Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 2829
Eingetragen
7.2.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit chemischen ErzeugnissenGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Ist der Handel und Vertrieb von Prozessund Analysentechnik, sowie die Dienstleistung für kundenspezifische Applikationserstellung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Samel
seit 7.2.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MS4-Analysentechnik GmbH

Rockenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023

Bilanz

Aktiva

30.11.2023
EUR
30.11.2022
EUR
A. Anlagevermögen 294.504,00 1.071.878,06
I. Sachanlagen 294.504,00 321.093,00
II. Finanzanlagen 0,00 750.785,06
B. Umlaufvermögen 6.842.915,98 5.909.583,56
I. Vorräte 385.337,34 762.714,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.363.153,79 2.146.087,22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 727.545,49 234.964,39
davon gegen Gesellschafter 10.958,06 9.638,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.094.424,85 3.000.781,57
Aktiva 7.137.419,98 6.981.461,62

Passiva

30.11.2023
EUR
30.11.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.882.355,93 4.735.726,57
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,49 25.564,49
II. Gewinn-/Verlustvortrag 4.048.284,96
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 661.877,12
IV. Bilanzgewinn 4.856.791,44
davon Gewinnvortrag 4.410.162,08
B. Rückstellungen 1.277.664,69 1.181.621,14
C. Verbindlichkeiten 977.399,36 1.064.113,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 977.399,36 1.064.113,91
Passiva 7.137.419,98 6.981.461,62

Anhang

A. Allgemeine Angaben

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagespiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

II. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben

1) Die Gesellschaft wurde am 30. Dezember 1998 unter der Firma MS4 - Analysentechnik GmbH mit Sitz in Rockenberg gegründet.

2) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

10) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend ihrer Nutzungsdauer.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen aufgrund der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die degressive Abschreibungsmethode wird angewandt, soweit und solange sie zu höheren Abschreibungsbeträgen als die lineare Abschreibungsmethode führt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG in der steuerlichen Gewinnermittlung sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr 2022/2023 vorgenommenen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

7) Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Marktpreis oder beizulegenden Wert am Abschlußstichtag bewertet.

8) Unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden mit direkt zurechenbaren Einzelkosten angesetzt.

9) Fertigerzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt, in die neben den direkten Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen werden. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

10) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Sofern es sich bei den sonstigen Vermögensgegenständen um Kapitalanlagen handelt, wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

11) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

12) Die sonstigen Rückstellungen wurden in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.

13) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

14) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagespiegel

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/2023 sind im Anlagespiegel dargestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

Die Gesellschaft hatte gegen dem Gesellschafter Matthias Samel Forderungen in Höhe von 11 T€.

Dieser Posten ist in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

II. Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 254 HGB war zum Bilanzstichtag eine Bewertungseinheit für die Pensionsrückstellung in Verbindung mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Matthias Samel, Rockenberg getätigt.

III. Größenabhängige Erleichterungen

Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

IV. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Rockenberg-Oppershofen, 9. Dezember, 2024

MS4 - Analysentechnik GmbH, Rockenberg

Matthias Samel

Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt.

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