Raiffeisen-Bank Eschweiler eG
EschweilerStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Nier seit 21.2.2025 | Prokura |
Christoph Schmitz seit 21.2.2025 | Prokura |
Sven Rehfisch seit 8.6.2016 | Vorstandsmitglied |
Bernd Schendzielorz seit 1.4.2010 | Vorstandsmitglied |
Guido Ungermann seit 30.9.2009 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Raiffeisen-Bank Eschweiler eGEschweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Raiffeisen-Bank Eschweiler eG, EschweilerA. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit ist die Raiffeisen-Bank Eschweiler eG lokal verwurzelt und pflegt die Beziehung mit ihren Kunden und Mitgliedern. Unser Wissen über die örtlichen Gegebenheiten setzen wir nutzbringend ein und konzentrieren uns somit auf den heimischen Wirtschaftsraum. Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Geschäftszweck der Bank als Kreditinstitut ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und Kunden. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich darauf, unsere Kunden und Mitglieder bedarfsorientiert in allen finanziellen Angelegenheiten zu betreuen, insbesondere in Fragen der Vermögensbildung, Vermögenssicherung und Altersvorsorge. Die Bank definiert als zentrale Geschäftsfelder das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft und Beteiligungen. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir keine Zweigniederlassungen. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Konjunktur in Deutschland Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % im Jahr 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023. Zum Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,5 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 %). Hier stützten die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung, die eine sukzessive Abarbeitung der aufgestauten Auftragsbestände ermöglichten. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,7 %. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Alles in allem ging von den Bruttoanlageinvestitionen ein leicht negativer Impuls (-0,1 Prozentpunkte) für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse während der Erholung von der Coronakrise im Jahr 2022 anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 2,2 % bzw. 3,4 % nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % und 6,6 % gestiegen waren. Maßgeblich für den Rückgang des Exportgeschäfts war die im Jahresverlauf schwächer werdende weltwirtschaftliche Gangart. Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum nominal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 % im Vorjahr auf 2,1 % nach. Erste amtliche Angaben zur Schuldenquote im Jahr 2023 werden voraussichtlich Ende April 2024 veröffentlicht. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die erwerbstätigenzahl stieg im Vorjahresvergleich um gut 300.000 auf einen neuen Rekordwert von rund 45,9 Millionen Menschen. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klaren rückläufigen Trend zeigten. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie die Verlangsamung des Anstiegs der Preise für Energie. Die Baukonjunktur präsentierte sich abermals schwach. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr (-3,3 %) verminderte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes 2023 nochmals, wenngleich mit einer Veränderungsrate von -0,2 % weniger stark als zuvor. Hemmend auf die Aktivitäten des Wirtschaftsbereichs wirkten vor allem die weiterhin hohen Baukosten, der anhaltende Mangel an Arbeitskräften und die, wegen der gestiegenen Zinsen, verschlechterten Finanzierungsbedingungen. Hiervon war insbesondere der Hochbau betroffen, während sich die Geschäfte im Tiefbau und im Ausbaugewerbe vergleichsweise besser entwickelten. Trotz der allgemeinen Schwächen hielt der Stellenaufbau im Baugewerbe an. Die Erwerbstätigenzahl stieg um 0,5 % auf gut 2,6 Millionen Menschen. Im Einzelhandel haben die im Vorjahresvergleich nur wenig verminderten Preisanstiege merkliche Spuren hinterlassen. Wegen der an der Kaufkraft zehrenden Inflation hielten sich die Verbraucher mit ihren Ausgaben zurück. Zusätzlich dämpften die hohen wirtschaftlichen Unsicherheiten die Anschaffungsneigung. Vor diesem Hintergrund sank der preisbereinigte Einzelhandelsumsatz um deutliche 3,3 % nachdem er bereits 2022 um 0,7 % nachgegeben hatte. Finanzmarkt Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten damit 2023 die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartete Zinssenkungen im Jahr 2024. Die US-Notenbank Fed beendete am 27. Juli 2023 ihren geldpolitischen Straffungskurs bei einem Leitzinskorridor von 5,25 bis 5,5 %. Damit erhöhte die Fed ihre Zinsen 2023 um 100 Basispunkte, nachdem sie 2022 mit 425 Basispunkten das Gros ihrer geldpolitischen Reaktion auf den Inflationsschock bereits vollzogen hatte. Den Abbau ihrer Bestände an Staatsanleihen und Mortgage-backed securities (hypothekarisch besicherte Wertpapiere) setzte die US-Notenbank in dem von ihr in 2022 festgelegten Tempo fort. Von August bis Dezember 2023 hielt die Fed ihre Leitzinsen schließlich stabil und kündigte an, diesen Kurs bis ins Jahr 2024 beibehalten zu wollen. Senkungen der Leitzinsen schloss die Fed in ihrer Außenkommunikation auch für 2024 bis zu jenem, noch zu erreichenden Zeitpunkt aus, an dem die Inflation gesichert zum Zielwert von 2 % zurückkehrt. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte ähnlich der Fed an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreicht. