Foto-Express-Betriebs GmbH
Deggendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
438.528,72 |
428.724,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.124,02 |
8,02 |
| II.
Sachanlagen |
65.393,91 |
91.104,91 |
| III.
Finanzanlagen |
371.010,79 |
337.611,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
555.161,39 |
426.018,89 |
| I.
Vorräte |
185.378,39 |
208.227,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
254.423,71 |
205.273,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
101.187,32 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
115.359,29 |
12.518,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.336,29 |
5.420,56 |
| Aktiva |
998.026,40 |
860.164,10 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
767,33 |
30.267,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.267,25 |
62.987,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.499,92 |
57.720,56 |
| B.
Rückstellungen |
542.532,27 |
520.498,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
454.726,80 |
309.397,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
50.119,88 |
210.664,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
404.606,92 |
98.733,05 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
40.000,00 |
| Passiva |
998.026,40 |
860.164,10 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2020 - 31.12.2020
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
86.028,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft Foto Express Betriebs GmbH ist zum
Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche,
abnutzbare und selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG)
wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des §
274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern
wurde in Anspruch genommen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen vor.
|
31.12.2019
|
31.12.2020
|
Forderungen zum
Bilanzstichtag
|
205.273,25 EUR
|
254.423,71 EUR
|
davon Forderungen mit
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
|
0,00 EUR
|
101.187,32 EUR
|
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 EUR wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll
einbezahlt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Pensionsrückstellung wurde nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Dabei wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt.
Berechnungsmethode: Methode der laufenden
Einmalprämien (PUC)
Rechnungsgrundlagen: HEUBECK-RICHTTAFELN
2018 G
Durchschnittliche Restlaufzeit: 15 Jahren,
pauschal
Abzinsungssatz: 2,3 % jährlich
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre
anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich auf
86.028,00 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Aufgrund der Neubewertung der
Pensionsrückstellung bereits zum 31.12.2010 ergab sich
ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag
von 4.913,00 EUR.
Die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1
HGB wurde in Anspruch genommen. Entsprechend wurden in 2020
1/15 von 4.913,00 EUR, somit 327 EUR den
Pensionsrückstellungen zugeführt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
|
31.12.2019
|
31.12.2020
|
mit Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
|
210.664,82 EUR
|
50.119,88 EUR
|
mit Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
|
98.733,05 EUR
|
54.606,92 EUR
|
mit Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
|
0,00 EUR
|
350.000,00 EUR
|
Summe Verbindlichkeiten
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309.397,87 EUR
|
454.726,80 EUR
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Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
|
31.12.2019
|
31.12.2020
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Ausleihungen
|
0,00 EUR
|
0,00 EUR
|
Forderungen
|
0,00 EUR
|
87.643,20 EUR
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Verbindlichkeiten
|
40.000,00 EUR
|
0,00 EUR
|
Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende
Restlaufzeiten:
|
31.12.2019
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31.12.2020
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Teilbetrag Restlaufzeit
bis 1 Jahr
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40.000,00 EUR
|
0,00 EUR
|
Teilbetrag Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
|
0,00 EUR
|
0,00 EUR
|
Teilbetrag Restlaufzeit
größer 5 Jahre
|
0,00 EUR
|
0,00 EUR
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Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Die Bilanzierung erfolgt nach Feststellung und vor
Verwendung.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Bilanzverlust von 24.232,67 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführer ist:
Schlumprecht Martin, Deggendorf
Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahrs durchschnittlich 57 Arbeitnehmer.
Deggendorf, den 28.03.2022
gez. Schlumprecht Martin
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2022 festgestellt.
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