Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 183104
Vorher
UNA 454. Equity Management GmbHNKG Jupiter GmbH
Eingetragen
27.4.2021
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Das Halten von Geschäftsanteilen an Unternehmen, deren Verwaltung und Finanzierung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen als Führungsholding gegenüber Gesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
DBAG Jupiter Investment SARLLUX
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
DBAG Jupiter Investment SARL
Luxembourg
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Netzkontor GmbH (vormals: NKG Jupiter GmbH)

Hamburg (vormals: Flensburg)

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2023

Firma Sitz Anteile am Kapital in Eigenkapital Ergebnis 1) Eigenkapital Ergebnis 1)
% EUR EUR
Netzkontor Engineering GmbH (bis 9. Mai 2023 Netzkontor Gruppe GmbH) Flensburg 100,00 12.799.667,18 2) 0 12.799.667 30.097
netzkontor nord gmbh Flensburg 100,00 2.518.819,04 0 2) 2.518.819 42
OpenXS GmbH Flensburg 80,00 3.509.082,74 1.309.988,82 2.199.094 1.374.818
BIB TECH GmbH Rodenberg 100,00 1.577.912,50 0 2) 1.577.913 0 2)
Voss Telecom Services GmbH Wipperfürth 100,00 1.816.292,80 0 2) 1.816.293 02)
Netzkontor Fiberservice GmbH (bis 9. Mai 2023 NKG Fiberservice GmbH) Berlin 100,00 7.766.368,50 0 2) 7.766.369 86.705
SSF Telekommunikations-Management GmbH Berlin 100,00 4.272.927,84 0 2) 3.747.121 0 2)
FKT-Berlin GmbH Berlin 100,00 546.442,73 0 2) 546.443 0 2)
Elektronik Hammer GmbH Grimma 100,00 1.679.213,21 0 2) 537.688 0 2)
MFB-COM GmbH Zwickau 100,00 559.215,65 0 2) 559.216 9.062
MMD Multimedia Dienstleister GmbH Gera 100,00 1.108.890,08 0 2) 114.250 0 2)
Kabel- Leitungs und Umweltprojektbau GmbH Schöneck/Vogtl. 100,00 2.860.912,54 -162.479,67 933.044 584.562
Schneider & Partner Computervernetzung GmbH Ahrensfelde 100,00 1.473.026,59 747,00 1.472.280 1.254.894
SAS Kabelservice GmbH Lutherstadt Wittenberg 100,00 453.516,03 -386.079,77 839.596 571.550
IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH Berlin 100,00 2.081.845,41 0 2) 2.081.845 150.375
Adams Network Engineering GmbH 100,00 11.646.573,61 4.505.385,65

1) Jahresergebnis des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

2) Jahresergebnis nach Ergebnisabführung

3) Jahresergebnis des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Verschmolzen auf die IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH
IMT Telecom Berlin GmbH Berlin 100,00
Aufgespalten auf die Kabel- Leitungs und Umweltprojektbau GmbH und Elektronik Hammer GmbH BFE
Nachrichtentechnik GmbH Leipzig 100,00
Verschmolzen auf die SSF Telekommunikations- Management GmbH KaDu
Kai Dunkel Fernmeldemontagen GmbH Berlin 100,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Netzkontor GmbH, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Netzkontor GmbH, Hamburg, (bis 9. Mai 2023: NKG Jupiter GmbH, Flensburg) und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Netzkontor GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bremen, den 28. Oktober 2024

KPMG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nikolaus Schadeck, Wirtschaftsprüfer

Ertan Kurt, Wirtschaftsprüfer

Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
Konzernjahresergebnis einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern -27.332.900,56 -18.033.797,11
Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 24.129.409,69 19.709.814,24
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 1.767.351,85 2.237.094,11
Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -7.681.650,10 -11.857.357,04
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 7.587.618,29 5.040.911,88
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -50.974,07 64.645,12
Zinsaufwendungen/Zinserträge 14.503.189,25 6.615.317,02
Sonstige Beteiligungserträge -31,20 -9.998,85
Ertragsteueraufwand 2.390.776,31 1.447.380,89
Ertragsteuerzahlungen -2.321.138,52 -1.082.568,03
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 12.991.650,94 4.131.442,23
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -432.507,79 -551.899,58
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 50.974,07 -896.107,34
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.522.039,73 -1.982.839,01
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen -33.022.174,04 -21.603.949,49
Erhaltene Zinszahlungen 245.866,22 36.089,91
Erhaltene Dividendenzahlungen 31,20 9.998,85
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -35.679.850,07 -24.988.706,66
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 0,00 0,00
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 34.071.736,98 25.313.461,98
Auszahlung aus der Tilgung von Krediten 601.187,37 0,00
Gezahlte Zinsen -14.749.055,47 -6.651.406,93
Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0,00 0,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 19.923.868,88 18.662.055,05
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -2.764.330,25 -2.195.209,38
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 1.594.494,82 3.761.999,09
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 12.932.201,03 11.365.411,32
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 11.762.365,60 12.932.201,03

ANHANG zum KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

(AMTSGERICHT HAMBURG - HRB 183104)

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Angewandte Vorschriften

Der Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts für Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) aufgestellt.

Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Der Konzernabschluss wurde 2021 erstmalig aufgestellt. Das Vorjahr (2022) stellt das erste volle Geschäftsjahr dar.

2. Konsolidierungskreis

a) Unternehmen, bei denen die Netzkontor GmbH, Hamburg die einheitliche Leitung ausübt, weil sie direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist oder weil diese Unternehmen in eine einheitliche Geschäftspolitik integriert waren, wurden in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung gemäß §§ 300 ff. HGB einbezogen. Diese sind in Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt.

Folgende wesentliche Entwicklungen des Konsolidierungskreises ergaben sich im Geschäftsjahr 2023:

Im August 2023 wurde die KaDu Kai Dunkel Fernmeldemontagen GmbH, Berlin, auf die SSF Telekommunikations- Management GmbH, Berlin, rückwirkend zum 1. Januar 2023 verschmolzen.

Im August 2023 wurde die IMT Telecom Berlin GmbH, Berlin, auf die IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH, Berlin, rückwirkend zum 1. Januar 2023 verschmolzen.

Im Oktober 2023 wurde die BFE Nachrichtentechnik GmbH, Leipzig, rückwirkend zum 01. April 2023 auf die Kabel- Leitungs und Umweltprojektbau GmbH, Schöneck, und Elektronik Hammer GmbH, Grimma, aufgespalten.

Im August 2023 wurde die KVS Kraftfahrzeug- Vertriebs- Service GmbH, Wilhelmshaven, rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf die Adams Network Engineering GmbH, Büttelborn, verschmolzen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Adams Network Engineering GmbH, Büttelborn, inkl. der KVS Kraftfahrzeug- Vetriebs- Service GmbH, Wilhelmshaven, gekauft. Die Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2023 erstmalig konsolidiert.

b.) Aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht einbezogene Unternehmen

Auf die Einbeziehung der Anteile an der nachstehend aufgeführten Gesellschaft wird mit Verweis auf § 296 Abs. 2 HGB aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns verzichtet.

