Dschinni Net Systems GmbHLiquidiert

51143 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 56673
Eingetragen
8.12.2005
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen HaushaltsgerätenReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
der Handel mit, sowie die Installation, die Wartung und der Betrieb von elektrotechnischen Anlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Hartmuth
seit 2.7.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dschinni Net Systems GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 30.852,26 29.552,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.852,26 29.472,35
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 79,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.852,26 29.552,32

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.202,26 28.821,42
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 3.821,42 2.297,57
III. Jahresüberschuss 1.380,84 1.523,85
B. Rückstellungen 650,00 600,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 130,90
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 130,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.852,26 29.552,32

Anhang

I. Auftrag und Auftragsdurchführung

Ich bin beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Anlagen für das Geschäftsjahr 2010 mit Plausibilitätsbeurteilung der übergebenen Unterlagen zu erstellen.

Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom 1. Juli 2002 zu Grunde. Die Haftungshöchstsumme bestimmt sich nach Nr. 5 der Allgemeinen Auftragsbedingungen und ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrages. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung bereitwillig erbracht.

Die Geschäftsführung versicherte mir in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung , dass in der Bilanz alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft vollständig und richtig enthalten sind.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 HGB. Sie ist nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als klein einzustufen und daher nicht prüfungspflichtig.

II. Bilanzierung und Bewertung

(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese - soweit zulässig - in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

(§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Es sind keine Zinsen für Fremdkapital bezahlt worden die in die Herstellungskosten einbezogen werden könnten.

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

(§ 285 Satz Nr. 1a HGB)

Zum Bilanzstichtag waren keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden.

(§ 285 Satz Nr. 1b HGB)

Es waren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, vorhanden.

(§ 285 Satz Nr. 9c HGB)

Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an Personen der Geschäftsführung gewährt. Ebenso wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungsverhältnisse eingegangenen.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Das Unternehmen hat von dem Wahlrecht des § 268 Abs. 2 HGB gebrauch gemacht und den Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz ausgewiesen.

III. Rechtliche Verhältnisse

Handelsregistereintragung Amtsgericht Köln HRB 56673
Firma (§ 285 Satz Nr. 11a HGB) Dschinni Net Systems GmbH
Rechtsform GmbH
Sitz Köln
Anschrift Schmittgasse 86, 51143 Köln
Gründung 22. Juni 2005
Gesellschaftsvertrag 22. Juni 2005
Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit, sowie die Installation, die Wartung und der Betrieb von elektrotechnischen Anlagen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Geschäftsjahr Kalenderjahr
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 €
Gesellschafter Frank Hartmuth
  Anteil am gezeichneten Kapital 25.000,00 €
Geschäftsführung Frank Hartmuth

(§ 285 Satz Nr. 10 HGB)

(§ 285 Satz Nr. 14 HGB)

Es besteht keine Organschaft zu anderen Unternehmen.

IV. Wirtschaftliche Verhältnisse

Wesentliche Daten des Jahresabschlusses Geschäftsjahr Vorjahr
 
Bilanzsumme 30.852,26 29.552,32
Gesamtleistung 0,00 0,00
Jahresüberschuss 1.380,84 1.523,85

Im Geschäftsjahr 2010 waren im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt.

V. Steuerrechtliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Köln-Porz unter der Steuer-Nr. 216/5867/1274 geführt.

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 UStG.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

Für die GmbH besteht Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Die Steuererklärungen wurden bis einschließlich 2010 beim Finanzamt eingereicht.

VI. Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2010 mit dem Finanzbuchhaltungssystem DATEV durchgeführt.

Die Ordnungsmäßigkeit des EDV-Programms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am 20. Oktober 2000 bestätigt.

Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor.

 

Brüggen, den 23.01.2012

Heinz-Theo Hommen, HTH-Steuerberater

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2012 festgestellt.

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