Best of Beer & Beverages GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Getränken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DBAG Jupiter Investment SARL | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netzkontor GmbH (vormals: NKG Jupiter GmbH)Hamburg (vormals: Flensburg)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2023
1) Jahresergebnis des Geschäftsjahres vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022
2) Jahresergebnis nach Ergebnisabführung
3) Jahresergebnis des Geschäftsjahres vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Netzkontor GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Netzkontor GmbH, Hamburg, (bis 9. Mai 2023: NKG Jupiter GmbH, Flensburg) und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Netzkontor GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 28. Oktober 2024 KPMG
Nikolaus Schadeck, Wirtschaftsprüfer Ertan Kurt, Wirtschaftsprüfer Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG zum KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023(AMTSGERICHT HAMBURG - HRB 183104)A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Angewandte Vorschriften Der Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts für Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) aufgestellt. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Der Konzernabschluss wurde 2021 erstmalig aufgestellt. Das Vorjahr (2022) stellt das erste volle Geschäftsjahr dar. 2. Konsolidierungskreis a) Unternehmen, bei denen die Netzkontor GmbH, Hamburg die einheitliche Leitung ausübt, weil sie direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist oder weil diese Unternehmen in eine einheitliche Geschäftspolitik integriert waren, wurden in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung gemäß §§ 300 ff. HGB einbezogen. Diese sind in Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt. Folgende wesentliche Entwicklungen des Konsolidierungskreises ergaben sich im Geschäftsjahr 2023: Im August 2023 wurde die KaDu Kai Dunkel Fernmeldemontagen GmbH, Berlin, auf die SSF Telekommunikations- Management GmbH, Berlin, rückwirkend zum 1. Januar 2023 verschmolzen. Im August 2023 wurde die IMT Telecom Berlin GmbH, Berlin, auf die IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH, Berlin, rückwirkend zum 1. Januar 2023 verschmolzen. Im Oktober 2023 wurde die BFE Nachrichtentechnik GmbH, Leipzig, rückwirkend zum 01. April 2023 auf die Kabel- Leitungs und Umweltprojektbau GmbH, Schöneck, und Elektronik Hammer GmbH, Grimma, aufgespalten. Im August 2023 wurde die KVS Kraftfahrzeug- Vertriebs- Service GmbH, Wilhelmshaven, rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf die Adams Network Engineering GmbH, Büttelborn, verschmolzen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Adams Network Engineering GmbH, Büttelborn, inkl. der KVS Kraftfahrzeug- Vetriebs- Service GmbH, Wilhelmshaven, gekauft. Die Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2023 erstmalig konsolidiert. b.) Aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht einbezogene Unternehmen Auf die Einbeziehung der Anteile an der nachstehend aufgeführten Gesellschaft wird mit Verweis auf § 296 Abs. 2 HGB aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns verzichtet.
Für die o.g. Beteiligung wurde die Befreiungsvorschrift des § 296 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen, da die Gesellschaft aus Konzernsicht lediglich unwesentliche Umsatzerlöse erzielt. 3. Stichtag des Konzernabschlusses, abweichende Geschäftsjahre Der Stichtag des Konzernabschlusses sowie sämtlicher Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften ist der 31. Dezember 2023. Die einbezogenen Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, also ab dem Zeitpunkt zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. 4. Konsolidierungsmethoden Zum 31. Dezember 2023 stellt die Netzkontor GmbH, Hamburg, einen Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern- Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalspiegel sowie Konzernanhang und einen Konzernlagebericht auf. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode. Der Ansatz des neubewerteten Eigenkapitals erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 HGB mit dem Betrag, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung entspricht. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Umsätze sowie andere konzerninterne Erträge und Aufwendungen wurden eliminiert. Für die einbezogenen Konzernunternehmen bestehen einheitliche Ausweis-, Bewertungs- und Gliederungsrichtlinien für die Bilanzierung. Bei Abweichungen von den einheitlichen Gliederungs- oder Bewertungsvorschriften wurden entsprechende Umgliederungen oder Umbewertungen vorgenommen. 5. Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung Der Geschäfts- oder Firmenwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung hat sich im Jahr 2023 aufgrund der getätigten Unternehmenserwerbe von EUR 189,2 Mio auf EUR 214,0 Mio erhöht. Der Nettobuchwert beträgt aufgrund der Abschreibung des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 EUR 169.9 Mio (i. Vj. EUR 165,9 Mio). Die Firmenwerte werden über 10 Jahre abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. 