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank an den Anleihemärkten deutlich zurück, die in der Niedrigzinsphase dazu gedient hatte, die langfristigen Zinsen zu senken. Durch den Entzug dieser Nachfrage wollte die EZB die langfristigeren Zinsen wieder steigen lassen und damit die Wirkung ihrer zuerst die kurzen Firsten beeinflussenden Leitzinsen unterstützen. Auf der letzten Sitzung am 14. Dezember 2023 entschied die Notenbank zudem, fällig werdende Anleihen des 2020 aufgelegten Pandemiekaufprogramms PEPP ab Juli 2024 nur noch teilweise zu reinvestieren. Damit möchte sie ihre geldpolitische Straffung verstärken. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit einer Kurserholung von Staatsanleihen. In der Folge fielen ihre Renditen. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 2. März 2023 eine Rendite von 2,75 %. Dieses Auf und Ab setzte sich im weiteren Jahresverlauf fort. Im vierten Quartal und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erbrachte zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Ähnlich entwickelten sich andere Anleihen des Euroraums. Die Anleihen folgten hierbei den Erwartungen der Märkte an eine 2024 deutlich sinkende Inflation mit entsprechenden Leitzinssenkungen der Notenbanken. Die europäische Gemeinschaftswährung wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 Dollar auf. Dabei profitierte die Gemeinschaftswährung von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die ihre Leitzinsen um 200 Basispunkte erhöhte, während die US-Notenbank Fed ihre um lediglich 100 Basispunkte anhob. Dies verringerte den Zinsabstand der großen Währungsräume und ließ den Euro als Devise nach einem schwachen Jahr 2022 attraktiver werden. Dennoch blieb der Euro relativ zum Dollar anfällig und reagierte insbesondere auf Veränderungen der geopolitischen Lage und das Zinsverhalten der EZB. Zum Jahresende konnte sich der Euro wieder erholen und das Jahr 2023 mit 1,10 Dollar abschließen. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg vom 1. Januar bis zum 9. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken die Finanzmärkte, insbesondere die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silicon Valley Bank. Dies löste einen Schock an den Aktienmärkten aus. Der DAX etwa verlor bis zum 17. März 5,5 % seines Kurswertes. Die Verluste konzentrierten sich dabei auf Finanzwerte. Zugleich führte die Unsicherheit in den USA, aber auch global zu größeren Bewegungen von Bankeinlagen, insbesondere von solchen oberhalb der Einlagensicherungsgrenzen. Die Krise kulminierte mit der Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS am 19. März, die die Schweizer Behörde zur Abwicklung der erstgenannten Bank organisiert hatte. Dieser Akt konnte die Märkte beruhigen und ermöglichte die Erholung der Aktien- und Finanzmärkte von dem kurzfristigen Einbruch. Diese Erholung flachte zum Sommer hin ab, setzte sich aber trotz wiederkehrender Volatilität insbesondere um die Leitzinsentscheidungen der Notenbanken fort. Ende Juli notierte der DAX bei 16.446,83 Punkten und damit 18,1 % über seinem Jahreseinstandswert. Diese Korrektur erreichte ihren Tiefpunkt mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Da der Konflikt bis zum Jahresende weitgehend auf den Gazastreifen begrenzt blieb, setzte im November bereits eine neuerliche, vorsichtige Erholung an den Aktienmärkten ein. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, womit eine Belebung der Konjunktur im Jahr 2024 verbunden wurde. Der DAX legte von Anfang November bis Jahresende 13,1 % zu. Dadurch schloss er das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Im globalen Vergleich entwickelte sich der deutsche Leitindex damit ähnlich zum Euro Stoxx 50, der 19,2 % zulegen konnte, aber schwächer als der S&P 500 und der Nasdaq Composite. Letztere konnten 24,2 % bzw. 43,4 % zulegen. Geschäftsentwicklung der Kreditgenossenschaften In einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld konnten die 697 Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie die sonstigen Genossenschaftsbanken ihr Kredit- und Einlagengeschäft mit ihren 30 Millionen Privat- und Firmenkunden im Geschäftsjahr 2023 teilweise leicht ausweiten. Im Vergleich zu den Vorjahren verlor das bilanzielle Kundengeschäft jedoch an Dynamik. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Urkainekriegs eingetretene Wirtschaftsschwäche dauerte in Deutschland das gesamte Jahr 2023 an. Sie war geprägt von mehreren kräftigen Leitzinsanhebungen und damit höheren Kreditzinssätzen, aber auch von einem gravierenden Fachkräftemangel und Materialengpässen sowie einem deutlichen Kaufkraftentzug durch die anhaltende hohe Teuerung. Überlagert wurden diese Einflüsse von den hohen Unsicherheiten infolge des eskalierenden Nahostkonflikts zum Jahresende 2023 und dem wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgericht. Dennoch konnten die deutschen Genossenschaftsbanken in diesem dämpfenden Wirtschaftsumfeld ihre Kreditvergabe leicht steigern. Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb weitgehend stabil. Das gestiegene Zinsniveau eröffnete den Kunden erstmals seit der Negativ- und Nullzinsphase attraktive Anlagemöglichkeiten in klassischen Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen. Viele Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in diese Einlageformen um. Andererseits belasteten die höheren Lebenshaltungskosten infolge der Inflation die Sparfähigkeit der Kunden. Das Kreditgeschäft der Volksbanken und Raiffeisenbanken hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv entwickelt, die hohen Wachstumsraten der Vorjahre wurden aber nicht wieder erreicht und schwächten sich im Jahr 2023 ab. Per Dezember 2023 nahmen die Kreditbestände der Genossenschaftsbanken an Nichtbanken um 20 Milliarden Euro oder 2,6 % auf 777 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr zu. Damit liegt die aktuelle prozentuale Veränderung mit gut vier Prozentpunkten deutlich unter der Wachstumsrate der Vorjahre (Veränderung 2022/2021 +6,5 %, 2021/2020 +6,9 % und 2020/2019 +6,2 %). Die Kredite an Privatkunden insgesamt wuchsen per Ende 2023 um 1,3 % (oder 5 Milliarden Euro) auf 363 Milliarden Euro. Gut neun Zehntel der Kredite an Privatkunden waren Wohnbaukredite (325 Milliarden Euro, +1,7 % Zunahme, +6 Milliarden Euro). Ferner sicherten sich Unternehmen und Selbstständige sowie sonstige Firmenkunden angesichts der Unsicherheiten über den wirtschaftlichen Fortgang Liquidität und Kreditlinien. Die Firmenkundenkredite stiegen - bei merklich rückläufigem Wachstum - um 3,8 % (oder +15 Milliarden Euro) auf 414 Milliarden Euro. Die aggregierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Milliarden Euro weitgehend konstant. Zum leichten Rückgang der aggregierten Bilanzsumme von -0,5 Milliarden Euro trugen neben den rückläufigen Kundeneinlagen auch die Fälligkeiten und weitere freiwillige Rückzahlungen im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der dritten Serie (GLRG II) bei. Die durchschnittliche Bilanzsumme je Institut liegt aktuell bei knapp 1,7 Milliarden Euro. Der Konsolidierungsprozess unter den Instituten setzte sich gegenüber dem Vorjahr in einem leicht erhöhten Umfang fort. Die Zahl der selbstständigen Genossenschaftsbanken lag per Ende 2023 bei 697 Banken und sank somit fusionsbedingt um 40 Institute bzw. um -5,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Der rückläufige Trend bei der Anzahl der Filialen setzte sich im Jahr 2023 im Vergleich zu den Coronajahren leicht abgeschwächt fort. Der verminderte Kundenkontakt in der Filiale und die weiter voranschreitende Nutzung der Digitalisierung zeigten sich im Ergebnis deutlich in einem grundlegenden Strukturwandel bei den personenbesetzten Zweigstellen, wenngleich sich dieser Effekt aktuell im Jahr 2023 im Vergleich zu den Pandemiejahren 2020 bis 2022 weniger dynamisch auswirkte. Die Zahl der Zweigstellen sank im zurückliegenden Jahr auf 6.510 und die Zahl der Bankstellen auf 7.207. Nachlassende Bargeldnutzung, der Bezug von Bargeld an Ladenkassen (POS) mittels girocard sowie die Nutzung von mobilen Bezahlverfahren führen zu einem steten Rückbau der bestehenden Bargeldquellen der Kunden in Genossenschaftsbanken - insbesondere bei der Zahl der Geldautomaten (GA). Ende 2023 gab es bei den Genossenschaftsbanken 14.696 GA. Ihre Zahl ist damit um 824 GA im Vergleich zu 2022 zurückgegangen. Der insgesamt hohe Rückgang in den letzten drei Jahren von gut 2.600 GA dürfte auch als Ergebnis der Risikoanalyse von GA-Standorten und des umgesetzten bankindividuellen Sicherheitskonzepts zu werten sein, um die Gefahr einer GA-Sprengung zu minimieren und dadurch den Schutz von Personen und Sachwerten zu verbessern. Die Zahl der Mitglieder der Genossenschaftsbanken beträgt aktuell 17,8 Millionen (Vorjahr 17,9 Millionen, Netto-Rückgang von gut -160.000 Mitgliedern, -0,9 %). Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis wurde die Beteiligungsmöglichkeit der bestehenden Mitglieder durch Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile genutzt. Mit dem höheren Zinsniveau werden sich auch zukünftig die Dividenden auf Geschäftsanteile bei den Genossenschaftsbanken tendenziell erhöhen und damit verbessert sich die Attraktivität der Mitgliedschaft weiter. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Die Berechnung der finanziellen Leistungskennzahl BE vor Bewertung/dBS wird unter Punkt 4a Ertragslage detailliert erläutert. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit, Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote sowie die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Geschäftsentwicklung der Raiffeisen-Bank Eschweiler eG verlief im Geschäftsjahr 2023 sehr zufriedenstellend, da sie im Wesentlichen den in der Vorperiode berichteten positiven Prognosen entsprach. Die geplanten Ziele wurden erreicht und teilweise sogar übertroffen.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme konnte gegenüber dem Vorjahr um 7,7 % von 584.130 TEUR auf 629.395 TEUR gesteigert werden. Die außerbilanziellen Geschäfte verringerten sich um 4.411 TEUR auf 39.642 TEUR. Die Genossenschaft unterhält im Anlagebuch einen Zinsswap in Höhe von 5.000 TEUR. Er dient zu Absicherungszwecken gegen Zinsänderungsrisiken im Bankbuch (Aktiv-Passiv-Steuerung). Im Berichtsjahr wurden keine neuen Zinsswaps abgeschlossen.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft, insbesondere im Bereich der langfristigen Darlehen, um 40.933 TEUR bzw. 7,8 % ausgebaut werden. Die Wertpapieranlagen haben sich im Berichtszeitraum trotz Kurswertzuschreibungen aufgrund einer endfälligen Anleihe insgesamt um 15 TEUR auf 13.750 TEUR verringert. Die Bankguthaben, als alternative Anlageform, haben wir um 19.178 TEUR gesteigert.
Maßgeblichen Anteil an der positiven Entwicklung der Bank hatten die anderen Einlagen, also die täglich fälligen Einlagen und die Einlagen mit vereinbarter Laufzeit. Diese stiegen im Berichtsjahr um 59.048 TEUR (27,1 %) auf 277.292 TEUR an. Hierdurch konnte das Wachstum im Kundenkreditgeschäft refinanziert werden. Die Spareinlagen waren im Jahr 2023 um 17.585 TEUR (23,3 %) auf 58.033 TEUR rückläufig. Neben den Kundeneinlagen dienen die Bankrefinanzierungen zur Finanzierung der ausgereichten Kredite. Sie sind um 1.980 TEUR auf 234.515 TEUR vermindert worden.
