ISF
Engineering GmbH & Co. KG
(vormals:
Rachner Maschinenbau GmbH & Co. KG)
Erdweg,
Ortsteil Kleinberghofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
976.942,00 |
1.123.354,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
314.986,00 |
275.969,00 |
| II.
Sachanlagen |
661.956,00 |
847.385,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
493.466,70 |
544.192,29 |
| I.
Vorräte |
310.946,41 |
469.717,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
180.877,60 |
73.501,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.642,69 |
973,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
73.126,15 |
52.904,80 |
| D.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
328.911,37 |
105.392,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.872.446,22 |
1.825.843,97 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Rückstellungen |
33.560,00 |
29.700,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
1.838.886,22 |
1.796.143,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.872.446,22 |
1.825.843,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
& Co. im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung
mit § 264 a HGB.
Der Jahresabschluß für das Wirtschaftsjahr
01.01.2011 bis 31.12.2011 wurde gemäß den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kaufleute §§ 242 ff. HGB und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses §§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft wurde am
04.02.2008 gegründet.
Die Gesellschaft ist überschuldet, vom
Geschäftsführer wurde eine positive
Fortführungsprognose erstellt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß der Firma ISF Engineering
GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften war die Regelung des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im einzelnen ist zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
folgendes zu berichten:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. zu Herstellungskosten zuzüglich
aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten angesetzt
und um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis oder auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die Bewertung unfertiger Leistungen erfolgt zu
Herstellungskosen unter Beachtung der verlustfreien
Bewertung.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Nominalwerten
angesetzt und bewertet.
Einzelwertberichtigungen als auch eine
Pauschalwertberichtigung war nicht notwendig.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgte mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag wurden,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Die
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Der Dotierung wurden die
voraussichtlichen Verpflichtungen bzw. Kosten zugrunde
gelegt.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Rückzahlungsbetrag.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Bankverbindlichkeiten (Kredite) haben im
wesentlichen eine Laufzeit von über fünf Jahre.
Dies sonstigen Verbindlichkeiten sind im wesentlichen
innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter betragen 1.248 T€.
Haftungsverhältnisse
Am Abschlußstichtag liegen weder
Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz
ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB vor.
Persönlich haftender Gesellschafter der ISF
Engineering GmbH & Co. KG ist die ISF Verwaltungs GmbH
mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 €.
Sonstige Angaben
Im Jahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung
der Gesellschaft durch die ISF Verwaltungs GmbH, vertreten
durch deren Geschäftsführer Herrn Ingo Fischer,
Maschinenbauingenieur (FH).
gez. Ingo Fischer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2012 festgestellt.
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