6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Soweit die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Einzelbilanzen von den Grundsätzen des Konzerns abweichen, wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Selbst geschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte wurden mit den Herstellungskosten ohne Einbeziehung der Verwaltungskosten und ohne Fremdkapitalzinsen aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren linear pro rata temporis abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für aktivierte Eigenleistungen entspricht dem Zeitraum, in dem voraussichtlich Erlöse erzielt werden. Die entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von 10 Jahren planmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. Soweit erforderlich wurde eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich linearer planmäßiger Abschreibungen über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Als Grundlage wurden die steuerlichen AfA- Tabellen herangezogen, wobei sich im Wesentlichen an den Höchstsätzen orientiert wurde. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert lag, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst. Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus Materialkosten, Fertigungskosten und den Sonderkosten der Fertigung. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden, so weit wie möglich, offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig, wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgte für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden, aufgrund des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos, Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich zur Erfüllung dieser dienen, verrechnet. Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten auf Basis der © RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck, dabei wurde die Projected Unit Credit Methode unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen angewandt. Als Rechnungszinsfuß für die Handelsbilanz wurden 1,82 % p.a. angesetzt. Dieser Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB zum 31.12.2023. Hierbei handelt es sich um den durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt EUR 32.979,00 (Vorjahr EUR 41.638,00). Dieser Betrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Pensionsrückstellung wurde mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe von EUR 973.455,00 angesetzt, gem. § 246 Abs. 2 HGB mit dem Vermögensgegenstand in Höhe von EUR 395.830,39 saldiert und in Höhe von EUR 577.657,61 als Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände entsprechen dem Bilanzansatz. Steuerrückstellungen sind wurden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie wurden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages werden Preis- und Kostensteigerungen, soweit notwendig, entsprechend berücksichtigt. Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist als Anlage 2 zum Konzernanhang beigefügt. 2. Vorratsvermögen Die Vorräte in Höhe von TEUR 17.498 (TEUR15.041) bestehen im Wesentlichen aus unfertigen Leistungen in Höhe TEUR 14.672 (TEUR 12.942), die aus langfristigen Projekten resultieren. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Aktive Rechnungsabgrenzung Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Leasing-Sonderzahlungen, Mietvorauszahlungen, Lizenzgebühren sowie Zahlungen für Service- und Wartungsverträge und Zinsen. 5. Konzerneigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr ist i im Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personal in Höhe von TEUR 4.053 (TEUR 3.060) - Urlaubsrückstellungen und Tantieme - sowie Rückstellungen für Prüfungskosten in Höhe von TEUR 674 (TEUR 390). 7. Verbindlichkeiten Für die Akquisitionen wurden im Netzkontor Konzern in 2023 weitere Kredite in Höhe von TEUR 34.956 aufgenommen (im Vorjahr TEUR 23.850). Für die Sicherung der Darlehen bestehen übliche Besicherungen - Eigentumsvorbehalte, Globalzessionen und Sicherungsübereignungen von Warenlägern. Zurzeit besteht kein Risiko, dass die Sicherheiten in Anspruch genommen werden, da die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns aus Sicht der Geschäftsführung den Erwartungen entsprechen.
Die Verbindlichkeiten enthalten keine antizipativen Verbindlichkeiten, die zum Abschlussstichtag noch nicht rechtlich entstanden sind. 8. Postenübergreifende Erläuterungen Es bestehen in einzelnen einbezogenen Unternehmen gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Aufgrund der Planungsrechnungen dieser Gesellschaften erwartet die Geschäftsführung, dass zukünftig gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden können. Das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs.1 S. 2 HGB wird nicht ausgeübt.. C. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Aufwendungen und Erträge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung angefallen:
2. Umsatzerlöse Sämtliche Umsatzerlöse des Geschäftsjahres wurden im Inland erzielt.
3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 380,8 (TEUR 39,2). 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 21 (TEUR 133) sowie periodenfremde Steuererträge in Höhe von TEUR 87 (TEUR 54). 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag bis zum Erstellungszeitpunkt fanden keine Vorgänge von besonderer Bedeutung statt. D. KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Anlehnung an DRS 21 (Deutsche Rechnungslegungs Standards) gegliedert. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Indikator dafür, in welchem Maße es durch die operative Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften. Definition des Finanzmittelfonds Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung angegebene Finanzmittelfonds am Ende der Periode bestand ausschließlich aus kurzfristig verfügbaren Bankguthaben und Kassenbeständen. E. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und nicht bilanzierte sonstige finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 15.710 (TEUR 4.924), die im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverträgen der Tochtergesellschaften bestehen. 2. Honorar des Konzernabschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 320 (TEUR 245), dies betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. 3. Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Folgende Tochtergesellschaften nehmen die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB vollumfänglich in Anspruch: Adams Network Engineering GmbH BIB TECH GmbH Elektronik Hammer GmbH FKT-Berlin GmbH IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH IMT Telecom Berlin GmbH (in 2023 verschmolzen) Kabel- Leitungs und Umweltprojektbau GmbH MFB-COM GmbH MMD Multimedia Dienstleister GmbH Netzkontor Engineering GmbH Netzkontor Fiberservice GmbH netzkontor nord gmbh SAS Kabelservice GmbH Schneider & Partner Computervernetzung GmbH SSF Telekommunikations-Management GmbH Voss Telecom Services GmbH KVS Kraftfahrzeug - Vertriebs - Service GmbH (in 2023 verschmolzen) BFE Nachrichtentechnik GmbH (in 2023 aufgespalten) KaDu Kai Dunkel Fernmeldemontagen GmbH (in 2023 verschmolzen) 4. Geschäftsführung Herr Andris Zelonka (ab 14.09.2021) Herr Dr. Jürgen Raith (ab 01.08.2022) Herr Dr. Marcus Mohr (ab 01.11.2023) Herr Christian Crumb (14.09.2021 bis 22.04.2022) Herr Dirk Müller (ab 14.09.2021 bis 30.09.2022) Herr Peter Schmidt (ab 14.09.2021 bis 30.09.2022) Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die jetzigen drei Geschäftsführer der Muttergesellschaft sind bei der Gesellschaft angestellt und erhalten für ihre Tätigkeit Bezüge. Die Schutzklausel des § 314 Abs. 3 HGB wird in Anspruch genommen. 5. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt 1.368 (935) Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren 32 (29) angestellte Geschäftsführer, 172 (152) Mitarbeiter der Verwaltung und 1.116 (841) technische Mitarbeiter beschäftigt. 6. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung der Netzkontor GmbH schlägt vor, das Jahresergebnis des Mutterunternehmens auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, den 26. September 2024 Netzkontor GmbH Dr. Jürgen Raith Andris Zelonka Dr. Marcus Mohr Konzernanlagenspiegel
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023A. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell Die Netzkontor GmbH (vormals NKG Jupiter GmbH) ist mit ihren Tochterunternehmen ein Dienstleister für digitale Infrastrukturen mit dem Fokus auf Breitbandkommunikation. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten sind folgende drei Geschäftsfelder:
Die Kunden sind Telekommunikationsunternehmen, welche Breitbandnetze bauen und betreiben. Zu den Kunden zählen etwa große Konzerne wie die Deutsche Telekom und Vodafone, nationale und regionale Energieversorger, Stadtwerke sowie Wohnungswirtschaften. Das Geschäftsmodell wird im Zusammenhang mit der Energiewende in die Bereiche Strom und Smart Building weiterentwickelt. Planungs- und Ingenieursdienstleistungen Im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht die Planung von neuen Glasfasernetzen und Glasfasererweiterungen bestehender Koaxial- und Kupfer-Breitbandnetze. Dabei werden alle notwendigen Planungen (Strukturplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) durchgeführt und die anschließende Dokumentation der Netze sichergestellt. In einigen Projekten wird die Gesamtprojektleitung mit Unterstützungsleistungen bei der Bauausschreibung, Bauabrechnung, Bauaufsicht sowie Vermessung und Dokumentation übernommen. Die Planungsdienstleistungen werden aktuell auf die Kapazitätserweiterungen im Stromverteilnetz in der Mittel- und Niederspannungsebene erweitert. Betriebsdienstleistungen In diesem Geschäftszweig werden Betriebsleistungen wie Netzüberwachung und Entstörung für Breitbandnetze übernommen. Zudem werden Open Access-Lösungen angeboten, die es Netzbetreibern ermöglichen, anderen Dienstanbietern Zugang zu