Siegrist
GmbH
St.
Leon-Rot
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.579.440,25 |
1.802.440,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.579.436,75 |
1.802.437,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.493.831,51 |
1.891.603,03 |
| I.
Vorräte |
11.192,00 |
13.448,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.386.495,80 |
1.565.040,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
253.678,23 |
245.099,73 |
| davon
gegen Gesellschafter |
12.383,20 |
12.260,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96.143,71 |
313.113,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.813,47 |
8.197,64 |
| Aktiva |
5.085.085,23 |
3.702.241,42 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
465.103,29 |
256.375,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
153.624,17 |
153.624,17 |
| III.
Gewinnvortrag |
51.622,26 |
281.419,06 |
| IV.
Jahresüberschuss |
208.727,67 |
-229.796,80 |
| B.
Rückstellungen |
2.709.609,00 |
1.806.970,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.910.372,94 |
1.638.895,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.755.631,85 |
1.328.874,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
154.741,09 |
310.021,44 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
134.216,01 |
94.216,01 |
| Passiva |
5.085.085,23 |
3.702.241,42 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Firma Siegrist GmbH mit Sitz in St. Leon-Rot ist
unter HRB 351436 beim Amtsgericht Mannheim in das
Handelsregister eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff.) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) i. d.
Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 276, 288 HGB) wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit
(§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der
Vorjahreszahlen entsprochen. Falls eine
Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen
oder Schulden zu anderen Positionen der Bilanz bestand, ist
dies im Anhang angegeben.
Das Sachanlagevermögen und die immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen
Nutzungsdauer angesetzt. Daneben waren keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
vorzunehmen. Die immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden nur linear abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, soweit
nicht ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein
niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen ist.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Beim Ansatz der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz ist unter Beachtung des § 266 Abs. 2
und 3 HGB aufgestellt.
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe
von EUR 1.282.422,49 (Vorjahr EUR 381.919,46) ausgewiesen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach der "projected unit credit method". Dabei
wurden die Richttafeln 2018 G sowie ein Rechnungszins von
1,87 % zugrunde gelegt. Anwartschaftstrend, Rententrend und
Fluktuation wurden jeweils mit 0,00 % angenommen. Der
handelsrechtliche Wertansatz der
Pensionsrückstellungen beträgt zum Bilanzstichtag
EUR 1.891.211,00.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der
Pensionsrückstellung bei Berechnung mit einem
zehnjährigen Durchschnittszinssatz und bei Berechnung
mit einem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre beträgt EUR 122.772,00.
Dieser Betrag ist nach § 253 Abs. 6 HGB
ausschüttungsgesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten, soweit hierfür
Rückstellungen nach den handelsrechtlichen
Vorschriften dotierbar sind. Die Bewertung erfolgte nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die
sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im
Geschäftsjahr wie folgt:
|
Stand
31.12.2020
EUR
|
Verbrauch
2021
EUR
|
Auflösung
2021
EUR
|
Zuführung
2021
EUR
|
Stand
31.12.2021
EUR
|
Pauschalrückstellung für
Gewährleistungen
|
96.125,00
|
0,00
|
0,00
|
91.973,00
|
188.098,00
|
Rückstellung
für ungewisse Verbindlichkeiten aus Rechtstreit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
600.000,00
|
600.000,00
|
Jahresabschluss-
kosten
|
15.000,00
|
15.000,00
|
0,00
|
15.000,00
|
15.000,00
|
BG-Beitrag
|
4.300,00
|
4.279,36
|
20,64
|
4.800,00
|
4.800,00
|
Rückstellung für Aufbewahrungskosten
|
10.500,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
10.500,00
|
Gesamt
|
125.925,00
|
19.279,36
|
20,64
|
711.773,00
|
818.398,00
|
Die Pauschalrückstellung für
Gewährleistungen deckt das Risiko der Inanspruchnahme
auf Schadensersatz durch Papierherstellungsbetriebe wegen
fehlerhafter, insbesondere verunreinigter
Altpapierlieferungen ab. Die Bewertung der
Pauschalrückstellung für Gewährleistung
erfolgt mit 1 % der Umsatzerlöse.
Zum 31.12.2021 wurde eine Rückstellung für
ungewisse Verbindlichkeiten aus einem
gerichtsanhängigen Rechtstreit im Zusammenhang mit vom
Vertragspartner geltend gemachten Ansprüchen aus einem
Abfallentsorgungsvertrag in Höhe von EUR 600.000
gebildet.
Zu den ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden
folgende Erläuterungen gegeben:
|
Restlaufzeit
|
Gesamt
|
|
bis zu 1 Jahr
|
2 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten gegen
Kreditinstitute
|
21
|
0
|
0
|
21
|
Erhaltene Anzahlungen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
1.635
|
0
|
0
|
1.635
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
120
|
134
|
0
|
254
|
Gesamt
|
1.776
|
134
|
0
|
1.910
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind durch Grundschulden auf dem
Gewerbegrundstück Malsch mit EUR 600.000 sowie durch
Sicherungsübereignungsverträge zu verschiedenen
beweglichen Gegenständen des Sachanlagevermögens
besichert.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von TEUR 134 enthalten.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
IV. Sonstige Angaben
Auf die Angabe der im Geschäftsjahr angefallenen
Gesamtbezüge wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Geschäftsführer war im Berichtsjahr:
Herr Ulrich Siegrist, Kaufmann, Sulzfeld
Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten
Arbeitnehmer
Es liegen die Jahresdurchschnittswerte zugrunde.
|
2021 |
2020 |
|
Anzahl |
Anzahl |
| Angestellte |
1 |
1 |
| Gewerbliche
Arbeitnehmer |
4 |
5 |
|
5 |
6 |
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den
Jahresüberschuss 2021 in Höhe von EUR 208.727,67
auf neue Rechnung vorzutragen.
St. Leon-Rot, den 10.08.2022
gez. Ulrich Siegrist
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2022
festgestellt.
|