CARUS Bau GmbHLiquidiert

49661 Cloppenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 201758
Eingetragen
30.10.2007
Branche
Bauträger für WohngebäudeArchitekturbüros für HochbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
Planung und Errichtung von Mehr- und Einfamilienhäusern, wobei die Errichtung der Bauvorhaben ausschließlich durch Subunternehmen durchgeführt wird

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

24.800 €
99.20%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CARUS Bau GmbH

Cloppenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.027,00

1.423,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

10.263,40

14.775,71

II. Guthaben bei Kreditinstituten

8.312,40

21.773,37

Summe Aktiva

19.602,80

37.972,08



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Ausstehende Einlagen

-12.500,00

-12.500,00

III. Bílanzgewinn

3.471,61

3.071,86

B. Rückstellungen

3.424,46

19.729,47

C. Verbindlichkeiten

206,73

2.670,75

Summe Passiva

19.602,80

37.972,08

ANHANG



A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

I. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der CARUS Bau GmbH wurde nach den für Kapitalgesellschaften i. S. § 267 Abs. 1 HGB geltenden Vorschriften aufgestellt.


Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte erstmalig die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nach Maßgabe des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (Artikel 66 ff. EGHGB). Die Gesellschaft hat von den Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten gem. Artikel 67 EGHGB für die Zahlen bzw. Bilanzposten der Vorjahre Gebrauch gemacht. Unnter entsprechender Anwendung des Wahlrechts gem. Artikel 67 Abs. 8 EGHGB sind die Vorjahreszahlen / -vergleichswerte nicht angepasst worden. Insoweit sind die Grundsätze der Bewertungsmethoden- / Darstellungs-stetigkeit und auch der Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr durch die erstmalige Anwendung des BilMoG außer Kraft gesetzt.

Forderungen und / oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going concern) gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen worden, da weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten dem entgegenstehen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wird teilweise Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- / oder Herstellungskosten (AK / HK) und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- / oder Herstellungskosten ≤ 150 Euro werden im Jahre ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- / oder Herstellungskosten ≥ 150 Euro bis 410 Euro werden im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- / oder Herstellungskosten ≥ 410 Euro werden unter Berücksichtigung betriebsgewöhnlicher Nutzungszeiten und des tatsächlichen Nutzungsverlaufs planmäßig abgeschrieben.


Finanzanlagen werden ggf. mit den Anschaffungskosten bilanziert und soweit notwendig, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.


Unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen werden ggf. zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten). Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert zum Bilanzstichtag bewertet worden.

Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalbetrag des abzugrenzenden Aufwandes bzw. Ertrages bilanziert und bewertet.

Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr werden ggf. gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

B. Angaben zur Bilanz


I. A K T I V A

Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.


II. P A S S I V A

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.


C. Weitere Angaben


I. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht.

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

III. Organe

Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010:

Herr Rainer Otten, Cloppenburg

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den einschränkenden Vorschriften des § 181 BGB befreit.

Cloppenburg, im März 2012

 

gez. Rainer Otten

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.04.2012

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