KOPOS
ELEKTRO GmbH
Volkach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.289,00 |
9.020,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.287,00 |
9.018,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
252.278,55 |
292.953,20 |
| I.
Vorräte |
113.230,11 |
107.814,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.792,91 |
115.182,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.255,53 |
69.955,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.660,00 |
9.436,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
124.514,57 |
607.909,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
402.742,12 |
919.318,66 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.550.000,00 |
1.000.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
1.699.514,57 |
1.632.909,46 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
124.514,57 |
607.909,46 |
| B.
Rückstellungen |
19.627,90 |
16.575,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
383.114,22 |
902.742,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
402.742,12 |
919.318,66 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der KOPOS ELEKTRO GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 267 i.V.m. §§ 266 Abs. 1, 274a,
276 und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: KOPOS ELEKTRO GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Volkach
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Würzburg
Register-Nr.: 11331
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 250,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten wurde in die
Handelsbilanz übernommen, da er von untergeordneter
wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu ihren
Anschaffungskosten angesetzt und wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,9% auf den
nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzverlust ein Verlustvortrag von EUR
1.632.909,46 einbezogen.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 weist einen "Nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von EUR 124.514,57
aus.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Nach Angabe der
Geschäftsführung liegen qualifizierte
Rangrücktrittsvereinbarung vor.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 383.114,22
(Vorjahr: EUR 902.742,73).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 57.049,46
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 8.
UNTERZEICHNUNG
DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31.12.2018
Volkach, den 15.04.2019
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2019 festgestellt.
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