KiviCore GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Rudolf Dr. Fahrig seit 5.7.2023 | Geschäftsführer |
Gunther Dr. Naumann seit 13.4.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Technische Universität Dresden | 50.00% |
Landeshauptstadt Dresden | 25.00% |
Ostsächsische Sparkasse Dresden | 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TechnologieZentrumDresden GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die TechnologieZentrumDresden GmbH hat ihren Sitz in Dresden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 1923 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der TechnologieZentrumDresden GmbH, Dresden, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Regelungen sind die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet worden. Die TechnologieZentrumDresden GmbH ist zum 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Die Vermögens- und Schuldpositionen sind ordnungsgemäß nachgewiesen. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften wurden beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 3. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften sowie die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurden beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. In die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagen im Bau wurden im Berichtsjahr für die Zeit der Herstellung Fremdkapitalzinsen in Höhe von 132 Tsd.€ einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer errechnet. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, bewertet. Allen erkennbaren Einzelrisiken wurde durch Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel, die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten und die Posten des Eigenkapitals wurden zum Nominalwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zur Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Einzelheiten zur Entwicklung des Anlagevermögens und zu den vorgenommenen Abschreibungen sind im Anlagenspiegel dargestellt. Ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben ausschließlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Es sind keine Forderungen gegen Gesellschafter enthalten. Das gezeichnete Kapital beträgt 280 Tsd.€. Für die mit Fördermitteln angeschafften Vermögensgegenstände wurde ein Sonderposten gebildet. Der Sonderposten wird korrespondierend zur Abschreibung der geförderten Vermögensgegenstände aufgelöst. Der Wert des Sonderpostens zum 31.12.2023 in Höhe von 1.419 Tsd.€ (Vj. 0 Tsd.€) entspricht den Restbuchwerten der mit Fördermitteln angeschafften Vermögensgegenstände bzw. den geförderten Herstellungskosten der im Bau befindlichen Gebäuden. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Auflösung in Höhe von 0,3 Tsd.€ nur für die bezuschusste Betriebs- und Geschäftsausstattung, da die Abschreibung und korrespondierend die Auflösung des Sonderpostens des in der Herstellung befindlichen Gebäudes erst zum Zeitpunkt der Aktivierung erfolgt. Zusammensetzung und Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 10.043 Tsd.€ (i. Vj. 3.345 Tsd.€) sind durch Grundschulden gesichert. Darüber hinaus besteht eine Sicherungsabtretung für Miet- und Pachtzinsforderungen. Definierte Bewertungseinheiten nach § 254 HGB werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung nach der Einfrierungsmethode abgebildet. Zinsänderungsrisiken bei Darlehen von Kreditinstituten wurden durch den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten in Form von Zinsswaps begrenzt. Die Darlehen und Zinsswaps haben jeweils Laufzeiten bis 2042, 2043 und 2044. Die Zinsswaps bilden mit zugrundeliegenden Darlehen eine Bewertungseinheit. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die Gesellschaft bestehen nach dem Abschlussstichtag Verpflichtungen aus Leasingverträgen bis zum Auslaufen der Verträge in Höhe von 92,8 Tsd.€. 6. Sonstige Angaben nach § 285 HGB Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 21 Angestellte. Das Abschlussprüferhonorar beläuft sich auf 10 Tsd.€ und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Geschäftsführung: Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war während des Geschäftsjahres bestellt: Herr Dr. Bertram Dressel, Freital (Dr. Ingenieur habil.) bis 30. Juni 2023 Herr Dr. Torsten Fahrig, Dresden (Dr. Ingenieur) ab 1. Juli 2023 Bei der Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wurde von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 7. Gewinnverwendung Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Dresden, 15. April 2024 gez. Dr. Torsten Fahrig, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2024 festgestellt. Der BestätigungsvermerkAn die TechnologieZentrumDresden GmbH, Dresden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TechnologieZentrumDresden GmbH, Dresden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TechnologieZentrumDresden GmbH, Dresden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 15. April 2024 Dr.
Heide & Noack PartGmbB
gez. Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer gez. Heike Noack, Wirtschaftsprüferin |
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