ALNU
GmbH
Moers
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
255.317,00 |
233.280,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.233,00 |
1.656,00 |
| II.
Sachanlagen |
254.084,00 |
231.624,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
591.382,17 |
367.353,15 |
| I.
Vorräte |
40.969,00 |
18.948,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
479.670,84 |
280.939,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
38.299,38 |
38.658,41 |
| davon
gegen Gesellschafter |
200.107,71 |
51.064,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
70.742,33 |
67.465,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.603,31 |
15.655,62 |
| Aktiva |
858.302,48 |
616.288,77 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
477.118,70 |
283.443,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
257.443,12 |
141.601,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
193.675,58 |
115.841,33 |
| B.
Rückstellungen |
149.805,78 |
57.165,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
231.378,00 |
275.679,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
195.912,39 |
209.780,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.465,61 |
65.899,21 |
| Passiva |
858.302,48 |
616.288,77 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit kann es gegenüber
dem Vorjahr aus folgenden Gründen Abweichungen geben
:
Anpassung an rechtliche Änderungen (BilMoG; §
265 HGB)
Im Einzelnen kann es bei den im Folgenden
aufgeführten Positionen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung zu Abweichungen kommen:
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals,
sowie für immaterielle Vermögensgengenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie nicht unter die
§§ 253 (1) und 252 (1) Nr. 4 Halbsatz 2 HGB fallen
und bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt
worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände waren nicht
vorhanden.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
für bewegliche und unbewegliche
Vermögensgegenstände war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis 1.000,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
3. Finanzanlagen
Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.
4. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den nach § 255 (4) HGB niedrigeren beizulegenden
Wert abgeschrieben.
Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde
berücksichtigt.
5. Ford. Aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenständen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum
nicht an.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden gemäß § 253 (2) HGB
abgezinst.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig. Forderungen gegen Gesellschafter bestanden in
Höhe von 200.107,71 Euro.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens, sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich;
ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Es entfallen auf Verbindlichkeiten
| im Rahmen der sozialen
Sicherheit |
1.666,97 € (i.V.
0,00 €). |
| aus Steuern |
5.919,00 € (i.V.
8.358,27 €) |
Für die Verbindlichkeiten bestanden folgende
Restlaufzeiten:
|
|
bis
|
über 1
|
davon über
|
|
Gesamt
|
1 Jahr
|
Jahr
|
5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
ggü Kreditinstitute
|
130.042,02
|
0,00
|
130.042,02
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
135.936,07
|
0,00
|
135.936,07
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
32.116,36
|
32.116,36
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
39.382,89
|
39.382,89
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
33.754,01
|
8.754,01
|
25.000
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
34.461,64
|
9.461,64
|
25.000
|
0,00
|
|
195.912,39
|
40.870,37
|
155.042,02
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
209.780,60
|
48.844,53
|
160.936,07
|
0,00
|
C. Ergänzende Angaben
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
D. Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschriebenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführer: Safet Nuhanovic
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2024
festgestellt. |