenhandel ist von einer schwachen Erholung 2024 mit einem Wachstum von 1 Prozent auszugehen, nach einem Schwund um 1,5 % in diesem Jahr.1 Die unsichere Haushaltslage und die fiskalischen Effekte gefährden die Wirtschaftspolitik in Deutschland sowohl dieses Jahr als auch in den kommenden Jahren. Nur unter enormen Anstrengungen wird es möglich sein, sich aus dieser langjährigen Schwäche zu befreien. Nach einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts von fast 0,5 % im Jahr 2023 wird die Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 in ähnlicher Größenordnung sinken. Zudem hat die unsichere staatliche Haushaltslage in Deutschland starke negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit. Positiv verhält sich allerdings der private Konsum, welcher sich allmählich erholen wird. Die Inflationsrate betrug 2023 5,8 % und wird im Jahresdurchschnitt 2024 auf 2,1 % geschätzt.2 Trotz schwacher Absatzzahlen Ende 2023 gab es in Deutschland 7,3 % mehr Pkw-Neuzulassungen als 2022. Von insgesamt rund 2,84 Millionen Neufahrzeugen wurden, mit einem Anteil von 18,4 %, über 524.000 E-Autos neu zugelassen. Pkw mit alternativen Antriebsarten machten zusammen mit Hybrid-Fahrzeugen fast 50 % aller Neuzulassungen aus.3 2.2 Geschäftsverlauf und Lage 2.2.1. Ertragslage
Die Gesamtleistung hat sich im Geschäftsjahr 2023 um -18.422,5 T€ (bzw. -20,62 %) gegenüber dem Vorjahr verändert. Aufgrund der gesunkenen Auftragslage haben sich die Umsatzerlöse aus Engineering negativ entwickelt. Die Umsätze aus dem Lizenzgeschäft sind allerdings angestiegen. In der Budgetplanung 2023 sind Projekte enthalten, die seitens unserer Kunden nicht beauftragt oder im Laufe des Jahres gestoppt wurden. Um diesen Umsatzrückgang zu kompensieren, wurden während des Jahres verschiedene Maßnahmen zur Effizienzsteigerung getroffen. Es wurden sowohl die Personalkosten als auch die Gemeinkostenstruktur optimiert. Die Materialaufwendungen sind um 5.473,9 T€ (bzw. -46,89%) gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Personalaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht, (+1.602,3 T€ bzw. +2,8%). Die Abschreibungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 um 119,6 T€ (bzw. 8,09%) im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Das Jahresergebnis vor Steuern ist um 10.698,9 T€ gegenüber dem Vorjahr gesunken. Bedingt durch die reduzierte Auftragslage sowie die Erhöhung der Personalaufwendungen wurde das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.325,1 T€ abgeschlossen. 2.2.2. Finanzlage Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 auf 9.432,5 T€ und fallen im Vergleich zum Vorjahr geringer aus (-2.257,2 T€ bzw. -19,3%). Die Eigenkapitalquote beträgt 65% (Vorjahr 61%). 2.2.3. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2023 von 40.456,2 T€ auf 32.720,0 T€ (bzw. -19,1%) reduziert. Das Anlagevermögen hat mit einem Wert von 729,0 T€ im Vergleich des Vorjahres (-19,8%) abgenommen. Der Forderungsbestand hat sich zum Bilanzstichtag um -4.890,9 T€ (bzw. -19,9%) auf 19.643,0 T€ reduziert. Die Rückstellungen sind um 1.871,9 T€ auf 7.796,4 T€ (bzw. -19,4%) gesunken. Die Verbindlichkeiten haben sich ebenfalls reduziert um -2.564,2 T€ (-41,9 %) auf 3.563,0 T€ 2.2.4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Das EBIT fiel im Geschäftsjahr 2023 von 6.776,3 T€ auf -3.974,5 T€ (bzw. -158,7 % ggü. Vorjahr). Die EBIT-Marge betrug -5,6 % im Geschäftsjahr 2023 (ggü. +7,6 % im Vorjahr). Die Anzahl der FTE's (Full Time Equivalents) ist im Geschäftsjahr 2023 stagniert. Im Jahresdurchschnitt betrug die Anzahl 600 FTE (Vorjahr: 610 FTE). 2.2.5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Zusammengefasst zeigt die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von e:fs, dass sich diese zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts in einem Aufwärtstrend befindet. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Prognosebericht Für das Jahr 2024 wird eine moderate Geschäftsentwicklung prognostiziert. Die Umsatzerlöse aus Engineering sind gegenüber 2023 erhöht zu erwarten. Die Steigerung der Gesamtleistungen im Jahr 2024 wird außerdem von zunehmenden Einnahmen aus Lizenzen und aktiver Beteiligung von e:fs an Förderprojekten des Bundeswirtschaftsministeriums im Themenfeld der KI unterstützt. Durch die geplanten steigenden Erträge und die dementsprechend angepassten sonstigen Betriebsaufwendungen, wird für das Geschäftsjahr 2024 nicht nur eine deutliche Steigerung des Betriebsergebnisses gegenüber 2023, sondern auch ein positives Betriebsergebnis erwartet. In der Planung 2024 geht e:fs weiterhin von einer konstanten Auslastung und einer gemäßigten Erhöhung der Mitarbeiteranzahl aus. Die Planung der Investitionen erfolgt auf dem Niveau 2023. Weiterhin wird sich e:fs als Innovationstreiber mit der Forschung und Entwicklung in den Bereichen automatisierte Fahrzeugsysteme sowie künstlicher Intelligenz auseinandersetzen. e:fs beabsichtigt, wie schon 2023, verstärkt in die Entwicklung eigener Produkte zu investieren, um neben dem klassischen Dienstleistungsgeschäft dieses Standbein weiter auszubauen. Dadurch sollen auch Kunden außerhalb der Automobilbranche angesprochen werden. Dem Liquiditätsmanagement kommt weiterhin eine besondere Bedeutung zu. e:fs wird in das Monitoring der Finanzströme weiter intensivieren, mit dem Ziel, die Unternehmensliquidität jederzeit sicherzustellen. Mögliche Auswirkungen der weiteren wirtschaftlichen Verwerfungen können derzeit nur bedingt abgeschätzt werden. 3.2. Risikobericht e:fs ist derzeit in keine Gerichts- oder Schiedsverfahren verwickelt, welche sich nachhaltig auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken können. In Betrachtung aller derzeit bekannten Gegebenheiten und Fakten liegen keine Risiken vor, welche den Fortbestand des Unternehmens in absehbarer Zeit gefährden. a) Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Risiken Deutschland befindet sich zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch in einer wirtschaftlichen Krise, welche durch hohe Inflation, kriegsbedingte Unsicherheit, Zinsanstieg und schwache Weltwirtschaft gekennzeichnet ist.4 Die Automobilindustrie am Standort Deutschland steht vor zwei großen Herausforderungen: ihrer Transformation zur E-Mobilität, und vor industriepolitischen Verwerfungen. Dazu gehören die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, außerdem der zunehmende Markt-Protektionismus in unterschiedlichen Weltregionen. Produktionsverlagerungen und negative Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle können die Folgen sein..5 Diese Gegebenheiten beeinflussen das soziale und wirtschaftliche Leben von Mitarbeitern, Lieferanten sowie Kunden und damit auch das Unternehmen. Eine im Jahr 2024 weiterhin bestehende wirtschaftliche Krisensituation kann das Unternehmen hinsichtlich des Umsatzes und Ertrages beeinflussen. Die Geschäftsführung von e:fs überwacht und bewertet die Situation regelmäßig und fortlaufend und erarbeitet entsprechende Gegenmaßnahmen. Das Ziel dieser Lösungsansätze liegt darin, mögliche negative unternehmerische Effekte zu verringern und ggf. abzuwenden. b) Ertragsorientierte Risiken e:fs positioniert sich als Lieferantenpartner des Volkswagen-Konzerns im Themengebiet der Softwaredienstleistung. Aus diesen engen Geschäftsbeziehungen ergeben sich hauptsächlich die ertragsorientierten Risiken für e:fs. e:fs unterliegt dem allgemeinen Ausfallrisiko von Forderungen. Dem kann durch ein konsequentes Forderungs- und Debitorenmanagement entgegengewirkt werden. Die Umstrukturierungen und organisatorischen Änderungen bei Hauptkunden können zu Entscheidungs- und Budgetengpässen führen und sich dementsprechend auf den Umsatz und die Rendite auswirken. Für die Überwachung und Kontrolle der erfolgsgefährdenden Risiken wird monatlich ein detailliertes Reporting, inklusive einer Kennzahlen-Analyse, erstellt und in der Geschäftsführung analysiert. c) Operative Risiken Ein grundsätzliches Risiko besteht im Abfluss von Know-how durch Mitarbeiterfluktuation. Diesem Risiko wirkt e:fs durch die Aufrechterhaltung einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit, gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen sowie durch freiwillige soziale Leistungen entgegen. 3.3. Chancenbericht e:fs hat durch die Ausrichtung auf zukunftsorientierte Themen in der Automobilbranche eine gute Ausgangssituation am Markt. Dadurch positioniert sich e:fs als Softwarelieferant im gesamten Volkswagen-Konzern. Durch die Fokussierung auf Entwicklungsprojekte mit einem langfristigen Beitrag zur Innovations- und Zukunftsentwicklung, sowie durch eine systematische Ausweitung des Kundenstamms im Volkswagen-Konzern, kann e:fs weiterhin erfolgreich sein. e:fs konzentriert sich auf die Übernahme von strategischen Projekten als Partner des Volkswagen-Konzerns. Somit wird ein stetiger Projektstamm sichergestellt. Darüber hinaus, verfolgt e:fs weiterhin das Ziel, neue Themenfelder und Produkte innerhalb seiner Kompetenzen zu entwickeln und baut so nicht nur die Präsenz im Konzern, sondern langfristig auch auf dem freien Markt aus. Durch die aktive Teilnahme an Forschungsprojekten im Themenfeld KI kann e:fs seine Kompetenzen als Innovationstreiber weiter verstärken und sich somit neue Geschäftschancen verschaffen. Zur Absicherung der Qualität und zur Vermeidung kostenintensiver Nacharbeiten ist im Unternehmen ein Qualitätsmanagement integriert, welches mit der ISO 9001:2015 zertifiziert wurde. Im Juli 2023 wurde durch das Audit der TÜV SÜD Management Service GmbH der positive Nachweis erbracht, dass die Anforderungen der ISO 9001:2015 erfüllt sind. Auch die TISAX Zertifizierung wurde im Juli 2023 erneut bestätigt. 4. Bericht über Zweigniederlassungen Neben der Hauptniederlassung besteht seit dem Jahr 2018 eine zweite nichtselbständige Zweigstelle in Gaimersheim. Alle Standorte in Gaimersheim arbeiten eng mit Kunden und Entwicklungspartnern aus dem Volkswagen-Konzern zusammen. Des Weiteren besteht seit 2011 eine nichtselbständige Niederlassung in Wolfsburg. Dadurch können Volkswagen Konzernumfänge direkt vor Ort bearbeitet werden. Die Anzahl der Mitarbeiter in Wolfsburg betrug im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 101 FTE (im Vorjahr: 97 FTE). Seit 2020 gibt es neben Gaimersheim und Wolfsburg eine weitere nichtselbstständige Niederlassung in Erlangen.