Unternehmen Beteiligungsquote in %
Omnitel2018 Sp.o.o, Breslau, Polen 100,00

Für die o.g. Beteiligung wurde die Befreiungsvorschrift des § 296 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen, da die Gesellschaft aus Konzernsicht lediglich unwesentliche Umsatzerlöse erzielt.

3. Stichtag des Konzernabschlusses, abweichende Geschäftsjahre

Der Stichtag des Konzernabschlusses sowie sämtlicher Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften ist der 31. Dezember 2023.

Die einbezogenen Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, also ab dem Zeitpunkt zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert.

4. Konsolidierungsmethoden

Zum 31. Dezember 2023 stellt die Netzkontor GmbH, Hamburg, einen Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern- Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalspiegel sowie Konzernanhang und einen Konzernlagebericht auf.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode. Der Ansatz des neubewerteten Eigenkapitals erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 HGB mit dem Betrag, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung entspricht.

Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Umsätze sowie andere konzerninterne Erträge und Aufwendungen wurden eliminiert.

Für die einbezogenen Konzernunternehmen bestehen einheitliche Ausweis-, Bewertungs- und Gliederungsrichtlinien für die Bilanzierung. Bei Abweichungen von den einheitlichen Gliederungs- oder Bewertungsvorschriften wurden entsprechende Umgliederungen oder Umbewertungen vorgenommen.

5. Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung

Der Geschäfts- oder Firmenwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung hat sich im Jahr 2023 aufgrund der getätigten Unternehmenserwerbe von EUR 189,2 Mio auf EUR 214,0 Mio erhöht. Der Nettobuchwert beträgt aufgrund der Abschreibung des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 EUR 169.9 Mio (i. Vj. EUR 165,9 Mio).

Die Firmenwerte werden über 10 Jahre abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann.

6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

Soweit die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Einzelbilanzen von den Grundsätzen des Konzerns abweichen, wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Selbst geschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte wurden mit den Herstellungskosten ohne Einbeziehung der Verwaltungskosten und ohne Fremdkapitalzinsen aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren linear pro rata temporis abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für aktivierte Eigenleistungen entspricht dem Zeitraum, in dem voraussichtlich Erlöse erzielt werden.

Die entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von 10 Jahren planmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. Soweit erforderlich wurde eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich linearer planmäßiger Abschreibungen über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Als Grundlage wurden die steuerlichen AfA- Tabellen herangezogen, wobei sich im Wesentlichen an den Höchstsätzen orientiert wurde.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert lag, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst.

Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus Materialkosten, Fertigungskosten und den Sonderkosten der Fertigung.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden, so weit wie möglich, offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig, wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgte für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen.

Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden, aufgrund des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos, Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich zur Erfüllung dieser dienen, verrechnet. Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten auf Basis der © RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck, dabei wurde die Projected Unit Credit Methode unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen angewandt.

Als Rechnungszinsfuß für die Handelsbilanz wurden 1,82 % p.a. angesetzt. Dieser Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB zum 31.12.2023. Hierbei handelt es sich um den durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt EUR 32.979,00 (Vorjahr EUR 41.638,00). Dieser Betrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Die Pensionsrückstellung wurde mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe von EUR 973.455,00 angesetzt, gem. § 246 Abs. 2 HGB mit dem Vermögensgegenstand in Höhe von EUR 395.830,39 saldiert und in Höhe von EUR 577.657,61 als Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände entsprechen dem Bilanzansatz.

Steuerrückstellungen sind wurden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie wurden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages werden Preis- und Kostensteigerungen, soweit notwendig, entsprechend berücksichtigt.

Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist als Anlage 2 zum Konzernanhang beigefügt.

2. Vorratsvermögen

Die Vorräte in Höhe von TEUR 17.498 (TEUR15.041) bestehen im Wesentlichen aus unfertigen Leistungen in Höhe TEUR 14.672 (TEUR 12.942), die aus langfristigen Projekten resultieren.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Aktive Rechnungsabgrenzung

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Leasing-Sonderzahlungen, Mietvorauszahlungen, Lizenzgebühren sowie Zahlungen für Service- und Wartungsverträge und Zinsen.

5. Konzerneigenkapital

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr ist i im Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personal in Höhe von TEUR 4.053 (TEUR 3.060) - Urlaubsrückstellungen und Tantieme - sowie Rückstellungen für Prüfungskosten in Höhe von TEUR 674 (TEUR 390).

7. Verbindlichkeiten

Für die Akquisitionen wurden im Netzkontor Konzern in 2023 weitere Kredite in Höhe von TEUR 34.956 aufgenommen (im Vorjahr TEUR 23.850). Für die Sicherung der Darlehen bestehen übliche Besicherungen - Eigentumsvorbehalte, Globalzessionen und Sicherungsübereignungen von Warenlägern. Zurzeit besteht kein Risiko, dass die Sicherheiten in Anspruch genommen werden, da die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns aus Sicht der Geschäftsführung den Erwartungen entsprechen.

Restlaufzeit zum Stichtag 31.12.2023 (Vorjahr in Klammern)
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre Gesamtbetrag TEUR
TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 209 148.938 36 149.183
(667) (91.528) (22.417) (114.612)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.807 0 0 6.807
(5.025) (5.025)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.844 0 0 7.844
(7.123) (7.123)
Sonstige Verbindlichkeiten 13.201 0 0 13.201
(4.786) (4.786)
28.061 148.938 36 177.035
(17.601) (91.528) (22.417) (131.546)

Die Verbindlichkeiten enthalten keine antizipativen Verbindlichkeiten, die zum Abschlussstichtag noch nicht rechtlich entstanden sind.

8. Postenübergreifende Erläuterungen

Es bestehen in einzelnen einbezogenen Unternehmen gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Aufgrund der Planungsrechnungen dieser Gesellschaften erwartet die Geschäftsführung, dass zukünftig gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden können. Das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs.1 S. 2 HGB wird nicht ausgeübt..

C. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Aufwendungen und Erträge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung angefallen:

Betrag in
TEUR Hintergrund GuV-Posten
435 nicht aktivierbare Aufwände in Zusammenhang mit Akquisitionen sonstige betriebliche Aufwendungen
1.270 Aufwendungen der (Re-) Finanzierung sonstige betriebliche Aufwendungen
3.286 Einmaleffekte Personal, sonstige betriebliche Aufwendungen
288 Aufwendungen des Gesellschafters sonstige betriebliche Aufwendungen
5.280 Aufwand gesamt

2. Umsatzerlöse

Sämtliche Umsatzerlöse des Geschäftsjahres wurden im Inland erzielt.

2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR
Planungs- & Ingenieursdienstleistung 25,4 25,0
Betriebsdienstleistungen 6,4 6,7
Service und Installationsdienstleistungen 128,2 59,6
160,1 91,3

3. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 380,8 (TEUR 39,2).

4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 21 (TEUR 133) sowie periodenfremde Steuererträge in Höhe von TEUR 87 (TEUR 54).

5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Zwischen dem Bilanzstichtag bis zum Erstellungszeitpunkt fanden keine Vorgänge von besonderer Bedeutung statt.

D. KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Anlehnung an DRS 21 (Deutsche Rechnungslegungs Standards) gegliedert.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Indikator dafür, in welchem Maße es durch die operative Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften.

Definition des Finanzmittelfonds

Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung angegebene Finanzmittelfonds am Ende der Periode bestand ausschließlich aus kurzfristig verfügbaren Bankguthaben und Kassenbeständen.

E. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse und nicht bilanzierte sonstige finanziellen Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 15.710 (TEUR 4.924), die im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverträgen der Tochtergesellschaften bestehen.

2. Honorar des Konzernabschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 320 (TEUR 245), dies betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

3. Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Folgende Tochtergesellschaften nehmen die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB vollumfänglich in Anspruch:

Adams Network Engineering GmbH

BIB TECH GmbH

Elektronik Hammer GmbH

FKT-Berlin GmbH

IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH

IMT Telecom Berlin GmbH (in 2023 verschmolzen)

Kabel- Leitungs und Umweltprojektbau GmbH

MFB-COM GmbH

MMD Multimedia Dienstleister GmbH

Netzkontor Engineering GmbH

Netzkontor Fiberservice GmbH

netzkontor nord gmbh

SAS Kabelservice GmbH

Schneider & Partner Computervernetzung GmbH

SSF Telekommunikations-Management GmbH

Voss Telecom Services GmbH

KVS Kraftfahrzeug - Vertriebs - Service GmbH (in 2023 verschmolzen)

BFE Nachrichtentechnik GmbH (in 2023 aufgespalten)

KaDu Kai Dunkel Fernmeldemontagen GmbH (in 2023 verschmolzen)

4. Geschäftsführung

Herr Andris Zelonka (ab 14.09.2021)

Herr Dr. Jürgen Raith (ab 01.08.2022)

Herr Dr. Marcus Mohr (ab 01.11.2023)

Herr Christian Crumb (14.09.2021 bis 22.04.2022)

Herr Dirk Müller (ab 14.09.2021 bis 30.09.2022)

Herr Peter Schmidt (ab 14.09.2021 bis 30.09.2022)

Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die jetzigen drei Geschäftsführer der Muttergesellschaft sind bei der Gesellschaft angestellt und erhalten für ihre Tätigkeit Bezüge. Die Schutzklausel des § 314 Abs. 3 HGB wird in Anspruch genommen.

5. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt 1.368 (935) Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren 32 (29) angestellte Geschäftsführer, 172 (152) Mitarbeiter der Verwaltung und 1.116 (841) technische Mitarbeiter beschäftigt.

6. Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung der Netzkontor GmbH schlägt vor, das Jahresergebnis des Mutterunternehmens auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Hamburg, den 26. September 2024

Netzkontor GmbH

Dr. Jürgen Raith

Andris Zelonka

Dr. Marcus Mohr

Konzernanlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2023 Zugänge zum Kons-.kreis Zugänge Abgänge 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 871 0 235 0 1.107
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sowie Markenrechte 595 264 197 0 1.056
3. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Konsolidierung 189.163 21.613 3.235 0 214.011
190.629 21.877 3.668 0 216.174
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 210 125 335
2. Technische Anlagen und Maschinen 522 105 178 805
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.290 2.558 2.194 1.157 11.885
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5 -5 13 13
9.027 2.659 2.510 1.157 13.038
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 23 15 38
23 15 0 0 38
199.679 24.551 6.178 1.157 229.250
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2023 Zugänge zum Kons-.kreis Zugänge Abgänge 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 32 0 0 0 32
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sowie Markenrechte 339 191 456 986
3. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Konsolidierung 23.299 21.508 738 44.069
23.671 191 21.964 738 45.087
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 86 70 156
2. Technische Anlagen und Maschinen 149 35 92 -4 280
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.859 1.927 2.004 1.338 6.452
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
4.094 1.961 2.166 1.334 6.887
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
27.765 2.152 24.129 2.072 51.975
Nettobuchwerte
31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.075 839
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sowie Markenrechte 70 256
3. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Konsolidierung 169.942 165.864
171.087 166.959
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 179 124
2. Technische Anlagen und Maschinen 525 373
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.433 4.430
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13 5
6.151 4.933
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 38 23
38 23
177.276 171.914

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.074.596,89 839.263,89
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sowie Markenrechte 70.377,18 255.522,68
3. Geschäfts- oder Firmenwert 169.942.018,79 171.086.992,86 165.863.824,37 166.958.610,94
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 179.403,00 124.377,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 525.463,00 373.242,50
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.433.582,85 4.430.843,95
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.049,80 6.151.498,65 4.724,50 4.933.187,95
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 37.563,63 22.878,63
177.276.055,14 171.914.677,52
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.557.540,08 1.150.247,77
2. Unfertige Erzeugnisse 14.671.702,73 12.942.352,97
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.187.805,89 824.134,70
4. Geleistete Anzahlungen 80.500,11 17.497.548,81 124.332,01 15.041.067,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24.670.837,23 13.842.917,62
2. Sonstige Vermögensgegenstände 8.794.486,60 33.465.323,83 4.494.637,10 18.337.554,72
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 11.762.365,60 12.932.201,03
62.725.238,24 46.310.823,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 522.707,95 519.351,09
240.524.001,33 218.744.851,81

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 105.101.693,10 105.101.693,10
III. Konzernbilanzverlust -51.576.669,10 -23.981.770,79
IV. Nicht beherrschende Anteile 620.963,96 358.966,21
54.170.987,96 81.503.888,52
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen nach Verrechnung mit Deckungsvermögen 577.657,61 297.008,68
2. Steuerrückstellungen 1.282.313,72 713.403,06
3. Sonstige Rückstellungen 6.202.047,59 4.650.658,53
8.062.018,92 5.661.070,27
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 149.182.617,09 114.612.059,13
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.807.039,85 5.024.607,73
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.844.123,53 7.123.270,95
4. Sonstige Verbindlichkeiten 13.829.246,88 4.812.326,21
- davon aus Steuern TEUR 9.579 (i. Vj. TEUR 2.801) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 877 (i. Vj. TEUR 525) -
177.663.027,35 131.572.264,02
D. Rechnungsabgrenzungsposten 627.967,10 7.629,00
240.524.001,33 218.744.851,81

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 159.485.772,94 91.303.214,84
2. Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -167.241,92 5.030.087,65
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 292.766,43 240.000,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 5.584.812,60 2.471.612,73
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -6.404.863,47 -4.234.105,76
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -48.683.738,28 -55.088.601,75 -22.785.740,46 -27.019.846,22
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -55.702.444,04 -37.262.842,62
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -11.929.393,09 -67.631.837,13 -7.540.242,47 -44.803.085,09
- davon für Altersversorgung TEUR 264 (i. Vj. TEUR 134) -
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -24.129.409,69 -19.709.814,24
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -28.665.131,96 -17.388.922,15
9. Erträge aus Beteiligungen 0,00 9.998,85
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 31,20 12,00
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 245.866,22 36.089,91
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -14.749.055,47 -6.651.406,93
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.390.776,31 -1.447.380,89
14. Ergebnis nach Steuern -27.212.804,84 -17.929.439,54
15. Sonstige Steuern -120.095,72 -104.357,57
16. Konzernjahresfehlbetrag -27.332.900,56 -18.033.797,11
17. Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne -261.997,75 -274.963,69
18. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr -23.981.770,79 -5.452.945,42
19. Ausschüttung 0,00 -220.064,57
20. Konzernbilanzverlust -51.576.669,10 -23.981.770,79

