VENPOWER
GmbH
Rüthnick
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.281.201,80 |
4.239.636,63 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.594.569,80 |
2.285.904,38 |
| II.
Sachanlagen |
1.686.632,00 |
1.953.732,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
226.309,22 |
546.849,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.658,99 |
502.513,58 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
202.650,23 |
44.335,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.740,64 |
10.987,86 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
114.497,85 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.637.749,51 |
4.797.473,80 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
2.182,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
70.650,00 |
70.650,00 |
| II.
Verlustvortrag |
68.467,16 |
449.080,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
116.680,69 |
-380.613,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
114.497,85 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
6.433,00 |
5.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.631.316,51 |
4.789.790,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.637.749,51 |
4.797.473,80 |
Anhang
VENPOWER GmbH
Rüthnick
für das Geschäftsjahr 2017
1.
Allgemeine Angaben
Die VENPOWER GmbH hat ihren Sitz in Rüthnick und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Neuruppin, Register-Nr. HRB 8612 NP.
Die VENPOWER GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Von den ihr eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB und des
GmbHG sowie unter Beachtung der Vorschriften des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
vorgenommen. Die Fortführungsannahme ergibt sich aus
der finanziellen Unterstützung eines
Geschäftspartners.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den
Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben.
Vom Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB, selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz
aufzunehmen, wurde Gebrauch gemacht. Als Herstellungskosten
wurden die bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen
angesetzt, § 255 Abs. 2a HGB.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und dem
tatsächlichen Werteverzehr der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis EUR 410 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle am
Abschlussstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß
§ 250 HGB ausgewiesen.
3.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
3.1
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten von TEUR 4.631 (Vorjahr: TEUR
4.790) sind innerhalb eines Jahres fällig.
Von den Verbindlichkeiten sind am Abschlussstichtag
insgesamt TEUR 4.415 durch Sicherungsübereignung von
Patentrechten sowie des gesamten Anlagevermögens
gesichert.
3.2
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden am
Abschlussstichtag Verbindlichkeiten von TEUR 485 (Vorjahr:
TEUR 485), die unter den sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesen sind.
4.
Sonstige Angaben
4.1
Ausschüttungssperre
Auf Grund angesetzter selbst geschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens besteht gemäß § 268
Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre von 2.581.
4.2
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
13.
Rüthnick, 22. Januar 2019
VENPOWER GmbH, Rüthnick
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Peter Hein
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2019 festgestellt.
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