Gaimersheim, den 29.02.2024 gez. Dr. Stefan Ullmann, Geschäftsführer gez. Frédérik Arns, Geschäftsführer 1 Vgl.iwkoeln (2023), Hausgemachte Probleme verschärfen konjunkturelle Schwäche (iwkoeln.de), aufgerufen 09.02.2024 2 Vgl.iwkoeln (2023), IW-Konjunkturprognose Winter 2023: Hausgemachte Probleme verschärfen konjunkturelle Schwäche - Institut der deutschen Wirtschaft (IW) (iwkoeln.de), aufgerufen 09.02.2024 3 Vgl.ADAC (2024), Pkw-Neuzulassungen Januar 2024: E-Autos brechen ein (adac.de), aufgerufen 09.02.2024 4 Vgl.kfw (2023). Konjunkturausblick 2023/2024 (kfw.de), aufgerufen 09.02.2024 5 Vgl. Automobilindustrie (2024) Ausblick 2024: Mehr Fahrzeugproduktion in Deutschland (vogel.de), aufgerufen 09.02.2024 HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)
2. Größe der Gesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 3 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als große Kapitalgesellschaft einzustufen. 3. Allgemeine Anmerkungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Bilanzierung erfolgte unter Beachtung des Stetigkeitsgrundsatzes für die Bewertung und den Ausweis der einzelnen Bilanzpositionen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von weniger als 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wird mit dem Nominalbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz 1. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB i.V.m. § 284 Abs. 1 HGB) Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 8) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 87) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren ausschließlich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 2. Anlagenspiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände wird als Zugang und Abgang gezeigt. In der Geschäftsjahresabschreibung sind diese Beträge als Abschreibung enthalten. Weitere Angaben zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind auf der folgenden Seite zu finden:
3. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG i.V.m. §§ 264 Abs. 1, 284 Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
4. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB i.V.m. § 327 Nr. 2 HGB i.V.m. § 284 Abs. 1 HGB) Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.
5. Betrag und Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1, 2 HGB i.V.m. § 327 Nr. 2 HGB) Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bzw. von mehr als 5 Jahren. 6. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
IV. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 HGB) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 629. Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
2. Namen der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
3. Vergütungen an Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9a HGB) Bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 4. Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14, 14a HGB i.V.m. § 291 Abs. 2 Nr. 4 HGB) Mutterunternehmen der e:fs TechHub GmbH, Gaimersheim ist die Akkodis Germany Solutions GmbH (bis zum 4.1.2024 AKKA Industry Consulting GmbH), Sindelfingen. Die Akkodis Germany Solutions GmbH ist ein Tochterunternehmen der Akkodis Germany GmbH, Sindelfingen. Die Gesellschaft gehört zur internationalen Adecco-Gruppe. Die Adecco Group AG, Zürich, Schweiz, erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss. Der Konzernabschluss wird unter https://www.adeccogroup.com/investors/ veröffentlicht. 5. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB i.V.m. § 288 Abs. 2 S. 2 HGB) Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt 13.800,00 Euro und beinhaltet das Honorar allein für die Abschlussprüfungsleistung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung (§ 285 Nr. 33 HGB) Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen könnten. 7. Vorschlag zur Ergebnisverwendung(§ 285 Nr. 34 HGB) Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen. 8. Unterschriftsleistung durch die Geschäftsführung (§ 245 HGB)
Gaimersheim, den 29.02.2024 gez. Dr. Stefan Ullmann, Geschäftsführer gez. Frédérik Arns, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die e:fs TechHub GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der e:fs TechHub GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der e:fs TechHub GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Ingolstadt, den 05.03.2024 gez. Ulrich Spranger, Wirtschaftsprüfer |
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