WRD Wobben Research and Development GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Schmidt seit 28.3.2024 | Geschäftsführer |
Jörg Scholle seit 28.3.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wobben Properties GmbH
AurichJahresabschluss zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Das Unternehmen a) Geschäftsmodell des Unternehmens Die Wobben Properties GmbH ist eine Gesellschaft zur Verwertung geistiger Schutzrechte. Alleiniger Gesellschafter ist die Aloys Wobben Stiftung. Das Unternehmen wird nachfolgend WPG oder Gesellschaft genannt. WPG wurde 2004 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Betreuung und Verwertung gewerblicher Schutzrechte. Diese Aufgaben nimmt WPG sowohl aktiv in der Vermarktung als auch passiv zum Schutz gegen aggressive Marktteilnehmer wahr. WPG ist eine Schwesterunternehmung zur UEE Holding GmbH (nachfolgend UEE genannt). Kernunternehmen der UEE-Gruppe ist die ENERCON GmbH, einer der führenden Anbieter im Bereich Windenergie in Deutschland. b) Forschung und Entwicklung Als reines Dienstleistungsunternehmen betreibt die Gesellschaft keine Forschung und Entwicklung für eigene Zwecke. 2. Wirtschaftsbericht a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Designs, Know-how oder Copyrights. Gewerbliche Schutzrechte können Innovationen hervorbringen und wirtschaftliches Wachstum unter günstigen Umständen fördern sowie unter ungünstigen Umständen bremsen. Patente wie Marken geben Unternehmen ein zeitweiliges Verfügungs- bzw. Nutzungsmonopol über Wissen bzw. über Zeichen und Bezeichnungen, das für die ökonomische Verwertung von Erfindungen, Produkten und Dienstleistungen relevant ist. Dritte können mittels Schutzrechten von der Nutzung der eigenen Innovationsanstrengungen ausgeschlossen werden. Schutzrechte können zudem im Falle der Vermarktung die Ertragskraft einer Unternehmung erheblich steigern. Im Wirtschaftsleben haben daher Schutzrechte in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Dies spiegelt sich an der Anzahl der Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt wider, die sich in 2020 mit mehr als 180.000 Anmeldungen auf einem hohen Niveau bewegen. Die Hauptanwendungsgebiete für Patente und Marken liegen in der Spitzen- und Hochtechnologie der Investitionsgüterfertigung sowie bei den technologieorientierten Dienstleistungen. Die erneuerbaren Energien haben für diese Wirtschaftsfelder eine zunehmende Bedeutung erfahren. WPG ist langjährige Verträge zur Verwertung gewerblicher Schutzrechte mit den Firmen der UEE-Gruppe eingegangen. Es ist der Gesellschaft darüber hinaus gelungen, führende Unternehmen der Branche der Windenergie aber auch anderer Branchen in Lizenzverträge einzubinden. Insgesamt hat WPG ein gutes Fundament gelegt, um ein langfristig stabiles Lizenzaufkommen zu erreichen. b) Organisatorische Entwicklung Herr Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Aloys Wobben hat insbesondere auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien den Grundstock für ein umfangreiches Portfolio an gewerblichen Schutzrechten geschaffen. WPG ist Schutzrechtsinhaber und mit der Verwertung des Portfolios beauftragt. Zur Wahrung des Lebenswerkes des Gründers der ENERCON-Gruppe, Herrn Dr. E. h. Aloys Wobben, wurde die "Aloys-Wobben-Stiftung" gegründet. Die in Aurich ansässige Familienstiftung hält die Anteile an der Wobben Properties GmbH. Die langfristige Gewährleistung der Unabhängigkeit steht im Fokus der Entwicklung der Aloys-Wobben-Stiftung. Die Aktivitäten der Gesellschaft werden von einem Team erfahrener Mitarbeiter betreut. Gemeinsam mit externen Beratern, Patent- und Anwaltskanzleien wird die stetig zunehmende Zahl der angemeldeten Schutzrechte verwaltet. In dem Markt der Erneuerbaren Energien zeigt sich, dass den Patentanmeldungen und Lizenzen eine zunehmende Bedeutung seitens der Marktteilnehmer beigemessen wird. Diesem Umstand wird durch die Gesellschaft Rechnung getragen. c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich anhand der von der Geschäftsleitung zur Unternehmenssteuerung genutzten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:
