ASTA-PICCA IT-Systeme GmbH

Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 2013
Vorher
PICCA Computer GmbH
Eingetragen
2.3.1990
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Produktion, die Montage, der Handel, die Beratung, die Planung, die Projektierung, der Service und die Schulung des komplexen Einsatzes von Informationsverarbeitungstechnik und elektronischen Überwachungs-, Kontrollund Erfassungseinrichtungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Birnbaum
seit 11.7.2023
Geschäftsführer
Mathias Schubert
seit 5.6.2015
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
70.03%
29.97%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
CES IT-Systemhaus GmbH
Germany
53.740 €
70.03%
ASTA-PICCA IT-Systeme GmbH
Germany
23.000 €
29.97%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ASTA-PICCA IT-Systeme GmbH

Grimma

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 62.177,00 16.628,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,00 93,00
II. Sachanlagen 61.340,00 15.705,00
III. Finanzanlagen 830,00 830,00
B. Umlaufvermögen 153.635,67 138.033,78
I. Vorräte 22.700,00 52.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.418,02 47.317,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 74.517,65 38.716,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.111,45 3.453,85
Aktiva 220.924,12 158.115,63

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 87.112,50 30.819,64
I. Gezeichnetes Kapital 76.740,00 76.740,00
II. eigene Anteile 23.000,00 23.000,00
III. eingefordertes Kapital 53.740,00 53.740,00
IV. Kapitalrücklage 47.596,16  
V. Gewinnrücklagen 2.050,00 49.646,16
VI. Bilanzverlust 16.273,66 72.566,52
davon Verlustvortrag 72.566,52 96.890,96
B. Rückstellungen 21.867,05 6.932,00
C. Verbindlichkeiten 111.944,57 120.363,99
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 62.554,34 93.012,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 49.390,23 27.351,29
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 27.351,29
Passiva 220.924,12 158.115,63

Anhang

der
ASTA-PICCA IT-Systeme GmbH, Grimma,
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020

ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der ASTA-PICCA IT-Systeme GmbH zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes die Gesellschaften mit beschrankter Haftung betreffend (GmbHG) aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft hat gemäß § 267 Abs. 1 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften Rechnung gelegt. Auf weitere Erleichterungen in der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften i.S.v. § 267a HGB wurde verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert gegenüber dem Vorjahr, so dass die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr gewährleistet ist.

Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der üblichen Nutzungsdauer ausgegangen, wie sie in den amtlichen Verlautbarungen der Finanzverwaltung festgelegt ist.

Im Einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter bis einschließlich EUR 800 wurden sofort abgeschrieben.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge und die fertigen Erzeugnisse sind nach § 255 Abs. 2 HGB unter Beachtung des Niederwertprinzips bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten  unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips bewertet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Dabei erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2021 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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Aktueller Abdruck
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