ihrem Netz zu gewähren. Die angebotene Open Access-Lösung basiert auf dem S/PRI Standard. Mit unserer Dienstleistung und unseren Partnern ermöglichen wir Stadtwerken die Teilhabe am Open Access-Markt. Service- und Installationsdienstleistungen Die Netzkontor GmbH kann gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften für Telekommunikationsdienstleister sämtliche Außendienstserviceeinsätze von der Entstörung bis zur Inbetriebnahme von Breitbandnetzen und -diensten übernehmen. Darüber hinaus werden die Telekommunikationsnetze mit Hausanschluss und die Vernetzung im Haus in der so genannten Netzebene 4 gebaut und gewartet. Wir bieten unsere Dienste technologieagnostisch und in Kombination für Glasfaser-, Koaxial- und Kupferinfrastrukturen an. Die Installationsdienstleistungen werden gerade in Richtung Elektroladeinfrastruktur sowie Infrastrukturdienstleistungen für Smart Building erweitert. Überblick Struktur und Geschäftstätigkeit zum Stichtag 31.12.2023
Die Netzkontor GmbH mit Sitz in Hamburg wurde im April 2021 unter dem Namen UNA 454. Equity Management GmbH gegründet und am 14.09 2021 von ihren jetzigen Gesellschaftern übernommen. Bis Mai 2023 firmierte die Gesellschaft unter dem Namen NKG Jupiter GmbH. Gegenstand der Netzkontor GmbH ist das Halten von Geschäftsanteilen an Unternehmen, deren Verwaltung und Finanzierung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen, technischen Dienstleistungen als Führungsholding gegenüber ihren Tochtergesellschaften, insbesondere gegenüber der Netzkontor Engineering GmbH und der Netzkontor Fiberservice GmbH, jeweils nebst Töchtern. Seit Gründung der Netzkontor Gruppe GmbH im Jahr 2017 hat sich der Netzkontor-Konzern von einem lokalen Planungsunternehmen zu einem nationalen Dienstleistungsunternehmen für digitale Infrastrukturen entwickelt. Es wurden Unternehmen unterschiedlicher Größe akquiriert. Heute sind unter dem Dach des Netzkontor-Konzerns (Führungsholding) zwei Zwischenholdinggesellschaften. Die Netzkontor Engineering GmbH besitzt am Bilanzstichtag drei 100 %-Tochtergesellschaften und Netzkontor Fiberservice GmbH besitzt am Bilanzstichtag 10 100%-Tochtergesellschaften. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Akquisition getätigt. Die operativen Töchter der Netzkontor Engineering GmbH sind zum Bilanzstichtag die netzkontor nord gmbh, die einen Gesellschafteranteil von 80 % an der OpenXS GmbH besitzt, die BIB TECH GmbH und die Voss Telecom Services GmbH. Die operativen Töchter der Netzkontor Fiberservice GmbH sind zum Bilanzstichtag die Elektronik Hammer GmbH, FKT - Berlin GmbH, SSF Telekommunikations-Management GmbH, MFB-COM GmbH, MMD Multimedia Dienstleister GmbH, IMT Medientechnik GmbH, , Schneider & Partner Computervernetzung GmbH,SAS Kabelservice GmbH Kabel-Leitungs- und Umweltprojektbau GmbH und Adams Network Engineering GmbH. Bei der Akquisition im Jahr 2023 wurden durch die Netzkontor Fiberservice die Firmen Adams Network Engineering GmbH und KVS GmbH gekauft. Die KVS GmbH wurde im Jahr 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 auf Adams Network Engineering GmbH verschmolzen. Im Jahr 2023 wurden die KaDu Kai Dunkel Fernmeldemontagen GmbH auf die SSF Telekommunikations-Management GmbH, die IMT Telecom Berlin GmbH auf die IMT Medientechnik GmbH, die KVS GmbH auf Adams Network Engineering GmbH verschmolzen. Die BFE Nachrichtentechnik GmbH wurde zum 01.04.2023 aufgespalten und in die Elektronik Hammer GmbH und Kabel- Leitungs- und Umweltprojektbau GmbH verschmolzen. Der Netzkontor-Konzern ist eine Gesellschaft im Portfolio der Deutsche Beteiligungs AG (DBAG), die durch diesen Gesellschafter ihre Wachstumsziele verwirklichen möchte. B. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Glasfasermarkt in Deutschland entwickelt sich nach wie vor positiv 1. Es ist mittlerweile breiter Konsens, dass die Herausforderungen der Zukunft nur mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur zu meistern sind. Des Weiteren herrscht weiterhin Fachkräftemangel 2 im Markt, sodass Outsourcing-Lösungen, wie sie der Netzkontor-Konzern anbietet, stark nachgefragt werden. Insbesondere die Installationsleistungen Glasfaser in der Netzebene 4 in Mehrgeschossbauten wird sehr stark nachgefragt. Die Anbieter von Telekommunikationsleistungen sind zudem einem starken Margendruck ausgesetzt und müssen gleichzeitig komplexe Betriebsprozesse beherrschen sowie hohe Anforderungen im technischen Außendienst erfüllen. Außerdem stellt der Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland eine große Herausforderung mit entsprechend hohem Ressourcenaufwand dar. Der Netzkontor-Konzern bietet für diejenigen eine Lösung an, welche nicht willens oder in der Lage sind, kosteneffizient alle Aufgaben beim Aufbau von Glasfasernetzen und Betrieb von Breitbandnetzen mit eigenen Ressourcen zu erfüllen.
1
https://www.brekoverband.de/schwerpunkte/breko-marktanalyse/
&
https://www.ftthcouncil.eu/knowledge-centre/all-publications-and-assets
