Dierkes
Handelsvertretung GmbH, Handelsvertretung
Beverungen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
156.322,06 |
172.220,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
156.322,06 |
172.220,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
156.322,06 |
172.220,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
155.884,27 |
171.970,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
126.406,07 |
142.532,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.913,61 |
3.873,76 |
| B.
Rückstellungen |
437,79 |
250,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
156.322,06 |
172.220,66 |
Anhang
A. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgte in
sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des
§ 266 HGB.
B. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (gemäß § 284 Abs. 2 Nr.
1 HGB)
Der Jahresabschluss der Dierkes Handelsvertretung
GmbH, Beverungen, wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensstände und entsprechend steuerlichen
Vorschriften vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00
wurden zum Zugangsjahr voll abgeschrieben,
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 wurden über 5 Jahre
abgeschrieben, § 6 Abs. 2 und 2a EStG.
Der Warenbestand wurde durch Inventur erfasst. Die
Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten.
Forderungen wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Sonstige Angaben:Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans gemäß §
285 Nr. 10 HGB 1. Geschäftsführer der Dierkes
Handelsvertretung GmbH, Beverungen: Manfred Dierkes
A. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgte in
sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des
§ 266 HGB.
B. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (gemäß § 284 Abs. 2 Nr.
1 HGB)
Der Jahresabschluss der Dierkes Handelsvertretung
GmbH, Beverungen, wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensstände und entsprechend steuerlichen
Vorschriften vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00
wurden zum Zugangsjahr voll abgeschrieben,
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 wurden über 5 Jahre
abgeschrieben, § 6 Abs. 2 und 2a EStG.
Der Warenbestand wurde durch Inventur erfasst. Die
Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten.
Forderungen wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Sonstige Angaben:Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans gemäß §
285 Nr. 10 HGB 1. Geschäftsführer der Dierkes
Handelsvertretung GmbH, Beverungen: Manfred Dierkes
A. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgte in
sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des
§ 266 HGB.
B. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (gemäß § 284 Abs. 2 Nr.
1 HGB)
Der Jahresabschluss der Dierkes Handelsvertretung
GmbH, Beverungen, wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensstände und entsprechend steuerlichen
Vorschriften vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00
wurden zum Zugangsjahr voll abgeschrieben,
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 wurden über 5 Jahre
abgeschrieben, § 6 Abs. 2 und 2a EStG.
Der Warenbestand wurde durch Inventur erfasst. Die
Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten.
Forderungen wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Sonstige Angaben:Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans gemäß §
285 Nr. 10 HGB 1. Geschäftsführer der Dierkes
Handelsvertretung GmbH, Beverungen: Manfred Dierkes
37688 Beverungen, 13. Januar 2011
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