Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
GWin GmbHLiquidiert
70372 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GWin GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011der GWin GmbH, StuttgartAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2011der GWin GmbH, StuttgartAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Für die Offenlegung wurde zusätzlich § 326 HGB angewandt. Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im Einzelnen waren dies folgende Vorschriften, Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz (gemäß § 266 HGB) änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Die Bewertung wurde trotz der zum Jahresabschlussstichtag bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Jahresabschluss Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt € 3.624.747,95 bilanziert sind, welche in Höhe eines Betrages von € 2.858.459,72 wegen qualifizierter Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Überschuldungsbilanz der Gesellschaft nicht als Verbindlichkeit auszuweisen wären. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterlagen - um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften wurden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren zulässigen Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag - auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Neben erforderlichen Einzelwertberichtigungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sonstige Angaben1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der EuroWin24 GmbH (beherrschte Gesellschaft). Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 22. September 2008. Der Jahresabschluss wurde am 27. August 2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
gez. Axel Glöckle, Geschäftsführer |
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