Durch die gestiegenen Zinsen und damit höheren Finanzierungskosten geraten die Geschäftsmodelle einiger insbesondere kleinerer Glasfaserinfrastruktur-Unternehmen unter Druck. Es ist damit zu rechnen, dass es zu einer Konsolidierung am Markt kommt. Der Markteintritt von OXG - einem Joint Venture mit Vodafone-Beteiligung - zeigt, dass der Markt für große Player trotzdem noch hochinteressant ist. Das Marktumfeld in Deutschland ist nach Einschätzung der Geschäftsführung nach wie vor günstig, da die Dynamik beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur weiterhin sehr hoch ist. So konnten auch 2023 kontinuierlich weitere Kunden gewonnen werden. Durch die milliardenschweren Ausbauinitiativen von privaten Investoren nimmt die Bedeutung des geförderten Ausbaus ab. In diesem Umfeld agiert der Netzkontor-Konzern aus der Sicht der Geschäftsführung erfolgreich. Wenige Dienstleister für digitale Infrastrukturen können so umfassend Dienstleistungen im Breitband-Markt anbieten, sodass sich der Netzkontor-Konzern im diesem Marktumfeld sehr gut weiterentwickelt. C. Wirtschaftsbericht Das Geschäftsjahr 2023 war nach regen Akquisitionstätigkeiten im Jahr 2022 vom Aufbau einer neuen Gruppenorganisation, einem Rebranding unter der Dachmarke Netzkontor, der Integration der Unternehmen und dem Ausbau der engeren Zusammenarbeit zwischen den Tochterunternehmen geprägt. Vorrangiges Ziel war es dabei, über die Gruppe und konkret in einzelnen Geschäftsbereichen Synergien zu heben und die Effizienz zu steigern. In einem inflationären Umfeld konnten die Tochterunternehmen darüber hinaus durch deutliche Preisanpassung wesentlicher Kundenverträge die gute Ertragslage weiterhin sicherstellen und in einigen Verträgen jährliche Preisanpassungen verankern. Darstellung der Konzern-Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des Geschäftsjahres, wobei der Umsatz sowie das EBITDA die für die interne Steuerung verwendeten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren darstellen. Die für die interne Steuerung verwendeten bedeutsamsten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren sind die CO 2 -Emissionen in Tonnen je 1 Mio. € Umsatz und die Arbeitsunfallhäufigkeit ("LTIR" Lost Time Injury Rate). 1. Personal- und Sozialbereich Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl lag im Geschäftsjahr bei 1248 Mitarbeitern. Die durch die Corona-Pandemie verursachte Unsicherheit am Arbeitsmarkt konnte der Netzkontor-Konzern durch antizyklisches Handeln zum Aufbau von Mitarbeitern nutzen. Das Mitarbeiterwachstum betrug 2024 313 FTE, davon 163 durch Akquisition von Adams Network Engineering GmbH. Im Bereich der nicht-finanziellen Kennzahlen im Geschäftsjahr 2023 liegen die CO 2 -Emissionen bei 29,04 Tonnen je 1 Mio. € Umsatz und die Arbeitsunfallhäufigkeit liegt bei 20,90. Das Ziel zur Senkung der CO 2 -Emissionen auf 33,76 Tonnen pro 1 Mio. € Umsatz wurde übertroffen, das Ziel zur Senkung der Arbeitsunfallhäufigkeit auf 13,56 jedoch verfehlt. 2. Ertragslage
Die Geschäftsführung ist mit der Entwicklung des Konzerns im Geschäftsjahr zufrieden. Der prognostizierte Umsatz für das Geschäftsjahr 2023 belief sich auf 155 Mio. €, damit lagen die tatsächlichen Umsatzerlöse über den Erwartungen. Die wesentlichen Kostentreiber sind neben den Personalkosten in Höhe von 67,6 Mio.€ (i.Vj. 44,8 Mio.€) die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 48,7 Mio.€ (i.Vj. 22,8 Mio.€) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 28,7 Mio.€ (i.Vj. 17,4 Mio.€). Die Fahrzeugkosten in Höhe von 7,5 Mio.€ (i. VJ. 5,1 Mio.€) sind Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Personalkostenquote beträgt 42% (i. Vj. 46%) (Personalkosten zu Gesamtleistung), die Materialkostenquote beträgt 35% (i. Vj. 28%) (Materialaufwand für bezogene Leistungen zu Gesamtleistung). Die bezogenen Leistungen sind im Wesentlichen Leistungen, welche flankierend zur Unterstützung eingesetzt wurden. Die operative Gesamtleistung vor Konsolidierung entfällt zu 22% (i. Vj. 26%) auf den Geschäftsbereich Planungs- und Ingenieursdienstleistungen, zu 4% (i. Vj. 7%) auf den Geschäftsbereich Betriebsdienstleistungen und zu 74% (i. Vj. 68%) auf den Geschäftsbereich Service und Installation. Auch Umsatz vor Konsolidierung entfällt zu 22% (i. Vj. 26%) auf denGeschäftsbereich Planungs- und Ingenieursdienstleistungen, zu 4% (i. Vj. 7%) auf den Geschäftsbereich Betriebsdienstleistungen und zu 74% (i. Vj. 68%) auf den Geschäftsbereich Service und Installation. Die Abschreibung beträgt in Summe 24,1 Mio.€ (i. Vj. 22,7 Mio.€). Davon entfallen 21,5 Mio.€ (i. Vj. 20,8 Mio.€) auf Abschreibungen der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte. Das EBITDA beträgt im abgelaufenen Zeitraum 13,7 Mio. € (i. Vj. 9,7 Mio.€). Obwohl es unter der Vorjahresprognose liegt, entspricht es in Anbetracht des inflationären Kostendrucks den unterjährig angepassten Erwartungen für das Geschäftsjahr 2023. Der größte Ergebnisbeitrag stammt aus dem operativen Geschäft der Adams Network Engineering GmbH in Höhe von 5,9 Mio.€ (i. Vj. 0,0 Mio.€) und MFB-COM GmbH in Höhe von 3,4 Mio.€ (i. Vj. 1,9 Mio.€) (jeweils vor Konsolidierung). Die Zinslast in Höhe von 14,7 Mio.€ (i. Vj. 6,7 Mio.€) entspricht einer Kostenquote in Höhe von 9% (i. Vj. 7%) (Zinsen und ähnliche Aufwendungen zu Gesamtleistung). Im Gros werden die Zinsen durch die Finanzierungsstrategie der Mutter bedingt. 3. Vermögenslage