Konzerneigenkapitalspiegel

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Verlustvortrag Konzernjahresfehlbetrag, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Januar 2022 25 105.649 -40 -5.633 100.001
Konzernjahresfehlbetrag -18.309 -18.309
Ausschüttungen 0
Sonstige Veränderungen -547 -5.633 5.633 -547
31. Dezember 2022 25 105.102 -5.673 -18.309 81.145
Konzernjahresfehlbetrag -27.595 -27.595
Ausschüttungen 0
Sonstige Veränderungen -18.309 18.309 0
31. Dezember 2023 25 105.102 -23.982 -27.595 53.550
Nicht beherrschende Anteile Konzerneigenkapital
Nicht beherrschende Anteile Auf nicht beherrschende Anteile anfallende Gewinne Summe Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Januar 2022 369 58 427 100.428
Konzernjahresfehlbetrag 275 275 -18.034
Ausschüttungen -343 -343 -343
Sonstige Veränderungen 0 -547
31. Dezember 2022 26 333 359 81.504
Konzernjahresfehlbetrag 262 262 -27.333
Ausschüttungen 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0
31. Dezember 2023 26 595 621 54.171

Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023

A. Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Die Netzkontor GmbH (vormals NKG Jupiter GmbH) ist mit ihren Tochterunternehmen ein Dienstleister für digitale Infrastrukturen mit dem Fokus auf Breitbandkommunikation. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten sind folgende drei Geschäftsfelder:

Planungs- und Ingenieursdienstleistungen

Betriebsdienstleistungen

Service- und Installationsdienstleistungen

Die Kunden sind Telekommunikationsunternehmen, welche Breitbandnetze bauen und betreiben. Zu den Kunden zählen etwa große Konzerne wie die Deutsche Telekom und Vodafone, nationale und regionale Energieversorger, Stadtwerke sowie Wohnungswirtschaften. Das Geschäftsmodell wird im Zusammenhang mit der Energiewende in die Bereiche Strom und Smart Building weiterentwickelt.

Planungs- und Ingenieursdienstleistungen

Im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht die Planung von neuen Glasfasernetzen und Glasfasererweiterungen bestehender Koaxial- und Kupfer-Breitbandnetze. Dabei werden alle notwendigen Planungen (Strukturplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) durchgeführt und die anschließende Dokumentation der Netze sichergestellt. In einigen Projekten wird die Gesamtprojektleitung mit Unterstützungsleistungen bei der Bauausschreibung, Bauabrechnung, Bauaufsicht sowie Vermessung und Dokumentation übernommen. Die Planungsdienstleistungen werden aktuell auf die Kapazitätserweiterungen im Stromverteilnetz in der Mittel- und Niederspannungsebene erweitert.

Betriebsdienstleistungen

In diesem Geschäftszweig werden Betriebsleistungen wie Netzüberwachung und Entstörung für Breitbandnetze übernommen. Zudem werden Open Access-Lösungen angeboten, die es Netzbetreibern ermöglichen, anderen Dienstanbietern Zugang zu ihrem Netz zu gewähren. Die angebotene Open Access-Lösung basiert auf dem S/PRI Standard. Mit unserer Dienstleistung und unseren Partnern ermöglichen wir Stadtwerken die Teilhabe am Open Access-Markt.

Service- und Installationsdienstleistungen

Die Netzkontor GmbH kann gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften für Telekommunikationsdienstleister sämtliche Außendienstserviceeinsätze von der Entstörung bis zur Inbetriebnahme von Breitbandnetzen und -diensten übernehmen. Darüber hinaus werden die Telekommunikationsnetze mit Hausanschluss und die Vernetzung im Haus in der so genannten Netzebene 4 gebaut und gewartet. Wir bieten unsere Dienste technologieagnostisch und in Kombination für Glasfaser-, Koaxial- und Kupferinfrastrukturen an.

Die Installationsdienstleistungen werden gerade in Richtung Elektroladeinfrastruktur sowie Infrastrukturdienstleistungen für Smart Building erweitert.

Überblick Struktur und Geschäftstätigkeit zum Stichtag 31.12.2023

Die Netzkontor GmbH mit Sitz in Hamburg wurde im April 2021 unter dem Namen UNA 454. Equity Management GmbH gegründet und am 14.09 2021 von ihren jetzigen Gesellschaftern übernommen. Bis Mai 2023 firmierte die Gesellschaft unter dem Namen NKG Jupiter GmbH.

Gegenstand der Netzkontor GmbH ist das Halten von Geschäftsanteilen an Unternehmen, deren Verwaltung und Finanzierung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen, technischen Dienstleistungen als Führungsholding gegenüber ihren Tochtergesellschaften, insbesondere gegenüber der Netzkontor Engineering GmbH und der Netzkontor Fiberservice GmbH, jeweils nebst Töchtern.

Seit Gründung der Netzkontor Gruppe GmbH im Jahr 2017 hat sich der Netzkontor-Konzern von einem lokalen Planungsunternehmen zu einem nationalen Dienstleistungsunternehmen für digitale Infrastrukturen entwickelt. Es wurden Unternehmen unterschiedlicher Größe akquiriert. Heute sind unter dem Dach des Netzkontor-Konzerns (Führungsholding) zwei Zwischenholdinggesellschaften. Die Netzkontor Engineering GmbH besitzt am Bilanzstichtag drei 100 %-Tochtergesellschaften und Netzkontor Fiberservice GmbH besitzt am Bilanzstichtag 10 100%-Tochtergesellschaften. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Akquisition getätigt.

Die operativen Töchter der Netzkontor Engineering GmbH sind zum Bilanzstichtag die netzkontor nord gmbh, die einen Gesellschafteranteil von 80 % an der OpenXS GmbH besitzt, die BIB TECH GmbH und die Voss Telecom Services GmbH.

Die operativen Töchter der Netzkontor Fiberservice GmbH sind zum Bilanzstichtag die Elektronik Hammer GmbH, FKT - Berlin GmbH, SSF Telekommunikations-Management GmbH, MFB-COM GmbH, MMD Multimedia Dienstleister GmbH, IMT Medientechnik GmbH, , Schneider & Partner Computervernetzung GmbH,SAS Kabelservice GmbH Kabel-Leitungs- und Umweltprojektbau GmbH und Adams Network Engineering GmbH.

Bei der Akquisition im Jahr 2023 wurden durch die Netzkontor Fiberservice die Firmen Adams Network Engineering GmbH und KVS GmbH gekauft. Die KVS GmbH wurde im Jahr 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 auf Adams Network Engineering GmbH verschmolzen.

