PURelectric GmbH
Selbe AdresseHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim-Nicolas Schenke seit 3.12.2024 | Prokura |
Dirk Hörnschemeyer seit 8.2.2024 | Prokura |
Lennard Kauke seit 19.1.2022 | Prokura |
Hanna Sandmann seit 14.8.2018 | Prokura |
Andreas Sandmann seit 21.6.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 52.50% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PURPLAN GmbHWallenhorstJahresabschluss zum 31. Dezember 2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die PURPLAN GmbH (kurz: PURPLAN) ist ein dynamischer Anlagenbauer mit Anlagenlösungen für die Branchen Chemie, Pharmazie und Lebensmittel. Spezialisiert auf maßgeschneiderte Industrieanlagen begleiten wir unsere Kunden durch eine individuelle Projektkonfiguration von dem Engineering, über die Montage, die Automatisierungstechnik bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe und anschließendem Wartungskonzepten. Die PURPLAN GmbH ist Teil der PURPLAN-Gruppe, für die ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt wird. PURPLAN steht für intelligente Projektabwicklung, Engineering und Montage aus einer Hand. Mit technischem Know-how und Erfahrung von mehr über 1.000 realisierten Projekten in allen Größenordnungen mit hochkomplexen Tanklägern, Rohrleitungen, Reaktionsanlagen und Mischbehältern zur Verarbeitung flüssiger Stoffe sowie zum Herstellen von Fest/Flüssig-Mischungen hat sich PURPLAN seit 2003 zu einem führenden Anlagebauunternehmen entwickelt. In einem komplexen Umfeld verstehen wir uns als Partner der Kunden für vertrauensvolle Projektabwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, inklusive Software und Sicherheitstechnik. Wir kennen die örtlichen und genehmigungsrechtlichen Besonderheiten, die individuellen Produktionserfordernisse und die besonderen Anforderungen unserer Kunden. Ebenso wissen wir um die speziellen Regelungen für den Anlagenbau in vielen Ländern der Welt. Die PURPLAN besitzt Standorte in Deutschland (Wallenhorst und Dresden), den USA (Charlotte, North Carolina) und in China (Shanghai). PURPLAN baut auf ein hohes Maß an Vorproduktion; auf der Baustelle erfolgt nur noch die Verrohrung der vorproduzierten Einheiten. Als inhabergeführtes mittelständisches Familienunternehmen beschäftigt die PURPLAN einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen über 200 Mitarbeiter. Darunter sind knapp 20 junge Menschen in den Ausbildungsberufen Anlagenmechaniker/-in Anlagentechnik, Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Fachinformatiker/-in für Systemintegration, Fachkraft (w/m/d) für Lagerlogistik, Technischer Produktdesigner/-in und Industriekaufmann/-frau tätig. Neben dem gut ausgebildeten und fokussierten Team arbeitet PURPLAN eng mit Professoren von Universitäten und ausgewählten Fachleuten zusammen. International tätige Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen aus der Chemie, Lebensmittelproduktion, Pharmazie und kunststoffverarbeitenden Industrie vertrauen auf den Anlagenbauer aus Wallenhorst im Landkreis Osnabrück. Die Grundlagen des Unternehmens haben sich auch in 2023 durch weitere Anwendung der Möglichkeiten der Digitalisierung und Einführung neuer Produktgruppen (Anlagen für Lebensmittel und Pharmazie) wiederum erweitert. Zum standardmäßigen Lieferprogramm von Tankanlagen, Mischanlagen/Blending, Reaktionsanlagen für Kunstharze und Polyesterpolyole, Automatisierungstechnik, Utilities sowie reinem Engineering haben sich die Bereiche Recyclinganlagen, 3-D Laserscan, digitalisierte Rohrleitungsproduktion und unsere eigene Software PURbatch äußerst erfolgreich etabliert. Durch dieses deutlich erweiterte Leistungsportfolio können Projekte deutlich effizienter und mit einem höheren Anteil an Werksvormontage bearbeitet werden. Erheblich verstärkt wurde auch die Kombination aus Engineering und Projektabwicklung. Von den Kunden wird dieses Verfahren sehr positiv aufgenommen, da sich dadurch geringere Kosten bei verkürzten Laufzeiten erreichen lassen. Diese Art der Projektabwicklung entspringt der bei PURPLAN angewendeten individualisierbaren Projektkonfiguration. Durch die konsequente Weiterführung des Büros in Dresden und Ausbau der Kooperation mit dem Standort in Wuppertal kann das Leistungsportfolio jetzt auch effizient in den Chemieparks in Schwarzheide, Bitterfeld und Leuna angeboten werden, sowie standortnah im gesamten Ruhrgebiet abgewickelt werden. Durch die Niederlassungen in China und den USA konnte das Projektportfolio auch im vergangenen Jahr 2023 kontinuierlich erweitert werden. 