Die Entwicklung der Vermögenslage entspricht den Erwartungen der Geschäftsführung. Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag 11,8 Mio.€ (i. Vj. 12,9 Mio.€). Die Liquidität war zu jedem Zeitpunkt für den Konzern und jedes Tochterunternehmen sichergestellt. Größte Position des Anlagevermögens bilden die Geschäfts- oder Firmenwerte mit 169,9 Mio.€. (i. Vj. 165,9 Mio.€); diese werden über 10 Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird im Wesentlichen durch die Betriebs- und Geschäftsausstattung gebildet. Hierzu zählen der Fuhrpark, die Werkzeuge sowie Mess- und Prüfgeräte. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 24,7 Mio.€ (i.Vj. 13,8 Mio.€). Ausgehend von einem kalkulatorischen Kalenderjahresgesamtumsatz, beträgt das durchschnittliche Zahlungsziel 56 Tage. Die unfertigen Leistungen, welche zu Herstellungskosten bewertet sind, betragen 14,7 Mio.€ (i.Vj. 12,9 Mio.€) und sind in den Vorräten enthalten. 4. Finanzlage und Kapitalstruktur Das Eigenkapital des Konzerns beträgt zum Stichtag 55,2 Mio.€ (i. Vj. 81,5 Mio.€). Die Bilanzsumme liegt bei 240,5 Mio.€ (i. Vj. 218,7 Mio.€). Die Gesellschaften des Konzerns konnten ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 jederzeit nachkommen. Die Geschäftsführung sieht die finanzielle Ausstattung der Gesellschaften als angemessen an. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Geschäftsjahr 2023 liegen bei 149,2 Mio. € (i. Vj. 114,6 Mio.€). Der wesentliche Teil davon ist ein von einem Bankenkonsortium finanzierter Kredit in Höhe von 148,6 Mio. € (i. Vj. 113,3 Mio.€) (Laufzeit bis September 2027 und März 2028). Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Darlehnsvereinbarung mit den finanzierenden Banken erweitert. Im Zuge weiterer Unternehmenszukäufe, wurde das zugesagte Darlehnsvolumen auf 172 Mio. € erhöht, davon sind Stand Juni 2024 152,0 Mio. € in Anspruch genommen worden. D. Risikomanagement Die Risiken im Geschäftsumfeld des Konzerns haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt nicht wesentlich geändert. Im laufenden Jahr sowie den kommenden Jahren werden die Entwicklungen in den Zielindustrien, den wesentlichen Märkten und bei den wesentlichen Kunden weiterhin genau beobachtet, um bei Bedarf risikominimierende Maßnahmen zu ergreifen. Die Einbindung der Geschäftsführung in wesentliche Entscheidungen des operativen Geschäfts der Gesellschaften stellt sicher, dass Risiken aus allen Teilbereichen des Konzerns der Geschäftsführung gemeldet werden, um Situationen, die den Fortbestand der Gruppengesellschaften gefährden, früh erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Die Liquidität wird regelmäßig überwacht und bestmöglich eingesetzt. Risiken aus Zahlungsausfällen sind derzeit nicht erkennbar bzw. durch geeignete Einzelwertberichtigungen gedeckt. E. Chancen der zukünftigen Entwicklung Die nachfolgenden Chancen sind in der Reihenfolge Ihrer Bedeutung absteigend dargestellt. Das Bandbreitenwachstum und die Nachfrage nach höherer Zuverlässigkeit der Internetverbindung und damit erweiterten Serviceanfragen sind ungebrochen. Dies führt zu einer weiterhin hohen Nachfrage nach Dienstleistungen und Produkten rund um den Breitbandausbau, dem Service und Betrieb der Netze. Die Unternehmen der Netzkontor konnten 2023 einige große Kunden komplett neu bzw. zumindest in einem der 3 Geschäftsfelder neu gewinnen. Dadurch ergibt sich die Chance zur Weiterentwicklung des Geschäfts mit eben diesen Kunden. Daraus und durch die hohe Nachfrage ergeben sich sehr gute Wachstumschancen auch für die nächsten Jahre. Außerhalb der Kerngeschäfts (inkl. dem NE4-Installationsgeschäft) ergeben sich durch die Energiewende im Bereich Strom und Smart Building weitere neue Wachstumsfelder für Netzkontor. F. Risiken der zukünftigen Entwicklung Die nachfolgenden Risiken sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung absteigend dargestellt. In Deutschland besteht weiterhin hohe Nachfrage nach Dienstleistungen für Breitbandinfrastrukturen. Ein kritischer Erfolgsfaktor für das weitere Wachstum in diesem Markt ist die Akquisition von Fachkräften, insbesondere von Planern, Bauleitern, Monteuren und Servicetechnikern. Der deutsche Markt ist in diesem Bereich gesättigt, sodass der Netzkontor-Konzern bereits geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um dieses Problem zu lösen. Dies umfasst u.a. die Rekrutierung in EU-Drittländer (z.B. Bosnien, Serbien) von geeignetem Fachpersonal sowie die Ausbildung von Quereinsteigern in der hauseigenen Netzkontor Akademie. Durch die hohe Inflation werden die Gehälter steigen, was bei langlaufenden Projekten und Rahmenverträgen mit festgesetzten Preisen zu einem Margendruck führt. Durch die Leistungen in der Vergangenheit und die vertrauensvolle Partnerschaft mit