Im Jahr 2023 wurden die KaDu Kai Dunkel Fernmeldemontagen GmbH auf die SSF Telekommunikations-Management GmbH, die IMT Telecom Berlin GmbH auf die IMT Medientechnik GmbH, die KVS GmbH auf Adams Network Engineering GmbH verschmolzen. Die BFE Nachrichtentechnik GmbH wurde zum 01.04.2023 aufgespalten und in die Elektronik Hammer GmbH und Kabel- Leitungs- und Umweltprojektbau GmbH verschmolzen.

Der Netzkontor-Konzern ist eine Gesellschaft im Portfolio der Deutsche Beteiligungs AG (DBAG), die durch diesen Gesellschafter ihre Wachstumsziele verwirklichen möchte.

B. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Glasfasermarkt in Deutschland entwickelt sich nach wie vor positiv 1. Es ist mittlerweile breiter Konsens, dass die Herausforderungen der Zukunft nur mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur zu meistern sind. Des Weiteren herrscht weiterhin Fachkräftemangel 2 im Markt, sodass Outsourcing-Lösungen, wie sie der Netzkontor-Konzern anbietet, stark nachgefragt werden. Insbesondere die Installationsleistungen Glasfaser in der Netzebene 4 in Mehrgeschossbauten wird sehr stark nachgefragt.

Die Anbieter von Telekommunikationsleistungen sind zudem einem starken Margendruck ausgesetzt und müssen gleichzeitig komplexe Betriebsprozesse beherrschen sowie hohe Anforderungen im technischen Außendienst erfüllen. Außerdem stellt der Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland eine große Herausforderung mit entsprechend hohem Ressourcenaufwand dar. Der Netzkontor-Konzern bietet für diejenigen eine Lösung an, welche nicht willens oder in der Lage sind, kosteneffizient alle Aufgaben beim Aufbau von Glasfasernetzen und Betrieb von Breitbandnetzen mit eigenen Ressourcen zu erfüllen.

1 https://www.brekoverband.de/schwerpunkte/breko-marktanalyse/ & https://www.ftthcouncil.eu/knowledge-centre/all-publications-and-assets
/1707/european-ftth-bmarket-panorama-2023 zuletzt abgerufen am 13.06.2023
2 IW-Kurzbericht 23/2023

Durch die gestiegenen Zinsen und damit höheren Finanzierungskosten geraten die Geschäftsmodelle einiger insbesondere kleinerer Glasfaserinfrastruktur-Unternehmen unter Druck. Es ist damit zu rechnen, dass es zu einer Konsolidierung am Markt kommt. Der Markteintritt von OXG - einem Joint Venture mit Vodafone-Beteiligung - zeigt, dass der Markt für große Player trotzdem noch hochinteressant ist.

Das Marktumfeld in Deutschland ist nach Einschätzung der Geschäftsführung nach wie vor günstig, da die Dynamik beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur weiterhin sehr hoch ist. So konnten auch 2023 kontinuierlich weitere Kunden gewonnen werden. Durch die milliardenschweren Ausbauinitiativen von privaten Investoren nimmt die Bedeutung des geförderten Ausbaus ab.

In diesem Umfeld agiert der Netzkontor-Konzern aus der Sicht der Geschäftsführung erfolgreich. Wenige Dienstleister für digitale Infrastrukturen können so umfassend Dienstleistungen im Breitband-Markt anbieten, sodass sich der Netzkontor-Konzern im diesem Marktumfeld sehr gut weiterentwickelt.

C. Wirtschaftsbericht

Das Geschäftsjahr 2023 war nach regen Akquisitionstätigkeiten im Jahr 2022 vom Aufbau einer neuen Gruppenorganisation, einem Rebranding unter der Dachmarke Netzkontor, der Integration der Unternehmen und dem Ausbau der engeren Zusammenarbeit zwischen den Tochterunternehmen geprägt. Vorrangiges Ziel war es dabei, über die Gruppe und konkret in einzelnen Geschäftsbereichen Synergien zu heben und die Effizienz zu steigern.

In einem inflationären Umfeld konnten die Tochterunternehmen darüber hinaus durch deutliche Preisanpassung wesentlicher Kundenverträge die gute Ertragslage weiterhin sicherstellen und in einigen Verträgen jährliche Preisanpassungen verankern.

Darstellung der Konzern-Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des Geschäftsjahres, wobei der Umsatz sowie das EBITDA die für die interne Steuerung verwendeten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren darstellen. Die für die interne Steuerung verwendeten bedeutsamsten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren sind die CO 2 -Emissionen in Tonnen je 1 Mio. € Umsatz und die Arbeitsunfallhäufigkeit ("LTIR" Lost Time Injury Rate).

1. Personal- und Sozialbereich

Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl lag im Geschäftsjahr bei 1248 Mitarbeitern. Die durch die Corona-Pandemie verursachte Unsicherheit am Arbeitsmarkt konnte der Netzkontor-Konzern durch antizyklisches Handeln zum Aufbau von Mitarbeitern nutzen. Das Mitarbeiterwachstum betrug 2024 313 FTE, davon 163 durch Akquisition von Adams Network Engineering GmbH. Im Bereich der nicht-finanziellen Kennzahlen im Geschäftsjahr 2023 liegen die CO 2 -Emissionen bei 29,04 Tonnen je 1 Mio. € Umsatz und die Arbeitsunfallhäufigkeit liegt bei 20,90. Das Ziel zur Senkung der CO 2 -Emissionen auf 33,76 Tonnen pro 1 Mio. € Umsatz wurde übertroffen, das Ziel zur Senkung der Arbeitsunfallhäufigkeit auf 13,56 jedoch verfehlt.

2. Ertragslage

Ergebniskennzahlen Geschäftsjahr 2023 Geschäftsjahr 2022
[TEUR] [TEUR]
Umsatzerlöse 159.486 91.303
Betrieblicher Rohertrag 104.523 69.553
EBITDA 13.690 9.729
Jahresergebnis -27.333 -18.034

