RDH Verwaltungs-GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RDH Verwaltungs- GmbHBöblingenJahresabschluss zum 31. Dezember 2006BILANZ zum 31. Dezember 2006AKTIVA
A. Rechtliche Verhältnisse Tz 1 A. Rechtliche Verhältnisse 1. Firma:
2. Anschrift:
3. Sitz:
4. Rechtsform:
5. Gesellschaftsvertrag:
6. Handelsregister:
7. Gegenstand des Unternehmens:
8. Geschäftsjahr:
9. Stammkapital: EUR 25.564,59 (voll einbezahlt)
10. Geschäftsführung:
11. Vorjahresabschluss:
AnhangAllgemeine AngabenDie Geschäftstätigkeit im Jahre 2006 beschränkt sich in der Komplementärstellung und Geschäftsführung für die Rolf de Homont GmbH u. Co. KG, Böblingen. Hierfür erhielt die RDH Verwaltungs-GmbH im Jahre 2006 eine angemessene Haftungsvergütung (10 % von EUR 25.564,59). Für die Jahre 2001 - 2004 fand am 28.09.2005 eine Betriebsprüfung statt, die zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Position Finanzanlagen entwickelte sich wie folgt:
Für die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Rolf de Homont GmbH u. Co. KG, Böblingen, wurde ein Merkposten von EUR 1,00 bei der Position Finanzanlagen ausgewiesen (vgl. Tz 2). Das voraussichtliche Steuersoll 2006 nach Abzug der Vorauszahlungen wurde der Steuerrückstellung zugeführt (vgl. Tz 9). Rechnungsabgrenzungsposten i. S. v. § 250 HGB waren keine auszuweisen. Außerplanmäßige Abschreibungen und Abschreibungen im Rahmen vernünftige kaufmännischer Schätzung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Umlaufvermögens sind nicht angefallen. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind im Geschäftsjahr nicht angefallen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine Gewerbesteuerschuld entsteht nicht. (Verlustvortrag i. H. v. EUR 5.523,00) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen