Rheinisch-Westfälische Packungs- und Bourlet-Fabrik
Heinz Barry GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92,00 |
176,00 |
| I.
Sachanlagen |
92,00 |
176,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.649,98 |
47.805,54 |
| I.
Vorräte |
14.520,00 |
17.417,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.023,68 |
12.550,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.106,30 |
17.837,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.741,98 |
47.981,54 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.604,91 |
21.825,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
9.040,32 |
-13.738,63 |
| davon
Verlustvortrag |
13.740,91 |
25.278,11 |
| B.
Rückstellungen |
8.335,05 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.802,02 |
24.355,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.802,02 |
24.355,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.741,98 |
47.981,54 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis
31. Dezember 2012
1. Allgemeines
Die Rheinisch-Westfälische Packungs- und
Bourlet-Fabrik Heinz Barry GmbH ist nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches eine kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
(§§ 274a und 276 HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften genutzt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Das nicht abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich linearer
Abschreibungen entsprechend der ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist gemäß §
272 (1) HGB mit dem Nennbetrag angesetzt.
Eine Bildung von latenten Steuern gemäß
§ 249 HGB war nicht vorzunehmen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern besteht eine
Verbindlichkeit. Der Saldo laut Bilanz weist zum 31.12.2012
ein Betrag in Höhe von Euro 3.981,52 aus.
4. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
5. Leitungsorgane
Herr Jochen Barry ist zum Geschäftsführer
bestellt.
Köln, 11. Dezember 2013
Rheinisch-Westfälische Packungs- und
Bourlet-Fabrik Heinz Barry GmbH
Jochen Barry
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2013 festgestellt.
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