EUROPIN Germany GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ana Niculina Geiger seit 28.6.2021 | Prokura |
Waltraud Höhn seit 27.5.2019 | Prokura |
Wioleta Magdalena Kaleta seit 8.5.2019 | Prokura |
Rainer Wiegmann seit 8.5.2019 | Prokura |
Andreas Wolfgang Schwalb seit 12.1.2005 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Acti-Med AktiengesellschaftFreiensteinauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Angaben zur Firma Die ACTI-MED Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in 36399 Freiensteinau und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Gießen (Reg.Nr. HRB 5765). I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. AnteilsbesitzDie Angaben unterbleiben, weil sie für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach § 286 Abs. 3 HGB i.V.m. § 264 Abs. 2 HGB von untergeordneter Bedeutung sind. III. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. IV. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen in Anlehnung an steuerrechtliche Vorschriften vorgenommen und unverändert fortgeführt. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR850,00) wurden gemäß §6Abs.6(2) Satz1EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Der Wert dieser steuerlichen Abschreibung beträgt im Abschlussjahr €24.826,11 und stellt im Verhältnis zum Gesamtvermögen eine zu vernachlässigende Größe dar. Daher wurde hier keine zu steuerlichen Ansatzvorschriften abweichende Bewertung durchgeführt. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR150,00 und €1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und mit einem Fünftel abgeschrieben. Tatsächliche Abgänge werden gem. steuerlichen Vorschriften erst nach dem fünften Jahr als Abgang behandelt. Dies betrifft ausschließlich Wirtschaftsgüter, die vor dem Jahr 2010 angeschafft wurden. 3. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Notwendige Gemeinkosten sind in die Bewertung mit eingeflossen. 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an, bzw. waren von absolut untergeordneter Bedeutung. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. PensionsrückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. V. WährungsumrechnungSoweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei wurde das Imparitätsprinzip berücksichtigt. VI. BetriebsaufspaltungDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Eine Betriebsaufspaltung liegt nicht vor. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzSoweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art.24Abs.6EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich. Die Gesellschaft hat bis zum Bilanzstichtag 88.250 Stückaktien im Nennbetrag von €1,00 pro Aktie ausgegeben. Die Rücklagen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt H. des Anhangs dargestellten Rücklagenspiegel zusammen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt I. des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen. Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Am Abschlussstichtag besteht eine gesamtschuldnerische Haftung im Zusammenhang mit einem durch die Tochtergesellschaft eingegangenem Darlehen in Höhe von €400.000,00. Mit der Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, da die Tochtergesellschaft zu 100% ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Es erfolgt ein regelmäßiges Reporting der wesentlichen Aktivitäten durch die Tochtergesellschaft. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungAußerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen. In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR83.123,74 enthalten.
D. Sonstige AngabenDie Gesellschaft hat im Berichtsjahr 73 gewerbliche, 38 kaufmännische Arbeitnehmer und 1 Auszubildende(r) beschäftigt. Die handelsrechtlichen Wertansätze entsprechen den steuerlichen Wertansätzen. Einzelne Wertunterschiede sind von untergeordneter Bedeutung. E. Ergänzende Angaben(1) Vorstand
(2) Aufsichtsrat
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet. F. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
G. Forderungsspiegel
H. Rücklagenspiegel
I. RückstellungsspiegelJ.
K. Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch persönliche Bürgschaften durch Hr. A. Schwalb, Grundschulden auf das Produktions- und Bürogebäudeund Sicherungsübereignungen besichert. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.3.2020. |
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