Dial
GmbH
Eichenzell
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.260,00 |
68.647,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.534,00 |
17.878,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.726,00 |
50.769,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
751.765,85 |
685.005,89 |
| I.
Vorräte |
11.563,68 |
51.078,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
546.020,04 |
479.291,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
194.182,13 |
154.635,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.633,25 |
16.234,85 |
| Aktiva |
805.659,10 |
769.887,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
203.147,08 |
203.136,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
177.547,08 |
177.536,74 |
| davon
Gewinnvortrag |
177.536,74 |
299.450,97 |
| B.
Rückstellungen |
7.382,00 |
13.738,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
588.131,02 |
540.014,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
515.986,88 |
472.578,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
72.144,14 |
67.435,80 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
72.144,14 |
67.435,80 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.999,00 |
12.999,00 |
| Passiva |
805.659,10 |
769.887,74 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264
Abs. 1a HGB)
Die Dial GmbH hat ihren Sitz in Eichenzell-Kerzell.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Fulda unter HRB HRB 1533 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in den § 267, 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (u. a.
Software) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear als auch degressiv vorgenommen.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Selbständig nutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die der Abnutzung unterliegen, wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 800,00
nicht überstiegen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen EUR 250,00 und
EUR 1.000,00 ist ein "jährlicher" Sammelposten
gebildet worden. Der Sammelposten wird, unabhängig von
den Nutzungsdauern und des Verbleibs der einzelnen
Wirtschaftsgüter, über eine Laufzeit von 5 Jahren
abgeschrieben.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert bewertet. Bei den
Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend
Rechnung getragen. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigung
berücksichtigt.
Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Zahlungen für Aufwendungen des
nächsten Geschäftsjahres, die
bereits im Berichtsjahr geleistet wurden.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Zahlungen für Erträge des
nächsten Geschäftsjahres, die bereits
im Berichtsjahr eingegangen sind.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
|
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Davon gegenüber
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Bilanzposten
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Betrag
|
Gesellschaftern
|
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|
TEuro
|
TEuro
|
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
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123
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72
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V. Sonstige Pflichtangaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Im Jahresdurchschnitt waren 16 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Eichenzell-Kerzell, den 16.
April 2024
gez.
Alexandra Heiner, Geschäftsführerin
gez.Dirk
Rummel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2024
festgestellt.
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