2. Forschung und Entwicklung Es wird keine Forschung, aber intensive Entwicklungsarbeit betrieben: PURbatch-MES: Die Entwicklung der eigenen Software PURbatch-MES wurde auch im Jahr 2023 weiter vorangetrieben. Die Ergebnisse von der verkauften Software sind weiterhin so positiv, dass wir auch im Jahr 2024 eine konsequente Weiterentwicklung und Vermarktung vornehmen werden. Bereits die ersten Anlagen wurden mit der eigenen Softwarelösung in Betrieb genommen. Zusätzlich wird zukünftig in eine eigene Entwicklungsabteilung für den Bereich Automatisierung investiert. Hier sollen im speziellen die Bereiche Künstliche Intelligenz, 3D Visualisierung und die Inbetriebnahmen vorangetrieben werden. PURConstruct: Durch die laufende Weitertentwicklung der Digitalisierungsmodelle im Rohrleitungsbau konnte ein Vormontagegrad von über 95 % erreicht werden. Die Fertigung richtet sich immer stärker auf eine modulare Fertigung aus, in der transportierbare Einheiten in der Werkstatt vorproduziert und geprüft werden. Dadurch reduziert sich der Montageaufwand auf den Baustellen erheblich, so dass Stillstandszeiten bei den Kundenanlagen deutlich reduziert werden können. PURrecycling: Im Bereich PET und PUR Recycling müssen wir die Erwartung etwas dämpfen. Wir erwarten nun innerhalb der kommenden 10 Jahre mehrere größere Auftragseingänge. Die Anlagentechnik wurde hier deutlich weiterentwickelt. Für die wertstoffliche Aufarbeitung von Polyurethan und PET-Verbundwerkstoffen soll weiterhin ein Technikum aufgebaut werden, um einen noch breiteren Ansatz für die technische Anwendung zu bekommen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das gesamte Geschäftsjahr 2023 war ebenfalls durch den Ukraine-Konflikt und der hohen Inflation mit all seinen Folgen geprägt. Die Branche erholt sich langsam gegenüber den Vorjahren. In den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 wurde das Branchenwachstum durch die COVID-Pandemie gehemmt. Das prognostizierte Branchenwachstum bis 2030 von 4,4 % wird sich aber erst voraussichtlich in den kommenden Wirtschaftsjahren einstellen. Es wird eine deutlich steigende Nachfrage im Bereich des Schaumstoffes, speziell in der Möbelindustrie, erwartet. Die Materialengpässe und Schwierigkeiten in den Lieferketten werden aber weiter andauern und die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. Verschiebungen und Durchführbarkeit von Baustellen: Die Genehmigungsplanung für die zu bauenden Anlagen und Gebäuden sind deutlich verlängert. Einige Anlagen sind bereits vollständig geplant und bereit für die Beschaffung und Montage. Aufgrund der fehlenden Baugenehmigungen verzögern sich hier teilweise erheblich die vereinbarten Terminpläne. Zusätzlich führt die hohe Inflation zu Preissteigerungen auf dem Rohstoffmarkt und den Personalaufwendungen. 2. Geschäftsverlauf und Lage PURPLAN konnte im Geschäftsjahr 2023, trotz der herausfordernden Einflussfaktoren, den positiven Trend der Vorjahre, mit Ausnahme des Geschäftsjahres 2022, aufrechterhalten. Innerhalb des Geschäftsjahres mussten einige Maßnahmen eingeleitet werden, die den betrieblichen Geschäftsprozess gestört und zusätzlich Kosten verursacht haben. Diese Maßnahmen werden sich aber in den Folgejahre bewähren und die Rentabilität wieder steigern. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss. Erwirtschaftet wurde ein Umsatz von T€ 16.830 (Vorjahr: T€ 15.095). Der Anstieg der Umsatzerlöse liegt über dem Planwert für das Jahr 2023. Das Ergebnis hingegen beträgt T€ -14 und liegt damit unterhalb des Planwertes. Der Kern des Unternehmens ist in der Geschäftsführung verjüngt und stabilisiert worden; die deutliche Vertiefung der Planungsstrukturen durch praktische Maßnahmen und die immer besser werdende Nutzung und Implementierung des ERP-Systems zeigen nach Meinung der Geschäftsführung, dass sich PUPRPLAN auf einem sehr guten Weg befindet. Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde bei einem Rohergebnis von T€ 9.507 (Vorjahr: T€ 8.542) ein Jahresfehlbetrag von T€ -14 (Vorjahr: T€ -187) realisiert. Der Umsatz stieg von T€ 15.095 auf T€ 16.830. Die Betriebsleistung hingegen sank von T€ 18.294 auf T€ 17.003. Das Betriebsergebnis stieg von T€ -219 auf T€ 189. Finanzlage Die Eigenkapitalquote ist infolge des Jahresfehlbetrages und unter Veränderung des Fremdkapitals von 22,43 % auf 21,66 % gesunken. Zu beachten ist, dass im Vorjahr der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen ausschließlich auf der Aktiva erfolgte. Im Geschäftsjahr hingegen erfolgt der Ausweis teilweise auf der Passiva. Die liquiden Mittel haben sich auf T€ 4.354 erhöht (Vorjahr: T€ 414). Durch die lang- und kurzfristige Finanzierungstätigkeit ist die Liquidität sichergestellt; es sind keine Risiken erkennbar. Bezüglich der Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verweisen wir auf den Anhang. Die Darlehen sind marktüblich verzinst. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 12.041 auf T€ 12.404. Das Fremdkapital erhöhte sich von T€ 9.340 auf T€ 9.717. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um T€ 2.472 verringert und betragen 25,35 % der Bilanzsumme. Infolge des Fehlbetrages weist die PURPLAN zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von T€ 2.687 (Vorjahr: T€ 2.701) aus. III. Prognosebericht Bezogen auf unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und einen ebenfalls deutlichen Anstieg des Jahresergebnisses. Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv. Die Auftragslage ist historisch gut. Die Entwicklung der Niederlassung in den USA ist weiterhin zufriedenstellend; in China erwarten wir finanzielle Erfolge, aufgrund der betrieblichen Umstrukturierung und der deutlichen Kosteneinsparung im Bereich der Unternehmenskosten. Aufgrund der innerbetrieblichen Optimierungen, der weiter verstärkten Niederlassungspolitik, der Verbreiterung des Anlagenportfolios neben der Chemie auch auf Lebensmittelindustrie und die Pharmazie sind wir für die Zukunft positiv gestimmt. IV. Chancen und Risikobericht Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Guthaben bei und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. PURPLAN erbringt ein innovatives Komplett-Dienstleistungspaket für seine Kunden. Gerade durch das System der individualisierbaren Projektkonfiguration ist PURPLAN in der Lage, sehr früh mit den Projekten zu beginnen. Dadurch ergibt sich eine deutlich größere Sicherheit in Hinblick auf Kosten und Termine der Projekte. Diese Projektkonfiguration beginnt mit einem Extended Basic Engineering und endet in der Phase mit einer sehr exakten Kosten- und Terminplanung, die sowohl dem Kunden als auch PURPLAN erhebliche Sicherheit liefert und die üblichen großen Risiken im Projektgeschäft minimiert: - Terminverschiebungen durch Zulieferteile und Genehmigungsverfahren - Auftreten von nicht geplanten und nicht kalkulierten Kosten durch technische Anforderungen, häufig: Sicherheitsanforderungen Als besondere Risiken sehen wir: - erhebliche Auswirkungen der Ukraine Krise - deutlich verschlechterte Lieferketten - stark ansteigende Rohstoffpreise - sinkende Investitionsbereitschaft der Kunden durch die anziehende Energiepolitik - Fachkräftemangel - Weitere pandemiebedingte Schwierigkeiten in allen Bereichen des Unternehmens - Daten- und Internetsicherheit Als besondere Chancen sehen wir: - laufende Optimierungen in den Projekten durch immer tiefere und bessere Anwendung der Planungstools Plant 3D und P+I`D - deutliche Optimierungen in die Montageabwicklungen durch einheitliche Termin- und Auslastungskontrollmöglichkeiten - Ausbau aufgrund der neuen EU-Regularien im Recycling-Bereich - Kooperationspartner mit den Büros in Wuppertal - PURPLAN wird mehr und mehr als innovativer Partner bei den Kunden gesehen - weiterer Ausbau der Herstellung für die für den US-Markt wichtigen UL-zertifizierten Schaltschränke PURPLAN investiert stetig in die Mitarbeiterausbildung und -qualifikation und ist bestrebt, die Prozesse an die Digitalisierung anzupassen.
