Thorey Gera
Textilveredelung GmbH
Gera
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
714.385,00 |
923.970,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
103.822,00 |
144.938,00 |
| II.
Sachanlagen |
610.563,00 |
779.032,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
946.847,30 |
1.196.791,98 |
| I.
Vorräte |
519.466,66 |
560.695,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
374.875,76 |
499.711,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.504,88 |
136.385,22 |
| Aktiva |
1.661.232,30 |
2.120.761,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.378,93 |
662.913,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
76.814,34 |
637.348,52 |
| davon
Gewinnvortrag |
637.348,52 |
786.403,25 |
| B.
Rückstellungen |
183.718,00 |
204.118,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.375.135,37 |
1.253.730,74 |
| Summe
Passiva |
1.661.232,30 |
2.120.761,98 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
· Firma: Thorey Gera Textilveredelung
GmbH
· Sitz: Gera
· Registergericht: Amtsgericht Gera, HRB
204254
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und der Satzung erstellt. Es gelten die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt
grundsätzlich unter der Annahme der Unternehmensfort-
führung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
(im Wesentlichen) unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen (lineare Methode)
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit absetzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer (lineare Methode). Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Wert von 800,00 € werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden mit den
Anschaffungskosten zu durchschnittlichen Einstandspreisen
oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag
aktiviert.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten entsprechend dem steuerlichen
Mindestumfang bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten
angesetzt. Dem Niederstwertprinzip wird bei allen Posten,
soweit erforderlich, durch die Bildung angemesseneer
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine
Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge
berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit mehr
als einem Jahr sind abgezinst.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Der Ausweis und die Darstellung des
Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter
Berücksichtigung der Satzung.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren, Project Unit Credit Method
(PUC), ermittelt. Dabei erfolgt die Berechnung gem. §
253 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB auf Basis eines
durchschnittlichen Marktzinssatzes mit einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank nach Maßgabe der entsprechenden
Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben
wird. Dabei kamen die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr.
Klaus Heubeck zur Anwendung. Die Höhe der
Rückstellungen orientiert sich am erwarteten
Erfüllungsbetrag.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
auf Grundlage einer vernünftigen kaufmännischen
Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet, d. h. künftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt.
Rückstellungbeträge mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihre Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz bewertet.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von Euro 637.348,52 enthalten.
Pensionsrückstellungen
Für die Berechnung der
Pensionsrückstellungen wurden Gutachten der Generali
Pensions- und SicherungsManagement GmbH und der Allianz
Lebensversicherungs-AG zugrunde gelegt. Die Gutachten
verwenden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus
Heubeck. Es wurde bei den Pensionsverpflichtungen die
PUC-Methode zugrunde gelegt. Dabei wurde ein Rechnungszins
von 1,78 % (VJ: 1,78%) zugrunde gelegt. Darüber hinaus
lagen der Berechnung Rententrends von 2 % p.a. (VJ: 2 %)
und Gehaltstrends von 0 % (VJ: 0 %) zugrunde.
Der Wert der Rückstellung (184.066,00 €)
wurde mit dem beizulegenden Zeitwert des zu verrechnenden
Deckungsvermögens i.H.v. 153.728,00 € verrechnet.
Somit ergibt sich eine "Rückstellung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" in Höhe
von 30.338,00 €.
Der Unterschiedsbetrag aus der erstmaligen Anwendung
der Bewertungsvorschriften des BilMoG
(42.822,00 €) wurde im laufenden
Geschäftsjahr in Höhe von 1/15 bzw. 2.854,93
€ unter den Aufwendungen erfasst, so dass zum
31.12.2023 ein Fehlbetrag in Höhe von 2.852,98 €
verbleibt.
Aus der Passivierung der Pensionsrückstellung
gem. § 253 Abs. 2 HGB ergibt sich nach § 253 Abs.
6 HGB laut Anwendung des IDW RH FAB 1.021 ein
ausschüttungsgesperrter Betrag i. H. v. 77,00 €.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
Art der
|
Gesamt-
|
davon mit
einer RLZ von
|
gesi-
|
Art der
|
Verbindlichkeit
|
betrag
|
|
cherte
|
Sicher-
|
zum 31.12.2023
|
|
< 1 J.
|
1 - 5 J.
|
> 5 J.
|
Beträge
|
heit
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Vermerk
|
ggü.Kreditinstituten
|
605
|
215
|
250
|
140
|
0
|
|
aus Liefer.u.Leistg.
|
101
|
101
|
0
|
0
|
0
|
|
sonst.Verbindlichk.
|
668
|
668
|
0
|
0
|
0
|
|
Summe
|
1.374
|
984
|
250
|
140
|
0
|
|
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von 39.381,45 € (Vorjahr:
61.353,77 €) und Verbindlichkeiten aus sozialer
Sicherheit in Höhe von 317,38 € (Vorjahr 114,00
€) enthalten.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden
nicht.
D. Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Im Durchschnitt waren während des
Geschäftsjahres 45 Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Berechnung erfolgte analog § 267 Abs. 5 HGB.
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es besteht ein Mietverhältnis für das
Gebäude mit einer finanzieller Verpflichtung von 86
T€ p. a. sowie ein Pachtvertrag für Maschinen und
maschinelle Einrichtungen (168 T€ p. a.).
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren während des
abgelaufenen Geschäftsjahres Herr Werner Sinz und Herr
Andreas Ludwig.
sonstige Berichtsbestandteile
Gera, den 02. September 2024
_______________________________
Geschäftsführer
Andreas Ludwig
_______________________________
Geschäftsführer
Werner Sinz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024
festgestellt.
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