RDH Verwaltungs-GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 244573
Eingetragen
10.11.1998
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin bei der Rolf de Homont GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Böblingen

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

RDH Verwaltungs- GmbH

Böblingen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

BILANZ zum 31. Dezember 2006

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
1. Finanzanlagen 8.138,28 5.266,36
B. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 304,12 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.380,93 29.685,05 30.584,94
37.823,33 35.851,30

PASSIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 9.212,45 7.966,50
III. Jahresüberschuss 1.861,29 1.245,95
B. Rückstellungen 1.185,00 1.074,26
37.823,33 35.851,30

A. Rechtliche Verhältnisse

Tz 1

A. Rechtliche Verhältnisse

1. Firma:

 

RDH Verwaltungs-GmbH

2. Anschrift:

 

Schwabstraße 67; 71032 Böblingen

3. Sitz:

 

71032 Böblingen

4. Rechtsform:

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

5. Gesellschaftsvertrag:

 

vom 02. Oktober 1998

6. Handelsregister:

 

Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 244573

7. Gegenstand des Unternehmens:

 

Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Rolf de Homont GmbH u. Co. KG, Böblingen, und Übernahme der Geschäftsführung

8. Geschäftsjahr:

 

Kalenderjahr

9. Stammkapital: EUR 25.564,59 (voll einbezahlt)

EUR %
Herr Rolf de Homont 19.173,45 75,0
Herr Michael de Homont 6.391,14 25,0
25.564,59 100,0

10. Geschäftsführung:

 

Die Geschäftsführung erfolgt durch die Herren Rolf de Homont und Michael de Homont.

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

(Eintragung am 10. November 1998, HRB-Nr. 4573, AG Böblingen)

11. Vorjahresabschluss:

 

Der Vorjahresabschluss wurde am 28. April 2006 festgestellt und damit genehmigt. Die Geschäftsführer wurden entlastet.

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Geschäftstätigkeit im Jahre 2006 beschränkt sich in der Komplementärstellung und Geschäftsführung für die Rolf de Homont GmbH u. Co. KG, Böblingen. Hierfür erhielt die RDH Verwaltungs-GmbH im Jahre 2006 eine angemessene Haftungsvergütung (10 % von EUR 25.564,59).

Für die Jahre 2001 - 2004 fand am 28.09.2005 eine Betriebsprüfung statt, die zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Die Position Finanzanlagen entwickelte sich wie folgt:

Anschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Buchrestwert 31.12.2006
EUR
1 Beteiligungen 1,00 0,00 0,00 1,00
2 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.265,36 2.871,92 0,00 8.137,28
5.266,36 2.871,92 0,00 8.138,28

Für die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Rolf de Homont GmbH u. Co. KG, Böblingen, wurde ein Merkposten von EUR 1,00 bei der Position Finanzanlagen ausgewiesen (vgl. Tz 2).

Das voraussichtliche Steuersoll 2006 nach Abzug der Vorauszahlungen wurde der Steuerrückstellung zugeführt (vgl. Tz 9).

Rechnungsabgrenzungsposten i. S. v. § 250 HGB waren keine auszuweisen.

Außerplanmäßige Abschreibungen und Abschreibungen im Rahmen vernünftige kaufmännischer Schätzung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Umlaufvermögens sind nicht angefallen.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Eine Gewerbesteuerschuld entsteht nicht. (Verlustvortrag i. H. v. EUR 5.523,00)

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