Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 12939
Eingetragen
14.8.2000
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit Spenglereibedarf sowie der Service und die Montage.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Horn
seit 15.10.2008
Geschäftsführer
Horst Horn
seit 21.4.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ziegelstraße 79, 63579 Freigericht-Somborn
12.500 €
50.00%
Ziegelstraße 79, 63579 Freigericht-Somborn
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Horst Horn GmbH

Freigericht-Somborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 10.815,00 13.788,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.175,00 2.729,00
II. Sachanlagen 8.640,00 11.059,00
B. Umlaufvermögen 105.460,15 110.997,52
I. Vorräte 65.599,74 83.064,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.986,00 24.747,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.874,41 3.185,85
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.982,37 24.359,50
D. sonstige Aktiva 0,00 280,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 136.257,52 149.425,02

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 49.359,50 51.090,08
III. Jahresüberschuss 4.377,13 1.730,58
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.982,37 24.359,50
B. Rückstellungen 1.500,00 2.390,94
C. Verbindlichkeiten 134.757,52 147.034,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 136.257,52 149.425,02

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Anwendung der Erleichterungsregelung des § 274a HGB wird verzichtet.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden ab 2010 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge bis 31. 12. 2009 an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken waren am Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nicht vorhanden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Die betriebliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt 15 Jahre. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer ergibt sich aus der Art und der voraussichtlichen Bestandsdauer des erworbenen Unternehmens.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 22.986,00 22.986,00 24.747,30 24.747,30

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen gegen den Gesellschaftern vorhanden.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital stimmt mit der Eintragung im Handelsregister überein und ist voll eingezahlt. Der Verlustvortrag der Gesellschaft hat sich auf 44.982,37 verringert. Die buchmäßige Überschuldung ist durch die Rangrücktrittserklärung des Herrn Horn für ein der GmbH gewährtes Darlehen beseitigt.

Verbindlichkeiten

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 42.793,90 0 4.809,83 4.809,83
Erhalte Anzahlungen aus Lief. u. Leist. 16.608,74 16.608,74 30.190,00 30.190,00
Sonstige Verbindl. 16.780,30 16.780,30 12.489,80 12.489,80
  58.574,58 13.306,13 99.544,45 14.480,47

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 42.793,90 durch Grundschulden besichert.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, Herrn Horst Horn in Höhe von € 40.228,02 enthalten. Für dieses, der GmbH gewährte Darlehen hat Herr Horn eine Rangrücktrittserklärung unterschrieben.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse in einem Gesamtbetrag von 0 €,

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei den Herren Horst Horn (Kaufmann) und Christian Horn (Kaufmann).

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB ist nicht vorhanden.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Somborn, den 7. Juli 2011

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.7.2011.

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