SK Fleisch
GmbH
Höchstädt a.d.Donau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.235,00 |
64.959,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.235,00 |
29.959,00 |
| II.
Finanzanlagen |
35.000,00 |
35.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
156.735,45 |
216.739,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
156.482,82 |
215.516,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.103,45 |
19.709,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
252,63 |
1.222,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
829,00 |
1.150,28 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
74.332,57 |
42.480,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
285.132,02 |
325.328,50 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
99.332,57 |
67.480,08 |
| davon
Verlustvortrag |
67.480,08 |
18.853,86 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
74.332,57 |
42.480,08 |
| B.
Rückstellungen |
4.976,25 |
14.207,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
280.155,77 |
311.121,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
161.259,90 |
284.875,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
118.895,87 |
26.245,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
285.132,02 |
325.328,50 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss der Firma SK Fleisch GmbH wurde
nach den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Anhangs gem. § 288
Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen
Bilanzierungsgebote und -verbote in allen Fällen
eingehalten.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
Im Jahr 2019 wurden vom Gesellschafter Peter Gulin
und Dritten Darlehen im Wert von insgesamt €
105.000,00 zur Verfügung gestellt. Für
sämtliche Darlehen wurde ein Rangrücktritt
erklärt.
Zudem ist die Geschäftsführung der
Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter
der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind,
da durch weitere Kundenakquise ab dem vierten Quartal 2019
ein positives Ergebnis erzielt werden konnte.
Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese - soweit
zulässig - in ihre Handelsbilanz. Die auf diesen
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Saldierungen wurden nicht vorgenommen, außer in den
Fällen, in denen der Geschäftspartner identisch
und die Leistungen gleichartig und fällig waren.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von dem
Zeitpunkt der Zahlung im Jahr der wirtschaftlichen
Verursachung berücksichtigt.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden
mit ihren jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
und soweit abnutzbar, um die Abschreibungen vermindert
angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig
und linear auf die voraussichtliche Nutzdauer verteilt und
erfolgten grundsätzlich zeitanteilig.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen da er
für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur
Beträge ausgewiesen, die Aufwand des folgenden
Geschäftsjahres sind.
Das Eigenkapital wurde zum Nennwert ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag ungewissen
Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken (§ 249 Abs.
1 HGB i.V. Abschn. 5.7 und Abschn. 6.11 EStR).
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB
i.V. Abschn. 6.10 EStR).
Haftungsverhältnisse
Verbindlichkeiten aus der Begebung von Wechseln, aus
Bürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen bestehen nicht.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 63.287,12 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 20.103,45
EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.929,95 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 19.709,26
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Peter Gulin, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2020 festgestellt.
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