Die Vermittlungserträge sind um 299 TEUR auf 1.154 TEUR gestiegen. Hier sind insbesondere die Erträge aus Vermittlungen von Bausparverträgen an die Bausparkasse Schwäbisch Hall (363 TEUR), von Versicherungen an die R+V Versicherung (415 TEUR) und von Krediten an die DZ HYP und die Münchener Hypothekenbank (238 TEUR) zu erwähnen. Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr haben sich um 24 TEUR auf 1.468 TEUR erhöht. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 ohne außerordentliche Erträge und Aufwendungen 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Vom Wahlrecht zur Aktivierung Latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB haben wir keinen Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr ist die Ertragslage wiederum sehr gut, da das Betriebsergebnis vor Bewertung um 806 TEUR auf 6.208 TEUR gesteigert werden konnte. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr um 1.660 TEUR auf 7.396 TEUR gestiegen. Insbesondere durch das Wachstum im Kundenkreditgeschäft konnte ein Zinsüberschuss in Höhe von 10.924 TEUR erzielt werden, der um 792 TEUR höher war als im Vorjahr. Der Zinsüberschuss liegt um 1.016 TEUR oberhalb des Planwertes für 2023 in Höhe von 9.908 TEUR. Die oberhalb des Planwertes liegenden Zinserträge resultieren aus den über dem Plan liegenden Wachstumsraten im Kundenkreditgeschäft. Der Provisionsüberschuss ist mit 2.281 TEUR gegenüber dem Vorjahr (1.951 TEUR) gestiegen. Er ist um 88 TEUR höher als der Planwert in Höhe von 2.193 TEUR. Der Personalaufwand in Höhe von 4.196 TEUR ist gegenüber dem Vorjahr (4.305 TEUR) rückläufig. Er liegt um 196 TEUR oberhalb des Planwertes von 4.000 TEUR. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind mit 2.280 TEUR höher als im Vorjahr (2.256 TEUR). Sie liegen somit um 196 TEUR oberhalb des Planwertes in Höhe von 2.084 TEUR. Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen resultiert insbesondere aus den gestiegenen Raumaufwendungen in Höhe von 187 TEUR aufgrund von gestiegenen Energiekosten. Neben dem Jahresüberschuss ist das Betriebsergebnis vor Bewertung für die Beurteilung der Ertragslage eine wichtige interne Steuerungsgröße unserer Bank. Es ermittelt sich aus dem Jahresüberschuss zuzüglich des Steueraufwandes, des Bewertungsergebnisses und des Aufwands zur Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie bereinigt um wesentliche periodenfremde Erfolgsposten bzw. Einmaleffekte. Das BE vor Bewertung belief sich in 2023 auf 6.208 TEUR (Vorjahr 5.402 TEUR) bzw. auf 1,02 % (Vorjahr 0,97 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 806 TEUR erhöht. Die Abweichungen resultieren aus den vorgenannten Ausführungen. Das BE vor Bewertung/dBS liegt nominal oberhalb des Planwertes in Höhe von 5.458 TEUR bzw. 0,93 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Im BE vor Bewertung/dBS sind Erträge aus Sonder- und Einmaleffekten in Höhe von 975 TEUR und Aufwendungen in Höhe von 272 TEUR nicht enthalten. Die Sondereffekte resultieren im Wesentlichen aus den Leistungen der R+V Versicherung aufgrund des im Jahr 2021 entstandenen Hochwasserschadens. Das Bewertungsergebnis belief sich in 2023 auf 258 TEUR (Vorjahr -1.289 TEUR). Das Bewertungsergebnis ist im Wesentlichen geprägt durch das positive Ergebnis der Eigenanlagen (470 TEUR). Das Bewertungsergebnis Kundenkreditgeschäft beträgt -212 TEUR. Der Planwert für das gesamte Bewertungsergebnis für das Jahr 2023 lag bei -1.518 TEUR. Der Jahresüberschuss liegt mit 653 TEUR auf dem Vorjahresniveau (659 TEUR). Der Planwert für das Jahr 2023 lag bei 665 TEUR. Die CIR, die wir als Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ermittelt haben, hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 55,5 % auf 53,2 % aufgrund der zuvor genannten Ausführungen verbessert und ist günstiger als der Planwert von 54,4 %. Die Kennzahl ist im Vergleich mit anderen Banken günstig. Unsere Vorjahresprognosen zur Entwicklung der Ertragslage sind insgesamt eingetreten, in Teilbereichen wurden die Planwerte übertroffen. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Kundeneinlagen machen insgesamt 53,3 % der Bilanzsumme aus. Hierbei spielen die "anderen Einlagen" in Höhe von 277.292 TEUR eine bedeutende Rolle. Sie machen 82,7 % der gesamten Kundeneinlagen aus. Die Bank hat die Refinanzierungsgeschäfte, die sie in Form von Termingeldaufnahmen oder endfälligen Refinanzierungsdarlehen mit der DZ Bank AG getätigt hat, im Berichtszeitraum verringert. Sie machen 37,3 % der Bilanzsumme aus. Investitionen Durch die im Jahr 2023 vollzogenen Investitionen in diverse EDV-, IT- und Sicherheitskomponenten wurde die technische Infrastruktur auf den neuesten Stand gebracht. Im Jahr 2024 wird die Erneuerung der Fassade und des Hofes bzw. der Außenanlagen der Hauptstelle vollzogen. Das Investitionsvolumen wird voraussichtlich ca. 1 Mio. € betragen. Personal- und Sozialbereich Im Durchschnitt wurden 53,0 Mitarbeiter (Vorjahr 50,2) beschäftigt. Auch im Jahr 2023 ermöglichten wir unseren Mitarbeitern die Teilnahme an externen und internen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Bank investierte 123 TEUR (Vorjahr 72 TEUR) in externe Schulungsmaßnahmen. Liquidität Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum zu jeder Zeit einen Wert von mindestens 100 % aus. Die Kennziffer lag zum Bilanzstichtag bei 187 % (Vorjahr 197 %). Die Kennzahl Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag ebenfalls oberhalb der Mindestquote von 100 % und wies zum Jahresende 2023 einen Wert von 131 % (Vorjahr 127 %) aus. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten insbesondere über die genossenschaftliche Zentralbank DZ Bank AG. Aufgrund unserer Liquiditätslage und -steuerung, der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und der unterhaltenen Bankguthaben, gehen wir davon aus, dass auch im kommenden Jahr nicht mit Beeinträchtigungen der Zahlungsbereitschaft zu rechnen ist. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch die Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Der Bestand des bilanziellen Eigenkapitals wurde auf 53.984 TEUR erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (Jahresüberschuss nach Steuern / Bilanzsumme) beläuft sich auf 0,10 % (Vorjahr 0,11%). Die Aussagekraft der Kennzahl ist aufgrund der Nichtberücksichtigung von bereits vorab vorgenommenen Dotierungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken im Sinne der § 340g HGB eingeschränkt. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die im Rahmen der Eckwertplanung für 2023 geplanten Kapitalquoten in Höhe von 15,5 % (Kernkapitalquote und Harte Kernkapitalquote) und 16,7 % (Gesamtkapitalqoute) liegen zum Ende des Berichtsjahres oberhalb der Istwerte. Die Planwerte wurden aufgrund der Wachstumsraten im Kundenkreditgeschäft nicht erreicht. Die Kundenforderungen der Bank bestehen entsprechend der Geschäfts- und Risikostrategie im Wesentlichen aus Finanzierungen gewerblicher Kunden sowie Wohnimmobilien. Besondere branchenspezifische Risiken sind nicht erkennbar, weil die Branche mit dem höchsten Anteil der gesamten Kundenforderungen zum 31.12.2023 einen Anteil von lediglich 19 % ausmacht. Das bankindividuelle Limit liegt bei 30 %. Die Forderungen gegenüber Kunden wurden mit der gebotenen kaufmännischen Vorsicht bewertet. Die für erkennbare akute Risiken in angemessener Höhe gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Die durch die Vertreterversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer sowie sämtliche Kreditgrenzen des KWG und der CRR wurden eingehalten. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 35,5 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 64,5 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 wurden ausschließlich der Liquiditätsreserve zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Im Wertpapierbestand Aktiva 5 sind ausschließlich festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten guter Bonität (Investmentgrade) enthalten. Davon entfallen 3.658 TEUR auf öffentliche Emittenten und 1.222 TEUR auf Kreditinstitute. Alle Wertpapiere lauten auf Euro und wurden von inländischen sowie ausländischen Emittenten aufgelegt. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an Investmentfonds in Höhe von 8.796 TEUR, welche in Höhe von 8.194 TEUR der Liquiditätsreserve und in Höhe von 602 TEUR dem Anlagevermögen zugeordnet sind. Die Wertpapiere im Aktivposten 6 sind ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i.V.m. § 1 Abs. 3d 1 KWG gehört die Bank der BVR Institutssicherung bzw. dem BVR-ISG Sicherungssystem an. Das BVR-ISG Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG Sicherungssystem tätig. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr als gut. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus dem Geschäftsgebiet, setzte sich fort. Sowohl beim Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung erfüllt bzw. übertroffen. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Für erkennbare akute Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet worden. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Für latente Risiken in den Kundenforderungen stehen grundsätzlich ausreichend freie Vorsorgereserven zur Verfügung. Die Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Wie alle unternehmerischen Tätigkeiten ist auch das Bankgeschäft nicht frei von Risiken. Neben allgemeinen Risikofaktoren (z.B. Konjunkturschwankungen, neue Technologien und Wettbewerbssituationen und sonstige sich verändernde Rahmenbedingungen) bestehen spezifische Bankgeschäftsrisiken, die sich insbesondere in Form von Kredit- und Marktrisiken (z.B. Zinsänderungs-, Währungs- und Aktienkursänderungen) sowie Liquiditäts- und operationellen Risiken zeigen. Durch eine Kapital- und Eckwertplanung über einen Zeitraum von fünf Jahren und mit Hilfe von Kennzahlen- und Limitsystemen planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Der Begrenzung der Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit messen wir besondere Bedeutung bei. Durch die Funktionstrennung in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit unserer funktionsfähigen Internen Revision haben wir die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen aus der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sichergestellt. Ziel unseres Risikomanagements ist es, negative Abweichungen von unseren Erfolgs-, Eigenmittel- und Liquiditätsplanungen zu vermeiden. Das Risikofrüherkennungs- und überwachungssystem ist primär darauf ausgerichtet, Risiken rechtzeitig zu identifizieren und bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die Einbindung des Risikomanagements in das Gesamtbanksteuerungssystem dient uns zugleich zur Erkennung und Nutzung von Chancenpotenzialen. Auf der Grundlage von Risikotragfähigkeitsberechnungen haben wir für Kredit- und Marktrisiken sowie für operationelle Risiken Verlust- und Volumenlimite definiert. Das Risikocontrolling beinhaltet ferner die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung der Risiken. Über die Ergebnisse der zu diesem Zweck durchgeführten Analysen und Auswertungen, die auch Stress-Szenarien umfassen, werden der Vorstand und Aufsichtsrat und die betroffenen Unternehmensbereiche zeitnah durch vierteljährliche Risikoreports informiert. Im Mittelpunkt des Risikomanagements steht die Gesamtheit aller Maßnahmen einer aktiven und bewussten Steuerung der identifizierten Risiken. Das Risikomanagement zur Früherkennung von Risiken ist vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft von erheblicher Bedeutung. Wir verstehen dies als eine zentrale Aufgabe. Die hierfür zuständigen Organisationseinheiten berichten direkt an den Vorstand. Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein Steuerungssystem werden erfüllt. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit ab. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen, Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von fünf Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertnah ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertnahen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist eine indirekte Berechnung, die auf Bilanzgrößen bzw. aufsichtlichen Kapitalgrößen aufsetzt und diese Werte um stille Lasten und Reserven aus ökonomischer Sicht ergänzt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von 30 Tagen für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz definiert sowie einen für die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen, der sich an der aufsichtsrechlichen Definition der LCR orinertiert. Als Ambitionsniveau wurde ein Überlebenshorizont von größer 5 Jahren definiert. Risiken Für unsere Bank sind die folgenden Risikokategorien relevant: Kreditrisiken Unter Kreditrisiko verstehen wir die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern und ggf. der Migration oder der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Ausmaß übersteigen. Das Adressenausfallrisiko umfasst vor allem das Bonitäts- und Besicherungsrisiko, das Kontrahenten- und Emittentenrisiko, das Länderrisiko, das Spreadrisiko sowie das Migrationsrisiko. Die Ermittlung struktureller Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) basiert insbesondere auf Kreditratings nach einem Verfahren der genossenschaftlichen Organisation. Das Verfahren ermöglicht für alle wesentlichen Kreditsegmente Ausfallwahrscheinlichkeiten ("erwartete Verluste") zu ermitteln und die Kredite Risikoklassen zuzuordnen. Die Ausfallrisiken im Kreditportfolio bemisst die Bank nach aggregierten Blankoanteilen (Risikovolumen) in den einzelnen Risikoklassen. Die für die Höhe der Blankoanteile zugrunde liegenden Kreditsicherheiten werden nach Wertermittlungsrichtlinien, die sich an den Richtlinien der genossenschaftlichen FinanzGruppe orientieren, angesetzt. Wir ermitteln vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen erwarteten und unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft zu einem Konfidenzniveau von 99,9 % für den Betrachtungszeitraum von einem Jahr. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Die Ratingergebnisse werten wir auf aggregierter Basis u.a. nach Volumina, Blankoanteilen und Verlustpotenzial aus. Unsere EDV-Statistik gibt außerdem Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen, Größenklassen und Sicherheiten. Verlust- bzw. Volumenlimite dienen der Initiierung risikosteuernder Maßnahmen (z.B. Diversifizierung des Kreditportfolios durch Unterbeteiligungen Dritter und Anpassung der Kreditvergabegrundsätze im Neugeschäft). Die Steuerung der Kundenforderungen nach Branchen- und Größenklassen ist ausgewogen. Nennenswerte Forderungen an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland bestehen nicht. Kredite mit akuten Ausfallrisiken sind hinreichend wertberichtigt. Für hierin enthaltene Ausfallgefahren bestehen nach unserer Einschätzung Abschirmungsmöglichkeiten aus dem laufenden Ergebnis bzw. in Form von Vorsorgereserven. Auch zukünftig sind wir bestrebt, zusätzliche Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB zu bilden. Diese belaufen sich per 31.12.2023 auf 3.700 TEUR. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Adressenausfallrisiken in festverzinslichen Wertpapieren begegnen wir grundsätzlich dadurch, dass wir Emittentenlimite festgesetzt haben und keine Papiere mit einem Rating schlechter als BB- nach Standard & Poor's in den Bestand nehmen. Aktien bzw. andere nicht festverzinsliche Wertpapiere halten wir derzeit in Höhe von 8.869 TEUR. Die Ausfallrisiken steuern wir zusammen mit den Marktpreisrisiken über Value-at-Risk-Ansätze. Adressenausfallrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Das Marktpreisrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer. Beteiligungsrisiken bestehen in Form von Abschreibungsrisiken aufgrund von Wertminderungen. Die Bank hält strategische Beteiligungen überwiegend innerhalb der Genossenschaftlichen Finanzgruppe. Das hieraus resultierende Risiko wird vierteljährlich simuliert und in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Kreditsubstituierende Beteiligungen bestehen nicht. Die Bank stuft das Risiko als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechtes ein. Diese Einschätzung basiert auf einer im Rahmen der Risikoinventur getroffenen Einschätzung. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte Risiko aus Beteiligungen beläuft sich auf 1.897 TEUR (Limitauslastung 79,0 %). Insgesamt lasten die zum 31. Dezember 2023 gemessenen Risiken unser Risikolimit für Kreditrisiken zu 70,3 % aus. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Banken sind angesichts von Inkongruenzen zwischen aktiven und passiven Festzinspositionen insbesondere dem allgemeinen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Das Konfidenzniveau beträgt 99,9 %. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Die weiteren Marktpreisrisiken werden anhand der Risikokennzahlen der Fondsgesellschaft Union Investment additiv mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % bei einer Haltedauer von 250 Tagen ermittelt. Zur teilweise Absicherung von Zinsänderungsrisiken setzen wir Zinsswaps ein (Aktiv-Passiv-Steuerung). Per 31.12.2023 beläuft sich das Nominalvolumen auf 5.000 TEUR. Die zum 31. Dezember 2023 gemessenen Risiken lasten unser Verlustlimit für Marktrisiken zu 83,9 % aus. Unseren Wertpapierbestand haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Davon entfallen 8.869 TEUR auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. Ungedeckte Währungspositionen bestehen nur in nicht wesentlicher Höhe. Ein Handelsbuch unterhalten wir zum 31. Dezember 2023 nicht. Nennenswerte Veränderungen zum Vorjahr haben sich nicht ergeben. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt und insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich niedriges Risiko. Unplanmäßige Entwicklungen mit wesentlichen Auswirkungen auf unsere Liquiditätslage haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. Die bankaufsichtlichen Kennzahlen Net Stable Funding Ratio (NSFR) und die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wurden im Geschäftsjahr stets eingehalten. Per 31.12.2023 beträgt die NSFR 131,18 % und die LCR 187,11 % und der ermittelte Überlebenshorizont mehr als 5 Jahre. Operationelles Risiko Neben Adressen-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken hat sich unsere Bank auch auf operationelle Risiken (z.B. Betriebsrisiken im IT-Bereich, fehlerhafte Bearbeitungsvorgänge, Rechtsrisiken, Betrugs- und Diebstahlrisiken, allgemeine Geschäftsrisiken) einzustellen. Unser innerbetriebliches Überwachungssystem trägt dazu bei, die operationellen Risiken zu identifizieren und so weit wie möglich zu begrenzen. Den Betriebs- und Rechtsrisiken begegnen wir auch durch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (z.B. im EDV-Bereich oder im Formular- und Rechtswesen). Versicherbare Gefahrenpotenziale, z.B. Betrugs- und Diebstahlrisiken, haben wir durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt. Die Auslastung des für operationelle Risiken bereit gestellten Limits liegt per 31. Dezember 2023 bei 79,9 %. Zur Ermittlung nutzt die Bank ein "OpRisk-Tool", das die Möglichkeit bietet, ein Self-Assessment durchzuführen. Es handelt sich um eine Expertenschätzung von Schadenhäufigkeiten und Schadenshöhen bezogen auf die Verlustereigniskategorie aus Artikel 324 CRR. Auf der Grundlage der Schätzwerte werden die operationellen Risiken mit Hilfe einer einfachen Monte-Carlo-Simulation und einem Konfidenzniveau von 99,9 % ermittelt. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei dem strategischen Risiken und dem Vertriebsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Das Nachhaltigkeitsrisiko betrachten wir querschnittlich über alle Risikoarten. Nachhaltigkeitsaspekte stellen keine eigenständige Risikoart dar, sondern wirken sich als Umweltveränderungen auf die bereits identifizierten Risikoarten aus. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt auf qualitativer Basis. Gesamtbild der Risikolage Auf der Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) unter den von uns definierten Risikoszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank zu 80,5 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtbanklimits am gesamten Risikodeckungspotenzial beträgt 82,0 %. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2024 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Im Einzelnen aggregieren sich die wesentlichen Risiken der Bank wie folgt. Die zum Jahresende mit Ausblick auf das Jahr 2024 ermittelten Marktpreisrisiken belaufen sich auf 30.032 TEUR, die Adressrisiken auf 8.220 TEUR und die Operationellen Risiken auf 1.998 TEUR. Demgegenüber hat die Bank im Rahmen der Eckwert- und Kapitalplanung eine Risikodeckungsmasse in Höhe von 50.000 TEUR zur Verfügung gestellt. Diese wiederum hat sie in Höhe von 35.800 TEUR für die Marktpreisrisiken, in Höhe von 11.700 TEUR für die Adressrisiken und in Höhe von 2.500 TEUR für die operationellen Risiken verwandt. Wesentliche Chancen sehen wir im Hinblick auf den voraussichtlichen Geschäftsverlauf insbesondere, wenn entgegen unserer Annahmen sich die konjunkturelle Entwicklung besser als von uns unterstellt entwickelt und die Kreditnachfrage dadurch und durch die zu erwartende Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft noch höher als geplant ausfällt. D. Prognosebericht Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Der Zinsüberschuss soll unter der Prämisse eines leicht fallenden Zinsniveaus und einer nahezu unveränderten Zinsstrukturkurve sowie eines um 5 % steigenden Geschäftsvolumens ansteigen. Die Geschäftsstruktur wird sich auf der Passivseite planmäßig verändern. Die Bank erwartet Einlagenumschichtungen aus dem täglich fälligen Bereich und den Spareinlagen in höher verzinste Termineinlagen. Für das Jahr 2024 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 5 % und bei den Termineinlagen von 10 % angenommen. Daneben sehen wir einen prozentual leicht fallenden Provisionsüberschuss von 6,2 % vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Rückgang ist insbesondere auf den geringeren Provisionsertrag aus Vermittlungen zurückzuführen. Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter sowie einen Anstieg der Mitarbeiterkapazitäten berücksichtigt. Die Höhe der Sachaufwendungen soll im Jahr 2024 auf Basis detaillierter Budgets mit TEUR 2.312 um 4,1 % ansteigen. Für das Jahr 2024 erwarten wir ein BE vor Bewertung/dBS in Höhe von 5.361 TEUR. Dies entspricht 0,84 % der durchschnittlichen Bilanzsumme und liegt unterhalb des BE vor Bewertung in Höhe von 6.208 TEUR im Jahr 2023. Für den bedeutsamsten Leistungsindikator CIR prognostizieren wir eine etwas ungünstigere Kennzahl in Höhe von 57,4% gegenüber 53,2 % im Jahr 2023. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2024 bis 2028 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Die für 2024 geplante Kernkapitalquote soll mit 15,61 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 steigen. Die Gesamtkapitalquote wird planmäßig mit 16,68 % gegenüber 2023 in Höhe von 15,9 % ebenfalls höher sein. Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Mindestreservebestimmung sowie die NSFR und LCR werden wir auch im Jahr 2024 einhalten. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätlage ist wegen ausreichend zur Verfügung stehenden Refinanzierungsmöglichkeiten bei der DZ Bank AG und der Deutschen Bundesbank sowie zu erwartender Mittelzuflüsse bei den Kundeneinlagen nicht zu rechnen.
Eschweiler, 27. Mai 2024 Raiffeisen-Bank Eschweiler eG Der Vorstand: Schendzielorz Rehfisch 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Raiffeisen-Bank Eschweiler eG, EschweilerGenossenschaftsregisternummer 261 beim Amtsgericht AachenAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023Raiffeisen-Bank Eschweiler eG, EschweilerA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Raiffeisen-Bank Eschweiler eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Schalter-Ankaufskurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert oder den Anschaffungskosten angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft wird eine Pauschalwertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 im Rahmen des internen Risikomanagements über einen erwarteten Verlust bei einem Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien und unter Zugrundelegen eines LDG-Modells. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Nicht beanspruchte Kreditzusagen (Kreditlinien) werden berücksichtigt, soweit ungeachtet vertraglicher Kündigungsrechte mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen sowie Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist ausreichend Rechnung getragen. Wertpapiere Der gesamte Bestand an festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Soweit der Kurswert oder Marktpreis des Stichtages über dem Buchwert lag, wurden die Wertpapiere mit dem höheren Wert, maximal mit den Anschaffungskosten, angesetzt. Derivative Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitliche Vermögensgegenstände nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Differenzbetrag die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verpflichtungsüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert oder im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bzw. Marktpreis angesetzt. Einzelne Beteiligungen resultieren aus in Vorjahren geschlossenen Tauschgeschäften und sind nach Tauschgrundsätzen unter Gewinnrealisierung bewertet. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear bzw. mit fallenden Staffelsätzen und beim beweglichen Sachanlagevermögen linear und teilweise degressiv vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge in 2023 wurden ausschließlich linear und monatsgenau ermittelt. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250,00 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250,00, aber nicht über EUR 800,00 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P6) sind Agiobeträge, die aus einem Refinanzierungsdarlehen bei der DZ Bank AG resultieren, im Gesamtbetrag von EUR 3.265,00 (Vorjahr EUR 4.165,00) enthalten. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Laufende Rentenverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern wurden mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik in Höhe von 2,40 % (Vorjahr 1,90 %) zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per Dezember 2023 ermittelten Zinssatzes festgelegt; dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 35 TEUR. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die Sortenbestände wurden mit den von der Reisebank zum 29.12.2023 mitgeteilten Sortenkursen umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr oder mit besonderer Deckung, für die Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich zu vereinnahmen sind, bestanden nicht. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 6.286.543,96 (Vorjahr EUR 1.664.254,59) Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 12.273.167,55 (Vorjahr EUR 6.965.560,20) Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 252.000,00 (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Beteiligungen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung im Sinne des § 286 Abs. 3 HGB verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 2.777.114,99 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 1.127.134,00 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Nachrangige Vermögensgegenstände In den Posten sind nachrangige Vermögensgegenstände enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 31.012,86 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 234.515.203,97 (Vorjahr EUR 236.495.484,11) Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Verbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Agiobeträge, die aus einem Refinanzierungsdarlehen bei der DZ Bank AG resultieren, im Gesamtbetrag von EUR 3.265,00 (Vorjahr EUR 4.165,00) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Die passiven Steuerlatenzen aus rein handelsrechtlich vorgenommenen Zuschreibungen werden durch aktive Steuerlatenzen aus der Bewertung der Forderungen an Kunden mehr als ausgeglichen. Bei unseren Berechnung haben wir einen Steuersatz von rund 30 % unterstellt. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken sowie pauschale Risiken im Sinne der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 aus einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten zeigen nicht die zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da sie nach unserer Einschätzung überwiegend ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Bei den anderen Verpflichtungen gehen wir dagegen von einer grundsätzlichen Inanspruchnahme aus. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands einschließlich der Kreditderivate, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). (Angaben in TEUR):
