ARTS Holding GmbH
Rüsternstraße 19, 16321 Rüdnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes T.W.M. Arts seit 19.2.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARTS Holding GmbHRüdnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangALLGEMEINE ANGABEN Der vorstehende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 (WJ 2023) wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB in Kontoform erstellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Die Gesellschaft ist nach den gesetzlichen Größenmerkmalen gem. § 267a HGB eine Kleinstkapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§ 266 Abs. 1 HGB), der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 276 HGB) und des Anhangs (§ 288 HGB) werden teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat zudem von § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und entsprechend auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Registernummer HRB 12201 FF eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Darüber hinaus hat die Gesellschaft auch die ergänzenden Vorschriften aus dem Steuerrecht zu den dort zulässigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beachtet, soweit diese nicht bei bestimmten Bilanzpositionen den hiervon abweichenden Vorgaben durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) entgegenstehen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und, soweit es einer Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände generell linear vorgenommen. Soweit bei einzelnen Vermögensgegenständen aus rein steuerlichen Gründen in der Vergangenheit degressive Abschreibungen vorgenommen wurden, werden diese seit Anwendung des BilMoG gleichfalls linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 (netto) werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Finanzanlagen (Beteiligungen und Ausleihungen) sind jeweils mit ihren Anschaffungskosten oder ggf. einem niedrigeren beizulegenden Verkehrswert angesetzt. Die Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind jeweils zu ihrem Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten und unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Finanzamt errechneten Ertragsteuern. Sonstige Rückstellungen werden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihren voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die jeweiligen Abschreibungen für das Geschäftsjahr. Dabei werden generell als Anschaffungs- und Herstellungskosten die Buchwerte des vorhergehenden Geschäftsjahres übernommen und fortgeführt (Art. 48 Abs. 5 S. 1 EGHGB). Zum Bilanzstichtag werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr in Höhe von insgesamt EUR 616.725,84 ausgewiesen (§ 268 Abs. 5 HGB). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind mit insgesamt EUR 77.447,78 in den Verbindlichkeiten enthalten (§ 264c Abs. 1 HGB). HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB vor. Sonstige Angaben Während des gesamten Geschäftsjahres 2023 war der Landwirt Johannes Arts, wohnhaft am Sitz der Gesellschaft in Rüdnitz - OT Albertshof zum alleine vertretungsbefugten Geschäftsführer bestellt. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR - 9.148,91 nicht auszugleichen, sondern mit dem in Höhe von EUR 1.416,64 aus dem Vorjahr übernommenen Gewinnvortrag vollständig zu verrechnen und den danach in Höhe von EUR - 7.732,27 entstehenden Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Albertshof, den 24. April 2025 gez. Johannes Arts Geschäftsführer Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ist am 24. April 2025 erfolgt. |
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