Highlights Communication GmbHLiquidiert

86916 Kaufering, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 21738
Eingetragen
10.8.1998
Branche
Public-Relations-BeratungVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
Pressearbeit und Marketing-Communication einschließlich Beratung, Herstellung und Herausgabe von Publikationen in gedruckter, elektronischer oder sonst möglicher Fassung sowie Präsentation von Firmen und deren Produkten im Internet.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Oliver Sascha Hauff
seit 9.7.2007
Geschäftsführer
Traute Reichert
seit 9.3.2006
Geschäftsführer
Walter Hauff
seit 9.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Walter HauffHauff Verlag GmbH
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
105.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Highlights Communication GmbH

Kaufering

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 8.865,00 13.969,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.956,00 8.742,00
II. Sachanlagen 2.909,00 5.227,00
B. Umlaufvermögen 298.370,58 380.284,16
I. Vorräte 200,00 1.700,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 297.633,47 365.335,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 537,11 13.248,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.538,29 14.758,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 314.773,87 409.012,08

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 114.948,49 159.803,63
I. gezeichnetes Kapital 105.000,00 105.000,00
II. Gewinnvortrag 54.803,63 9.729,82
III. Jahresfehlbetrag 44.855,14 -45.073,81
B. Rückstellungen 11.200,00 30.325,00
C. Verbindlichkeiten 188.625,38 218.883,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 314.773,87 409.012,08

Anhang für das Geschäftsjahr 2009 Fassung für Offenlegungszwecke

Hauff Verlag GmbH, Kaufering

1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vorschriften des Steuerrechts aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, insbesondere gemäß §§ 265, 266 und 275 HGB gegliedert. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge bei Mobilien werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Bei beweglichen Anlagegegenständen wird auf Zugänge die Abschreibung pro rata temporis angewandt. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2 a EStG gebildet, der gleichmäßig, auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird. Bewegliche Anlagegegenstände bis zu einem Wert von 150,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 410,00 € nicht übersteigt, wird analog der steuerlichen Handhabung in R 5.5 Abs. 1 EStR als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt; wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge liegen nicht vor.

2. Erläuterungen zur Bilanz

2.1 Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.

Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 105 T€ (Vj. 352 T€).

2.3 Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 160.000,00 € ist voll einbezahlt.

2.4 Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personal und Prüfungs- und Beratungskosten.

2.5 Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten valutieren innerhalb eines Jahres.

3. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag zum 31.12.2008 keine besonderen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

4. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

5. Sonstige Angaben

5.1 Unternehmensorgane

Geschäftsführer: Walter Hauff, Dipl.- Ingenieur
  Carmen Sabine Hauff-Grimm, Graphik-Designerin
  Oliver Sascha Hauff, Dipl.- Betriebswirt

5.2 Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

5.3 Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. HGB verzichtet.

 

Kaufering, 10. Februar 2010

gez. Walter Hauff

gez. Carmen Sabine Hauff-Grimm

gez. Oliver Sascha Hauff

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