KERN Flex GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Lütke Wenning seit 22.11.2024 | Prokura |
Bernd Siegmund seit 22.11.2024 | Prokura |
Hendrik Nordholt seit 12.4.2019 | Geschäftsführer |
Susanne Minten seit 28.8.2017 | Geschäftsführer |
Ansgar Suttmeyer seit 27.8.2012 | Prokura |
Dipl.-Volkswirt Ealf- Bster Weingarten seit 20.3.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Augustinus Kindergarten GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Anhang zum Jahresabschluss 2023I. Allgemeine Angaben Die St. Augustinus Kindergarten GmbH, Gelsenkirchen, hat ihren Sitz in Gelsenkirchen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 2254. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 288 HGB) unter Annahme der Unternehmensfortführung und unter Beachtung der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft erhält - soweit erforderlich - finanzielle Unterstützung aus dem Konzernverbund in Form eines Zuschusses durch die Marienhospital Gelsenkirchen GmbH, Gelsenkirchen sowie der Sankt Marien-Hospital Buer gGmbH, Gelsenkirchen. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde der Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" und "Forderungen gegenüber Gesellschafter" hinzugefügt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Das Gliederungsschema wurde nach § 265 Abs. 5 HGB erweitert. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Zugänge des Berichtsjahres wurden pro rata temporis abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 netto wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und werden als Abgang im Folgejahr berücksichtigt. Nutzungsdauer Sachanlagen:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Leistungsforderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Der Sonderposten beinhaltet Fördermittel für angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, welche entsprechend der bisherigen ggf. anteiligen Abschreibungen auf das geförderte Anlagevermögen sowie Anlageabgängen gemindert sind. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken, drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Hinsichtlich mittel- und langfristiger Personalrückstellungen wurden Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationsabschläge in angemessener Höhe vorgenommen; hinsichtlich der Abzinsung wurde der laufzeitadäquate, von der Deutschen Bundesbank ermittelte Marktzins (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB), nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes zu Grunde gelegt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Passivseite der Bilanz für Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, gebildet. III. Erläuterungen zur Bilanz Im Rahmen eines Betriebsübertragungsvertrages vom 2. August 1996 wurden der Gesellschaft von nahestehenden Personen sämtliche den Einrichtungen dienenden Vermögensgegenstände, welche nicht zu bilanzieren sind, mit Ausnahme des Eigentums an den Grundstücken und Gebäuden mit der Maßgabe übertragen, dass sie den Betrieb der Kindergärten weiterführt. Die nicht übertragenen Grundstücke und Gebäude werden uneingeschränkt unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in voller Höhe aus laufender Verrechnung. Das gezeichnete Kapital wurde bisher noch nicht auf den EURO umgestellt und beträgt DM 100.000,00. Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über eine kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK Köln) abgewickelt wird. Die Altersversorgung durch die KZVK wird über Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 6,0% des zusatz-versorgungspflichtigen Entgeltes erhoben. Zusätzlich wird durch die Änderung der Satzung zum 1.1.2020 ein sogenannter Angleichungsbetrag für die Jahre 2020 bis 2026 erhoben, der den bisherigen Finanzierungsbeitrag ersetzt. Im Jahr 2023 wurde ein Angleichungsbeitrag von T€ 9 geleistet. Eine Bilanzierung der daraus entstehenden mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB zum Teil in Vorjahren ausgeübt. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, wobei zu dessen Ermittlung der Barwert der insgesamt zu erwartenden Mehrbeiträge (Angleichungsbeiträge) als beste Schätzung herangezogen wurde. Die Erfüllungsbeträge werden mit den durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB der vergangen zehn Geschäftsjahre entsprechend abgezinst. Die Rückstellung zum 31.12.2023 beträgt nunmehr T€ 8 (Vorjahr: T€ 12). Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung mit durchschnittlichem Marktzins der vergangenen 10 Jahre im Vergleich zu dem der vergangenen 7 Jahre gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt für diese Versorgungszusagen unter T€ 0. Die Gesamtbeträge der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
Es bestehen keine Besicherungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus laufender Verrechnung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten ausschließlich Leistungsverpflichtungen. IV. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 54 (im Vorjahr 51). 2. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzte sich wie folgt zusammen: Frau Susanne Minten, Dipl.-Kfm., Herrn Hendrik Nordholt, Dipl.-Kfm. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 3. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH, Gelsenkirchen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister unter HRB 3432 veröffentlicht.
Gelsenkirchen, am 8. August 2024 St. Augustinus Kindergarten GmbH, Gelsenkirchen Susanne Minten, Geschäftsführerin Hendrik Nordholt, Geschäftsführer Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der St. Augustinus Kindergarten GmbH am 06. November 2024TOP 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Auf die Empfehlung des Aufsichtsrates vom 26.08.2024 billigt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und stellt diesen einstimmig fest. TOP 5 Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses Die Gesellschafterversammlung beschließt auf die Empfehlung des Aufsichtsrates einstimmig und ohne Enthaltung, den Gewinn des Jahres 2023 in Höhe von 23.235,98 € auf das Jahr 2024 zu übertragen.
Gelsenkirchen, 28.11.2024 gez. Peter Cosanne, Vorsitzender der Gesellschafterversammlungen gez. Klaus Wittka, Protokollführer |
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