Wallenhorst, den 17. April 2024 Geschäftsführung BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231 Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wallenhorst und ist beim Amtsgericht Osnabrück im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 20997 mit der Firma PURPLAN GmbH eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. In der Gliederung der Bilanz ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und materieller Hinsicht gegeben. Die Form der Darstellung hat sich bezüglich der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Vorjahr geändert. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. 2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den bei deren Entwicklung angefallenen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Diese orientiert sich jeweils an den kürzesten zulässigen Nutzungsdauern der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam als Abschreibung erfasst. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Herstellungskosten wurden neben den Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten in Ansatz gebracht. Die geleisteten Anzahlungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden soweit möglich offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Den latenten Risiken wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt der Ansatz unabhängig vom Realisationsprinzip oder der Anschaffungskostenrestriktion. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurden unabhängig vom Realisationsprinzip und der Anschaffungskostenrestriktion mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB wurden mit dem Nennwert bzw. in Höhe der zugrundeliegenden Verbindlichkeit angesetzt. 3 Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
4 Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
* : Der Gesamtbetrag der besicherten Verbindlichkeiten beträgt T€ 1.814 (Vorjahr: T€ 4.096). 5 Erläuterungen zur Bilanz 5.1 Kapitalanteile gem. § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft besitzt folgende Kapitalanteile von mindestens 20 % an anderen Unternehmen:
5.2 Forderungen In den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 34.000,00 (Vorjahr: € 68.000,00) enthalten. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 1.104.372,37 (Vorjahr: € 1.026.089,88) enthalten, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. 5.3 Ausschüttungsgesperrte Beträge Der ausschüttungsgesperrte Gesamtbetrag i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB ergibt sich wie folgt:
5.4 Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 1.005.344,91 (Vorjahr: € 246.571,22) enthalten. 6 Sonstige Angaben 6.1 Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer stellt sich wie folgt dar:
Neben den aufgeführten Arbeitnehmern haben sich durchschnittlich sechs (Vorjahr: sieben) Beschäftigte in einem Ausbildungsverhältnis befunden. 6.2 Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an: Herr Andreas Sandmann, Diplom-Ingenieur. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. Dem Beirat gehörten im Geschäftsjahr an: Herr Prof. Dr.-Ing. Frank Peter Helmus, Hochschulprofessor. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Beirats wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 6.3 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 6.3.1 Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag wie folgt:
Die Haftungsverhältnisse betreffen Darlehensverbindlichkeiten der PURconsult GmbH, Wallenhorst, in Höhe von T€ 736 (Vorjahr: T€ 992) gegenüber der Sparkasse Osnabrück. Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme gem. § 285 Nr. 27 HGB Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den oben genannten Haftungsverhältnissen wurde als gering eingeschätzt, weil die Geschäftsleitung davon ausgeht, dass die zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse von allen Parteien ordnungsgemäß erfüllt werden. 6.3.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen des folgenden Geschäftsjahres, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen zum Bilanzstichtag in folgendem Umfang:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne künftiger Zahlungsansprüche Dritter sind als Nettowert, d.h. ohne Umsatzsteuer, angesetzt. Die Miet- und Pachtverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die maximale Restlaufzeit der übrigen Verträge beträgt fünf Jahre.
Wallenhorst, den 17. April 2024 Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem am 3. Mai 2024 festgestellten vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde der folgende Bestätigungsvermerk mit Datum vom 19. April 2024 erteilt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PURPLAN GmbH, Wallenhorst, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PURPLAN GmbH, Wallenhorst, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PURPLAN GmbH, Wallenhorst, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, den 19. April 2024 PKF
WMS GmbH & Co. KG
Tobias Hochow, Wirtschaftsprüfer Marco Schrameyer, Wirtschaftsprüfer |
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