GEBO
Holding GmbH
Mettmann
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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III. Finanzanlagen
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9.847.424,10
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9.854.376,26
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.496.634,19
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1.124.942,54
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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600.494,44
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604.582,54
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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11.944.552,73
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11.583.901,34
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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227.150,00
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227.150,00
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II. Kapitalrücklage
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212.850,00
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212.850,00
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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1.894.160,80
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3.289.854,50
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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1.112.398,79
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1.704.306,30
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B. Rückstellungen
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15.000,00
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20.000,00
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C. Verbindlichkeiten
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8.482.993,14
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6.129.740,54
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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11.944.552,73
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11.583.901,34
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Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma GEBO Holding GmbH mit Sitz in Mettmann ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB i.V.m. §267a Abs. 3 Nr. 3 HGB und
unterliegt daher den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274a, § 276 sowie §
288 Abs. 1 und § 326 HGB. Auf die Erstellung eines
Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 S. 4
HGB verzichtet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister
beim Amtsgericht Wuppertal unter der Nummer HR B 33243
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Im Anhang
wurden die größenabhängigen Erleichterungen
in Anspruch genommen.
Die Geschäftsführung hat den
Jahresabschluss am 15. Mai 2024 aufgestellt. Zu diesem
Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum.
Zur Klarheit der Darstellung wurden etwaige
"Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz, sondern im Anhang,
vorgenommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
entsprechen den Vorschriften der §§ 242 - 256a
und §§ 264 - 277 HGB und sind unverändert
zum Vorjahr.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und
Sonstigen Vermögensgegenstände sowie das
Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nominalwert
erfasst.
Die Nennbeträge der 2014 und 2017 erworbenen
eigenen Anteile wurden gemäß § 272
Abs. 1a HGB vom
gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Der Restbetrag
wurde als
Ausgegebenes Kapital ausgewiesen. Die Differenz
zwischen dem Kaufpreis der eigenen Anteile und dem
abgesetzten Nennbetrag der eigenen Anteile wurde mit der
bestehenden
Kapitalr
ücklage verrechnet.
Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens und die Aufgliederung der
Abschreibungen ist im Anlagenspiegel am Ende des Anhangs
gesondert dargestellt.
Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ergeben sich aus
der nachstehenden Übersicht:
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2023
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Vorjahr
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Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
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2.469,41
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2.926,77
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Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
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7.721.946,63
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5.413.989,19
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Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter
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201.598,88
|
144.255,75
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Sonstige Verbindlichkeiten
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556.978,22
|
568.568,83
|
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8.482.993,14
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6.129.740,54
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag - wie im Vorjahr -
nicht.
Die
Forderungen gegen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
stellen zugleich sonstige Vermögensgegenstände
bzw. sonstige Verbindlichkeiten dar.
Die
Forderungen gegen und
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen stellen zugleich sonstige
Vermögensgegenstände bzw. sonstige
Verbindlichkeiten dar.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten in Höhe
von EUR 556.978,22 (Vorjahr: EUR 551.977,53).
4. Sonstige Angaben
4.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Es bestehen Haftungsverhältnisse i.S.d.
§§ 251 und 268 Abs. 7 HGB aus
Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber Dritten in
Höhe von TEUR 9.200,00, aus gesamtschuldnerischer
Haftung gegenüber Dritten in Höhe von TEUR
8.550,00 sowie aus Schuldbeitritten gegenüber Dritten
in Höhe von TEUR 4.200,00 zu Gunsten verbundener
Unternehmen.
Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, da
die verbundenen Unternehmen eine solide Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage aufweisen.
Zur Beurteilung der Finanzlage bedeutende sonstige
finanzielle Verpflichtungen nach dem Berichtszeitraum
gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen nicht.
4.2. Arbeitnehmer
Im Berichtszeitraum wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt. Die notwendigen Aufgaben werden durch
Mitarbeiter der Tochtergesellschaft GEBO Armaturen GmbH
erledigt
4.3 Wirtschaftliche Auswirkungen des
Russland-Ukraine-Konflikts auf die Gesellschaft
Die Ungewissheit über die weitere Entwicklung
handelspolitischer Konflikte und geopolitischer Krisenherde
birgt Risiken für die weltweite Wirtschaftsentwicklung
und damit für die GEBO Holding GmbH und ihre
verbundenen Unternehmen. Insbesondere der Krieg Russlands
gegen die Ukraine, der am 24.02.2022 mit dem Einmarsch der
russischen Truppen begonnen hat, und die damit verbundene
Destabilisierung des Friedens in Europa und der Welt,
stellen ein Risiko für den globalen Handel, die
Wachstumschancen in Osteuropa und damit im Besonderen
für die osteuropäischen Tochtergesellschaften der
GEBO Holding GmbH dar. Bestandsgefährdende
wirtschaftliche Auswirkungen oder voraussichtlich dauernde
Wertminderung bei den Tochtergesellschaften, insbesondere
auch bei den Osteuropäischen, konnten bis zum Ende des
Wertaufhellungszeitraums nicht beobachtet werden.
4.4 Geschäftsführungsorgane
Zum Geschäftsführer ist bestellt:
Dipl.-Betriebswirt Patrick Nathe, Düsseldorf Die
Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR
1.112.398,79 zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 1.894.160,80, mithin EUR 3.006.559,59 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Mettmann, den 08. August 2024
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Patrick Nathe (Geschäftsführer)
Patrick Nathe, den 08.
August 2024
gez.
Patrick Nathe
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 09. Dezember 2024
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