Die Geschäftsführung ist mit der Entwicklung des Konzerns im Geschäftsjahr zufrieden. Der prognostizierte Umsatz für das Geschäftsjahr 2023 belief sich auf 155 Mio. €, damit lagen die tatsächlichen Umsatzerlöse über den Erwartungen. Die wesentlichen Kostentreiber sind neben den Personalkosten in Höhe von 67,6 Mio.€ (i.Vj. 44,8 Mio.€) die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 48,7 Mio.€ (i.Vj. 22,8 Mio.€) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 28,7 Mio.€ (i.Vj. 17,4 Mio.€). Die Fahrzeugkosten in Höhe von 7,5 Mio.€ (i. VJ. 5,1 Mio.€) sind Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Personalkostenquote beträgt 42% (i. Vj. 46%) (Personalkosten zu Gesamtleistung), die Materialkostenquote beträgt 35% (i. Vj. 28%) (Materialaufwand für bezogene Leistungen zu Gesamtleistung). Die bezogenen Leistungen sind im Wesentlichen Leistungen, welche flankierend zur Unterstützung eingesetzt wurden. Die operative Gesamtleistung vor Konsolidierung entfällt zu 22% (i. Vj. 26%) auf den Geschäftsbereich Planungs- und Ingenieursdienstleistungen, zu 4% (i. Vj. 7%) auf den Geschäftsbereich Betriebsdienstleistungen und zu 74% (i. Vj. 68%) auf den Geschäftsbereich Service und Installation. Auch Umsatz vor Konsolidierung entfällt zu 22% (i. Vj. 26%) auf denGeschäftsbereich Planungs- und Ingenieursdienstleistungen, zu 4% (i. Vj. 7%) auf den Geschäftsbereich Betriebsdienstleistungen und zu 74% (i. Vj. 68%) auf den Geschäftsbereich Service und Installation. Die Abschreibung beträgt in Summe 24,1 Mio.€ (i. Vj. 22,7 Mio.€). Davon entfallen 21,5 Mio.€ (i. Vj. 20,8 Mio.€) auf Abschreibungen der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte. Das EBITDA beträgt im abgelaufenen Zeitraum 13,7 Mio. € (i. Vj. 9,7 Mio.€). Obwohl es unter der Vorjahresprognose liegt, entspricht es in Anbetracht des inflationären Kostendrucks den unterjährig angepassten Erwartungen für das Geschäftsjahr 2023. Der größte Ergebnisbeitrag stammt aus dem operativen Geschäft der Adams Network Engineering GmbH in Höhe von 5,9 Mio.€ (i. Vj. 0,0 Mio.€) und MFB-COM GmbH in Höhe von 3,4 Mio.€ (i. Vj. 1,9 Mio.€) (jeweils vor Konsolidierung). Die Zinslast in Höhe von 14,7 Mio.€ (i. Vj. 6,7 Mio.€) entspricht einer Kostenquote in Höhe von 9% (i. Vj. 7%) (Zinsen und ähnliche Aufwendungen zu Gesamtleistung). Im Gros werden die Zinsen durch die Finanzierungsstrategie der Mutter bedingt.

3. Vermögenslage

Wesentliche Bilanzposition 31.12.2023 31.12.2022
[TEUR] [TEUR]
Aktiva 240.524 218.745
Anlagevermögen 177.276 171.915
Vorräte 17.498 15.041
Forderungen aus LuL 24.671 13.843
Liquide Mittel 11.762 12.932
ARAP 523 519
Passiva 240.524 218.745
Eigenkapital 54.171 81.504
Langfristige Verbindlichkeiten 149.183 114.612
Verbindlichkeiten aus LuL 7,844 7.123
Sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen und PRAP 13.829 4.812

Die Entwicklung der Vermögenslage entspricht den Erwartungen der Geschäftsführung. Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag 11,8 Mio.€ (i. Vj. 12,9 Mio.€). Die Liquidität war zu jedem Zeitpunkt für den Konzern und jedes Tochterunternehmen sichergestellt. Größte Position des Anlagevermögens bilden die Geschäfts- oder Firmenwerte mit 169,9 Mio.€. (i. Vj. 165,9 Mio.€); diese werden über 10 Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird im Wesentlichen durch die Betriebs- und Geschäftsausstattung gebildet. Hierzu zählen der Fuhrpark, die Werkzeuge sowie Mess- und Prüfgeräte. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 24,7 Mio.€ (i.Vj. 13,8 Mio.€). Ausgehend von einem kalkulatorischen Kalenderjahresgesamtumsatz, beträgt das durchschnittliche Zahlungsziel 56 Tage. Die unfertigen Leistungen, welche zu Herstellungskosten bewertet sind, betragen 14,7 Mio.€ (i.Vj. 12,9 Mio.€) und sind in den Vorräten enthalten.

4. Finanzlage und Kapitalstruktur

Das Eigenkapital des Konzerns beträgt zum Stichtag 55,2 Mio.€ (i. Vj. 81,5 Mio.€). Die Bilanzsumme liegt bei 240,5 Mio.€ (i. Vj. 218,7 Mio.€). Die Gesellschaften des Konzerns konnten ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 jederzeit nachkommen. Die Geschäftsführung sieht die finanzielle Ausstattung der Gesellschaften als angemessen an. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Geschäftsjahr 2023 liegen bei 149,2 Mio. € (i. Vj. 114,6 Mio.€). Der wesentliche Teil davon ist ein von einem Bankenkonsortium finanzierter Kredit in Höhe von 148,6 Mio. € (i. Vj. 113,3 Mio.€) (Laufzeit bis September 2027 und März 2028).

Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Darlehnsvereinbarung mit den finanzierenden Banken erweitert. Im Zuge weiterer Unternehmenszukäufe, wurde das zugesagte Darlehnsvolumen auf 172 Mio. € erhöht, davon sind Stand Juni 2024 152,0 Mio. € in Anspruch genommen worden.

D. Risikomanagement

Die Risiken im Geschäftsumfeld des Konzerns haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt nicht wesentlich geändert. Im laufenden Jahr sowie den kommenden Jahren werden die Entwicklungen in den Zielindustrien, den wesentlichen Märkten und bei den wesentlichen Kunden weiterhin genau beobachtet, um bei Bedarf risikominimierende Maßnahmen zu ergreifen. Die Einbindung der Geschäftsführung in wesentliche Entscheidungen des operativen Geschäfts der Gesellschaften stellt sicher, dass Risiken aus allen Teilbereichen des Konzerns der Geschäftsführung gemeldet werden, um Situationen, die den Fortbestand der Gruppengesellschaften gefährden, früh erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

Die Liquidität wird regelmäßig überwacht und bestmöglich eingesetzt. Risiken aus Zahlungsausfällen sind derzeit nicht erkennbar bzw. durch geeignete Einzelwertberichtigungen gedeckt.

E. Chancen der zukünftigen Entwicklung

Die nachfolgenden Chancen sind in der Reihenfolge Ihrer Bedeutung absteigend dargestellt.

Das Bandbreitenwachstum und die Nachfrage nach höherer Zuverlässigkeit der Internetverbindung und damit erweiterten Serviceanfragen sind ungebrochen. Dies führt zu einer weiterhin hohen Nachfrage nach Dienstleistungen und Produkten rund um den Breitbandausbau, dem Service und Betrieb der Netze.

Die Unternehmen der Netzkontor konnten 2023 einige große Kunden komplett neu bzw. zumindest in einem der 3 Geschäftsfelder neu gewinnen. Dadurch ergibt sich die Chance zur Weiterentwicklung des Geschäfts mit eben diesen Kunden. Daraus und durch die hohe Nachfrage ergeben sich sehr gute Wachstumschancen auch für die nächsten Jahre. Außerhalb der Kerngeschäfts (inkl. dem NE4-Installationsgeschäft) ergeben sich durch die Energiewende im Bereich Strom und Smart Building weitere neue Wachstumsfelder für Netzkontor.

F. Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die nachfolgenden Risiken sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung absteigend dargestellt.

In Deutschland besteht weiterhin hohe Nachfrage nach Dienstleistungen für Breitbandinfrastrukturen. Ein kritischer Erfolgsfaktor für das weitere Wachstum in diesem Markt ist die Akquisition von Fachkräften, insbesondere von Planern, Bauleitern, Monteuren und Servicetechnikern. Der deutsche Markt ist in diesem Bereich gesättigt, sodass der Netzkontor-Konzern bereits geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um dieses Problem zu lösen. Dies umfasst u.a. die Rekrutierung in EU-Drittländer (z.B. Bosnien, Serbien) von geeignetem Fachpersonal sowie die Ausbildung von Quereinsteigern in der hauseigenen Netzkontor Akademie.

