WS Gear Dynamics GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Erben seit 11.10.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GES GmbHRheinstettenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhangsonstige BerichtsbestandteileAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der GES GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden nach den Vorschriften der § 266 Abs. 1 HGB und § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenkostenverfahren) gegliedert. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet: Beteiligungen zu Anschaffungskosten Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Ausleihungen zum Nennwert Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, einzeln bewertet und mit ihrem Nennwert nach § 253 (1) HGB angesetzt. Geleistete Sonderzahlungen sowie andere abzugrenzende Posten werden mit ihrem Restwert nach § 250 Abs. 1 HGB unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Steuerrückstellungen die sich aufgrund eines Jahresüberschusses ergeben, werden nach § 249 Abs. 1 HGB in zutreffender Höhe gebildet und betreffen die noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet (§ 294 Abs. 1 HGB). Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt (§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die erforderlichen Angaben der Geschäftsführung sowie die notwendigen Berechnungsgrundlagen liegen mir vor. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst erschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nach dem Wahlrecht des neuen BilMoG zu Anschaffungskosten bewertet und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sonstige Angaben Nach § 285 Nr. 6 HGB ist das Jahresergebnis für 2012 durch Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von insgesamt 6.800,01 Euro belastet worden. Davon entfallen 2.927,00 Euro auf die Auflösung von latenten Steuern. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber den Gesellschaftern in Form von kurzfristigen Kreditverträgen von 3.290,94 Euro. Ergangene Bescheide der Finanzbehörden und der Gemeindeverwaltungen sind berücksichtigt. Buchungsvorgänge in ausländischer Währung werden mit dem aktuellen, im Bundessteuerblatt veröffentlichten, Umrechnungskurs bewertet und in Euro gebucht. Das Stichtagprinzip wurde beachtet. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Holger Erben Auf den Ausweis der Gesamtbezüge der in § 285 Nr. 9 a und b HGB bezeichneten Personen wurde nach § 288 HGB verzichtet. Ansonsten verweist die Gesellschaft auf die weiteren größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB. Soweit dieser Anhang keine Angaben über Sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB betreffende Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Rheinstetten, den 09. Oktober 2013 Holger Erben, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2013 festgestellt. |
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