Die Vermögenslage der WPG ist als stabil zu beurteilen. Die Gesellschaft verfügt als Dienstleistungsunternehmen über kein eigenes Sachanlagevermögen, prüft jedoch laufend den Erwerb von gewerblichen Schutzrechten zur Stärkung und Erweiterung des Portfolios. Das immaterielle Anlagevermögen beinhaltet in Vorjahren erworbene Patente im Bereich der Windenergie. Die Finanzlage der Gesellschaft ist sehr gut; WPG verfügt unter Berücksichtigung der kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände über eine hohe Liquidität. Das Jahresergebnis vor Steuern der Gesellschaft beträgt für das Berichtsjahr nach Sondereffekten 5,6 Mio. €. Die Sondereffekte bestehen im Wesentlichen aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von 4,3 Mio. € sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2,5 Mio. €, jeweils als Folge der außergerichtlichen Beilegung eines Rechtsstreits mit einem Lizenznehmer. Der Ertrag ist überwiegend abhängig vom Vertrieb von Windenergieanlagen der ENERCON GmbH und ihrer Tochtervertriebsgesellschaften, welche im Berichtsjahr eine Absatzsteigerung erreichen konnten. Dies führte bei der WPGA zu höheren Lizenzeinnahmen von ihren wesentlichen Lizenznehmern. Dennoch ist die Gesamtleistung der Gesellschaft aufgrund von Vertragsanpassungen bei einigen anderen Lizenznehmern leicht zurückgegangen, so dass die Erwartungen einer leicht ansteigenden Gesamtleistung verfehlt wurde. Der Verwaltungsaufwand, der u.a. den Aufwand zur Pflege der Schutzrechte umfasst, ist bedingt durch ein effektives Portfoliomanagement und damit einhergehenden Kosteneinsparungen rückläufig. Dies hat in 2020 erwartungsgemäß zu einem deutlichen Rückgang der Verwaltungsaufwandsquote geführt. Die Lizenzierung der Unternehmen der UEE-Gruppe orientiert sich an marktüblichen Bedingungen. Die Eigenkapitalquote ist entsprechend den Erwartungen gestiegen und befindet sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Übrigen wird auf die erläuternden Angaben des Anhangs verwiesen. 3. Chancen- und Risikobericht Im Rahmen des aktiven Managements der Schutzrechte erfolgt eine risikoorientierte Betreuung. Der vorzeitige Verfall der Schutzrechte wird verhindert sowie Einsprüche und Klagen Dritter mit versierten Experten begegnet. Über die wirksame externe Zweitverwaltung besteht ein Höchstmaß an Sicherheit. Die Aktivitäten anderer Marktteilnehmer werden genau beobachtet und ggf. werden notwendige Abwehrmaßnahmen umgehend eingeleitet. Umgekehrt bietet die laufende Betreuung auch die Möglichkeit, Marktentwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Damit wird die aktive Vermarktung der Schutzrechte erleichtert und es ist mithin möglich, weitere Umsatzquellen zu erschließen. WPG setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Sämtliche im Unternehmen identifizierten Risiken werden nach den vorstehenden Maßgaben analysiert und als nicht bestandsgefährdend eingestuft. Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft steht und fällt mit dem Bestand der verwalteten Schutzrechte sowie mit dem kommerziellen Erfolg der Lizenznehmer. In Abstimmung mit und mit Rücksicht auf den Hauptlizenznehmer wird aktuell eine stark passiv orientierte Lizensierung verfolgt. Eine bestandsgefährdende Abhängigkeit erwächst aus diesem Umstand jedoch nicht. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, könnte die geschäftspolitische Ausrichtung schnell und mit guten Erfolgsaussichten geändert werden. Die Aussichten im Bereich der erneuerbaren Energien sind nach wie vor sehr vielversprechend. Marktrisiken in Form unerwarteter Veränderungen sind derzeit nicht ersichtlich. Im Kerngeschäft werden keine Geschäfte in Fremdwährung getätigt. Ausfall- und Schwankungsrisiken sind aufgrund der Kundenstruktur und -bonität grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung. WPG analysiert in regelmäßigen Abständen die Technologiebereiche und die regionale Abdeckung nach Kosten und Nutzen, insbesondere hinsichtlich des Grades der Durchsetzbarkeit beim Schutz geistigen Eigentums und bezieht langfristige strategische Aspekte in die Ergebnisfindung ein. Das Unternehmen kommt nach sorgfältiger Analyse zu dem Ergebnis, dass keine den Bestand gefährdenden Risiken vorliegen. 4. Prognosebericht Die erwartete, geschäftliche Entwicklung wird anhand von Leistungsindikatoren wie folgt eingestuft:
Aufgrund der primären Ausrichtung des Unternehmens auf die Lizenzierung von Schutzrechten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, ist ein stabiler Geschäftsverlauf zu erwarten. Wir rechnen insoweit künftig mit weiteren Vertragsabschlüssen mit Unternehmen außerhalb der UEE-Gruppe. Die Verträge innerhalb der UEE-Gruppe werden in regelmäßigen Abständen den Marktentwicklungen angepasst. Die Gesellschaft ist ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner. Es wird angestrebt, aufgrund des Portfolios an Schutzrechten, auf weiteren Feldern im Zusammenhang mit der Energieerzeugung, -speicherung und -verwertung Lizenzverträge abzuschließen. Für das angestrebte Wachstum steht, wie in der Vergangenheit, die langfristige Stabilität der Unternehmensentwicklung im Vordergrund der Unternehmenspolitik. Aufgrund langfristiger Verträge ist die Ertragslage nachhaltig als positiv zu bewerten. Auf Basis der geplanten Umsatzerlöse und den voraussichtlich damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen wird auch im kommenden Geschäftsjahr ein positives Geschäftsergebnis erwarten. Zusammen mit der Auskehrung bereits beschlossener Ausschüttungen würde sich durch eine stark verkürzende Bilanzsumme für 2021 ein starker Anstieg der Eigenkapitalquote ergeben. Mit dem Ziel einer guten Eigenkapitalbasis wird die Gesellschaft in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein. Die Prognosefähigkeit ist unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Eindämmung eingeschränkt, da die Folgen für die Wirtschaft im Allgemeinen und für ENERCON im Speziellen nicht abschließend beurteilt werden können. Vorübergehende negative Auswirkungen sind in jedem Fall zu erwarten, die mit zunehmender Dauer der Krise auch eine längerfristige Wirkung entfalten. Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Wobben Properties GmbH mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregisternummer HRB 1966, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Von den Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um das "betriebliche Ergebnis", das "Finanzergebnis" und das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert. Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die bilanzierten Schutzrechte und Patente wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 5 bis 15 Jahren angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Soweit erforderlich wurden bei den Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auch bei vorübergehender Wertminderung vorgenommen. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Alle auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden am Abschlussstichtag grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Ein im Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenes Darlehen an den Hauptlizenznehmer wurde infolge einer Verlängerung der Laufzeit bis Dezember 2024 in das Finanzanlagevermögen umgegliedert. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 51.925,3 (Vorjahr: T€ 52.682,0) sind innerhalb eines Jahres fällig. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von T€ 50.000,0 (Vorjahr: T€ 50.000,0) enthalten. 5. Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst späteren Geschäftsjahren zuzuordnende Erlöse für Lizenzgebühren. Der Zeitraum richtet sich nach der entsprechenden Laufzeit der Patentrechte. 6. Haftungsverhältnisse Für die Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind Pfandrechte in Höhe von T€ 83.718,0 (Vorjahr: T€ 0,0) gewährt worden. Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch, unwiderruflich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von T€ 840.050,0. Zum Zeitpunkt der Aufstellung beträgt die Summe der Verbindlichkeiten T€ 369.618,0. Aufgrund der Barunterlegung der verbleibenden Verbindlichkeiten wird mit einer Inanspruchnahme nicht gerechnet. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung Aus der Umrechnung von Fremdwährungen ergaben sich Erträge in Höhe von T€ 0,7 (Vorjahr: T€ 0,0) und Aufwendungen in Höhe von T€ 1,3 (Vorjahr: T€ 0,7). 2. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größe und Bedeutung Im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines bestehenden Rechtsstreites sind Aufwendungen aus der Abschreibung von Forderungen in Höhe von T€ 4.336,6 (Vorjahr: T€ 0,0) entstanden. Korrespondierend sind aus der Auflösung von Prozesskostenrückstellungen Erträge in Höhe von T€ 2.501,4 (Vorjahr: T€ 0,0) erfasst worden. V. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2020 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt zehn Mitarbeiter (Vorjahr: neun Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich vier in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: zwei Personen). 2. Organe Als Geschäftsführer der Gesellschaft sind bestellt: Herr Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Kettwig Herr Rechtsanwalt Stefan Knottnerus-Meyer Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 3. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagenspiegel
Aurich, 2. Juli 2021 Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Kettwig, Geschäftsführer Rechtsanwalt Stefan Knottnerus-Meyer, Geschäftsführer ErgebnisverwendungsbeschlussIn der Gesellschafterversammlung vom 27. August 2021 wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss nebst Lagebericht handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss der Wobben Properties GmbH, Aurich, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wobben Properties GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leer, 21. Juli 2021 BDO DPI AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer Jörg Jahnel, Wirtschaftsprüfer |
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