Durch die hohe Inflation werden die Gehälter steigen, was bei langlaufenden Projekten und Rahmenverträgen mit festgesetzten Preisen zu einem Margendruck führt. Durch die Leistungen in der Vergangenheit und die vertrauensvolle Partnerschaft mit den Kunden ist die Geschäftsführung zuversichtlich, einen Teil des Inflationsdrucks an die Kunden weitergeben zu können. Nachverhandlungen bestehender und neuer Verträge haben gezeigt, dass dies auch erfolgreich umgesetzt werden kann.

Durch die gestiegenen Zinsen und damit höheren Finanzierungskosten geraten die Geschäftsmodelle einiger kleinerer Glasfaserinfrastruktur-Unternehmen unter Druck. Um mögliche Ausfälle im Rahmen von Insolvenzverfahren zu minimieren, werden bei entsprechenden Kunden Zahlungsziele verkürzt und sehr kurze Abrechnungszeiträume vereinbart sowie das Geschäft insgesamt zurückgefahren.

Ab 2028/2029 rechnet die Geschäftsführung mit einem Rückgang der Nachfrage für den Bau neuer Glasfasernetze. Um mittelfristig (5-Jahres-Horizont) die Wachstumsstrategie entsprechend fortsetzen zu können, ist insbesondere für die Planungs- und Ingenieursdienstleistungen eine Diversifikation in weitere Geschäftsfelder notwendig. Deshalb werden die Unternehmen im Bereich Engineering zukünftig Dienstleistungen im Bereich der Netzerweiterung für Stromnetze im Mittel- und Niederspannungsbereich anbieten. Mit dem Aufbau dieses Geschäftsbereiches wurde begonnen.

Das Risiko, dass die zukünftige Ertragskraft nicht ausreicht, um den Firmenwert zu verdienen, wird als gering eingeschätzt. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie z. B. der gruppenweite Einkauf, die Optimierung der Routenplanung und die Reduzierung der unproduktiven Zeiten, führen nicht nur zu einer Steigerung des Umsatzes, sondern auch zu einer Verbesserung der Profitabilität.

Aufgrund des Geschäftsmodells sind operative Risiken wie Baumängel und daraus resultierende Haftungs- und Gewährleistungsrisiken gering.

Durch die hohen Markteintrittsbarrieren ist das Risiko des Markteintritts neuer Wettbewerber gering.

Außerdem führen die hohe Kundenbindung und die gegenseitige Abhängigkeit zu einem geringen Risiko des Verlustes wesentlicher Kunden. Darüber hinaus wurde die hohe Kundenzufriedenheit durch eine Studie bestätigt. Der ermittelte NPS-Wert liegt bei 68%.

Rechtliche Risiken werden grundsätzlich durch die entsprechende Bildung von Rückstellungen abgesichert.

Hinsichtlich unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine Risiken, die unsere Entwicklung beeinträchtigen und unseren Bestand gefährden.

G. Prognosebericht

Der Konzern erwartet für 2024 eine Fortführung des organischen Wachstumskurses sowohl im Umsatz als auch im EBITDA. Der erwartete Umsatz für 2024 liegt bei 178 Mio.€ und das EBITDA bei 26 Mio.€. Der vorläufige Umsatz für die ersten 8 Monate des Geschäftsjahres 2024 beläuft sich auf 113 Mio. € und das normalisierte EBITDA auf 17 Mio. €. Dies wird durch die Entwicklung der neu gewonnenen Kunden, die hohe Nachfrage (insbesondere im Bereich des NE4-Installationsgeschäfts), durch z.T. erheblich bessere Preise und die in die Wege geleiteten Initiativen bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter getragen. Für Unternehmen aus der Branche zeigt sich, dass die Netzkontor-Gruppe ein gutes Zuhause ist. Deshalb wird der Konzern voraussichtlich erfolgreich weitere Unternehmen erwerben und damit auch anorganisch wachsen. Die Prognose für 2023 wurde um 4 Mio. EUR im Umsatz übertroffen.

Wachstumskosten wie Mitarbeiterqualifikation und ein Anstieg des Working Capital sowie notwendige Gehaltssteigerungen übten 2023 etwas Druck auf die EBITDA-Marge aus. Erfolgreich neu verhandelte Verträge in 2023 mit vereinbarten Preisanpassung verbessern die Ertragslage in 2024. Langfristig wird sich die Inflation durch eine entsprechende Berücksichtigung in den Verträgen nicht negativ auswirken, da die starke Nachfrage für eine Angebotsknappheit sorgt.

Im Bereich der nicht-finanziellen Kennzahlen im Geschäftsjahr 2024 liegt das Ziel für die CO 2 -Emissionen bei 30,00 Tonnen je 1 Mio. € Umsatz und die Arbeitsunfallhäufigkeit sollte mindestens auf den Vorjahreswert von 15,07 beibehalten oder weiter gesenkt werden.

Im Jahr 2022 hat der Netzkontor-Konzern mit der Integration der erworbenen Tochterunternehmen begonnen und die Aktivitäten hierzu 2023 intensiviert. Die erwarteten Synergien auf der Umsatzseite konnten 2023 realisiert werden. Durch die enge Zusammenarbeit der Unternehmen konnten wichtige Kunden gewonnen werden und in Preisverhandlungen konnte erfolgreich der Inflationsdruck weitergegeben werden. Dies spiegelt sich im einem gesteigerten EBITDA für 2023 und einer guten Ausgangsbasis für 2024 wider. Ein enger Austausch zwischen den Tochterunternehmen findet statt. Die fortschreitende Zentralisierung in der Buchhaltung und im Controlling erhöht die Transparenz zu Finanzkennzahlen deutlich.

Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Konzerns sind aus Sicht der Geschäftsführung in einem freundlichen Marktumfeld und den erwarteten Synergien aus dem gemeinschaftlichen Agieren am Markt gut. Somit ist nach Einschätzung der Geschäftsführung auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Konzernentwicklung zu rechnen. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht ersichtlich.

 

Hamburg, den 26. September 2024

Netzkontor GmbH

Dr. Jürgen Raith

Andris Zelonka

Dr. Marcus Mohr

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 517902 eingetragenen MMD Multimedia Dienstleister GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Gera, und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 12.450,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 26.09.2022 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Ralf Noack, Gera

b)

Götz Ronny Schiefer, Greiz

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der MMD Multimedia Dienstleister GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Ralf Noack nicht teil.

