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Verwaltungs GmbH
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
22.323,93 |
22.771,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
436,40 |
689,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.887,53 |
22.082,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.323,93 |
22.771,49 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.983,93 |
21.287,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.712,96 |
1.796,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
303,11 |
1.916,45 |
| B.
Rückstellungen |
1.340,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
184,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
184,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.323,93 |
22.771,49 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt
worden.
Die Bilanz ist entsprechend der Vorschrift des §
266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2
HGB das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt.
Von den Erleichterungsmöglichkeiten der
§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in
eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten
entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die
Vergleichsbeträge des Vorjahres.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.
8 HGB nicht angegeben.
Ein Lagebericht gem. § 289 HGB wurde unter
Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 1
HGB nicht aufgestellt.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Aus der erstmaligen Anwendung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechend den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
keine Änderungen ergeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltliche erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen linearen Abschreibungen werden
auf Basis der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150 und
EUR 1.000 werden in einem Sammelposten zusammengefasst und
linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Anhaltspunkte für notwendige niedrigere
Wertansätze waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
angabegemäß nicht zu erkennen.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Teilwerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten
sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht
einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für
das allgemeine Kreditrisiko werden
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand
sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Soweit
Fremdwährungen aus den Euroteilnehmerländern
vorhanden sind, werden diese mit dem feststehenden
Euroumrechnungskurs bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Pensionsrückstellungen werden in Höhe der
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze
unter Einbeziehung der neuen "Heubeck'schen Richttafeln
2005G" gebildet. Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden
bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Die
Rückstellungen sind nach Einschätzung der
Unternehmensleitung ausreichend dotiert.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Ein Disagio für
aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "sonstige
Verbindlichkeiten" wird gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv
abgegrenzt.
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführer des Geschäftsjahres
sind (§ 285 Nr. 10 HGB):
Norbert Grap
Matthias Pretz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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