Frisör- und Barbiersalons
Friseursalon Braun GmbHLiquidiert
67433 Neustadt an der Weinstraße, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Monika Braun seit 6.10.2005 | Geschäftsführer |
Helmut Braun seit 6.10.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Friseursalon Braun GmbHNeustadt/Wstr.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
2. Anhang2.1 Allgemeine Angaben Einordnung der Gesellschaft Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 (1) HGB. Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt. 2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze a) Gliederung Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des 3. Buches des HGB §§ 264 ff erstellt. Dabei wurden die Gliederungsvorschriften § 265 HGB für die Bilanz und § 275 (2) HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung für die "große" Kapitalgesellschaft beachtet. Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften wurde verzichtet. Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung stimmen mit denen des Vorjahres überein. b) Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Gliederungsschemata Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen. c) Bewertung Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum 31. Dezember 2009 wurden unverändert übernommen. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31.12.2010 entspricht den Vorschriften der §§ 252- 255 HGB. 2.3 Durchführung der Bewertung Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde wie folgt durchgeführt, beim: a) Anlagevermögen Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach gleichen Grundsätzen linear bzw. degressiv und mit den entsprechenden AfA-Sätzen nach § 7 Abs.1 u. 2 EStG bemessen. Dabei wurden die Abschreibungen so bemessen, dass im Jahr der Anschaffung oder Herstellung die jeweiligen Abschreibungen nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate angesetzt wurde (pro rata temporis). Für Anlagegüter bei denen die Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen. b) Umlaufvermögen - Vorräte Die vorhandenen Waren- und Materialvorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 3 HGB). Die Geschäftsführer versichern, dass niedrigere Werte, als die angesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nicht erkennbar waren. c) Umlaufvermögen - Forderungen Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer Einbringlichkeit bewertet. Wertberichtigungen waren sowohl für einzelne Forderungen als auch für das allgemeine Ausfallwagnis nicht zu bilden. d) Umlaufvermögen - andere Gegenstände Die Ansprüche der Gesellschaft aus Forderungen an den Gesellschafter und den Geschäftsführer und die fälligen Ansprüche gegen andere, sind voll einbringlich und mit ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet. e) Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen mit dem Inventurergebnis überein. Die Guthaben bei Kreditinstituten stimmen mit den Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken überein. Sie bestehen ausschließlich bei inländischen Instituten. f) Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u. 2. HGB) beinhalten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand und auf der Passivseit Einnahmen soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind. g) Fremdkapital und Rückstellungen Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) bewertet.Von Kreditinstituten wurden keine Kredite eingeräumt. Die gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt. Gleiches gilt für die Aufwandsrückstellungen. h) Eigenkapital gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital = Stammkapital Euro 25.000,00 ist voll einbezahlt. Gewinn- und Verlustvortrag Den bis zum 31. Dezember 2009 gebildeten anderen Gewinnrücklagen in Höhe von € 39.093,45 wurden zum 31. Dezember 2010 der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 12.160,34 entnommen. Die gebildeten Gewinnrücklage am 31. Dezember 2010 beträgt somit € 26.933,11. Ein Steuerguthaben i. S. des § 37 Abs. 1 KStG besteht nicht. 2.4 Angaben nach § 285 HGB a) Geschäftsführung Zum Geschäftsführer sind die Friseurmeister Monika Braun und Helmut Braun, Edesheim bestellt. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff. 9 Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB. c) Besicherung und Fälligkeiten der Verbindlichkeiten Ziff. 1 Mangels Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besteht kein Besicherungsbedarf. e) Anzahl der Mitarbeiter, Ziff. 7 Die anzurechnende Beschäftigtenzahl i. S. § 267 Abs. 1 Ziff. 3 HGB beträgt am Abschlussstichtag 16. Diese Zahl entspricht auch den Verhältnissen an den Quartalsenden. 3. Erläuterungsteil 3.1 Rechtliche Verhältnisse 3.1.1 Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr Die Gesellschaft ist am 20. Januar 2003 mit Urkunde des Notars Gerd Holland, mit Amtssitz in Bad Dürkheim, gegründet worden. Sie hat ihre Tätigkeit am 01.01.2003 aufgenommen. Sie betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der Firma Friseursalon Braun GmbH und hat ihren Sitz in 67433 Neustadt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen, unter der Nr. 42805 eingetragen. Das Geschäftsjahr 2010 umfasst die Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010. 3.1.2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Friseursalons, sowie aller Geschäfte und Tätigkeiten, die mittelbar und unmittelbar dem Geschäftszweck dienen. 3.1.3 Stammkapital und Beteiligte Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.000,00. Am Abschlussstichtag sind daran beteiligt: Frau Monika Braun, Friseurmeisterin mit 50% = € 12.500,00, Herr Helmut Braun, Friseurmeister mit 50% = € 12.500,00. Die Einlagen sind in voller Höhe geleistet. 3.1.4 Organe Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Geschäftsführer Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer unabhängig von der Zahl der bestellten Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens und der Doppelvertretung) befreien. Während des Wirtschaftsjahres 2010 waren Frau Monika Braun, wohnhaft in 67483, Edesheim und Herr Helmut Braun, wohnhaft in 67483, Edesheim zu Geschäftsführern bestellt. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3.1.5 Jahresabschluss und Prüfung Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der Gesellschafterversammlung zur Feststellung binnen zweier Monate nach Erstellung zur Beschlussfassung und Feststellung vorzulegen. Ergebnisverwendung Über die Ergebnisverwendung wird in der Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der Geschäftsführer kann bei Erstellung der Jahresabschlüsse Vorschläge zur Ergebnisverwendung machen und diese gemäß § 278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen. 3.1.6 Satzung Die Satzung der Gesellschaft sieht neben den gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu Handlungen der Geschäftsführer vor. 3.1.7 Verbundene Unternehmen Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres bestand keine direkte Verbindung zu einem anderen Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 2 HGB. 3.1.8 Unternehmen mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen beteiligt. Verbindungen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB bestehen nicht. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2011 festgestellt. |
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