An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Götz Ronny Schiefer nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 21. März 2024 I 07:15 PDT

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 52815 eingetragenen Adams Network Engineering GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Büttelborn und einem Stammkapital von EUR 80.000 ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft die MAREVA Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

2. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

3. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Adams Network Engineering GmbH als Tochterunternehmen.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 18. März 2024

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

NAndris Zelonka, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter HRB 2603 eingetragenen BIB Tech GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Rodenberg und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Engineering GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183425.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 15.02.2019 an die Netzkontor Engineering GmbH abgeführt.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Björn Claaßen, Burgwedel

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Engineering GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Engineering GmbH als 100%ige Gesellschafterin der BIB Tech GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Björn Claaßen nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 26. März 2024

Netzkontor Engineering GmbH

vertreten durch/represented by

Name: Jürgen Raith

Name: Andris Zelonka

Titel: Geschäftsführer

Titel: Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 19262 eingetragenen Elektronik Hammer GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Grimma, und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 29.08.2022 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Maik Hammer, Grimma

b)

Tony Hammer, Grimma

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Elektronik Hammer GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Maik Hammer, nicht teil.

An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Tony Hammer nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 21. März 2024

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 13081NP eingetragenen FKT-Berlin GmbH - Fernmelde- und Kabeltiefbau (die "Gesellschaft") mit Sitz in Velten, und einem Stammkapital von EUR 25.200, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 18.06.2021 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Dirk Sonnek, Bennewitz

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der FKT-Berlin GmbH - Fernmelde- und Kabeltiefbau als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Dirk Sonnek nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 21. März 2024

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 34057 B eingetragenen IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Berlin, und einem Stammkapital von DM 75.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 150.374,89 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Michael Hahn, Berlin

b)

Manuel Teterra, Berlin

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der IMT Medientechnik Betriebs- und Service GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

 

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Michael Hahn nicht teil.

 

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Manuel Teterra nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 21. März 2024

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 26216 eingetragenen Kabel - Leitungs- und Umweltprojektbau GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Schöneck / Vogtland, und einem Stammkapital von EUR 26.300, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 456.831,98 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Frank Seifert, Schöneck, Vogtl.

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Kabel - Leitungs- und Umweltprojektbau GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Frank Seifert nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 21. März 2024

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 29505 eingetragenen MFB-COM GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Zwickau, und einem Stammkapital von EUR 30.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 9.061,76 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 13.04.2022 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Thomas Tzscheutschler, Zwickau

b)

Thomas Franz, Lichtentanne

4. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

5. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der MFB-Com GmbH als Tochterunternehmen

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Thomas Tzscheutschler nicht teil.

An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Thomas Franz nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 21. März 2024

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 7266 FL eingetragenen netzkontor nord GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Flensburg und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Engineering GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183425.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 08.02.2019 an die Netzkontor Engineering GmbH abgeführt.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Andreas Lehbrink, Flensburg

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Engineering GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Engineering GmbH als 100%ige Gesellschafterin der netzkontor nord gmbh als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Andreas Lehbrink nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 26. März 2024 I 07:53 PDT

Netzkontor Engineering GmbH

vertreten durch/represented by

Jürgen Raith, Geschäftsführer

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183425 eingetragenen Netzkontor Engineering GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Hamburg und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor GmbH (die Gesellschaft) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183104.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 23.08.2022 an die Netzkontor GmbH abgeführt.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Andris Zelonka, Hamburg

b)

Dirk Müller, Flensburg (Geschäftsführer bis 31.08.2023)

c)

Peter Schmidt, Flensburg (Geschäftsführer bis 31.08.2023)

d)

Dr. Jürgen Raith, Düsseldorf (Geschäftsführer seit 01.08.2022)

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Andris Zelonka nicht teil.

An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Dr. Jürgen Raith nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 26. März 2024

Netzkontor GmbH

vertreten durch/represented by

Jürgen Raith, Geschäftsführer

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Marcus Mohr, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648 eingetragenen Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Hamburg und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor GmbH (die Gesellschaft) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183104.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 35.080,68 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Andris Zelonka, Hamburg,

b)

Dirk Schüller, Glienicke

c)

Sven Wetzel, Dommitzsch

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Netzkontor Fiberservice GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Andris Zelonka nicht teil.

An der Abstimmung zu Punkt 3c) nahm Herr Sven Wetzel nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 26. März 2024

Netzkontor GmbH

vertreten durch/represented by

Jürgen Raith, Geschäftsführer

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Marcus Mohr , Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 8724 eingetragenen SAS Kabelservice GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Wittenberg, und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 891.458,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Mandy Kolodzej, Thallwitz OT Röcknitz

b)

Peter Hobusch, Nienburg (Saale) OT Altenburg

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der SAS Kabelservice GmbH GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Mandy Kolodzej nicht teil.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Peter Hobusch nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 21. März 2024

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 16192 FF eingetragenen Schneider & Partner Computervernetzung GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Ahrensfelde, und einem Stammkapital von DM 51.000, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.255.641,31 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

André Reichmann, Berlin

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Schneider & Partner Computervernetzung GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr André Reichmann nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 21. März 2024

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 115427 B eingetragenen SSF Telekommunikations-Management GmbH (die "Gesellschaft"), mit Sitz in Berlin und einem Stammkapital von EUR 25.500, ist die Netzkontor Fiberservice GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183648.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 18.06.2021 an die NKG Fiberservice GmbH abgeführt.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Sven Wetzel

b)

Sven Reimer

c)

Stephan Teichert

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Fiberservice GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Fiberservice GmbH als 100%ige Gesellschafterin der SSF Telekommunikations-Management GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Sven Wetzel nicht teil.

An der Abstimmung zu Punkt 3b) nahm Herr Sven Reimer nicht teil.

An der Abstimmung zu Punkt 3c) nahm Herr Stephan Teichert nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 21. März 2024

Netzkontor Fiberservice GmbH

vertreten durch/represented by

Andris Zelonka, Geschäftsführer

Sven Wetzel, Geschäftsführer

Dietmar Rosenau , Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister Amtsgerichts Köln unter HRB 63641 eingetragenen Voss Telecom Services GmbH (die "Gesellschaft") mit Sitz in Wipperfürth und einem Stammkapital von EUR 25.000, ist die Netzkontor Engineering GmbH (die "Gesellschafterin") mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183425.

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten und folgende Beschlüsse werden gefasst:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß Anlage festgestellt.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen und laut Gewinnabführungsvertrag vom 05.04.2020 an die Netzkontor Engineering GmbH abgeführt.

3. Entlastung der Geschäftsführer

Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 wird erteilt dem Geschäftsführer

a)

Burkhard Flüß, Kierspe

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Zum Abschlussprüfer für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr wird die Prüfungsgesellschaft KPMG bestellt.

5. Befreiungsmöglichkeit nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschaft wird berechtigt, die Befreiungsmöglichkeiten gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023 vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

6. Erklärung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die Netzkontor Engineering GmbH ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB nachkommt. Es besteht eine unmittelbare Beteiligung zwischen der Netzkontor Engineering GmbH als 100%ige Gesellschafterin der Voss Telecom Services GmbH als Tochterunternehmen.

Die Beschlüsse zu Punkt 1-6 wurden einstimmig gefasst.

An der Abstimmung zu Punkt 3a) nahm Herr Burkhard Flüß nicht teil.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Hamburg, den 26. März 2024

Netzkontor Engineering GmbH

vertreten durch/represented by

Jürgen Raith, Geschäftsführer

Andris Zelonka, Geschäftsführer

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