Den Zinsswap führen wir im Anlagebuch, er dient zu Absicherungszwecken gegen Zinsänderungsrisiken im Bankbuch (Aktiv-Passiv-Steuerung). Er ist mit seinem Barwert zum Bilanzstichtag angegeben. Dabei haben wir die variablen Zinszahlungströme mit Forward Rates - abgeleitet aus der aktuellen Zinsstrukturkurve - berechnet und diese - ebenso wie die fixen Zahlungsströme - mit der Swapkurve diskontiert. Die auf den Zeitraum vom jeweils letzten Zinstermin bis zum Bilanzstichtag entfallenden und im Jahresabschluss bereits berücksichtigten Zinsen sind in dem beizulegenden Zeitwert des Zinsswaps enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 799,00 (Vorjahr EUR 106,00) erhöht. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Vermittlung von Bausparverträgen, Vermittlung von Versicherungen, die Vermittlung von Krediten und die Vermittlung von Wetpapieren nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht und machen 0,2 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in Höhe von EUR 807.807,08 (Vorjahr EUR 1.824.577,00) aus Versicherungsansprüchen, die im Rahmen des Hochwasserschadens in der Hauptstelle der Bank aktiviert worden sind. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 44.269,00 (Vorjahr EUR 94.494,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 8.512,21 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 209.973,62 (Steuernachzahlung für Vorjahre) enthalten. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 116.825,98. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder betrugen EUR 194.990,04. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwertes, unter Anwendung eines Rechnungsfußes von 1,82 % in Höhe von EUR 3.420.786,00. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 569,35 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 7.367.741,78. Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 35.196,00. Diesem Betrag stehen hinreichend frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 1.137.328,00. Diese resultieren ausschließlich aus der Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund). Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 4 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Ludwig-Erhard-Allee 20 40227 Düsseldorf Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands Schendzielorz, Bernd, - Vorsitzender - , Ressort: Marktfolge, Betriebsberreich Rehfisch, Sven, - stellvertretender Vorsitzender - , Ressort: Kreditgeschäft, Passivgeschäft Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Weikert, Dr. Georg, - Vorsitzender - , Geschäftsführer im Ruhestand, Gesellschafter Offergeld , Doris, - stellvertretende Vorsitzende - , Diplom-Kauffrau Hirtz, Alexander, selbstständiger Rechtsanwalt Kring, Jochen, Dip.Ing., selbstständiger Architekt Poensgen, René, Geschäftsführer Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 653.214,74 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 2.575,65 (Bilanzgewinn von EUR 655.790,39) - wie folgt zu verwenden:
Eschweiler, 27. Mai 2024 Raiffeisen-Bank Eschweiler eG Der Vorstand Schendzielorz Rehfisch Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Raiffeisen-Bank Eschweiler eG, Eschweiler Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Raiffeisen-Bank Eschweiler eG, Eschweiler (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 566,9 Mio. EUR. Dies entspricht 90,1 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 2,6 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 37,1 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Bewertung von Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Genossenschaft identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft stichprobenhaft überzeugt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen, die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen, insbesondere zu von den direkten und indirekten Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs stark betroffenen Branchen, berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Bei der Auswahl haben wir insbesondere Kreditengagements berücksichtigt, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs, von den rückläufigen Konjunkturaussichten, der Zinsentwicklung und dem damit veränderten Konsumverhalten betroffen sind. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ruth Sievers.
Neu-Isenburg, 27. Mai 2024 Genoverband e.V. Lothar Engels, Wirtschaftsprüfer Ruth Sievers, Wirtschaftsprüferin Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 25.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 653.214,74 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 2.575,65 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesRaiffeisen-Bank Eschweiler eG, EschweilerDer Aufsichtsrat erfüllte im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die erforderlichen Beschlüsse. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat zeitnah und detailliert über die Unternehmensplanung, die wirtschaftliche Lage und die strategische Weiterentwicklung der Bank. Über zustimmungspflichtige Angelegenheiten hat der Aufsichtsrat auf Grundlage von Berichten und Vorlagen des Vorstandes entschieden. Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit der Bildung eines separaten Prüfungsausschusses keinen Gebrauch gemacht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Prüfungsauschusses werden bei uns vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. In gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand konnte sich der Aufsichtsrat durch die Berichterstattungen und Erläuterungen des Vorstandes jederzeit ein aktuelles und umfassendes Bild über die Lage der Bank verschaffen. Themen und Beratungsschwerpunkte der vier turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrates und des Vorstandes waren die Geschäftsentwicklung und -planung, die Geschäfts- und Risikostrategie, die Eigenkapitalentwicklung sowie die Risikosituation. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über hinreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25 d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr keine möglichen Interessenkonflikte festgestellt. Wir haben uns als Aufsichtsorgan selbst davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und Aufzeichnungen unserer Bank entwickelt worden ist. Den Bericht über die gesetzliche Jahresabschlussprüfung haben wir entgegengenommen und kritisch geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems intensiv befasst. Außerdem haben wir uns über Besonderheiten und ggfs. aufgetretenen Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und damit dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Der vorgelegte Jahreabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e.V., Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den Jahresabschluss 2023, den Lagebericht und den Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dankt der Aufsichtsrat für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit. Den Mitgliedern des Vorstandes dankt der Aufsichtsrat für die erfolgreiche Geschäftsführung sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Eschweiler, 30. Mai 2024 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Georg Weikert Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Raiffeisen-Bank Eschweiler eG, EschweilerDie Raiffeisen-Bank Eschweiler eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Raiffeisen-Bank Eschweiler eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. \Im Rahmen Ihrer Tätigkeit betreibt die Raiffeisen-Bank Eschweiler eG auch den Verkauf der für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte benötigten Güter. Die Raiffeisen-Bank Eschweiler eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands\, Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben\ und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 14.224. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 43,6. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 7.396. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 2.526 und betreffen laufende Steuern. Die Raiffeisen-Bank Eschweiler eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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