den Kunden ist die Geschäftsführung zuversichtlich, einen Teil des Inflationsdrucks an die Kunden weitergeben zu können. Nachverhandlungen bestehender und neuer Verträge haben gezeigt, dass dies auch erfolgreich umgesetzt werden kann. Durch die gestiegenen Zinsen und damit höheren Finanzierungskosten geraten die Geschäftsmodelle einiger kleinerer Glasfaserinfrastruktur-Unternehmen unter Druck. Um mögliche Ausfälle im Rahmen von Insolvenzverfahren zu minimieren, werden bei entsprechenden Kunden Zahlungsziele verkürzt und sehr kurze Abrechnungszeiträume vereinbart sowie das Geschäft insgesamt zurückgefahren. Ab 2028/2029 rechnet die Geschäftsführung mit einem Rückgang der Nachfrage für den Bau neuer Glasfasernetze. Um mittelfristig (5-Jahres-Horizont) die Wachstumsstrategie entsprechend fortsetzen zu können, ist insbesondere für die Planungs- und Ingenieursdienstleistungen eine Diversifikation in weitere Geschäftsfelder notwendig. Deshalb werden die Unternehmen im Bereich Engineering zukünftig Dienstleistungen im Bereich der Netzerweiterung für Stromnetze im Mittel- und Niederspannungsbereich anbieten. Mit dem Aufbau dieses Geschäftsbereiches wurde begonnen. Das Risiko, dass die zukünftige Ertragskraft nicht ausreicht, um den Firmenwert zu verdienen, wird als gering eingeschätzt. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie z. B. der gruppenweite Einkauf, die Optimierung der Routenplanung und die Reduzierung der unproduktiven Zeiten, führen nicht nur zu einer Steigerung des Umsatzes, sondern auch zu einer Verbesserung der Profitabilität. Aufgrund des Geschäftsmodells sind operative Risiken wie Baumängel und daraus resultierende Haftungs- und Gewährleistungsrisiken gering. Durch die hohen Markteintrittsbarrieren ist das Risiko des Markteintritts neuer Wettbewerber gering. Außerdem führen die hohe Kundenbindung und die gegenseitige Abhängigkeit zu einem geringen Risiko des Verlustes wesentlicher Kunden. Darüber hinaus wurde die hohe Kundenzufriedenheit durch eine Studie bestätigt. Der ermittelte NPS-Wert liegt bei 68%. Rechtliche Risiken werden grundsätzlich durch die entsprechende Bildung von Rückstellungen abgesichert. Hinsichtlich unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine Risiken, die unsere Entwicklung beeinträchtigen und unseren Bestand gefährden. G. Prognosebericht Der Konzern erwartet für 2024 eine Fortführung des organischen Wachstumskurses sowohl im Umsatz als auch im EBITDA. Der erwartete Umsatz für 2024 liegt bei 178 Mio.€ und das EBITDA bei 26 Mio.€. Der vorläufige Umsatz für die ersten 8 Monate des Geschäftsjahres 2024 beläuft sich auf 113 Mio. € und das normalisierte EBITDA auf 17 Mio. €. Dies wird durch die Entwicklung der neu gewonnenen Kunden, die hohe Nachfrage (insbesondere im Bereich des NE4-Installationsgeschäfts), durch z.T. erheblich bessere Preise und die in die Wege geleiteten Initiativen bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter getragen. Für Unternehmen aus der Branche zeigt sich, dass die Netzkontor-Gruppe ein gutes Zuhause ist. Deshalb wird der Konzern voraussichtlich erfolgreich weitere Unternehmen erwerben und damit auch anorganisch wachsen. Die Prognose für 2023 wurde um 4 Mio. EUR im Umsatz übertroffen. Wachstumskosten wie Mitarbeiterqualifikation und ein Anstieg des Working Capital sowie notwendige Gehaltssteigerungen übten 2023 etwas Druck auf die EBITDA-Marge aus. Erfolgreich neu verhandelte Verträge in 2023 mit vereinbarten Preisanpassung verbessern die Ertragslage in 2024. Langfristig wird sich die Inflation durch eine entsprechende Berücksichtigung in den Verträgen nicht negativ auswirken, da die starke Nachfrage für eine Angebotsknappheit sorgt. Im Bereich der nicht-finanziellen Kennzahlen im Geschäftsjahr 2024 liegt das Ziel für die CO 2 -Emissionen bei 30,00 Tonnen je 1 Mio. € Umsatz und die Arbeitsunfallhäufigkeit sollte mindestens auf den Vorjahreswert von 15,07 beibehalten oder weiter gesenkt werden. Im Jahr 2022 hat der Netzkontor-Konzern mit der Integration der erworbenen Tochterunternehmen begonnen und die Aktivitäten hierzu 2023 intensiviert. Die erwarteten Synergien auf der Umsatzseite konnten 2023 realisiert werden. Durch die enge Zusammenarbeit der Unternehmen konnten wichtige Kunden gewonnen werden und in Preisverhandlungen konnte erfolgreich der Inflationsdruck weitergegeben werden. Dies spiegelt sich im einem gesteigerten EBITDA für 2023 und einer guten Ausgangsbasis für 2024 wider. Ein enger Austausch zwischen den Tochterunternehmen findet statt. Die fortschreitende Zentralisierung in der Buchhaltung und im Controlling erhöht die Transparenz zu Finanzkennzahlen deutlich. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Konzerns sind aus Sicht der Geschäftsführung in einem freundlichen Marktumfeld und den erwarteten Synergien aus dem gemeinschaftlichen Agieren am Markt gut. Somit ist nach Einschätzung der Geschäftsführung auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Konzernentwicklung zu rechnen. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht ersichtlich.
