Strasburger
Baugesellschaft mbH
Groß
Spiegelberg
(vormals: Strasburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
116.826,94 |
124.403,63 |
| I.
Sachanlagen |
2.007,00 |
5.508,00 |
| II.
Finanzanlagen |
114.819,94 |
118.895,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
544.964,79 |
549.337,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.403,95 |
74.308,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
67.423,29 |
70.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
471.560,84 |
475.029,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
121,11 |
987,21 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
81.973,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
743.886,12 |
674.728,68 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
742.344,99 |
668.725,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
153.387,56 |
153.387,56 |
| II.
Kapitalrücklage |
961.891,98 |
971.891,98 |
| III.
Verlustvortrag |
456.554,43 |
415.253,67 |
| IV.
Jahresüberschuss |
83.619,88 |
-41.300,76 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
5.031,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
741,13 |
972,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
741,13 |
972,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
743.886,12 |
674.728,68 |
Anhang
1. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Strasburger Baugesellschaft
mbH
zum 31. Dezember 2011 wurde auf der Grundlage
der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§§326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften
(§ 267 HGB). Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber
dem Vorjahr.
Ausweis in der Bilanz
Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des "
249 HGB und Rechungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst, wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinn sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Ausweis im Anhang
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und
GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende
Sachverhalte vorliegen.
2. Vorjahresabschluss, Bestandsnachweise
Vorjahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Vorjahres wurde
von der Gesellschafterversammlung genehmigt und
festgestellt. Er bildet die Grundlage für das
Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Berichtsjahres.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde aus
dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern
für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren sowie den
sonstigen Bilanzunterlagen mit Hilfe eines
Hauptabschlussübersichtsprogrammes EDV-gestützt
entwickelt.
Bestandsnachweise
Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt.
Das im Anlagespiegel aufgeführte Inventar wurde
nicht auf Vollständigkeit geprüft.
Zu- und Abgänge sind lückenlos durch
Eingangs- und Ausgangsrechnungen belegt.
Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten
nachgewiesen.
Die Geldbestände sind aus
Kontenstandsmitteilungen ersichtlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet und belegmäßig
nachgewiesen.
Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch
Kontostandsmitteilungen der Banken nachgewiesen.
3. Ansatz und Bewertung
Erläuterungen zur Bilanz
Sachanlagen
Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten aktiviert.
Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln
zuzuordnenden Anschaffungsnebenkosten und
nachträglichen Anschaffungskosten.
Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.
Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv nach
Maßgabe der steuerlich zulässigen Sätze
vorgenommen. Soweit erforderlich sind die niedrigen
beizulegenden Werte angesetzt worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde
vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein
Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung
nach § 6 Abs. 2a wurden auch für die
Handelsbilanz angewandt.
Übrige Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.
Dem strengen Niederstwertprinzip wurde Rechnung getragen.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen 67.423,29 Euro.
Kassenbestand
Der Kassenbestand wurde zum Nennwert am
Bilanzstichtag ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt. Die Pensionsrückstellungen betragen
Euro 0,00.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
4. Sonstige Angaben
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt 153.387,56 Euro.
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr Martin Schäfer bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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