ais GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Werbeagenturen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Sascha Hauff seit 10.1.2005 | Geschäftsführer |
Carmen Sabine Hauff-Grimm seit 10.1.2005 | Geschäftsführer |
Walter Hauff seit 16.7.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Highlights Communication GmbHAufgelöst | 50.00% |
Public Media GmbHAufgelöst | 30.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hauff Verlag GmbHKauferingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2009 Fassung für OffenlegungszweckeHauff Verlag GmbH, Kaufering1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1. Vorbemerkung Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vorschriften des Steuerrechts aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, insbesondere gemäß §§ 265, 266 und 275 HGB gegliedert. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge bei Mobilien werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Bei beweglichen Anlagegegenständen wird auf Zugänge die Abschreibung pro rata temporis angewandt. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2 a EStG gebildet, der gleichmäßig, auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird. Bewegliche Anlagegegenstände bis zu einem Wert von 150,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 410,00 € nicht übersteigt, wird analog der steuerlichen Handhabung in R 5.5 Abs. 1 EStR als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt; wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge liegen nicht vor. 2. Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Anlagevermögen Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten. Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 105 T€ (Vj. 352 T€). 2.3 Gezeichnetes Kapital Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 160.000,00 € ist voll einbezahlt. 2.4 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personal und Prüfungs- und Beratungskosten. 2.5 Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten valutieren innerhalb eines Jahres. 3. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag zum 31.12.2008 keine besonderen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. 4. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet. 5. Sonstige Angaben 5.1 Unternehmensorgane
5.2 Lagebericht Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt. 5.3 Ergebnisverwendungsvorschlag Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. HGB verzichtet.
Kaufering, 10. Februar 2010 gez. Walter Hauff gez. Carmen Sabine Hauff-Grimm gez. Oliver Sascha Hauff |
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