Hamburg, den 26. September 2024 Netzkontor GmbH Dr. Jürgen Raith Andris Zelonka Dr. Marcus Mohr GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 517902 eingetragenen MMD Multimedia Dienstleister GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Gera, und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 12.450,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 26.09.2022 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der MMD Multimedia Dienstleister GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Ralf Noack nicht teil. An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Götz Ronny Schiefer nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 21. März 2024 I 07:15 PDT Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by Andris Zelonka, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer Dietmar Rosenau, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 52815 eingetragenen Adams Network Engineering GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Büttelborn und einem Stammkapital von EUR 80.000 ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft die MAREVA Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 2. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 3. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Adams Network Engineering GmbH als Tochterunternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 18. März 2024 Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by NAndris Zelonka, Geschäftsführer Dietmar Rosenau, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter HRB 2603 eingetragenen BIB Tech GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Rodenberg und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Engineering GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183425. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 15.02.2019 an die Netzkontor Engineering GmbH abgeführt. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Engineering GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Engineering GmbH als 100%ige Gesellschafterin der BIB Tech GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Björn Claaßen nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 26. März 2024 Netzkontor Engineering GmbH vertreten durch/represented by Name: Jürgen Raith Name: Andris Zelonka Titel: Geschäftsführer Titel: Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 19262 eingetragenen Elektronik Hammer GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Grimma, und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 29.08.2022 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Elektronik Hammer GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Maik Hammer, nicht teil. An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Tony Hammer nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 21. März 2024 Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by Andris Zelonka, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer Dietmar Rosenau, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 13081NP eingetragenen FKT-Berlin GmbH - Fernmelde- und Kabeltiefbau (die "Gesellschaft") mit Sitz in Velten, und einem Stammkapital von EUR 25.200, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 18.06.2021 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der FKT-Berlin GmbH - Fernmelde- und Kabeltiefbau als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Dirk Sonnek nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 21. März 2024 Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by Andris Zelonka, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer Dietmar Rosenau, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 34057 B eingetragenen IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Berlin, und einem Stammkapital von DM 75.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 150.374,89 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 21. März 2024 Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by Andris Zelonka, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer Dietmar Rosenau, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 26216 eingetragenen Kabel - Leitungs- und Umweltprojektbau GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Schöneck / Vogtland, und einem Stammkapital von EUR 26.300, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 456.831,98 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Kabel - Leitungs- und Umweltprojektbau GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Frank Seifert nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 21. März 2024 Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by Andris Zelonka, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer Dietmar Rosenau, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 29505 eingetragenen MFB-COM GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Zwickau, und einem Stammkapital von EUR 30.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 9.061,76 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 13.04.2022 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 5. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der MFB-Com GmbH als Tochterunternehmen Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Thomas Tzscheutschler nicht teil. An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Thomas Franz nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 21. März 2024 Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by Andris Zelonka, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer Dietmar Rosenau, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 7266 FL eingetragenen netzkontor nord GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Flensburg und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Engineering GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183425. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 08.02.2019 an die Netzkontor Engineering GmbH abgeführt. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Engineering GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Engineering GmbH als 100%ige Gesellschafterin der netzkontor nord gmbh als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Andreas Lehbrink nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 26. März 2024 I 07:53 PDT Netzkontor Engineering GmbH vertreten durch/represented by Jürgen Raith, Geschäftsführer Andris Zelonka, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183425 eingetragenen Netzkontor Engineering GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Hamburg und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor GmbH (die Gesellschaft) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183104. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 23.08.2022 an die Netzkontor GmbH abgeführt. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Andris Zelonka nicht teil. An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Dr. Jürgen Raith nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 26. März 2024 Netzkontor GmbH vertreten durch/represented by Jürgen Raith, Geschäftsführer Andris Zelonka, Geschäftsführer Marcus Mohr, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648 eingetragenen Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Hamburg und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor GmbH (die Gesellschaft) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183104. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 35.080,68 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Netzkontor Fiberservice GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Andris Zelonka nicht teil. An der Abstimmung zu Punkt 3c) nahm Herr Sven Wetzel nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 26. März 2024 Netzkontor GmbH vertreten durch/represented by Jürgen Raith, Geschäftsführer Andris Zelonka, Geschäftsführer Marcus Mohr , Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 8724 eingetragenen SAS Kabelservice GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Wittenberg, und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 891.458,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der SAS Kabelservice GmbH GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Mandy Kolodzej nicht teil. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Peter Hobusch nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 21. März 2024 Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by Andris Zelonka, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer Dietmar Rosenau, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 16192 FF eingetragenen Schneider & Partner Computervernetzung GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Ahrensfelde, und einem Stammkapital von DM 51.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.255.641,31 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Schneider & Partner Computervernetzung GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr André Reichmann nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 21. März 2024 Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by Andris Zelonka, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer Dietmar Rosenau, Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 115427 B eingetragenen SSF Telekommunikations-Management GmbH (die "Gesellschaft"), mit Sitz in Berlin und einem Stammkapital von EUR 25.500, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 18.06.2021 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der SSF Telekommunikations-Management GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Sven Wetzel nicht teil. An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Sven Reimer nicht teil. An der Abstimmung zu Punkt 3c) nahm Herr Stephan Teichert nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 21. März 2024 Netzkontor Fiberservice GmbH vertreten durch/represented by Andris Zelonka, Geschäftsführer Sven Wetzel, Geschäftsführer Dietmar Rosenau , Geschäftsführer GesellschafterbeschlussAlleinige Gesellschafterin der im Handelsregister Amtsgerichts Köln unter HRB 63641 eingetragenen Voss Telecom Services GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Wipperfürth und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Engineering GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183425. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst: 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 05.04.2020 an die Netzkontor Engineering GmbH abgeführt. 3. Entlastung der Geschäftsführer Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt. 5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Engineering GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Engineering GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Voss Telecom Services GmbH als Tochterunternehmen. Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst. An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Burkhard Flüß nicht teil. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Hamburg, den 26. März 2024 Netzkontor Engineering GmbH vertreten durch/represented by Jürgen Raith, Geschäftsführer Andris Zelonka, Geschäftsführer |
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