Autohaus
Heinzebank GmbH
Wolkenstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
97.993,60 |
212.911,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
97.989,60 |
212.906,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.137.067,81 |
1.455.760,88 |
| I.
Vorräte |
213.675,38 |
758.187,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.548,67 |
191.228,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
819.843,76 |
506.345,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
349,30 |
|
| Summe
Aktiva |
1.235.410,71 |
1.668.671,88 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
966.381,60 |
799.420,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
90.000,00 |
90.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.112,92 |
5.112,92 |
| III.
Gewinnvortrag |
704.307,21 |
628.928,85 |
| IV.
Jahresüberschuss |
166.961,47 |
75.378,36 |
| B.
Rückstellungen |
52.602,00 |
19.071,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
216.427,11 |
850.180,75 |
| Summe
Passiva |
1.235.410,71 |
1.668.671,88 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben gem. § 264 Abs. 1a HGB:
Firma: Autohaus Heinzebank GmbH
Sitz: Hilmersdorf
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz HRB 16970
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft beachtet
die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung,
wie sie durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) geändert wurden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie in den
Vorjahren, die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlussprüfung zu beachten.
Die Gesellschaft ist zum Abschlusszeitpunkt als
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB
einzustufen.
Von der den größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 274a, 276 Satz 2 und 288
Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde z.T.
Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 8 Arbeitnehmer.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend
ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Absetzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbstständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 800
Euro nicht übersteigen, wurden im Geschäftsjahr
in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB
oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung:
Verbindlichkeiten
Die Zusammensetzung sowie die Laufzeiten der
Verbindlichkeiten ist aus folgendem
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
|
Gesamtbetrag
EUR |
bis zu 1 Jahr
EUR |
Restlaufzeit
1-5 Jahre
EUR |
über 5 Jahre
EUR |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
9.841,85 |
9.841,85 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten * |
206.585,26 |
206.585,26 |
0,00 |
0,00 |
Gesamtsumme: |
216.427,11 |
216.427,11 |
0,00 |
0,00 |
davon aus Steuern |
14.221,09 |
|
|
|
davon ggü.
Gesellschafter |
28.120,21 |
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|
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davon i.R.d. soz.
Sicherheit |
504,19 |
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Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
· Herr Jens Vogt
Hilmersdorf, 9. August 2022
gez. Jens Vogt, Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2022 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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