dentapearl gmbh
Nürnberger Straße 72, 95448 Bayreuth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Schneider seit 23.9.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
dentapearl gmbhBayreuthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft beachtet außerdem die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung, wie sie durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geändert wurden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind. Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Absetzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte pro rata temporis. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 250 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden in ausreichendem Umfang gebildet. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung: Verbindlichkeiten
Bayreuth, den 31.03.2025 gez. Joachim Schneider, Geschäftsführer
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