Pflasterbau
Klein GmbH
Brilon
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.298,00 |
21.966,36 |
| I.
Sachanlagen |
11.298,00 |
21.966,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.535,89 |
57.389,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.908,57 |
15.276,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.627,32 |
42.112,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
314,36 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
69.148,25 |
79.355,58 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.424,84 |
33.845,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.280,75 |
4.396,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.420,50 |
-3.883,86 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
2.160,00 |
| C.
Rückstellungen |
13.333,65 |
30.089,29 |
| D.
Verbindlichkeiten |
28.389,76 |
13.260,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
69.148,25 |
79.355,58 |
Anhang
zum Jahresabschluss 2006
Vorbemerkung
Die Firma ".Pflasterbau Klein GmbH" ist eine
sogenannte "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des §
267 HGB. Die Gesellschaft nahm die gewährten
Erleichterungen bezüglich der Aufstellung der Bilanz,
der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs in
Anspruch.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungs- vorschriften des HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftervertrages zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk im Anhang gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
I. Aktivseite der Bilanz
1. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- kosten
bzw. Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde
entsprechend der Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurde die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs.
2 EStG in Anspruch genommen, so dass diese im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben wurden.
Die Anschaffungskosten bestimmen sich nach §
255 Abs. 1 HGB, die Herstellungskosten nach § 255 Abs.
2 HGB.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen.
Dieses entspricht der Vorschrift des § 268 HGB.
1. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden ausgehend vom
Nennwert bewertet. Einzelwertberichtigungen wurden in
Höhe von 1.508,23 € vorgenommen. Zusätzliche
pauschale Wertberichtigungen waren nicht mehr vorzunehmen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Forderungen gg. Gesellschafter in Höhe von
11.760,30 €.
3. Die Bargeldbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten lauten auf EURO und wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
4. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen waren für
im Voraus gezahlte KFZ Steuern gem. § 250 Abs. 1 S. 1
HGB zu bilden.
II. Passivseite der Bilanz
1. Das Eigenkapital besteht aus dem Stammkapital in
Höhe von 25.564,59 €, zuzüglich des
Gewinnvortrages in Höhe von 8.280,75, abzüglich
des Jahresfehlbetrages in Höhe von ./. 6.420,50
€.
2. Die Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften bestanden nicht. Die Bewertung
der Rückstellungen erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung im Sinne von § 253
HGB.
3. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben
sich aus dem als Anlage beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel.
III. Gewinn- und Verlustrechnung
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Geschäftsführer im Jahre 2006 sowie
laufend ist Herr Uwe Klein
2. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt.
3. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
gem. § 264 HGB.
Brilon, den 29.11.2007
_________________________________
Uwe Klein
- Geschäftsführer -
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 22.301,16 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 11.760,30 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 2.007,79 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
9.776,84 EUR.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.760,30 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.776,84 EUR.
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